Personalrats-Rundmail August 2020

Urlaub in Risikogebieten
Das Personaldezernat hat im Juli alle Vorgesetzten angeschrieben und eigene Regeln erlassen, die zum Teil weit über die Corona-Einreiseverordnung des Landes NRW hinausgehen. Dies betrifft vor allem die Rückkehr aus Regionen, die als Risikogebiet klassifiziert sind. Nach der Corona-Einreiseverordnung muss man sich nach Rückkehr in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben, sofern man nicht über einen negativen Test verfügt, der nicht älter als 48 Stunden ist. In letzterem Fall wird seitens des Gesundheitsamtes dann keine häusliche Quarantäne angeordnet. Das UK erklärt in seinem Rundschreiben, dass auch mit einem negativem Test arbeitgeberseitig eine häusliche Quarantäne angeordnet wird.
Dazu ist zunächst festzustellen, dass das UK keine Befugnis hat, einen derart weitreichenden Einschnitt in die Bewegungsfreiheit vorzunehmen. Es steht ihm lediglich frei, die Rückkehrer für den Zeitraum von der Arbeit freizustellen. Strittig ist in diesem Fall dann die Zahlung der Bezüge. Während wir als PR davon ausgehen, dass es sich dann um einen sogenannten Annahmeverzug handelt (das heißt, der arbeitsfähige Beschäftigte bietet seine Arbeitsleistung an, diese wird aber nicht angenommen), geht das UK hier von einer selbstverschuldeten Verhinderung an der Arbeitsleistung aus und will für den Zeitraum kein Gehalt zahlen. Zu dieser Frage konnte im Gespräch mit dem Personaldezernat leider keine Verständigung erzielt werden, so dass davon auszugehen ist, dass diese Vorgehensweise angewendet werden wird. Sollten Sie betroffen sein, raten wir Ihnen dringend, sich anwaltlich beraten zu lassen und ggf. die Gehaltszahlung einzuklagen.
Ebenfalls keine Verständigung konnte zu dem Thema des vermeintlich eigenen Verschuldens gefunden werden. So ist das Uniklinikum der Ansicht, dass ein Beschäftigter, der in ein Gebiet reist, das bei Reiseantritt kein Risikogebiet ist, aber das im Laufe des Aufenthalts zum Risikogebiet wird, ebenso vermeintlich schuldhaft handelt, als wäre das Gebiet schon bei Reiseantritt Risikogebiet gewesen. Der PR sieht das weiterhin anders: Angesichts der sich schnell verändernden Lage darf unserer Ansicht nach kein Beschäftigter dafür verantwortlich gemacht werden, dass sein Reiseziel während seines Urlaubs zum Risikogebiet wird.
Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch die angehängte Datei!

Urlaub
Wenn jemand im Urlaub krank wird, und die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig mitgeteilt und ein ärztliches Attest vorgelegt wird, werden die Urlaubstage gutgeschrieben. Eine eigenmächtige Verlängerung des Urlaubs um diese Tage ist allerdings nicht möglich. Hier muss eine Absprache mit dem Vorgesetzten getroffen werden und der Urlaub muss neu beantragt und genehmigt werden. Zur Meldung ist folgendes zu beachten:
Inland: Im Falle einer Erkrankung während eines Erholungsurlaubs ist es erforderlich ab dem 1.Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschließlich dem Dezernat 01.2/Krankendatei vorzulegen. Ebenfalls ist auch hier der/die Vorgesetzte oder das Sekretariat unverzüglich am 1.Tag der Erkrankung über diese Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
Ausland: Für den Fall, dass sich der/die Beschäftigte bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland aufhält, ist er/sie verpflichtet, dem/der Vorgesetzten oder dem Sekretariat die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer in der schnellstmöglichen Art zu übermitteln und ausschließlich dem Dezernat 01.2/Krankendatei die im Ausland durch einen Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Attest zuzuleiten.

Pflegedienst
Notfallambulanz Kinderklinik: Quasi zwischen Tür und Angel erfuhren die Kolleg*innen der Kinder-Poli, dass sie nach dem Willen des UK im September mit vier Überwachungsmonitoren und einer zentralen Überwachungseinheit ausgestattet werden sollen. Zeitgleich erwarte das UK die Einschätzung der Patient*innen über die sogenannte Manchester Triage. Zwar hatte man die Triagierung in diversen Vorterminen angesprochen; dass die Umsetzung nun aber so rasant vonstatten gehen soll, realisierten die Kolleg*innen erst, als Techniker sich nach den Räumlichkeiten für das Monitoring erkundigten.
Abgesehen vom – sagen wir es mal milde – Kommunikationsdefizit, kommen auch ungeklärte personelle Fragen hinzu. Denn obwohl sich in diesem Punkt alle darüber einig sind, dass eine qualitativ gute Triagierung im Regelbetrieb eines Krankenhauses der Maximalversorgung mindestens zwei Personen erfordert, ist dieses Personal derzeit nicht vorhanden. Zwei Fachkräfte je Schicht also, die in einzelnen Schichten im derzeitigen Arbeitszeitmodell fehlen und im neu vorgesehenen nicht vorgehalten werden können.
Dennoch will das UK die Maßnahme umsetzen. Dies, so das UK, erfordere der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Und deshalb, was für ein Glück, sei die Maßnahme auch nicht mitbestimmungspflichtig. Ob dies so ist, lassen wir nun durch einen Anwalt überprüfen. Eigentlich schlimm, wenn man bedenkt, dass allein gesunder Menschenverstand reichen würde, um erst einmal Abstand von der Maßnahme zu nehmen.

