Personalrats-Rundmail Dezember 2020

Corona-Prämie
In vielen Bereichen, in denen keine Corona-Prämie gezahlt werden wird, gab es seit unserer letzten Sonderrundmail zu diesem Thema viel Wut und Empörung. Etliche dieser Kolleg*innen haben den Vorstand angeschrieben und ihn aufgefordert, auch ihnen eine Prämie auszuzahlen.
Die Gruppen, die entsprechend der Regelung des Vorstandes anspruchsberechtigt sind, haben wir in besagter Sonderrundmail veröffentlicht. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie entsprechend der vereinbarten Regelung anspruchsberechtigt sind, aber bis Ende des Jahres keine Prämie bekommen haben, melden Sie sich bei uns. Wir haben die Zusage des Personaldezernenten, dass Anspruchsberechtigte, die versehentlich nicht erfasst worden sind, auch noch nachträglich eine Zahlung erhalten werden.

Corona
Einmal wöchentlich haben wir seit einiger Zeit wieder eine Besprechung mit dem Vorstand, bei dem die neusten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Pandemie besprochen werden. Der PR hat hier u. a. folgende Themen angesprochen: Teststrategie im UK, Situation in der Dialyse bei zunehmenden Corona-Patient*innen, FFP2-Maskenpflicht in verschiedenen Bereichen, Homeoffice und Abstandsproblematik in Großraumbüros, Regelung bei Reiserückkehr, die Situation am Müllplatz mit dem zunehmenden Müllaufkommen und freies Parken. Wenn Sie Fragen, Probleme oder Anregungen rund um Corona haben, mit denen Sie nicht weiter kommen, melden Sie sich bei uns, damit wir sie ggf. direkt beim Vorstand anbringen können.
Zum Umgang mit dem Thema „Verfällt Urlaub bei Quarantäne?“ gibt es wegen unterschiedlicher Auffassungen noch Gesprächsbedarf mit dem UK.

MeDiTA
Das Robert-Koch-Institut hat eine „Empfehlung zum Transport SARS-verdächtiger Untersuchungsproben“ herausgegeben. Wir sind der Auffassung, dass die Tüten, in denen die Kolleg*innen von MeDiTA die Laborproben transportieren, dieser Empfehlung nicht entsprechen. Eine solche Verpackung bedarf eines hohen Sicherheitsstandards und muss aus dem Probengefäß sowie einem Schutzgefäß bestehen. Dieser Standard ist bei den Tüten im UK nicht gegeben. Das UK hat uns geantwortet, dass die Tüten ausreichend seien. Das überzeugt uns allerdings nicht.

Kurznotizen
-Der neue Klimamanager, der für das Nachhaltigkeitsmanagement zuständig ist, hat seinen Aufgabenkreis in einer PR-Sitzung vorgestellt. Wir wünschen ihm viel Erfolg für seine wichtige Aufgabe!
-Der PR hat keine Einwände gegen die anonyme Befragung der Beschäftigten der UME hinsichtlich ihrer Impfbereitschaft.
-Zur geplanten Schließung der Strahlenbiologie im nächsten Frühjahr wissen wir leider immer noch nichts Genaues.
-Auch das sogenannte Ampelsystem in der ZSVA beschäftigt uns leider immer noch.
-Die Corona-bedingte befristete Wiedereinführung eines Rufdienstes in der Krankenhaushygiene und im Allgemeinem Transportdienst hat der PR zur Kenntnis genommen.
-Im sogenannten Vierteljahresgespräch mit dem Kaufmännischen Direktor haben wir nach der Übernahme der Mund-, Gesichts- und Kieferchirurgie aus dem Hyssenstift durch die UME gefragt. Zurzeit liege dieses Vorhaben auf Eis. Außerdem: Die Logopädieschule wird nicht geschlossen.

AG Arbeits- und Gesundheitsschutz
-Vor einigen Monaten wurde der urologische OP umgebaut und modernisiert. Für die Kolleg*innen dort ist das ein Fortschritt, für die Kolleg*innen der Physiotherapie nicht. In der 1. Etage wurden in der Personalumkleide für den Umbau Wände und Decken geöffnet und nicht zu Ende verschlossen. Der Umbau wurde von Subunternehmen durchgeführt, die diesen Bereich schon „vergessen“ haben. Wer für die Fertigstellung nun zuständig ist, scheint unklar zu sein. Hauptsache bis zum Ende der Coronakrise ist die Umkleide zu beziehen.
-Im Arbeitsschutzausschuss ist das Hauptthema natürlich die Coronapandemie. Beschäftigte, die nach einer Coviderkrankung gesundheitlich eingeschränkt sind, können sich an den Personalärztlichen Dienst wenden.

-Das Arbeiten mit FFP2/3-Masken stellt eine deutliche Erschwerung von Arbeitsbedingungen dar, auch wenn das Tragen derzeit für bestimmte Versorgungsbereiche unverzichtbar ist.
Daher hat der PR beschlossen, für diese Bereiche, in denen eine Tragepflicht besteht, die Gefährdungsbeurteilungen einzufordern. Mit den Gefährdungsbeurteilungen werden Maßnahmen abgeleitet, um Gesundheitsrisiken für Beschäftigte zu minimieren und die Gesunderhaltung zu fördern. Solche Gefährdungsbeurteilungen müssen bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen (wie oben beschrieben) unverzüglich angepasst werden. Dennoch wurden sie dem PR bisher noch nicht vorgelegt.

Schließung des Funktionsbereichs in der WTZ: Beschäftigte nach Hause geschickt
Sehr kurzfristig erfuhren die Kolleg*innen, dass ihr Bereich über vier Tage geschlossen wird. Es wurde ihnen mitgeteilt, dass ihre Tätigkeit für diesen Zeitraum nicht mehr benötigt wird und sie Urlaub oder Überstunden nehmen sollen. Das Vorgehen erinnert an die Haltung des UK im Zusammenhang mit den Urlaubsrückkehrern aus einem Risikogebiet. In diesen ähnlichen Fällen ordnete das UK wie auch hier Arbeitsverbot an, obwohl die Beschäftigten negative Corona-Tests hatten und vom Gesundheitsamt aus hätten arbeiten können. Natürlich ohne das Gehalt für diesen Zeitraum weiterbezahlen zu wollen. „Alternativ“ konnten die Kolleg*innen ebenfalls Urlaub oder Überstunden nehmen.
Wir sind jetzt wie damals der Auffassung, dass dieses Arbeitsverbot einen Annahmeverzug darstellt und die Beschäftigten weiterhin bezahlt werden müssen. Ihre Arbeitskraft haben sie schließlich angeboten.
Zwei Kolleginnen konnten über ver.di auch schon erreichen, dass ihnen Urlaub und Überstunden wieder gutgeschrieben werden mussten. Dies bedeutet, dass auch die Beschäftigten des Funktionsbereichs ihre Stunden oder den eingesetzten Urlaub zurückbekommen werden, sofern sie bereit sind, notfalls auch juristisch gegen die Auswirkungen des Arbeitsverbots vorzugehen.

Ausländische Pflegekräfte über Vermittlungsagenturen
Wie bereits berichtet, sollen bis 2022 bis zu 150 Pflegekräfte aus dem Ausland, die über Vermittlungsagenturen angeworben werden, am UK eingesetzt werden. Doch sowohl bei der sprachlichen Unterstützung, beim Gehalt und beim Arbeitsvertrag versucht der Vorstand zu sparen, was für die Betroffenen und letztlich für alle Kolleg*innen Verschlechterungen zur Folge hat, die wir als PR nicht mittragen wollen.

