Brandschutzschulungen
Grundsätzlich gilt, dass jeder Beschäftigte im Brandschutz unterwiesen werden muss. Dies sollte möglichst einmal pro Jahr erfolgen.
Auch im Hinblick auf die Zertifzierung nach DIN EN ISO sind entsprechende Teilnahmenachweise notwendig.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu den angebotenen Schulungen, die nebenstehende Grafik verdeutlicht die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Schulungen:
- Allgemeine Brandschutzunterweisung (Pflichtbasisschulung für alle Beschäftigten)
- Praktische Brandschutzunterweisung (Pflichtbasisschulung für alle Beschäftigten)
- Bereichsbezogene Brandschutzunterweisung (Ergänzungsschulung)
- Weiterführende Ausbildung zum Brandschutzhelfer (Ergänzungsschulung für 5 - 10 % eines Bereiches)
- Evakuierung im Brandfall (Ergänzungsschulung)
Ansprechpartnerinnen
Als Ansprechpartnerinnen für Anmeldungen oder Fragen zu den folgend näher beschriebenen Schulungen stehen Ihnen zur Verfügung:
Sonja Köller Tel.: (0201) 723-5287 E-Mail: sonja.koeller@uk-essen.de |
| Patrizia Stumpf Tel.: (0201) 723-2704 E-Mail: patrizia.stumpf@uk-essen.de |
Allgemeine inhaltliche Fragen zum Brandschutz beantwortet Ihnen der Sicherheitstechnische Dienst.