BEM: Der PR hat das Gespräch mit der Pflegedirektorin gesucht. Es kommt vermehrt vor, dass Kolleg*innen aus dem Pflegedienst mit gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in ihren alten Bereichen bleiben können. Teilweise ist es Kolleg* innen z.B. nicht mehr möglich alle drei Schichten zu leisten oder sie können manche Tätigkeiten nicht mehr ausführen. Der PR kann nachvollziehen, dass die Versorgung im Krankenhaus 24/7 gewährleistet sein muss, dennoch gehören Krankheiten leider zum Leben dazu – nicht nur bei den uns anvertrauten Patient*innen. Die Kolleg*innen sind darauf angewiesen, wieder zu arbeiten und ihren bisherigen Lohn weiter zu beziehen. Ganz zu schweigen davon, dass die schweren Arbeitsbedingungen oft dazu beigetragen haben, dass Kolleg*innen chronische Krankheiten entwickeln.
Alternative Einsatzmöglichkeiten zu finden, gestaltet sich schwieriger als früher. Von Seiten des UK werden weniger Stellen zur Verfügung gestellt und bei Arbeitsplätzen wie in der Teamassistenz oder den Ambulanzbereichen sollen die Kolleg*innen eine Herabgruppierung akzeptieren, was de facto bedeutet, dass sie für ihre Krankheit auch noch mit Gehaltsverlust bestraft werden. Andere Arbeitsplätze, die prinzipiell in Frage kommen, erfordern wiederum weitere Qualifikationen. Der PR freut sich über die Bereitschaft des UK das Thema gemeinsam mit uns weiter zu besprechen. Ein Folgetermin ist bereits vereinbart.

Dienstpläne OPs für den Monat September: Im TC- und UC- OP war in den vorgelegten Dienstplänen die Sollbesetzung der Entlastungsvereinbarung einige Male unterschritten. Eine schriftliche Versicherung seitens des UK, die Leistung an das vorhandene Personal anzupassen, konnte in der Erörterung erwirkt werden. Konkret bedeutet dies, dass bei Unterschreitung der Sollbesetzung die Ärzte ohne Pflegepersonal Säle betreiben oder aber Säle geschlossen werden.

-Entlastungsvereinbarung – Beobachtungsphase Konsequenzenmanagement: Vom 01.08. bis 31.10.2020 sollen die entlastenden Maßnahmen bei Unterbesetzung nach vertraglich vereinbarter Reihenfolge ergriffen werden. Der PR hat hierzu ein Rückmeldeformular erstellt und zur Verfügung gestellt. Dieses Formular soll den „alten“ Unterschreitungsmeldebogen ersetzen. Anhand Ihrer gefaxten Rückmeldungen kann der PR die Art, die Reihenfolge und Wirksamkeit der umgesetzten Entlastungsmaßnahmen besser beurteilen. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Auswertung am Ende der Beobachtungsphase. Wir danken allen Kolleg*innen für ihre Mühe und freuen uns sehr über die eingegangenen und noch eingehenden Meldungen – natürlich nur über die Meldungen, nicht über die Verstöße!

Einsatz von Altenpflegekräften: Die Pflegedirektion will zukünftig in den Bereichen Neurologie, Neurochirurgie, Dermatologie und in der Augenheilkunde im Rahmen des Qualifikationsmix auch dreijährig examinierte Altenpflegekräfte einsetzen. Durch die andersartige Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen soll die Versorgung von älteren Patienten an Kompetenz gewinnen. Ein speziell entwickeltes Einarbeitungs- und Schulungskonzept soll dazu beitragen, dass die neuen Kolleg*innen alle Kenntnisse und Fähigkeiten für ihren Einsatz am UK erlangen können. Der PR hat Rücksprache sowohl mit bereits bei uns eingesetzten Altenpflegekräften als auch mit Kolleg*innen, die mit ihnen zusammenarbeiten gehalten und sehr positive Resonanz erhalten.

-Endoskopie: Die Pflegekräfte der Endoskopie werden aktuell darauf vorbereitet, zukünftig auch bei Bronchoskopien zu assistieren. Die Einarbeitung erfolgt durch Hospitationsdienste in der Ruhlandklinik.

-Urologische Poliklinik – Krankmachende Arbeitsbedingungen? Die Beschäftigten dort zeigten in einigen Überlastungsanzeigen ihre belastende Arbeitssituation auf. Unter anderem scheint die Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Dienst nicht einfach zu sein, was mittlerweile zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Es werden zurzeit Gespräche geführt, um eine Verbesserung zu erzielen.

-Mobility Monitor: Dem PR wurde der dauerhafte Einsatz dieses Präventionssystems zur Mitbestimmung vorgelegt. Mit Sensoren ausgestattete Matten melden die Bewegungen der Patienten, damit Stürze und Dekubiti verringert werden können. Die Kolleg*innen der Pilotbereiche bewerten es überwiegend positiv. Allerdings ist die Installation der Matte bei einem im Bett befindlichen Patienten, körperlich stark belastend. Auf Nachfrage wurde von der Pflegedirektion versichert, dass zur Entlastung sogenannte Rutschmatten eingesetzt werden können. Auch die Anweisung während der Pilotphase, dass die Matten die Stationen nicht verlassen dürfen, bestehe nicht mehr. Das bedeutet, wenn Patienten im Bett zu Untersuchungen transportiert werden, müssen die Matten nicht mehr entfernt und anschließend wieder montiert werden. Die einzige Ausnahme bilden OP-Fahrten. Zudem wird die Matte – anders als in der Pilotphase – nur bei gefährdeten Patient*innen eingesetzt. Der PR wird sich hierzu noch einmal mit den betroffenen Kolleg*innen austauschen.