Ein Teil der zukünftigen Kolleg*innen sollen nur befristet für zwei Jahre und mit der Bezahlung eines Pflegehelfers eingestellt werden. Wie? Die neuen Kolleg*innen kommen aus den Philippinen und Mexiko mit der Unsicherheit eines befristeten Vertrags? Ja, genau. Bei den ersten ausländischen Pflegekräften war das sogenannte Anerkennungsverfahren schon vor der Einreise nach Deutschland abgeschlossen. D. h. die deutschen Behörden haben die berufliche Qualifikation als gleichwertig anerkannt und sie haben am UK auch direkt dieselbe Eingruppierung erhalten, wie eine hier dreijährig ausgebildete Pflegekraft.

Viele derjenigen, die jetzt kommen sollen, haben diese Anerkennung noch nicht. D. h. das UK will sie auch erstmal nur als Pflegehelfer*innen mit Kr. 5 bezahlen. Und da das UK Sorge hat, dass sie es nicht schaffen diese Anerkennung nachzuholen, wollen sie nach zwei Jahren die Möglichkeit haben, die Kolleg*innen nicht weiter zu beschäftigen. Was machen die Mexikaner*innen dann nach zwei Jahren hier? Darauf gibt es einige, aber für die Betroffenen nur schlechte Antworten. Deswegen hat der PR die befristete Einstellung der neuen Kolleg*innen abgelehnt und in der Einigungsstelle hat die Arbeitsrichterin uns auch recht gegeben. Sie sieht in der befristeten „Einstellung eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung gegenüber den anderen Pflegekräften“, die ja alle sofort unbefristet eingestellt werden.

Wir haben noch keine Erfahrung, wie lange so ein Anerkennungsverfahren dauert und wie groß die Aussichten einer nachträglichen Anerkennung sind. Aber da wir bei derselben Einigungsstellenverhandlung leider bei der von uns (oben erwähnten) abgelehnten schlechteren Bezahlung kein Recht bekommen haben, hoffen wir, dass sowas schnell geht. Die ausländischen Pflegekräfte haben oftmals in ihren Herkunftsländern Kredite aufgenommen, um den Sprachkurs, zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen, die Übersetzung von Dokumenten, den Umzug, die Flugkosten usw. bezahlen zu können. Und selbst wenn sie hier viel mehr verdienen, als in ihren Herkunftsländern: Hier sind die Mieten und Lebensmittelpreise auf deutschem hohen Niveau.

Unzweifelhaft ist, dass die ausländischen Pflegekräfte eine sehr viel längere bzw. intensivere Einarbeitungszeit brauchen als Pflegekräfte, die in Deutschland gelernt oder zumindest schon länger gearbeitet haben. Deswegen hat der PR durchsetzen können, dass diese Kolleg*innen die ersten acht Wochen nicht auf die Sollbesetzung angerechnet werden. Erfahrungsgemäß ist für diese Kolleg*innen außerdem weitere Unterstützung in der deutschen Sprache extrem wichtig, da sie Deutsch bislang nur als Fremdsprache in ihrem Herkunftsland gelernt haben und auch ihre Pflegeausbildung nicht in Deutsch absolviert haben. Daher halten wir als PR zusätzliche, umfassendere Sprachkurse in der Arbeitszeit für eine notwendige Unterstützung der Kolleg*innen.

Flexirente
Auf der Internetseite des PR www.uk-essen.de/personalrat unter „Aktuelles“ finden Sie ausführliche Informationen zur sogenannten Flexirente.

Virologie – Änderung von Arbeitszeiten
Aufgrund der Corona-Pandemie beabsichtigt das UK bis zum 31.05.2021 die befristete Einführung zusätzlicher und/oder geänderter Dienstzeiten für das Team der Virologie. Darunter ein Dienst, der bereits existiert, aber auf das Wochenende ausgedehnt werden soll. Kein Wunder, dass dieser Dienst, neben der Anfrage nach einer Gefahrenzulage, im Fokus der Rückmeldungen aus dem Kolleg*innenkreis stand. Auf Wunsch der Beschäftigten wurden nun Änderungen durch das UK übernommen und sollen im Interesse der Kolleg*innen wie folgt umgesetzt werden:
1. Die am Wochenende geleisteten Dienste werden zeitnah in Freizeitausgleich gewährt und ausgeglichen.
2. Der Dienstbeginn wird für Beschäftigte, die das wünschen, auf 07:00 Uhr vorverlegt.
3. Die Zahlung einer Gefahrenzulage wird – hoffentlich wegen der außergewöhnlichen Belastungen – wohlwollend geprüft.
Da dadurch die mitbestimmungspflichtigen Teile einvernehmlich beendet werden konnten, hat der PR die Maßnahme zur Kenntnis genommen.

ZNA-Zelt
Quasi über Nacht wurde die ZNA um ein Zelt reicher. Es wurde am Seiteneingang gegenüber dem Forschungszentrum wegen der sich zuspitzenden Corona-Situation errichtet. Erst einmal sehr provisorisch und unter Vorlage einer Eilmaßnahme auch an der Mitbestimmung des PR vorbei. Zur Frage der Dienstzeiten wurde das UK allerdings etwas moderater und teilte mit, dass für die Kolleg*innen die gängigen Arbeitszeiten der ZNA gelten sollen. Da die im Zelt der ZNA eingesetzten Beschäftigten allerdings auch aus anderen Bereichen kommen, wurde für den Fall bereits geschriebener Dienstpläne auf Nachfrage zugesichert, dass dann die dort gelebten Arbeitszeiten akzeptiert würden. Das bedeutet im Klartext, dass die Beschäftigten anderer Bereiche die Arbeitszeiten der ZNA nur auf freiwilliger Basis leisten müssen.

Da im Zelt darüber hinaus auch Kolleg*innen aus OP-Bereichen eingesetzt werden, die „nebenbei“ noch Ruf-und Bereitschaftsdienste in ihrem alten Bereich leisten, wurde zugesichert, dass am Ende des Einsatzes im Zelt keine Minusstunden verbleiben sollen. Diese könnten für den Fall entstehen, dass Kolleg*innen nach der Ableistung eines Dienstes in ihrem alten Bereich aus Gründen des Arbeitszeitgesetzes am nächsten Tag von der Arbeit freigestellt werden müssten. Offiziell bestätigt wurde diese Zusage allerdings noch nicht.

Pflegedienst
-OP-Springerpool: Für die Beschäftigten des OP-Springerpools soll anstelle des bisherigen Zwischendienstes ein Spätdienst von 11:30 bis 20 Uhr eingerichtet werden.
Weiterhin soll die bestehende Zulagenregelung geändert werden. Die Variante Zulagenzahlung von 600 Euro wäre dann an eine verpflichtende Spätdienstableistung gekoppelt. Der PR hat beides zunächst abgelehnt und hierzu mit dem Team gesprochen.

-Dienstpläne Pflegedienst für den Monat Januar 2020: Aufgrund von zahlreichen unterbesetzten Schichten hat der PR die Dienstpläne für die Stationen/Bereiche F 2, HNO 3, U 1, Herz Int. 1, IT 2, K 1/PZ, K 4, KMT 3, INTK, Nephro 1 Neuro 2, Neuro 3, MZ-Dialyse, Kreißsaal und Herz-Poli zunächst abgelehnt. Wir hatten die Pflegedirektion schon vor einigen Wochen darauf hingewiesen, die Zeitarbeit so frühzeitig zu buchen, dass die Dienste konkret geplant werden können. Damit nicht wie sonst üblich die Stammbeschäftigten aufgefordert werden, auf ihre genehmigten Dienste zu verzichten und in die Lückendienste einzuspringen. Nun wurden weitere Zeitarbeitnehmer*innen in den Dienstplan eingepflegt. Außerdem hat die Pflegedirektion zugesagt, bei einer weiterhin bestehenden Unterbesetzung auch Betten zu sperren und die Zeitarbeitnehmer*innen für das nächste Quartal zu einem früheren Zeitpunkt einzustellen. Daraufhin hat der PR die Dienstpläne zur Kenntnis genommen.

