Personalrats-Rundmail Dezember 2013

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusWir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen schöne Feiertage und ein gutes Neues Jahr 2014!

Mut zahlt sich aus!
Zwei Kolleginnen haben in der letzten Woche die Belohnung für ihre Wehrhaftigkeit bekommen. Die DRK-Schwesternschaft hat vor zwei Jahren einer Kollegin in der Probezeit gekündigt. Die Kollegin hat dagegen Klage eingereicht. Es war nicht klar, ob diese Klage überhaupt vor einem Arbeitsgericht angenommen werden wird, da DRK-Mitglieder bekanntlich rechtlich nicht als Arbeitnehmerinnen gelten und Klagen von Vereinsmitglieder bei einem Arbeitsgericht nicht zulässig sind. Das BAG sollte nun letzte Woche über den Fall entscheiden und damit auch indirekt über den Arbeitnehmerstatus von DRK-Mitgliedern. Leider ist es dazu nicht gekommen. Einen Tag vor dem Urteil hat das UK einem sogenannten gerichtlichen Vergleich zugestimmt. Die Kollegin bekommt ihren Lohn der letzten zwei Jahre, in denen sie nicht am UK war, durch die DRK-Schwesternschaft und nicht das UK nachgezahlt und wird ab dem 01.01.2014 unbefristet über das Uniklinikum beschäftigt.
Über die andere Kollegin haben wir in unserer Rundmail bereits berichtet. Sie ist nach 16 Jahren befristeter Verträge am UK vor kurzem nicht weiterbeschäftigt worden, hat dagegen geklagt und Recht bekommen. Auch diese Kollegin muss nun unbefristet im UK weiterbeschäftigt werden. Wir gratulieren diesen beiden zu ihrem Erfolg und hoffen, dass noch viele andere sich ebenfalls dann wehren werden, wenn das UK denkt, dass wir nur Arbeitskräfte sind, die man ein- und ausschalten kann.

Nun ist es soweit! Überleitung der DRK-Angestellten an das UK Essen
Die Vereinbarung zur Überleitung ist von allen Vertragspartnern (UK Essen, DRK-Schwesternschaft, Betriebsrat und Personalrat) unterzeichnet worden. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass alle Angestellten der DRK-Schwesternschaft Essen e. V. ab dem 01.06.2014 über das UK Essen beschäftigt werden können. Die persönlichen Vereinbarungen, in welchen die Betreffenden ihr Einverständnis erklären, wurden bereits versandt. Sämtliche Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverträgen mit der DRK-Schwesternschaft gehen damit uneingeschränkt auf das UK Essen über. Das heißt, mit Ausnahme des Arbeitgebernamens wird es für die Betreffenden keine arbeitsvertraglichen Änderungen geben. Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Personal- oder Betriebsrat.

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Video Podcast Folge 19

Unser (in diesem Jahr letzter) Video-Podcast von der heutigen Personalratssitzung mit den Themen Dienstvereinbarung zur Vergütung im Steri und erfolgreiche Klagen von Beschäftigten:

Personalrats-Rundmail November 2013

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusEntlohnung KPA-Schüler_innen
Am UK wird jährlich ein Kurs mit Azubis zur Krankenpflegeassistenz ausgebildet. Es handelt sich um eine einjährige Ausbildung mit einem abspeckten Ausbildungsprogramm der Krankenpflege. Diese Ausbildung ist gesetzlich nicht geregelt und wird in vielen Bundesländern gar nicht (mehr) so durchgeführt. Aus diesem Grund ist die Ausbildungsvergütung auch nicht tariflich geregelt. Die JAV und der PR versuchen deswegen, seit Jahren eine mit dem UK geeinte Regelung zu vereinbaren. Unser Vorschlag wäre eine Regelung, wie sie zu der Zeit bestanden hat, als es für diese Ausbildung noch tarifliche Regelungen gab – 80,00 € weniger als im ersten Ausbildungsjahr der dreijährigen Pflegeausbildung. Das UK hat vor kurzem noch signalisiert, dass es mit der Regelung einverstanden ist. Jetzt teilt es uns plötzlich mit, dass es erst die wirtschaftlichen Auswirkungen nochmals überprüfen müsse.

