Die Kasse liegt neben der Patientenaufnahme im Verwaltungsgebäude. Hier können Sie für 28 Tage die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Euro pro Aufenthaltstag zahlen. Die Kasse ist montags bis freitags in der Zeit von 7.45 bis 13.00 Uhr und von 13.45 bis 15.00 Uhr geöffnet. Sie können den fälligen Betrag auch auf eines der nachstehenden Konten überweisen:
Bank | IBAN | BIC/SWIFT |
Postbank Essen | DE 67 3601 0043 0003 5264 32 | PBNKDEFF360 |
Sparkasse Essen | DE 82 3605 0105 0004 9007 00 | SPESDE3EXXX |
Zuviel geleistete Zahlungen durch eine kürzere Verweildauer werden Ihnen bei der Entlassung zurückerstattet. Bitte bewahren Sie Ihren Beleg auf. Er gilt als Nachweis anzurechnender Zahlungen bei einem weiteren Krankenhausaufenthalt im gleichen Kalenderjahr. Sollten Sie länger als geplant im Klinikum bleiben, leisten Sie bitte nach Ihrer Entlassung den noch offen stehenden Betrag an der Kasse oder per Überweisung auf eines der oben genannten Konten.
Wenn Sie unter 18 Jahren oder Wöchnerin sind, Ihre Krankheit eine teilstationäre Behandlung erforderlich macht oder die stationäre Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung geht, sind Sie von der Zuzahlung befreit.
Auf Wunsch können Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören die persönliche Behandlung durch den Chefarzt, die Unterbringung in einem Zwei- oder Ein-Bett-Zimmer sowie die Unterbringung einer Begleitperson. Die Wahlleistungen vereinbaren Sie bitte schriftlich am Tag Ihrer Ankunft in der Patientenaufnahme oder mit der für Sie zuständigen Station, falls Sie dort aufgenommen werden. Als Selbstzahler sind Sie dazu verpflichtet, die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen zu begleichen. Leisten Sie bitte am Tag Ihrer stationären Aufnahme im UK Essen eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Entgelte an der Kasse. Die Höhe dieses Betrages wird von Ihrem behandelnden Arzt und von den Mitarbeitern der Verwaltung vorläufig berechnet.