-Nach wie vor ist leider noch nicht geklärt, ob KPAs auf onkologischen Stationen eine freiwillige Zulage bekommen, weil sie in der tarifvertraglichen Höhergruppierung leider nicht berücksichtigt werden.

-Endlich soll es zusätzliche Spinde in den OP-Bereichen geben. Wir befürchten, dass es immer noch zu wenig sind, aber immerhin…!

-Anästhesie: Es gab Beschwerden aus der Anästhesie, weil viele „Externe“ wie Feuerwehrleute und Studierende zusätzlich zum festen Personal in den räumlich kleinen Narkoseeinleitungsbereichen zu Coronazeiten gedrängt sind. Die Anwesenheit dieser „Externen“ soll nun entzerrt werden. Auch die Studierenden, die natürlich zu einem Uniklinikum dazu gehören, sollen wegen der besonderen Situation anderes eingeplant werden.
Der Start der Ausbildung von drei ATAs in der Anästhesie war etwas schwierig. Wir hoffen aber, dass das nur Anfangsschwierigkeiten waren.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Tablets in der Pflegeschule: Wie bereits in der letzten Rundmail berichtet, hat das UK Tablets für die neuen Pflegekurse angeschafft. Wir haben die Mitbestimmung eingefordert, welche uns aber verweigert wurde. Um hier weiter vorgehen zu können, haben wir nun einen Rechtsanwalt zur Klärung der Mitbestimmung eingeschaltet.
-Zoom Unterricht und e-learning: In der Pflegeschule finden einige Unterrichte schon seit ein paar Monaten über Zoom-Videokonferenzen und e-learning-Software (der der PR noch nicht zugestimmt hat) statt. Nachdem es damit immer wieder Probleme gab, sind nun Regeln durch die Schule aufgestellt worden, die bei Nichtbeachtung zum Teil zur Eintragung von Fehlstunden führen können. Wir empfinden das Vorgehen an einigen Stellen als zu drastisch und haben auch hier die Mitbestimmung eingefordert. Auch wenn zugleich niemand in Frage stellt, dass gewisse Regeln zum Umgang mit dieser neuen Art des Unterrichtes nötig sind.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von
8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Der nächste Termin ist:

17. Dezember: Reinigungsdienst

Ob wir im Januar wegen der Infektionslage weiterhin „PR vor Ort“ machen können, werden wir erst Anfang Januar entscheiden.

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Oktober 2020 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 30 Neueinstellungen waren 19 befristet und 11 unbefristet. Von 25 Weiterbeschäftigungen waren 19 befristet und nur 6 unbefristet. Im November waren von 33 Neueinstellungen 15 befristet und 18 unbefristet. Von 16 Weiterbeschäftigungen waren 12 befristet und nur 4 unbefristet.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort erhalten Sie die Telefonnummer der Beraterin, mit der Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.

Sonderrundmail Personalrat Corona Prämie

Wie wir in der letzten Rundmail berichteten, soll für Beschäftigte bestimmter Krankenhäuser, die besonders viel Covid-Patient*innen betreut haben, eine Prämie ausgezahlt werden. Das Gesetz der Bundesregierung, das diese Prämie regelt, spricht von einer „Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie“. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass andere durch Covid belastete Berufsgruppen ebenfalls in die Aufteilung der Prämie einbezogen werden können. Wer wieviel bekommt, soll zwischen dem Arbeitgeber und der Interessenvertretung vor Ort geklärt werden.

Das Uniklinikum Essen wird eine Prämie von etwas mehr als 750.000 Euro bekommen. Das ist viel zu wenig! Denn es reicht nur für einen kleinen Teil der Kolleg*innen. Und laut dem Gesetz sollen wir als PR jetzt zusammen mit dem Vorstand darüber entscheiden, wie dieses viel zu wenige Geld verteilt werden soll.

Der PR vertritt von Anfang an die Ansicht, dass eine Prämie für nur einen kleinen Teil der Belegschaft ungerecht ist und uns Kolleginnen und Kollegen spaltet. Wir haben stattdessen das UK schon vor Wochen aufgefordert, entweder sich dafür einzusetzen, dass das Land den Betrag aufstockt, damit alle etwas bekommen oder aus dem Haushalt des UK aufzustocken. Das UK hat uns mitgeteilt, dass sie beim Land anfragen wollen, aber aus eigenen Mitteln – das wäre nicht möglich. Die Evangelischen Klinken Essen-Mitte zahlen an ihre Beschäftigten 1 Million Euro aus eigener Kasse aus, wie WDR „Lokalzeit“ berichtet. Komisch, bei denen geht das, aber bei uns am Uniklinikum nicht?

Leider ist auch geregelt, dass die Bundesregierung gar kein Geld auszahlt, wenn sich der PR nicht mit dem Vorstand „einigt“, wer Geld bekommen soll und wer nicht.

Der PR hat für sich entschieden, dass wir uns nicht an der bewussten Spaltung der Kolleg*innen beteiligen und mit dem Vorstand – und Ihnen – darüber diskutieren, ob die Kolleg*innen, die im Einkauf mit enormer Mühe und Überstunden Schutzausrüstung besorgen mussten, die im Reinigungsdienst sehr viel mehr Grundreinigungen durchführen mussten, die am Müllplatz riesige Mengen infektiösen Materials entsorgen mussten – ob zum Beispiel all diese Kolleg*innen genauso viel oder mehr oder weniger Belastung und Risiko ausgesetzt sind als andere.

Wir haben den Vorstand aufgefordert, uns einen Vorschlag zu schicken, wie sie sich das vorstellen. Dieser sieht Folgendes vor:

  • Alle Pflegekräfte sollen 350 € bekommen. Bei einem Einsatz von 30 % in einem ausgewiesenen Covid-Bereich vom 01.03. – 31.05.2020 bekommen sie 700 €. Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihres Stundenumfangs.
  • Mit der Teamassistenz soll entsprechend verfahren werden.
  • Die Serviceassistent*innen, die im besagtem Zeitraum 30 % in einem ausgewiesenen Covid-Bereich eingesetzt waren, sollen 350 € bekommen.
  • Pflege-Azubis, die im besagtem Zeitraum 30 % in einem ausgewiesenen Covid-Bereich eingesetzt waren, sollen 200 € bekommen.
  • Außerdem sollen alle Krankentransporter 350 € bekommen.
  • Neun Beschäftigte aus dem „Corona-Team“ der Physiotherapie sollen 350 € bekommen.
  • Die Hygienefachkräfte in der Krankenhaushygiene sollen 350 € bekommen.
  • Die MTLAs in der Virologie sollen 350 € bekommen.
  • Alle Beschäftigten/Berufsgruppen der ZNA-Nord-Ost (außer Ärzte) sollen 350 € bekommen.
  • Die MFAs der Klinik für Infektiologie sollen 350 € bekommen.
  • Die Reiniger*innen der GSG, die in Covid-Bereichen geputzt haben, sollen nichts bekommen, da die Prämie nur unternehmensbezogen gewährt würde.

Wir möchten es nochmal wiederholen: Das ist die Entscheidung des Vorstands!