Medizinphysik
Für einzelne Beschäftigte aus der Medizinphysik soll an Samstagen und an Feiertagen, die auf einen Freitag oder Montag fallen, ein Bereitschaftsdienst zwischen 17:00 und 20:00 Uhr eingeführt werden. Grund seien die Anforderungen, die für die Zertifizierung erfüllt werden müssten. Die Beschäftigten, so der Vorstand, seien informiert und hätten ihr Einverständnis erklärt. Was uns da geritten hat, trotzdem selber im Bereich nachzuhören, wissen wir auch nicht. Allerdings war das Ergebnis interessant: Keiner der genannten Beschäftigten hatte in Wahrheit sein Einverständnis gegeben. Da dem Schreiben des UK wichtige Informationen über die Maßnahme nicht zu entnehmen sind, hat der PR diese erstmal abgelehnt. Wir werden die Maßnahme nun mit dem UK erörtern und in diesem Gespräch sicherlich auch Ungeheuerlichkeiten wie eine Unwahrheit oder gar Lüge thematisieren.

Arbeitsschutz
Was lange währt, wird endlich gut: Im Bettentunnel zum OZ II (im Bereich der Betten- und Inkubatorenaufbereitung) konnte endlich das „Leck“ gefunden und behoben werden. Die Kolleg*innen sind sehr froh, nicht mehr nach jedem Regen durch Wasserlachen gehen und die schweren, wassergefüllten roten Tonnen leeren zu müssen. Ob das Mauerwerk unter der jahrelangen Feuchtigkeit gelitten hat, bleibt abzuwarten.

Überstundenzuschläge auch für Teilzeitkräfte – nicht so am UK Essen
Mehrere Urteile des Bundesarbeitsgerichts stellen klar, dass Teilzeitkräfte ab der ersten Mehrarbeitsstunde/Überstunde genauso wie Vollzeitbeschäftigte Überstundenzuschläge erhalten müssen. Das UK lehnt dies in seiner Stellungnahme an uns ab. Begründet wird dies damit, dass in einem Urteil ein Beschäftigter geklagt hatte, dessen Arbeitsbedingungen durch einen Tarifvertrag der Systemgastronomie geregelt war. Damit wäre nicht geklärt – so das UK – ob Teilzeitbeschäftigte außerhalb von Wechselschicht bzw. Schichtarbeit im Geltungsbereich unseres Tarifvertrags – dem TV-L – anspruchsberechtigt seien. Das UK möchte deshalb den Ausgang einer beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Klage im Geltungsbereich des TVÖD (dem TV-L mindestens ähnlich, häufig auch wortgleich) abwarten, um dann zu entscheiden, ob sie die Zuschläge zahlen. Damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen, stellen wir Ihnen im Anhang ein Musterformular einer Geltendmachung zur Verfügung.

Reorganisation der Bettenaufbereitung und vieles mehr?
Das Dezernat 03 (Wirtschaftsbetriebe) plant umfangreiche Änderungen in der Ver- und Entsorgung. Bei der Bettenaufbereitung soll künftig nur noch jedes fünfte Bett der maschinellen Reinigung zugeführt werden. Alle anderen sollen händisch in den Patient*innenzimmern aufbereitet werden. Unter Berücksichtigung der eingeschränkten Lagerkapazitäten wurde bereits im letzten Jahr eine Vakuumiermaschine beschafft und in der Wäscheaustauschstelle aufgestellt. Dieses Gerät befindet sich derzeit nicht im Einsatz, weil das Mitbestimmungsverfahren mit dem PR dazu noch nicht abgeschlossen ist. Hier soll die Bettwäsche künftig im Schrumpfverfahren in Folie eingeschweißt werden, um in ausreichender Menge auf den Stationen vorgehalten werden zu können. Eine Software zur Steuerung der logistischen Vorgänge soll die Prozesse begleiten und überwachen.
Gleichzeitig wird die Wäschever- und Entsorgung reorganisiert. Zurzeit wird die Wäsche mit Hilfe von E-Karren und geeigneten Gitterwagen an die Kliniken verbracht. Geplant ist, die Wäsche mit kleinen LKWs an die Gebäude zu liefern. Hierfür sollen zudem entsprechende Transporthilfen beschafft werden.
Weiter plant das Dezernat 03 über die Nachverfolgungssoftware ebenfalls die Blut- und Probentransporte sowie die Transporte des Krankentransportdienstes zu steuern und zu überwachen. Hinter diesen umfangreichen Änderungen verbergen sich u. a. Anpassungen an die Arbeitsprozesse für die betroffenen Beschäftigten, aber auch für Beschäftigte außerhalb des Dezernates 03, z. B. Serviceassistenz, Pflege, ZIT u. a. In wieweit sich die Änderungen auch auf die derzeit gültigen Arbeitszeitmodelle auswirken, ist noch unklar, da dem PR die Informationen nur unvollständig vorliegen. Außerdem birgt die „neue“ Software die Möglichkeit der Leistungserfassung in allen genannten Bereichen. Ob im Zuge der geplanten Änderungen Dienstleistungen an externe Unternehmen ausgeweitet oder gar vergeben werden, lässt sich lediglich zwischen den Zeilen lesen. Aktuell wartet der PR auf die Vorlage der überarbeiteten Mitbestimmungsmaßnahmen.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-DV Urlaub: Für die Auszubildenden in der Pflege, die seit April nach den veränderten Regelungen des Pflegeberufegesetzes ausgebildet werden, konnten wir eine neue Dienstvereinbarung zum frei planbaren Urlaub abschließen. Es konnten im Vergleich zu den bisherigen Regelungen noch weitere Verbesserungen eingepflegt werden, so dass nun im Rahmen der benötigten Pflichtstunden in den Praxiseinsätzen eine noch größere Freiheit für die Urlaubsplanung der Auszubildenden gegeben ist. Lediglich am Ende der Probezeit und am Ende der Ausbildung nach den Examensprüfungen ist Urlaub fest verplant.
-ATA: Das Uniklinikum plant die Einführung der Ausbildung zur*zum Anästhesie-Technischen-Assistent*in. Es sollen zunächst dieses Jahr vier Auszubildende in Kooperation mit einer Schule in Bochum in unserer Anästhesie-Abteilung ausgebildet werden. Ab nächstem Jahr soll ein eigener Ausbildungsgang mit einer eigenen Schule bei uns am Klinikum starten. Wir warten aktuell noch auf die detaillierten Konzepte und begleiten die Einführung der neuen Ausbildung eng.

