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Klinische Leichenöffnung (Sektion, Obduktion)


SektionssaalObwohl die Sektion in der klinischen Pathologie heute keine zentrale Rolle mehr spielt, ist sie doch für die Pathologie und die Medizin allgemein sehr wichtig. Sie stellt die letzte Möglichkeit dar, die Grunderkrankungen sowie die Todesursache eines verstorbenen Patienten zu bestimmen oder die zu Lebzeiten des Verstorbenen gestellte(n) Diagnose(n) zu überprüfen. Damit kann auch vielfach noch Klarheit in einen klinisch unklaren Krankheitsverlauf gebracht werden. Die klinisch tätigen Ärzte können dadurch erfahren, ob sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Befunde richtig gedeutet und die richtigen therapeutischen Maßnahmen ergriffen haben. Bei der klinischen Sektion handelt es sich daher um eine hochwertige Qualitätssicherungsmaßnahme für die klinische Medizin; sie sollte von den Angehörigen eines Verstorbenen und den behandelnden klinischen Ärzten gleichermaßen als die letzte medizinische Behandlung eines Patienten betrachtet werden. Mit der zunehmenden Kenntnis des Einflusses und der Rolle genetischer Faktoren gerade auch der wichtigsten menschlichen Krankheitsbilder (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen) sollte das genaue Wissen über Erkrankungen und die Todesursache von Großeltern, Eltern und Geschwistern in den Mittelpunkt von Früherkennung und Vorsorge jedes Einzelnen treten.

Angehörige eines Verstorbenen sollten daher durchaus ein vitales eigenes Interesse an der Ermittlung der Grunderkrankung und der Todesursache haben, da z.B. über die Vererbung auch bei Kindern häufig die gleichen Risikofaktoren für die bei den Eltern und Großeltern nachgeweisenen Erkrankung bestehen. Wichtig kann eine Sektion auch für die genetische Beratung von Eltern sein, deren Kind sehr jung verstorben ist oder tot geboren wurde, um das Risiko von erblich bedingten Fehlbildungen und Erkrankungen bei weiteren Kindern abschätzen zu können. Schließlich spielt das Ergebnis einer Sektion häufig auch eine wesentliche Rolle für die Zahlung einer Rente an Angehörige durch die Berufsgenossenschaften bei einer Berufserkrankung - sowie bei bestimmten Lebensversicherungen.

Bei unklaren Todesfällen oder Gewaltverbrechen obliegt die Obduktion (im Auftrag der Staatsanwaltschaft) einem Institut für Rechtsmedizin und nicht einem Pathologen (siehe oben).



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