Der Vorschlag des Personalrats lautete und lautet weiterhin, dass alle Beschäftigten, die am UK arbeiten, eine Prämienzahlung bekommen sollen. Da eine entsprechende Ausweitung und Aufstockung ausbleibt, weist der PR ausdrücklich darauf hin, dass die alleinige Verantwortung für die Verteilung der Mittel beim Vorstand liegt.

Wir stehen nicht im Weg, damit zumindest ein kleiner Teil der Beschäftigten die Prämie erhält, weil sonst gar keiner etwas bekäme. Dazu fordert das Gesetz – wie gesagt – unser Einvernehmen. Der PR hat in diesem Sinne formal sein Einvernehmen mit der Entscheidung des UK für die Verteilung der Mittel erklärt. Das bedeutet nicht, dass wir uns der darin enthaltenen Bewertung der besonderen Belastung anschließen (siehe angehängtes Schreiben). Wir halten die Spaltung, die durch diese Form der Prämie entsteht, weiterhin für falsch.

Wir als Personalrat fordern den Vorstand stattdessen nochmals auf, die Prämie aus eigenen Mitteln bis zur Höhe der steuerfreien Sonderzulage von 1.500 Euro aufzustocken – für alle Beschäftigten und Auszubildenden. Alle haben in den letzten Monaten dazu beigetragen, das UK und das ganze Land durch diese Krise zu bringen.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass alle freigestellten Personalräte, die entsprechend der Regelung des Vorstandes eine Prämienzahlung bekommen würden, dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt haben, auf die Inanspruchnahme der Zahlung zu verzichten.

Sonderrundmail Flexirente

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wurde keine Nachfolgeregelung zum Tarifvertrag-Altersteilzeit abgeschlossen. Dadurch konnte ab 2010 im TV-L keine Altersteilzeit mehr genommen werden.
Seit Juli 2017 soll nun die Flexirente Anreize schaffen, damit mehr Menschen länger ganz oder in Teilzeit arbeiten können. Die Kombination aus Teilrente und Hinzuverdienst soll flexibler und einfacher werden. Durch freiwillige Beiträge, längere Beschäftigungszeiten und höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten ist mehr Rente möglich.

Die Ziele der neuen Flexirente kurz erklärt:
Flexirenten-Gesetz: Drei Wege zu mehr Rente 

1) Freiwillige Beiträge: Sie möchten vor der Regelaltersgrenze die Rente in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie mit Rentenabschlägen rechnen. Jeder Monat vorgezogene Rente führt zu einem Rentenabschlag von 0,3 Prozent. Wer die Rentenabschläge ausgleichen möchte, kann durch die neue Flexirente ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Sonderzahlungen in die Rentenkasse leisten. Die Höhe der Sonderzahlungen, um die Rentenabschläge auszugleichen, erfahren Sie von der Rentenversicherung. Fordern Sie einfach eine Rentenauskunft an.

2) Arbeit im Rentenalter: Sie könnten in Rente gehen, wollen aber aus persönlichen Gründen länger arbeiten? Das neue Flexirenten-Gesetz gibt Ihnen die Optionen dazu.

Option 1: Sie stellen den Rentenantrag und arbeiten zusätzlich. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie trotz Rente weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen oder nicht.
Option 2: Sie arbeiten weiter, leben von Ihrem Gehalt und beantragen die Rente noch nicht. Bei dieser Option erhöht sich die spätere Rentenzahlung um 0,5 Prozent für jeden Monat, den Sie später den Rentenantrag stellen. Wird die Rente zum Beispiel zwei Jahre nach der Regelaltersgrenze beantragt, würde sich die Rente um 12 Prozent erhöhen (24 Mon. x 0,5).

3) Hinzuverdienst zur Frührente: Früher in Rente – das ist der Traum von vielen Arbeitnehmern. Wer mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen kann, darf mit 63 Jahren in Rente gehen. Für jeden Monat Frührente wird aber ein Rentenabschlag von 0,3 Prozent vorgenommen. Nur wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, darf ohne Abschläge früher in Rente gehen. Die Frührente ist immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Wer will, kann sich die Rente durch einen Hinzuverdienst aufstocken. Die Hinzuverdienstgrenze wurde mit der Flexirente auf einen jährlichen Verdienst von 6.300 Euro aufgebessert. Bis zu diesem Freibetrag bleibt die volle Rente, Gehälter darüber werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Rechtsauskunft einholen:
In jedem Fall sollten Beschäftigte, bevor sie sich für eine gesetzliche Teilrente entscheiden, beim Arbeitgeber oder bei den für sie zuständigen (Betriebs-) Rentenversicherungsträgern, also der VBL und der Deutschen Rentenversicherung eine verbindliche Rechtsauskunft einholen, welche Folgen der Teilrentenbezug für die Betriebsrente hat.

Link zur Informationsseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV):
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/04_leistungen/01_rente/flexirente.html

Die Möglichkeit, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, wird allerdings durch den TV-L reglementiert.

Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TV-L endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, „mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat“. Der Gesetzgeber hat also nur die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten.
Die Neuregelung in § 41 Satz 3 SGB VI erfasst jegliche „Vereinbarung“ über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze.
Durch den Abschluss individueller Vereinbarungen kann deshalb der tariflich vereinbarte Beendigungszeitpunkt über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinausgeschoben werden. Dazu ist es erforderlich, dass Arbeitgeber und Beschäftigte/-r während des laufenden Arbeitsverhältnisses eine entsprechende vertragliche schriftliche Vereinbarung vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze abschließen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern:

Flexirente: 0800 1000 4800 (Servicetelefon der Rentenversicherung)
VBL: 0721 93 98 93 1 (Mo und Do von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Abschluss individueller Vereinbarungen: Personalrat
(Frau Cornelia Swillus-Knöchel – Tel. 2729 oder Herr Sven Musolff – Tel. 2191)

Personalrats-Rundmail Oktober 2020

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusCorona-Prämie
Vor ein paar Monaten haben unsere Kolleg*innen in Altenpflegeeinrichtungen eine sogenannte Corona-Prämie bekommen. Zuerst sollten diese nur die Pflegekräfte dort bekommen. Nach großem Widerstand gab es dann gestaffelt nach Berufsgruppen für alle Berufe (zumindest etwas) Geld. Schon im März haben ver.di und Pflegekräfte aus verschiedenen Krankenhäusern zum Beispiel mit Petitionen gefordert, dass auch die Beschäftigen in Krankenhäusern eine Prämie bekommen sollen.

Nun soll es endlich eine solche Zahlung geben… aber: Nur jedes fünfte Krankenhaus bekommt diese Prämie überhaupt (wobei das Uniklinikum Essen dazu zählen wird), und nur Pflegepersonal auf „bettenführenden Stationen“ soll berücksichtigt werden. Das würde für uns bedeuten, keine Reinigungskraft und kein Physiotherapeut einer Covid-Station bekommt einen Cent von der Prämie; keine Anästhesie-Pflegekraft, die Covid-Patient*innen betreut, kein Krankentransporter, der Covid-Patient*innen transportiert und keine MTLA, die Corona-Tests in der Virologie durchgeführt hat, bekommt einen Cent von der Prämie. Es gibt zwar Ausnahmemöglichkeiten, aber über die sollen sich die Betriebs- und Personalräte der jeweiligen Krankenhäuser mit ihren Vorständen einigen, so wie die genaue Aufteilung des Geldes insgesamt eine Einigung zwischen uns als Personalrat und dem Vorstand voraussetzt. Keine Einigung – gar kein Geld für niemanden.

