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Was macht ein Pathologe?
Darstellung des Berufsbildes des klinischen Pathologen

Pathologe Wenn man medizinische Laien nach ihren Vorstellungen über das Berufsbild des Pathologen befragt, wird man sehr oft die Meinung hören,dass die Sektion (Untersuchung von Verstorbenen) die Hauptaufgabe des Pathologen ist. Diese Vorstellung entspricht allerdings überhaupt nicht der Realität. Selbst in sehr großen Instituten für Pathologie macht die Durchführung von klinischen Sektionen von Verstorbenen nur mehr einen sehr geringen Anteil des Arbeitsaufkommens aus (ca. 1 - 3%); die Haupttätigkeit des Pathologen liegt in der Untersuchung von Biopsie und Operationspräparaten lebender Patienten. Immer wenn ein klinisch tätiger Arzt (z.B. Chirurg, Internist, Gynäkologe etc.) Gewebe entnimmt (z.B. bei einer Operation oder Darmspiegelung) wird dieses zur feingeweblichen (= mikroskopischen) Untersuchung an einen Pathologen geschickt, der dann einen umfassenden Befundbericht erstellt, der in der Regel eine eindeutige Diagnose sowie alle für die weitere Therapie und/oder Prognose relevanten Parameter der entsprechenden Erkrankung enthält. So beruht die Diagnose und als Folge davon die Therapie von Krebserkrankungen in praktisch allen Fällen auf der Tätigkeit des klinischen Pathologen. Beim klinischen Pathologen handelt es sich jedoch keinesfalls um einen Labormediziner; auch wenn der Pathologe sich zur Herstellung von Schnittpräparaten und anderer Grundlagen seiner ärztlichen Tätigkeit aufwändiger und zum Teil hochspezialisierter Labormethoden bedient, beruht die von einem Pathologen gestellte Diagnose schlussendlich auf einer für jeden einzelnen Fall individuellen ärztlichen Leistung, die ausschließlich von einem dafür ausgebildeten Fach-Mediziner erbracht werden kann.

Abzugrenzen vom Berufsbild des klinischen Pathologen ist das des Rechtsmediziners, dessen Tätigkeit neben Spuren- und Giftanalysen, genetischen Untersuchungen (z. B. "DNA-Fingerprinting" zur Täterermittlung oder bei Vaterschaftstests) insbesondere die Untersuchung von Todesfällen mit ungeklärter Ursache (wie z. B. einem Gewaltverbrechen) beinhaltet. Die Rechtsmedizin hat sich aus der Pathologie entwickelt (im anglosächsischen Sprachraum werden Rechtsmediziner als "forensic pathologists" bezeichnet), ist aber seit mehreren Jahrzehnten ein völlig eigenes Berufsbild mit völlig anderer Aufgabenstellung und auch einem zwischenzeitlich nur mehr geringem Überlappen der Tätigkeitsfelder. In der Regel, und am Essener Universitätsklinikum gelingt dies aufgrund der unmittelbaren räumlichen Nachbarschaft des Instituts für Pathologie und des Instituts für Rechtsmedizin sehr gut, besteht zum beidseitigen Vorteil eine enge Kooperation zwischen klinischer Pathologie und Rechtsmedizin.



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