Personalrats-Rundmail September 2016

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusTheaterkarten
Für die neue Spielzeit können Sie ab sofort wieder im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Serviceassistenz WTZ
Wegen des hohen Arbeitsaufkommens und ganz anderer Zusagen beim damaligen Einzug in das neue WTZ-Gebäude, kommen die Serviceassistentinnen dort meistens schon eine halbe Stunde vor dem eigentlichen Dienstbeginn, da genau diese halbe Stunde für den Arbeitsablauf entscheidend ist. Trotz mehrfacher Nachfrage wurden die Arbeitszeiten aber nie angepasst. Nun schreiben die Kolleginnen sich diese halbe Stunde noch nicht einmal auf, da sie das nicht bezahlt bekommen würden. Jetzt reicht es ihnen und der PR hat auf ihre Anregung hin einen Initiativantrag gestellt, in dem die sinnvolleren Arbeitszeiten und die Einrichtung eines Zwischendienstes beantragt werden.

Beschwerdeverfahren Tierlabor
Der PR hat auf Anregung der Tierpfleger_innen im MFZ ein Beschwerdeverfahren gegen einen Nutzer dieses Tierlabors eingeleitet. Trotz jahrelanger, verschiedenster Bemühungen hat sich dessen geringschätziges Verhalten gegenüber den Tierpfleger_innen nicht geändert. Nun reicht es auch diesen Kolleg_innen.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Übernahme BBIG: Nachdem die Übernahme der Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz (MFAs, Handwerker, Tierpfleger_innen, Informatiker) wieder einmal unsicher war, haben wir eine gute Nachricht zu verkünden. Der Vorstand hat beschlossen, dass die Auszubildenden, die im Frühjahr und Sommer 2017 ihre Abschlussprüfung machen, für eine Dauer von 6 Monaten befristet übernommen werden.

-Ambulanter Pflegedienst: Einige Auszubildende der Krankenpflege haben derzeit ihren Einsatz im Ambulanten Pflegedienst. Und schon wieder erreichen uns Beschwerden: Viele Auszubildende müssen 12 Tage am Stück arbeiten; das ist inzwischen nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Dass das nicht gesundheitsförderlich ist, ist jedem klar, doch die Dienstpläne ändern möchte keiner.

-JA-Versammlung 2016: Hiermit laden wir alle Auszubildenden und Praktikanten des Uniklinikum Essen herzlich zu unserer JA-Versammlung am Mittwoch, 28.09.2016 um 10:00 Uhr im Deichmann Auditorium des Lehr- und Lernzentrum ein. Die Teilnahme ist allen Auszubildenden und Praktikanten des UK Essen zu ermöglichen. Sollte es Nachfragen oder Probleme mit der Teilnahme geben, könnt Ihr Euch jederzeit unter der Rufnummer -2005 an uns wenden.

Pflegedienst
-Neue Regelung zur Dienstplanung für den Pflegedienst im Medizinischen Zentrum: Ab dem 01.01.2017 tritt die sogenannte Regelung zur Dienstplanung für die Bereiche M1, M-Poli, M2A/C, M2B, M-INF1+2, M-IMC, M-Endo, M-Dialyse und INTK in Kraft – so wurde es in der Einigungsstelle entschieden. Sie beinhaltet eine Dienstplanung für jeweils drei Monate. Diese Zeitspanne bildet gleichzeitig den Ausgleichszeitraum für die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit. Innerhalb der drei Monate gilt ein Über- bzw. Unterplanungsrahmen von +40/-20 Stunden für Vollzeitbeschäftigte. Teilzeit-Beschäftigte können einen Monat vor Beginn eine anteilige Reduzierung des Planungsrahmens schriftlich festlegen. Nach den drei Monaten werden die dann nicht ausgeglichenen Stunden in einem sogenannten Ampelkonto geführt. Dieses soll vor unbegrenzten Überstunden schützen und gewünschten Freizeitausgleich ermöglichen. Die Laufzeit für den Piloten beträgt 18 Monate. Nach 12 Monaten beginnt die Pflegedirektion mit der Evaluierung. Bei erfolgreichem Verlauf will man eine Ausweitung auf den gesamten Pflegedienst erwirken.
Wir werden in den entsprechenden Bereichen die Kolleg_innen genauer über die Inhalte informieren und beraten. Der PR bezweifelt, dass durch diese Regelung Überstunden eingedämmt und die Freizeitausgleiche den Wünschen der Kolleg_innen entsprechend gewährt werden können. Schließlich ist die Hauptgrundlage für das Gelingen eine gute personelle Ausstattung – und die sehen wir nicht. Wir befürchten, dass hierdurch nur ein weiterer zinsloser Kredit in Form von Ableistung von übervertraglicher Arbeitszeit zu Gunsten des UK entsteht.