Wir wissen schon seit einiger Zeit, dass eine solche vergiftete Regelung für dieses Gesetz geplant ist. Deswegen haben wir schon vor Wochen Bundesgesundheitsminister Spahn zusammen mit vielen anderen Interessensvertretungen mit dem Brief hier im Anhang angeschrieben und erklärt: „Alle Beschäftigten sind für die Krankenversorgung wichtig. Alle haben besondere Leistungen erbracht, sich vorbereitet und qualifiziert. Alle waren bereit Verantwortung zu übernehmen, überall war die Anspannung zu spüren. (…) Aus all diesen Gründen sind wir nicht Willens und in der Lage, daran mitzuwirken, den einen den Bonus zuzuteilen und den anderen nicht. Das schafft Unfrieden in der Belegschaft. Dafür übernehmen wir keine Verantwortung.“

Insgesamt stehen für die Prämie 100 Millionen Euro zur Verfügung. Damit könnte z.B. 100.000 Pflegekräften einmalig 1.000 Euro ausgezahlt werden. Bundesweit arbeiten in Krankenhäusern aber 1,25 Millionen Beschäftigte; davon ca. 440.000 Pflegekräfte. In der Begründung des Gesetzes steht ausdrücklich, dass die Krankenhäuser selbst die Prämie aus eigenen Mitteln aufstocken können. Dasselbe gilt für die jeweiligen Landesregierungen; einige haben eine Aufstockung schon in Aussicht gestellt; NRW allerdings noch nicht.

Seit Jahren setzen sich viele vor allem gewerkschaftlich Aktive hier im UK dafür ein, dass die sozialen Berufe im Besonderen und insgesamt der Öffentliche Dienst aufgewertet wird: Nicht nur mit einer allgemeinen gefühlsduseligen Erklärung, dass wir alle wichtig sind und hinsichtlich unserer Arbeit mit Kranken: „Das könnte ich aber nicht“, sondern auch real – materiell: Bessere Löhne (gerade in den sozialen, sogenannten Frauenberufen wird immer noch deutlich weniger verdient als z.B. ein Anlagenmechaniker in der Chemieindustrie) und mehr Personal! Das kleine Trostpflaster Corona-Prämie ist absolut nicht ausreichend. Und dann noch in dieser spalterischen Art wie von der Bundesregierung geplant.

Wir haben den Kaufmännischen Direktor des UK letzte Woche angeschrieben: „Der Personalrat fordert den Arbeitgeber auf, die durch das Krankenhauszukunftsgesetz unzureichend ausgestattete „Corona-Prämie“ so aufzustocken, dass alle Beschäftigten, die in den Monaten März bis Mai im Haus gearbeitet haben, entsprechend den Regelungen zu Sonderzulagen 1.500 Euro steuerfrei erhalten, bzw. auf die Landesregierung im Sinne einer entsprechenden Regelung einzuwirken.“ Noch haben wir keine Antwort erhalten.

Urlaub in Risikogebieten
In der PR-Rundmail im August berichteten wir, dass das UK bezüglich des Umgangs mit Reiserückkehrer*innen eine aus unserer Sicht unhaltbare Praxis angewandt hat. Es verbot Beschäftigten – trotz negativen Coronatests – die Aufnahme ihrer Arbeit. Und das, ohne das Gehalt weiterbezahlen zu wollen. Alternativ machte das UK den „großzügigen“ Vorschlag, Urlaubstage oder Überstunden einzusetzen, um das Gehalt weiter beziehen zu können. Dies hat eine Kollegin nicht hingenommen und mit Unterstützung von ver.di eine Entscheidung in ihrem und unserem Sinne erreicht. Widerstand lohnt sich hier also.

IMIBE
Wie schon oft berichtet, gibt es im Bereich der IMIBIE immer noch sehr viele befristete Arbeitsverhältnisse. Uns wird immer die Finanzierung durch Drittmittel, bzw. zeitlich befristete Projekte als Grund für die Befristungen genannt. Wir haben eine unbefristete Weiterbeschäftigung im Führungsbereich dort zum Anlass genommen, um dieses Thema erneut zu diskutieren. Die Planung und Durchführung klinischer Prüfungen und Studien wird immer ein bedeutender Teil der Aufgabe einer Universitätsklinik sein und bleiben. Es ist eine allgemeine Daueraufgabe des UK Forschung und Lehre zu unterstützen und zu fördern. Daher ist uns nicht verständlich, warum gerade im Zentrum für klinische Studien ein Stamm von langjährig Beschäftigten immer weiter befristet beschäftigt werden soll. Die befristeten Forschungsgelder sind die beste Ausrede der Welt an dieser Situation nie was ändern zu müssen. Der PR wird das Thema weiter mit dem UK diskutieren und ist der Ansicht, dass die Kolleg*innen dort entfristet werden müssen.

Zelt
Und wir dachten schon, es wird wieder gestreikt, als wir das neue Zelt zwischen MZ und FKM-Gebäude gesehen haben. Da im Rahmen der sich zuspitzenden Corona-Situation nicht wie im Frühjahr die Ambulanzen im MZ verlegt werden sollen, braucht das UK einen Ausweichplatz für die Covid-Versorgung. Der Vorstand hat zugesagt, uns so schnell wie möglich über die genauen Arbeitsplätze, die dort entstehen sollen, zu informieren. Aber dass eine Heizung dort rein soll, ist zumindest schon fest in Planung.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Tablets in der Pflegeschule: Das UK hat Tablets für die neuen Pflegekurse angeschafft. Wir haben die Mitbestimmung eingefordert, welche uns aber verweigert wurde. Es ist nicht so, als seien wir gegen Tablets. Wir finden nur, dass von der Corona-Krise nicht nur ein Teil der Pflegekurse betroffen ist, sondern alle Auszubildenden.

-Urlaub und Spinde in der ATA-Ausbildung: Seit kurzem werden im UK ATA-Azubis ausgebildet. Der Urlaub ist – wie in grauer Vorzeit – durch die Schule vorgeplant. Freiplanbarer Urlaub sollte 2020 doch selbstverständlich sein, will man meinen. Wir haben diesbezüglich die Mitbestimmung eingefordert. Diese wurde uns verwehrt. Die Begründung: Der Kooperationspartner (die externe Schule) ist für die Urlaubsplanung zuständig und somit sieht sich das UK nicht direkt in der Verantwortung, obwohl die Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag mit dem UK haben. Wir haben deswegen einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Die ATA-Azubis haben, wie viele Auszubildende am Klinikum, keinen eigenen Spind. Auf Nachfrage teilte das Klinikum mit, dass im ersten Quartal 2021 sogenannte Z-Spinde im OZ II aufgestellt werden. Hoffentlich ist das mehr als nur ein Tropfen auf dem heißen Stein und löst das auch für Kolleg*innen anderer Berufe in diesem Bereich schon lange bestehende Spindproblem.

Stressprävention für Pflegefachpersonen
Bei zunehmenden Patient*innenzahlen und zeitgleich steigender Arbeitsbelastung sollen Pflegekräfte über eine Meditations-App die Gelegenheit zur Stressprävention erhalten. Die App 7Mind soll in Kooperation mit einer Krankenkasse bereitgestellt werden und für das erste Jahr und für alle Pflegefachpersonen innerhalb der UME kostenlos genutzt werden können. Abgesehen davon, dass eine kausale Herangehensweise – ausreichend Personal, Dienstplanverlässlichkeit, frühzeitige und wertschätzende Kommunikation – sicherlich die nachhaltigere Methode wäre, spricht wegen der Freiwilligkeit des Angebots nur wenig gegen die angebotene App.