Vorstandsgehälter
Die Vorstandsmitglieder des UK Essen haben im Jahr 2019 folgendes Gehalt bekommen: Der Ärztliche Direktor Herr Werner 587.000 €, der Kaufmännische Direktor Herr Kaatze 408.000 € und die Pflegedirektorin Frau Schmidt-Rumposch 235.000 €. Die drei Vorstandsmitglieder haben damit insgesamt 1,23 Millionen Euro im Jahr 2019 erhalten.

Leiharbeitnehmer*innen
Außerhalb des Pflegedienstes werden zurzeit wieder viele Leiharbeitnehmer*innen eingesetzt, vor allem im Arbeiter*innenbereich (Müllplatz, ATD, KTD, Wäscherei,…); zum Teil mit für uns nicht nachvollziehbaren Vertretungs- bzw. Einsatzgründen. Für genau diesen Bereich ist mit einem Teil der 2018 erstreikten zusätzlichen 40 Stellen ein Pool eingerichtet worden, der offensichtlich nicht ausreichend groß ist. Wie viele Wochen Streik waren nötig, um durchzusetzen, dass es überhaupt eine zusätzliche Stelle gibt! Und jetzt zeigt sich, wie in anderen Bereichen auch, dass noch deutlich mehr Stellen gebraucht werden. Der Personaldezernent hat uns aber eine Reduktion der eingesetzten Leiharbeitnehmer und zum Teil bereits auf den Weg gebrachte Stellenausschreibungen und Neueinstellungen in Aussicht gestellt.

Kurznotizen
-Nach wie vor nicht wirklich (zumindest unterhalb der Woche) umgesetzt, ist der Apothekenlieferservice für die Stationen bei kurzfristig anfallenden Bestellungen. Auch diese Stellen resultieren aus den 40 erstreikten zusätzlichen Stellen aus dem Streik 2018. Ein Rund-um-Konzept zur Entlastung der Pflegekräfte, Serviceassistentinnen und Azubis von Apothekengängen ist aber nun in der abschließenden Planung.

-Die betroffenen Beschäftigten aus den Lagern und der PR haben die Räumlichkeiten der an der Theodor-Althoff-Straße vom UK angemieteten neuen Lagerflächen im Karstadtgebäude besichtigt. Einige Umbaumaßnahmen stehen noch an, so dass der Umzug vermutlich nicht vor Ende des Jahres stattfinden wird. Auch hinsichtlich der Logistik (kleine LKWs sollen die Materialien mehrmals täglich von dort fertig gepackt zu den einzelnen Gebäuden des UK bringen), sind noch einige Fragen offen.

-Am Anfang der Corona-Pandemie wurden einige Medizinstudierende kurzfristig zur Unterstützung im Pflegedienst am UK befristet angestellt. Bei einigen sind inzwischen die Verträge verlängert worden. Auf Nachfrage des PR teilte der Vorstand mit, dass er die jetzt hier Beschäftigten noch bis Ende des Jahres belassen möchte, falls eine „zweite Welle“ kommt. Für den PR war es wichtig klarzustellen, dass die Studierenden eine gute Hilfe auf den Stationen sind, jedoch keine Pflegestellen dadurch ersetzt werden können und dürfen.
-In der ZSVA ist ein Computerprogramm eingerichtet worden, das deutlich mehr Überwachungsmöglichkeiten der Kolleg*innen dort möglich macht. Das UK behauptet, es handele sich nur um ein „Update“. Die dort beschäftigten Kolleg*innen und der PR sehen das anders. Der PR hat daher mit Fristsetzung und Androhung eines Rechtsanwalts erneut die Mitbestimmung eingefordert.

-Es sind immer dieselben Verdächtigen: Erneut sollen in einem Bereich zwei Beschäftigte nach fast zehn Jahren befristeten Verträgen nicht weiterbeschäftigt werden. Statt sie endlich zu entfristen – was mehr als an der Zeit wäre – will man sie nach all den Jahren auf die Straße setzen! Es ist wirklich eine Schande, wie hier mit langjährigen Kolleginnen und Kollegen umgegangen wird. In diesem Bereich haben sich schon zwei andere Beschäftigte aus dem gleichen Grund erfolgreich in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis eingeklagt. Und trotzdem versucht es die Leitung dieses Bereichs mit Billigung des Vorstands immer wieder. Doch immer wieder gibt es hier zum Glück auch Kolleg*innen, die sich (erfolgreich) dagegen wehren.

Wirtschaftsausschuss
Der PR hat im Rahmen des Wirtschaftsausschusses Unterlagen zu folgenden Themen vom UK angefordert: Einsparungen bei den geringeren Klüh-Küchenleistungen während der Corona-Krise; bisherige Kosten für die „Corona-Aushilfen“; Controllingzahlen des Anteils der onkologischen Patient*innen bestimmter Stationen, was für die Eingruppierung der Pflegekräfte von Relevanz ist; Kosten für die erweiterte Beauftragung KPMG zur Reorganisation der Lager; Kosten für den Auftrag zur Erstellung des neuen Corporate Design und die Kosten für die Respektkampagne.
Das UK hat uns mitgeteilt, dass wir kein Anrecht auf diese Unterlagen haben. Komisch nur, dass wir den gesamten Vertrag mit Klüh in einer anderen Wirtschaftsausschuss-Sitzung bekommen haben und uns die Kosten für die Respektkampagne bereits mündlich vom Käufmännischen Direktor zugesagt worden sind. Ein Rechtsanwalt klärt nun für den PR, ob wir die Unterlagen bekommen müssen – oder nicht.
Über die rechtliche Frage hinaus sind wir als PR der Ansicht, dass die Beschäftigten des UK grundsätzlich das Recht auf Einblick in alle Ein- und Ausgaben des Klinikums haben sollten, da es schließlich eine öffentliche Einrichtung ist.

