Arbeitsbereiche
Staatlich anerkannte Diätassistentinnen und Diätassistenten können sowohl im Angestelltenverhältnis als auch im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit
- in Kliniken (stationäre Ernährungsberatung, Gastronomie)
- in Rehabilitationseinrichtungen
- in Arztpraxen
- bei Krankenkassen
- als Referentin oder Referent in Bildungseinrichtungen, Kindertagestätten, Pflegeeinrichtungen, Ernährungsinstituten etc.
- als Beratungstrainerin oder Beratungstrainer in Fitnesseinrichtungen
- in Diät- und Ernährungsberatungspraxen
aktiv sein.
Überwiegend sind Diätassistentinnen und Diätassistenten in den gastronomischen Bereichen von Krankenhäusern tätig.