Initiativantrag Urlaubsschein und Vertretungsregelung
In der PR-Rundmail im Juni berichteten wir, dass uns aus einigen Bereichen die Frage gestellt wurde, ob die auf den Urlaubsscheinen befindlichen Felder „Vertretung durch“ und „Unterschrift der Vertretung“ rechtens sind. Da einige Vorgesetzte die Benennung einer Vertretung als Voraussetzung zur Genehmigung des Urlaubs sehen und wir der Ansicht sind, dass es Ihnen als „einfacher Kollege“ an der Weisungsbefugnis fehlt, die Vertretung anzuordnen und eine Unterschrift einzutreiben, verneinten wir dies und forderten die Mitbestimmung zur Gestaltung des Urlaubsscheines an. Da uns das UK jedoch nicht im Rahmen einer Mitbestimmung beteiligen will, haben wir nun einen Initiativantrag zu diesem Thema mit dem Ziel eingereicht, die Felder zur Vertretung entfernen zu lassen. Dieser Initiativantrag kann dann, sollte das UK ihn ablehnen, in der Einigungsstelle unter Vorsitz einer Arbeitsrichterin abschließend entschieden werden.

Einführung eines zusätzlichen Spätdienstes in der Virologie
Aufgrund der Corona-Pandemie hatte das UK einen zusätzlichen Spätdienst von 10:48 bis 19:00 Uhr vorgesehen und die Maßnahme zur Mitbestimmung vorgelegt. Da die Kolleg*innen auf freiwilliger Basis bereits noch längere Dienste absolvieren und wir zudem die Befristung bis zum 31.05.2021 erreichen konnten, hat der PR den Spätdienst zur Kenntnis genommen.

Fort-und Weiterbildungsprogramm 2021
Die Anmeldungen zu Seminaren für Beschäftigte der UME ist in Zukunft für alle Standorte einheitlich geregelt. Das ausgefüllte „Anmeldeformular zu einem Seminar für Beschäftigte der UME“ wird direkt an die Bildungsakademie gesendet und eine Kopie der Anmeldung an den/die Vorgesetzte/n. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen zu widersprechen; sonst liegt eine gültige Anmeldung vor. Anmeldungen zu Fort- und Weiterbildungen benötigen weiterhin eine dienstliche Befürwortung.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

29. Oktober: Küche
5. November: Betriebskindertagesstätte
12. November: Robert-Koch-Haus
19. November: Radiologie
26. November: IMIBE

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für September 2020 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 76 Neueinstellungen waren 46 befristet und 30 unbefristet. Von 32 Weiterbeschäftigungen waren 22 befristet und 10 unbefristet.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort erhalten Sie die Telefonnummer der Beraterin, mit der Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.

Personalrats-Rundmail September 2020

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusEinführung eines Messengers
Viele Kolleg*innen im Klinikum benutzen Kommunikationsplattformen wie WhatsApp, Telegram, Instagram etc.; teilweise zur Abstimmung von Urlauben und Diensten, aber auch zur inhaltlichen Kommunikation über Arbeitsinhalte. Hierbei werden durch den Zugriff auf die gespeicherten Kontakte im Handy unbewusst Informationen weitergegeben. Um dieses zu verhindern, aber auch um die Kolleg*innen zu schützen, soll ein Messenger eingeführt werden, den alle in der UME alternativ nutzen können. Zum Einsatz kommt dann der Messenger Matternost. Die Daten liegen gesichert auf UME-eigenen Servern. Vereinfacht sieht es wie ein klinikeigenes „WhatsApp“ aus, welches am Stationsarbeitsplatz im Browser läuft. Es besteht die Möglichkeit (freiwillig), dieses Programm auch auf das private Handy zu installieren; die eigene Rufnummer muss dazu nicht eingegeben werden. Es können nur Beschäftigte der UME miteinander kommunizieren. Die Nutzung anderer Messenger für dienstliche Inhalte ist ab der Einführung nicht mehr erlaubt, da diese laut der Landesbeauftragten für Datenschutz gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Der PR hat deswegen der Einführung eines Messengers am Uniklinikum zugestimmt.

Einkommenszuwächse
Mit dem Tarifabschluss 2019 zwischen ver.di und den Arbeitgebern der Länder haben nicht nur Pflegekräfte (unter anderem durch die Pflegezulage) einen deutlichen Einkommenszuwachs erhalten, sondern vor allem auch die Leitungen in der Pflege sowie die Lehrkräfte in der Pflege und in den Gesundheitsberufen. Diese Verbesserungen sind zum Teil nun umgesetzt, so dass einige Leitungen und Lehrkräfte einen großen Sprung in ihren Einkommen machen konnten bzw. bald machen können.
Viele Arzthelferinnen/MFAs in den Ambulanzen haben sich zusammen mit dem Personalrat dafür eingesetzt, dass sie von EG 5 nach EG 6 höhergruppiert werden. Ihre Aufgaben gestalten sich in den letzten Jahren auch wesentlich anspruchsvoller. Da wir in der Frage über Jahre am Ball geblieben sind, werden aktuell viele – aber längst noch nicht alle – Höhergruppierungen dieser Personengruppe umgesetzt.

Internationale Pflegekräfte
Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet, dass die Pflegedirektion plant, bis zu 150 Pflegekräfte (nach aktuellem Stand) aus dem Ausland über Spezialagenturen einzustellen. Zuerst vorrangig vom Balkan, dann von den Philippinen. Jetzt schon sollen fünf Pflegekräfte aus Mexiko kommen. Die ersten Kolleg*innen, die bereits aus Mazedonien und Serbien hier sind, kamen mit einer fertigen Berufsanerkennung und wurden sofort wie eine reguläre dreijährig ausgebildete Pflegekraft bezahlt. Die nächsten, die nun kommen sollen, würden am UK als Pflegehelfer arbeiten, da sie noch auf ihre Anerkennung warten. Das kann Monate dauern. Sie arbeiten zum Teil schon viele Jahre in ihren Heimatländern als Pflegekräfte und sollen nun hier mit all ihrer Erfahrung wie Hilfskräfte bezahlt werden. Das lehnt der PR ab. Wir fordern, dass sie bis zur Anerkennung mindestens als KPAs bezahlt werden.

Mund- und Nasenschutz (MNS)
Der PR wollte, dass die Dienstanweisung des UK zum Tragen eines MNS mindestens für die (schwer) körperlich arbeitenden UK-Beschäftigten zusätzliche feste Erholungszeiten vorsieht. Das ist uns leider nicht gelungen, obwohl uns Kolleg*innen davon berichten, dass sie vermehrt Kopfschmerzen haben und am Ende einer Schicht deutlich erschöpfter sind als sonst. Auch in der Diskussion mit dem Personalärztlichen Dienst konnten wir nichts erreichen. In der Einigungsstelle hat die vorsitzende Arbeitsrichterin zumindest erwirkt, dass die Formulierung in der vom UK geplanten Dienstanweisung so geändert wird, dass man auch außerhalb der Pausenzeiten zum Trinken und Essen den MNS abnehmen darf.
Im Nachhinein bestätigt nun die erste Untersuchung überhaupt zum Tragen von MNS aus der Uniklinik Leipzig die Erfahrung der Kolleg*innen und auch die Forderung nach zusätzlichen Erholungszeiten. „Die Ergebnisse unserer Untersuchung bestätigen das subjektive Gefühl vieler Menschen“, erklärt Kardiologie-Klinikdirektor Prof. Ulrich Laufs. „Die Studie hat die Einschränkung der Leistungsfähigkeit nun auch wissenschaftlich quantifiziert. Übertragen auf die Arbeitswelt stellt sich schon die Frage, ob Menschen, die mit Maske körperlich anstrengende Arbeit leisten, öfter Pause machen müssten als bisher.“ Hier ist die Pressemitteilung des UK Leipzig zu finden.
https://www.uniklinikum-leipzig.de/presse/Seiten/Pressemitteilung_7089.aspx