Dienstvereinbarung DRK-Gestellungspersonal
Nachdem der PR die Verlängerung der Dienstvereinbarung DRK-Gestellungspersonal unterschrieben hat, tauchen nun die ersten Probleme auf. DRK-Beschäftigten, die in pflegeferne Tätigkeiten wechseln wollen, wird hierbei ein Arbeitgeberwechsel zum UK angeboten. Inzwischen haben wir festgestellt, dass diese Wechselangebote an die knapp 30 bisher in Frage kommenden DRK-Kräfte aber gar nicht immer erfolgt sind. Dies wird nun auf unser Drängen hin nachgeholt. Und urplötzlich werden von Seiten des UK die Hürden hochgezogen: Bei einem Wechsel soll es plötzlich eine erneute Probezeit geben, Eingruppierungen werden in Frage gestellt, bei einer befristeten Stellung muss man anschließend wieder in die Schwesternschaft zurückwechseln… Unter diesen Bedingungen hätten wir eventuell die Dienstvereinbarung nicht unterschrieben, da ein Wechselangebot dermaßen „vergiftet“ ist, dass es ja normalerweise keineR annehmen könnte. Wir fragen uns: Hat die DRK-Schwesternschaft solch eine Angst davor, dass ihr die Mitglieder davonlaufen, sodass nun eine letzte Reißleine gezogen werden soll?

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Früher in Rente?

Immer wieder berichten uns ältere Beschäftigte, dass sie nicht davon ausgehen den immer weiter steigenden Arbeitsdruck bis zur Rente auszuhalten. Nach etlichen Rentenreformen in den letzten Jahren sind die Möglichkeiten früher in Rente zu gehen massiv eingeschränkt worden. Die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen zeigt immer gravierendere Auswirkungen. Durch den Wegfall der gewohnten Altersteilzeitregelung kann man nur hoffen, dass zukünftig eine tarifliche Regelung, die von den Gewerkschaften erkämpft werden kann, wieder eingeführt wird.
Wir möchten Ihnen einen Kurzüberblick über die derzeit wichtigsten gültigen Rentenarten geben, um unter Umständen auch früher in Rente gehen zu können.

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Personalrats-Rundmail Oktober 2013

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus

Befristete Arbeitsverträge
Wir haben Ihnen von einer Kollegin im MTLA-Bereich berichtet, die seit über 16 Jahren mit befristeten Arbeitsverträgen beim UK beschäftigt ist und der nun vier Wochen vor Ablauf des Vertrages mitgeteilt wurde, dass sie nicht weiterbeschäftigt werden wird. Die Kollegin hat vor dem Arbeitsgericht geklagt und der so genannte Gütetermin hat bereits stattgefunden. Hierbei ist dem Arbeitgeber UK Essen durch den Richter deutlich gesagt worden, dass das UK noch bis zum Kammertermin im Dezember Zeit hat, der betroffenen Kollegin eine unbefristete Stelle im UK anzubieten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Personalversammlung
Am 12. September fand die diesjährige Personalversammlung statt. Bis zum letzten Sitz – und auch noch bis zu den Treppenstufen – war das Audimax gefüllt. Auf unserer Internetseite http://www.uk-essen.de/personalrat/wp-content/uploads/2013/09/Rechenschaftsbericht2013.pdf finden Sie den Rechenschaftsbericht des PR, falls Sie ihn nicht per Hauspost zugeschickt bekommen haben.

Serviceassistenz
Diesen Donnerstag, am 24.10. findet um 14 Uhr im Hörsaal OZ II die nächste Teilpersonalversammlung für die Serviceassistentinnen statt. Nach wie vor gibt es in diesem Bereich enorme Probleme: Arbeitsdruck, Arbeitshetze, Überstunden usw. Der Einführung der so genannten Störungsbögen sowie der Einführung einer Vorarbeiterstruktur für den Bereich, haben wir inzwischen unter bestimmten Bedingungen zugestimmt. Die Änderung der Arbeitszeiten hingegen haben wir abgelehnt. Dies muss nun in der Einigungsstelle entschieden werden.

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