Rufdienst Zentrallabor
Im Zentrallabor kommt es zur Einführung eines Rufdienstes. Neben einer Absicherung der Personalbesetzung (besonders bei kurzfristigen Personalausfällen) soll es so auch eine bessere Planbarkeit für ein mögliches Einspringen geben. In Gesprächen mit den Beschäftigten und dem UK hat der PR sich letztlich darauf verständigt, diesen Dienst zunächst für sechs Monate zu akzeptieren und bereits nach vier Monaten zu evaluieren. Wir tragen den Vorschlag mit, obwohl wir der Meinung sind, nur mehr Personal oder eine Reduktion der Leistungen können eine wirkliche Lösung sein. Um in engen Kontakt mit den Kolleg*innen zu bleiben, wird der PR die Bereichsbetreuung des Zentrallabors wieder intensiver aufnehmen.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

20. August: Müllplatz und Zentrallabor
27. August: Augenklinik / HNO
3. September: Zentrales Tierlabor
10. September: Intensivstationen
17. September: ZSVA
24. September: GBK-Haus

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juli 2020 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 30 Neueinstellungen waren 22 befristet und nur 8 unbefristet. Von 24 Weiterbeschäftigungen waren 17 befristet und nur 7 unbefristet.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail Juli 2020

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusSchließung zweier Krankenhäuser im Essener Norden
Der PR ist der Auffassung, dass die geplanten Schließungen des Marienhospitals und des St. Vincenz Krankenhauses durch die Contilia-Gruppe der Katholischen Kirche grundlegend falsch sind! Dies bedeutet nicht nur mindestens 100 Menschen, die ihren Arbeitsplatz (nach jetziger Einschätzung der Contilia-Verantwortlichen) komplett verlieren werden, sondern auch weitere Hunderte, die von den betroffenen Krankenhäusern in andere Krankenhäuser der Contilia-Gruppe versetzt werden. Hier sind noch nicht die Reinigerinnen, Küchenbeschäftigten und teilweise Schreibkräfte eingerechnet, die jetzt schon in ausgegründeten Tochterunternehmen arbeiten und ebenfalls „zu viel“ sein werden.
Die Schließung bedeutet aber auch für die Bevölkerung des Essener Nordens eine weitere, nicht hinnehmbare Einschränkung der Gesundheitsversorgung.
Deswegen stehen wir hinter den Kolleginnen und Kollegen der Katholischen Kliniken Essen und unterstützen sie bei ihren Protestaktionen und beim Sammeln von Unterschriften, die Oberbürgermeister Kufen übergeben werden sollen. Wenn auch Sie Unterschriften sammeln wollen, schicken Sie diese bitte an das Personalratsbüro; wir leiten sie dann weiter. Die Unterschriftenlisten finden Sie hier.

Eingruppierung Kodierkräfte
Seit langer Zeit haben wir mit dem Personaldezernat die Eingruppierung der Kodierkräfte diskutiert. Jetzt, nach fast drei Jahren und regelmäßigen Erinnerungen durch uns, sind uns einige Höhergruppierungen vorgelegt worden; leider aber auch nur einige und andere wiederum nicht, obwohl diese Kolleg*innen ebenfalls überwiegend DRG-Kodierungen durchführen. Wir konnten einem Teil der Höhergruppierungen zustimmen; einen anderen Teil haben wir zunächst abgelehnt, da sich die Tätigkeit laut neuer Arbeitsplatzbeschreibung im Vergleich zur ursprünglichen APB deutlich verändert hat. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir hoffen, dass es in den weiteren Fällen noch zu einer zufriedenstellenden Lösung kommt.

Arbeitsschutz
-Wenn Sie Probleme beim Arbeiten mit dem „normalen“ Mund- und Nasenschutz haben (Kopfschmerzen, auffällig schnelle Ermüdung und Mattigkeit oder ähnliches), dann melden Sie sich bitte beim Personalärztlichen Dienst und/oder bei uns.

-Im Arbeitsschutzausschuss wurde berichtet:
· Das Sicherheitspersonal, das im Rahmen der Coronapandemie vor allem zur Lenkung der Besucherströme und Einlasskontrolle vorübergehend eingestellt wurde, wird wieder reduziert.
· Im OP des Herzzentrum wird die Patientenhebeanlage ausgetauscht; wie im OP des OZ II wird hier eine Anlage der Fa. Guldmann eingebaut, um Kosten zu senken und ein einheitliches Handling zu erleichtern.
· Um das Masernschutzgesetz umzusetzen, ist über den personalärztlichen Dienst ein schriftlicher Nachweis des Maserntiters für die Beschäftigten erhältlich.
· Wegen schwerwiegender Nachwirkungen einer Coviderkrankung wird der Antrag gestellt, Corona als Berufskrankheit (bei Nachweis der Ansteckung am UK) anzuerkennen.

Laut Berufsgenossenschaft gibt es deutlich mehr Arbeitsunfälle, als tatsächlich angezeigt werden. Bitte denken Sie zu Ihrem Schutz daran: Nach einem Arbeitsunfall und dem damit verbundenen Besuch in der ZNA-Nord (Ausnahme bei Augenverletzungen) müssen Sie eine Unfallanzeige erstellen und an das Dezernat 01 senden. Das Formular „Unfallanzeige“ finden Sie im Intranet auf der Seite des Dezernats 01.