Die ganze Untersuchung ist dort mit einem Link abrufbar. Sie ist in Englisch. (Die Übersetzung der ganzen Untersuchung mit „Google-Übersetzer“ funktioniert aber gut.)
Nach der Veröffentlichung dieser Untersuchung haben wir erneut das UK und den Personalärztlichen Dienst angeschrieben. Wie Sie vielleicht im Sondernewsletter des Vorstandes gelesen haben, ist nun die alte Dienstanweisung verbessert worden: Jeder Vorgesetzte hat für die ihm zugeordneten Beschäftigten zu prüfen, ob es aufgrund der Einzelumstände (z.B. schwere körperliche Arbeit bei gleichzeitiger hoher Wärmeeinwirkung) erforderlich ist, zusätzlich die Tragezeiten des MNS zu reduzieren, indem zeitweise Tätigkeiten allein in einem Raum zugewiesen werden oder kurze Aufenthalte der Beschäftigten außerhalb der Gebäude ohne Tragen des MNS zum Zwecke der Erholung erlaubt werden. Entsprechende Maßnahmen sind bei Bejahung des Erfordernisses der Verkürzung der Tragezeiten im Einzelfall von den Vorgesetzten umzusetzen.
Diese Dienstanweisung ist durch Eilmaßnahme umgesetzt, aber der PR hat bis zur endgültigen Inkraftsetzung noch Fragen gehabt. Wir sind mit der neuen Regelung, bei der mehr oder weniger die Erholungszeiten vom guten Willen des Vorgesetzten abhängen, nicht zufrieden – auch wenn sie besser ist, als die ursprüngliche Variante. Wenn Sie diese neuen Regelungen in Anspruch nehmen wollen, aber an Ihrem Vorgesetzten scheitern, melden Sie sich bitte bei uns.

„Kein Geld durch Corona?“ oder „Eine Entscheidung ohne Herz“
Stellen Sie sich vor, Sie sind Mutter und Ihr kleines Kind muss in Quarantäne, weil es Kontakt zu einer SARS-CoV-2 positiven Person hatte. Das Kind muss zuhause bleiben und somit Sie auch, obwohl Sie selbst nicht in Quarantäne sind. Sie dürfen auch keine weitere Person, wie z.B. eine Tagesmutter oder einen Familienangehörigen zur Betreuung des Kindes in Ihre Wohnung lassen, sagt das Gesundheitsamt.
An sich schon schlimm genug. Dann teilt Ihnen das UK aber noch voller Mitgefühl mit, dass Sie die Zeit, welche Sie zur Betreuung Ihres Kindes aufwenden müssen, nicht bezahlt bekommen. Sie können schließlich auch Überstunden oder Urlaubstage nehmen. Und wenn Sie beides nicht mehr haben, werden Ihnen in voller Fürsorge unbezahlte Urlaubstage eingetragen. Schließlich können Sie Ihren Verdienstausfall ja beim Landschaftsverband Rheinland geltend machen; und dies, obwohl Ihnen durch das Gesundheitsamt ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde, dass Sie zwingend die Betreuung wahrnehmen müssen und nicht arbeiten können.
„Eine Gesetzeslücke“, sagt das UK, „man habe aber mit den unbezahlten Urlaubstagen eine gute Lösung gefunden“. Viele Kolleg*innen der betroffenen Beschäftigten und der PR finden dies nicht! Wir halten es im Gegenteil für einen Skandal, Kolleg*innen Geld vorzuenthalten, die sich zuvor in der Krise verdient gemacht haben. Und wir halten es darüber hinaus für eine Frechheit, sich über eine Gesetzeslücke herausreden zu wollen. Gesetzeslücken verbieten es einem Arbeitgeber nicht, wertschätzend und respektvoll zu handeln. Insbesondere dann nicht, wenn für eine Kampagne, in welcher Respekt das Thema war, scheinbar genug Geld vorhanden gewesen ist. Das volle Gehalt weiter zu zahlen und sich dann selbst um die Gelder beim Landschaftsverband zu bemühen, wäre die richtige Antwort gewesen.

Vereinbarung zur Entlastung
Im August berichteten wir über die Beobachtungsphase zum Konsequenzen-Management. Die entlastenden Maßnahmen bei Unterbesetzung sollen noch bis zum 31.10.2020 nach vertraglich vereinbarter Reihenfolge ergriffen werden. Anhand Ihrer gefaxten Rückmeldungen kann der PR die Art, die Reihenfolge und Wirksamkeit der umgesetzten Entlastungsmaßnahmen besser beurteilen. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Auswertung am Ende der Beobachtungsphase. Wir danken allen Kolleg*innen für ihre Mühe und freuen uns über die bereits eingegangenen und noch eingehenden Meldungen – natürlich nur über die Meldungen, nicht über die Verstöße!

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Übernahme nach der Ausbildung: Nach anfänglichen Problemen konnten einige Auszubildende MTLA im Anschluss an ihre Ausbildung am UK übernommen werden. Für nächstes Jahr soll schon frühzeitig eine systematische Übernahme auf freie Stellen koordiniert werden. Diese Entwicklung begrüßen wir sehr und hoffen, in Zukunft für möglichst viele Auszubildende eine Übernahmemöglichkeit zu haben. Solltet Ihr konkret Probleme bei der Übernahme haben, obwohl Stellen für Euren Beruf ausgeschrieben sind, meldet Euch bei uns.
-Anästhesie-Technische Assistent*innen-Ausbildung: Seit dem 1. September sind nun drei ATA-Auszubildende bei uns eingestellt worden. Aktuell sind sie noch in der Schule, werden aber Anfang Oktober in die Praxis starten. Wir hoffen bis dahin auf detaillierte Ausbildungskonzepte, die uns bis jetzt noch nicht vorliegen.
-Jugend- und Auszubildendenversammlung: Am Donnerstag, den 8. Oktober 2020 wird in der Zeit von 9 – 13 Uhr unsere diesjährige Jugend- und Auszubildendenversammlung im Deichmann Auditorium des Lehr- und Lernzentrums stattfinden. Hierzu sind alle Auszubildenden, Praktikanten und Beschäftigte (unter 18 Jahren) herzlich eingeladen. Sie sind in dieser Zeit von der Arbeit ohne Fehlstunden frei zu stellen. Genaueres dazu werden wir in den nächsten Tagen veröffentlichen.
Ein Hygienekonzept für die Versammlung wurde erstellt, so dass wir den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

Homeoffice
Spätestens seit Corona ist die Begrifflichkeit Homeoffice sicherlich jedem Beschäftigten schon einmal begegnet. Nachdem in der Radiologie ohne Mitbestimmung des PR öffentlich Homeoffice angekündigt wurde, haben wir als PR die Mitbestimmung eingefordert und in der letzten Sitzung einem Modellprojekt über sechs Monate zugestimmt. Fragen zu Arbeitsschutz und Kündigungsfristen der Regelung konnten geklärt werden. Die Frage der Kostenübernahme (Schreibtisch, Bürostuhl, Internetleitung usw.) bedarf noch einer Klärung mit dem UK. Die Arbeitsstättenverordnung unterscheidet hier sehr strikt: Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber eingerichtete feste Arbeitsplätze im privaten Bereich Beschäftigter, die nach Bildschirmarbeitsverordnung ausgestattet sein müssen. Zu Homeoffice-Arbeitsplätzen, die diesem Standard nicht genügen müssen (sogenanntes mobiles Arbeiten), gibt es dagegen keine Regelungen. Das UK argumentiert, dass es finanziell nicht zu leisten sei, „Wohnungseinrichtungen“ zu bezahlen. Doch darum geht es dem PR nicht. Wir sehen die Gefahr, dass Beschäftigte nicht am Homeoffice teilnehmen können, welche sich nicht „mal so eben“ einen neuen Schreibtisch oder Bürostuhl – der den Arbeitsschutzanforderungen genügt – leisten können. Das UK hat zugesagt, bis zum Ende des Jahres einen Regelungsentwurf vorzulegen. Beispielsweise könnte eine Aufwandsentschädigung vom UK bezahlt werden.
Aktuell haben die Beschäftigten der Radiologie, deren Mobiliar nicht den Anforderungen genügte, freiwillig erforderliche Tische oder Stühle finanziert. Sollten in den nächsten Monaten grundsätzliche Regelungen zum Homeoffice geeint werden, soll dies rückwirkend auf die Kolleg*innen aus der Radiologie angewandt werden.