Homeoffice
Einige von Ihnen werden während der ersten Corona-Zeit freiwillig oder auch nicht freiwillig im Homeoffice gewesen sein – obwohl das UK bis heute behauptet, niemand sei (offiziell) im Homeoffice gewesen. Wortklaubereien, wie das UK sie dann betreibt („Das ist kein Homeoffice, das ist mobiles Arbeiten“), sind da wenig hilfreich, wenn es für Sie eine häusliche Situation gab, in der Probleme durch das Homeoffice entstanden sind.
Der PR war vor Gericht, weil in der Radiologie vier Homeoffice-Arbeitsplätze während der Corona-Zeit eingerichtet worden sind, bei deren Einrichtung die Mitbestimmungsrechte des PR nicht eingehalten worden sind. Bevor es zur Verhandlung kam, sind die Arbeitsplätze gestoppt worden. Wir halten es für richtig, dass das UK diese sinnvollen Homeoffice-Arbeitsplätze weiterhin betreiben will. Allerdings müssen wir nun anhand dieser Arbeitsplätze mit dem UK grundlegende Dinge zu diesem Thema klären, falls demnächst auch weitere solcher Arbeitsplätze dauerhaft eingerichtet werden sollen.

Pflegedienst
-Dienstpläne für die Monate Juli und August: Diese Dienstpläne wurden in der Einigungsstellensitzung vom 18.06.2020 geeint. Aufgrund der zahlreichen Besetzungsunterschreitungen und fehlender schriftlicher Zusage, entsprechend Betten zu schließen – wie vor Corona immer üblich – hatte der PR die Dienstpläne abgelehnt. Das UK und wir verständigten uns darauf, dass das UK gewährleistet, dass die betroffenen Pflegekräfte nicht mehr Patient*innen betreuen müssen, als es in der Besetzungstabelle der Entlastungsvereinbarung vorgesehen ist. Dies gilt, sofern bis zum betreffenden Tag eine personelle Nachbesserung nicht gelingen sollte.

-Entlastung – Verlegung von Patient*innen vor Priorisierung: In der höchsten Instanz der Entlastungsvereinbarung, dem Schlichtungsrat, konnte mit einem externen Schlichter geklärt werden, dass bei kurzfristigem Personalausfall die Reihenfolge der zu ergreifenden Maßnahmen nicht willkürlich vom UK ausgewählt werden kann. Die bisher am häufigsten durchgeführte Entlastungsmaßnahme, die Priorisierung kommt erst in Betracht, wenn Sofortmaßnahmen wie Verlegung von Patient*innen, kurzeitige Nichtbelegung von Betten, Aussetzen der elektiven Maßnahmen und Personalverschiebung nicht durchgeführt werden können oder keine ausreichende Wirkung erzielen. Unter Personalverschiebung ist auch der Einsatz von Pool-Kolleg*innen und Zeitarbeitnehmer*innen zu verstehen.
Da dies das genaue Gegenteil der bisherigen Umsetzung und Kommunikation durch das UK ist und der Vorstand starke betriebliche Auswirkungen befürchtet, wurde zunächst eine Beobachtungsphase über drei Monate, vom 01.08.–31.10.2020 vereinbart. Am Ende des Zeitraums ist von beiden Seiten eine Auswertung vorzunehmen. Diese beiderseitigen Auswertungen werden dann in einer Schlichtungsratssitzung am 18.11.2020 besprochen.
Durch diese nun vertragskonforme Anwendung von Maßnahmen halten wir eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei Unterschreitung der Sollbesetzung für wahrscheinlich.
Damit der PR nicht allein auf die Meldungen der Arbeitgeberseite angewiesen ist, würden wir uns über Ihre Unterstützung sehr freuen. Bitte füllen Sie das angehängte Formular bei kurzfristigen Unterschreitungen aus und faxen es uns zu. Der Arbeitsaufwand (ca. eine Minute) ist durch das überwiegende Ankreuzverfahren eher gering.
Für Rückfragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

-Bewerbungen für Ambulanzen/Polikliniken: Wenn Sie sich als Pflegekraft für eine Stelle in einer Ambulanz/Poliklinik interessieren und gesagt bekommen, dass dort nur noch MFAs/Arzthelferinnen eingesetzt werden,… dann stimmt das erstens nicht und zweitens wäre es gut, wenn Sie sich deswegen einmal bei uns melden würden.

-Aussetzen der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung: Einzelne Vorgesetzte haben behauptet, dass die Vorgaben der Entlastungsvereinbarung aktuell nicht gelten würden. Daher hier die Richtigstellung:
Die Entlastungsvereinbarung zwischen dem Vorstand und der Gewerkschaft ver.di gilt weiter. Die Sollbesetzungen sind einzuhalten!

Fristen des PR
Im Gelände wird von Vorgesetzten immer wieder erzählt, dass der PR wochenlang Sachen unbearbeitet liegen lässt; auch Sachen, die für Sie als Beschäftigte wirklich drängend sind. Das stimmt nicht! In der Regel werden alle Maßnahmen binnen einer Woche bearbeitet und an das UK zurückgeschickt. Durch das Landes-Personal-Vertretungsgesetzt ist festgelegt, dass alle Maßnahmen, die dem PR vorgelegt werden, fristgebunden sind. Die Fristen zur Rückantwort durch den PR betragen maximal 14 Tage. Wenn wir in diesem Zeitraum keine Rückmeldung geben würden, wäre die Maßnahme sowieso von unserer Seite aus als gebilligt zu betrachten und das UK kann sie einfach umsetzen. Sollten Sie auf die Umsetzung einer Maßnahme warten und gesagt bekommen, der Personalrat würde das wochenlang liegenlassen, dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir können gemeinsam herausfinden, wo der wahre Grund für die Verzögerung liegt und ob man die Dinge beschleunigen kann.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Seit einem Jahr gibt es bei uns am UK wieder die Ausbildung zum*zur Gesundheits- und Krankenpflegeassistent*in. Wir haben gemeinsam mit den Auszubildenden des aktuellen Kurses Punkte gesammelt, die verbesserungswürdig sind und diese in einem konstruktiven Gespräch an die Schulleitung und den Vorstand herangetragen. Es wurden auch schon erste Lösungsvorschläge erarbeitet, so dass wir hoffen, dass die angesprochenen Probleme im nächsten Kurs vermieden werden können.
-Wir haben wieder begonnen, die Auszubildenden in ihren Arbeitsbereichen zu besuchen und freuen uns auf viele interessante Begegnungen mit Euch direkt vor Ort.
-Für die Auszubildenden zum*zur Medizinischen Fachangestellten haben wir gegenüber dem UK vorgeschlagen, die Ausbildung mithilfe eines klinikweiten Rotationskonzeptes neu zu strukturieren. Zurzeit findet die Ausbildung in den meisten Kliniken lediglich innerhalb einzelner Fachbereiche statt, sodass viele benötigte Lerninhalte nicht vermittelt werden können. Eine Rotation bietet dabei den Vorteil, verschiedene Fachbereiche und spezielle Aufgaben kennen zu lernen, die nicht in jeder Poliklinik angeboten werden. Wir warten aktuell auf eine Antwort seitens des UK und sind hoffnungsvoll, dass unser vorgeschlagenes Konzept auf offene Ohren stößt.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