Kleiderordnung
Aufgrund des auslaufenden Vertrages bezüglich der Dienstkleidung für den Pflegedienst werden derzeit Tragetests mit verschiedenen Modellen durchgeführt. Geplant ist, auch alle Ambulanzen mit Dienstkleidung auszustatten. In der Herz-Poli und der Neurologie-Ambulanz finden Ende des Monats bis Anfang Oktober Trageversuche statt, welche mithilfe eines standardisierten Fragebogens ausgewertet werden sollen. Bitte dokumentieren Sie Ihre Meinung zu den Modellen offen und ehrlich, da die anschließend ausgewählten Modelle sicher für einige Jahre im UK Standard werden. Für die Stationen sind die Trageversuche im November geplant.
In der Radiopharmazie werden Sicherheitsschuhe benötigt und daher in die Kleiderordnung aufgenommen.

Frauen- und Gleichstellung
-Die Ergänzung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes unter § 9a ermöglicht jetzt auch die befristete Beantragung von Teilzeit mit Angabe der Lage der Arbeitszeit, welches dann beides mit dem Arbeitgeber bei Ablehnungsgründen erörtert werden muss. Wir empfehlen allen Beschäftigten, diesen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen und fordern das UK gleichzeitig dazu auf, ebenfalls rechtzeitig das Gespräch mit den Beschäftigten und uns zu suchen, wenn Probleme bei der Verwirklichung auftauchen sollten.
-Die Rückkehr aus der Elternzeit in Teilzeit ist nach wie vor ein schwieriges Thema. Die jungen Eltern bekommen oft nicht die Kinderbetreuung so, wie sie es sich wünschen. Wir freuen uns sehr darüber, einer Beschäftigten nach Intervention doch noch die Rückkehr ermöglicht zu haben, wissen aber auch, dass wir neue Überlegungen benötigen, wie das UK weiterhin und langfristig dem Anspruch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht werden und den Beschäftigten nach Elternzeit einen Wiedereinstieg ermöglichen kann.

Theaterkarten
Auch wenn die neue Spielzeit des Theaters wegen Corona nur eingeschränkt läuft, können Sie im PR-Büro wieder Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Dienstausweise
Alle paar Jahre wieder versucht das UK eine Pflicht einzuführen, dass die Dienstausweise offen sichtbar getragen werden müssen. Müssen bedeutet, anderenfalls kann es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen. Viele von uns tragen die Ausweise sowieso schon sichtbar. Aber es ist eben etwas anderes, wenn man das freiwillig macht. Vor allem Kolleginnen im Pflegedienst überkleben aus guten Gründen oftmals ihren Nachnamen, um Belästigungen zu vermeiden. Auch in OP-Bereichen ist das offen sichtbare Tragen (unter OP-Kitteln) ein Problem. Daher lehnt der PR eine solche Pflicht ab.

Vierteljahresgespräch
Im letzten, einmal im Quartal mit Teilen des Vorstandes stattfindenden Gespräch, haben wir das unsägliche Problem mit den Dauer-Befristungen in der IMIBE angesprochen. Hierzu wurde uns eine Rückmeldung bis Ende November zugesagt. Auch über die Einführung einer dringend benötigten elektronischen Lagerwirtschaft in den OP-Bereichen wurde gesprochen, die aber wohl noch etwas Zeit brauchen wird. Keine Antwort, die über das hinausgeht, was wir sowieso aus der Zeitung wissen, haben wir zu der Frage der Beteiligung der UME an den Veränderungen im Zusammenhang mit den geplanten Krankenhausschließungen im Essener Norden bekommen. Zum Umzug der Schulen nach Bredeney wurde uns mitgeteilt, dass eigentlich alles noch unklar sei. Nicht unklar ist, dass die Schule für Masseure und medizinische Bademeister geschlossen werden soll.

Kurznotizen
-Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis beim Eintritt in die Rente erst auflösen, wenn Sie den Rentenbescheid sicher in Händen halten.
-MTRA Nuklearmedizin: Der PR hat eine Maßnahme zur Fortführung des Spätdienstes an zwei Wochentagen am PET/CT zur Kenntnis genommen. Die Kapazität steigt an den Tagen des Spätdienstes auf bis zu 18 Patienten. Die Spätdienste sollen rotierend geplant werden, um die Belastung pro Beschäftigtem möglichst gering zu halten.
-BEM: Im Gespräch mit dem Personaldezernenten, der ZPDL und Teilen des BEM-Teams konnte die Situation der Beschäftigten aus dem Pflegedienst mit gesundheitlichen Einschränkungen, die auf alternative Arbeitsplätze angewiesen sind und dabei eine große Herabgruppierung in Kauf nehmen müssen, besprochen werden. Es soll im Einzelfall geprüft werden, welche Voraussetzungen vorliegen, um eine Lösung zu finden.
-Der PR hat einige der in der letzten Woche stattgefundenen Audits begleitet. Wenn Sie bei einem in Ihrem Bereich geplanten Audit unsere Teilnahme wünschen, melden Sie sich bitte bei uns.
-Erneut ist uns für das Zentrallabor der Einsatz eines MeDiTA-Beschäftigten als Aushilfe vorgelegt worden. MeDiTA ist hier im Gelände eigentlich nur für den Blutprobentransport zuständig. Die Kolleg*innen dort erhalten für diese wichtige Arbeit nur den Mindestlohn! Früher wurde diese Tätigkeit vom hauseigenen Transportdienst zum deutlich höheren Tariflohn durchgeführt. Demnächst soll ein Gespräch mit der Leitung des Zentrallabors stattfinden, wie diese Aushilfseinsätze, die inzwischen fast schon Normalität geworden sind, anders geregelt werden könnten; z.B. mit Festanstellungen über das UK.
-Die derzeit vorhandenen 344 Umkleidemöglichkeiten im MZ werden um 84 zusätzliche Spinde ausgebaut. Bei all diesen neuen Spinden handelt es sich allerdings um sogenannte Z-Spinde, die deutlich weniger Platz als herkömmliche Spinde bieten. Auch die Bezirksregierung hat uns in der Vergangenheit erklärt, dass sie diese Spinde für ausreichend hält. Wir als PR finden das nicht!

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

24. September: GBK-Haus
1. Oktober: KMT
8. Oktober: Dekanat, Audimax und Betriebstechnisches Gebäude
15. Oktober: Verwaltungsgebäude und Poststelle
22. Oktober: Physiotherapie
29. Oktober: Küche

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für August 2020 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 36 Neueinstellungen waren 15 befristet und im August tatsächlich 21 unbefristet. Von 24 Weiterbeschäftigungen waren 13 befristet und 11 unbefristet.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort erhalten Sie die Telefonnummer der Beraterin, mit der Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.