9. Juli: Lager und Hygieneabteilung
16: Juli: Robert-Koch-Straße und IFZ
23. Juli: WTZ-Bettenhaus und WTZ-Ambulanz
30. Juli: Gärtnerei und Fahrbereitschaft
6. August: Radiologie OZ II und Medizintechnik
13. August: ZIT und Medizinisches Forschungszentrum
20. August: Müllplatz und Zentrallabor

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Video Podcast Folge 19 / 2020

Der Personalrat hat sich heute entschieden keinen Podcast mit den Inhalten der heuteigen Sitzung zu zeigen.
Stattdessen wollen wir solidarisch sein mit den bundes- und weltweiten Protesten gegen Rassismus.
Dieses Video dauert 8 Minuten und 42 Sekunden, genau so lange, wie der US-Polizist sein Knie in die Kehle von George Floyd drückte.
#icantbreathe #blacklivematters

Personalrats-Rundmail Juni 2020

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Viele Auszubildende haben aktuell virtuellen Unterricht über Videokonferenz-Plattformen. Leider funktioniert das Ganze oft technisch nicht einwandfrei, da es teilweise an der nötigen Ausstattung fehlt und nur mit dem kleinen Smartphone-Bildschirm gearbeitet werden kann. Präsentationen sind dort meistens nicht lesbar. Das UK ist aktuell auf der Suche nach passenden Tablets. Ob am Ende jeder Auszubildende, der eins benötigt, auch eins bekommt, bleibt aber noch abzuwarten.
Die Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz (MFA, Kaufleute und handwerkliche Berufe) haben aktuell auch keine Berufsschule. Sie bekommen aber zum Teil trotzdem theoretische Aufgaben von der Schule. Dafür besteht Anspruch auf Freistellung wie sonst für die Berufsschule. Das bedeutet Lernen an einem ungestörten Ort im Klinikum oder von zuhause aus.
Sollte es dabei Probleme geben, meldet Euch bei uns. Wir sind wie gewohnt erreichbar (jav@uk-essen.de oder Telefon 2005), denn Gesetze in der Ausbildung gelten auch weiterhin – trotz Corona.

Kurznotizen
Der PR beschäftigte sich gerade (erneut) mit dem Thema Flexirente. Falls Ihnen Anträge dazu bereits vom UK abgelehnt worden sind, melden Sie sich bitte bei uns.

Neue Lager
Die Unternehmensberatungsfirma KPMG hat dem PR in einer Auftaktveranstaltung vorgestellt, dass die verschiedenen Lager im UK Gelände im August dieses Jahres in das alte Karstadt-Gebäude an der Theodor-Althoff-Straße ausgelagert werden sollen. Von der Anmietung hat der PR aus der Zeitung erfahren, obwohl wir bei solchen Sachen vorab informiert werden müssen. Die Verlagerung bedeutet für die Kollegen des Lagers einen kurzfristigen Wechsel des Arbeitsplatzes und mindestens für den Transportdienst wesentliche Veränderungen. An nichts ist der PR bisher offiziell beteiligt worden – aber die Umzugswagen sind vermutlich schon bestellt…

PR vor Ort
Während der Corona-Zeit hat der PR seine jeden Donnerstag stattfindenden „PR vor Ort-Besuche“ eingestellt. Wir möchten dies aber nun ab Juni wiederaufnehmen. Um die notwendigen Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen einhalten zu können, werden wir aber nicht wie bisher durch die Gebäude laufen und zu Ihnen direkt in die einzelnen Bereiche kommen. Wir werden an einem bestimmten Standort für Sie zwischen 8 bis 9 Uhr zur Verfügung stehen. Wo wir genau sein werden, erfahren Sie kurz vorher durch Aushänge in Ihrem Gebäude.
4. Juni: OZ II und WHZ
18. Juni: Apotheke und Pathologie
25. Juni: Betriebskindertagesstätte und Robert-Koch-Haus

Atemschutzmasken
In einigen Bereichen müssen Corona-bedingt FFP-Masken über einen längeren Zeitraum getragen werden. Atemschutzmasken sind in Klassen eingeteilt und schützen bei der Arbeit. Bezeichnet werden sie als partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken; unterteilt werden sie in die Schutzklassen FFP2 und FFP3.
Folgende maximale Trage- und Erholungszeiten werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (DGUV) empfohlen, wobei Erholungszeiten keine Pausen, sondern das Bearbeiten anderer Tätigkeiten ohne FFP-Maske sind:

FFP3-Atemschutzmasken mit Atemventil: Tragezeit von maximal 120 Minuten
FFP2-Atemschutzmasken ohne Atemventil: Tragezeit von maximal 75 Minuten
Bei beiden Maskenarten wird eine Erholungszeit von 30 Minuten vor der erneuten Verwendung empfohlen. Nähere Informationen zu der DGUV Regel 112-190 finden Sie unter: https://bit.ly/3gznsRf

Das Robert Koch Institut (RKI) empfiehlt zur Behandlung und Pflege von Patient*innen mit einer Infektion durch das Coronavirus SARS-CoV-2 FFP2 Masken sowie FFP3 Masken. Wie lange eine FFP-Maske getragen werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Laut Atemschutz-Norm EN 149 darf eine Maske über eine 8-Stunden Schicht hinweg verwendet werden. Die Norm sieht jedoch auch wiederverwendbare FFP-Masken vor, deren Dichtlippe gereinigt und desinfiziert werden kann. Diese Masken sind mit „R“ für „reusable“ gekennzeichnet.
Beim Einsatz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ist die Wiederverwendbarkeit von FFP Atemschutzmasken nicht eindeutig geklärt. Wie auch andere Gegenstände und Oberflächen kann die Innenseite der Atemschutzmaske beim Ab- und Wiederaufsetzen mit Viren kontaminiert werden. Durch geeignete Maßnahmen kann dies verhindert werden. Eine Empfehlung des Robert Koch Instituts zum Umgang mit FFP-Masken finden Sie hier.

Darüber hinaus empfiehlt das BMAS, dass neben den physischen zusätzlich auch psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden sollen und darauf basierend geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollen.

Portionsgrößen Kantine
Seit Wochen streitet der PR mit Klüh und auch dem UK über die Portionsgrößen der in der Kantine ausgegebenen Essen. Der Essenspreis ist sowieso durch die zusätzlichen Kosten für die Verpackung höher als sonst und außerdem sind mindestens bei den Menüs 1-3 die Portionen kleiner als bei der normalen Ausgabe. Klüh und das zuständige Dezernat haben gemessen und gewogen und nochmal gemessen und gewogen. Aber am Ende beißt die Maus keinen Faden ab: Die Portionsgrößen sind kleiner – so klein, dass selbst normale „Esser“ nicht davon satt werden. Und nun wird solange darüber gestritten, bis die Kantine demnächst wieder im Normalbetrieb auf ist…

Urlaub und Vertretungsregelung
Aus einigen Bereichen wurde die Frage an den PR gestellt, ob die auf den Urlaubsscheinen befindlichen Felder „Vertretung durch“ und „Unterschrift der Vertretung“ rechtens sind. Anscheinend erwarten Vorgesetzte damit auch häufig die Benennung einer Vertretung als Voraussetzung zur Genehmigung des Urlaubs. Diese Auffassung ist falsch. Zum einen kann es Ihnen als Beschäftigte*r im Zweifelsfall nicht zugemutet werden im Kolleg*innenkreis um eine Vertretung zu „betteln“, und zum anderen fehlt es Ihnen an der Weisungsbefugnis, die Vertretung anzuordnen und eine Unterschrift einzutreiben. Die Genehmigung des Urlaubs bleibt einzig und allein Aufgabe des Vorgesetzten. Er allein hat zu prüfen, ob Ihr Urlaub aus betrieblichen Gründen möglich ist. Deshalb gilt weiterhin: Sollte zwischen Ihnen und Ihrem Vorgesetzten keine Einigung zur Lage Ihres Urlaubs hergestellt werden können, ist durch den Vorgesetzten die Mitbestimmung mit dem PR über die Personalabteilung einzuleiten. Darüber hinaus müssen die auf den Urlaubsscheinen befindlichen „Vertretungsfelder“ wieder entfernt werden. Da „Urlaub“ in der Einigungsstelle unter Vorsitz einer Arbeitsrichterin derzeit Thema ist, wird der PR diesen Punkt dort einbringen.

Pflegedienst
-Die Pflegedirektion plant, bis Ende 2021 fast 150 Pflegekräfte aus dem Westbalkangebiet, Mexiko und den Philippinen ans UK zu holen; vorrangig auf Normalstationen, aber auch in andere Bereiche. Diese Kolleg*innen werden teilweise ohne anerkannte Berufsgenehmigung herkommen, sodass sie am Anfang wie Pflegehilfskräfte bezahlt werden. Außer mit drei Kolleginnen aus Mazedonien gibt es hier am UK noch keine Langzeit-Erfahrungen, wie die Eingliederung von über Agenturen angeworbenen ausländischen Pflegekräften (vor allem in dieser Anzahl) klappt, auch wenn ein Patensystem und zusätzliche Deutschkurse in der Arbeitszeit zugesagt wurden. Der PR fordert einen Stufenplan, bei dem erst mit einer kleineren Anzahl erprobt wird, wie die Eingliederung läuft, um dann ggf. erst nach und nach weitere Kolleg*innen anzuwerben. Das will das UK aber nicht.

-Anästhesie und OP-Bereiche – Bereitschaftsdienstentgelt und Minusstunden: Im Dezember 2019 und Januar 2020 hat der PR zum Thema berichtet. Nach teils mehrfachen Gesprächsrunden in den betroffenen Teams der Anästhesie und der OP-Bereiche mit Bereitschaftsdienst (HNO, Frauen, AC) haben sich die Beschäftigten, das UK und der PR nun auf Folgendes verständigt:

1. Rückwirkend zum 01.01.2020 werden pro geleistetem Bereitschaftsdienst (BD) 100,- Euro brutto gezahlt.
2. Da es sich bei der Zahlung um einen unständigen Bezug handelt (wie z.B. auch bei Überstunden), wird der Zahlmonat immer der zweite Monat nach Entstehen des Anspruches sein. Werden also fünf BD im Juni geleistet, werden sie mit dem Monat August zur Auszahlung fällig.
3. Die im Zusammenhang mit den BD umstrittene Abrechnung der Stunden bleibt wie gewohnt. Die anfänglich durch das UK beabsichtigte neue Abrechnungsregel tritt nicht in Kraft.
4. Sollte zukünftig eine tarifvertragliche (und hoffentlich noch bessere) Regelung zum Themenkomplex verabschiedet werden, entfällt die Zulage wieder.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.