-Der PR hat die neuen Kriterien für den Flexipool zur Kenntnis genommen.
-Auch die Arbeitszeiten der K7 haben wir zur Kenntnis genommen.
-Ein erster gemeinsamer Termin mit dem Vorstand zu Problemen der Bettenerweiterung – die sogenannte Taskforce – hat stattgefunden; leider aber ohne berichtenswerte Ergebnisse.

Wechsel DRK – UK
Eigentlich sollte allen DRK-Mitgliedern, die auf Stellen im UK wechseln, die „pflegefern“ sind (QM, Stabsstellen, Bildungsakademie usw.) ein Wechsel des Arbeitgebers vom DRK zum UK angeboten werden. Eigentlich! In Wirklichkeit passiert dies nur sehr schleppend und wenn dann wider Erwarten doch ein Wechselwunsch besteht, erschwert das UK der Wechslerin das Wechseln dermaßen, dass jeder die Lust daran vergeht. Warum sollte man zum UK wechseln, wenn man dort weniger für exakt denselben Job bekommt als bei der Schwesternschaft? Und das, obwohl das UK der Schwesternschaft bei einem Verbleib dort zu 100 Prozent den höheren Betrag überweist, den es selbst nicht bereit war, als originärer Arbeitgeber zu zahlen. Solch vergiftete Wechselmöglichkeiten kann man nicht wirklich „Wechselmöglichkeit“ nennen. Der PR überlegt noch, wie er auf dieses Verhalten des UK reagieren wird.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Abmahnungen (= „ruhender Ausschluss“) kommen am UK bzw. bei der der DRK-Schwesternschaft Essen zum Glück nicht häufig vor. Wenn aber, so müssen sie nicht unbedingt gerechtfertigt sein. Nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt eine Abmahnung, kann aber Folgen für Eure weitere berufliche Laufbahn haben. Daher nehmt eine Abmahnung nicht so einfach hin, beschwert Euch beim Betriebsrat, so dass wir die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen können. Ist der Sachverhalt geklärt und die Abmahnung entspricht nicht den Tatsachen, so fordert die Rücknahme der Abmahnung und Entfernung aus der Personalakte.
betriebsrat@drk-schwesternschaft-essen.de, Telefon 723-2248

Kurznotizen
-Der PR hat keine Einwände gegen die Durchführung der „Mitarbeiterbefragung zur Arbeitssituation und Sicherheitskultur im Krankenhaus“.
-Der PR hat den Bericht zum zurückliegenden Gleichstellungsplan und dessen Fortschreibung beabsichtigt abgelehnt.
-Der PR hat dem Umzug der AC-Stationen zugestimmt.
-Das UK prüft zurzeit auf Anregung des PR die Einführung von mobilen Telefonen – die mit einer Hilferuf- bzw. Alarmierungsfunktion für Beschäftigte ausgestattet sind – für Alleindienstleistende im Nachtdienst im Pflegedienst und des Steri.

Arbeitseinsatz
Wir danken den Kolleginnen und Kollegen der urologischen Stationen und der Angiologie sowie den Teamassistentinnen der H2, Herz 3 und der M2 A/C für die freundliche Aufnahme während des Arbeitseinsatzes der freigestellten PR-Mitglieder.

Befristungen
-Es hat ein weiterer Termin mit der Personalabteilung zur Besprechung der Entfristungsprüfung derjenigen, die am UK über 6 Jahre befristet beschäftigt sind, stattgefunden. Wieder ist er sehr positiv verlaufen, auch wenn etliche Entfristungsprüfungen noch nicht abgeschlossen sind. Insbesondere die Befristungssituation in der IMIBE und in der Physiotherapie soll in gesonderten Terminen intensiv besprochen werden.
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für August 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 39 Neueinstellungen waren 30 befristet und nur 9 unbefristet. Von 44 Weiterbeschäftigungen waren 34 befristet und nur 10 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

22. September: Zentrales Tierlabor
29. September: Küche
6. Oktober: OZ II
13.Oktober: Dekanat, Audimax, BTG
20.Oktober: KMT
27. Oktober: Robert-Koch-Straße

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail August 2016

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusDRK-Schwesternschaft
-Der Trend bleibt weiterhin positiv! Von den 47 Azubis, die jetzt nach dem Examen übernommen werden, haben sich nur drei (!) dafür entschieden, bei der Schwesternschaft zu bleiben. 44 wollen einen Arbeitsvertrag beim Uniklinikum. Jedes Jahr bestätigt sich, dass die früher immer vonseiten des UK und der DRK-Schwesternschaft behauptete Freiwilligkeit, mit der die Pflegekräfte in die Schwesternschaft eingetreten sind, eine glatte Unwahrheit war, und nur dem Umstand geschuldet, dass man zwangsweise in die Schwesternschaft musste, wenn man am UK arbeiten wollte.
-Im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Arbeitnehmerinnenstatus der Mitglieder der DRK-Schwesternschaft haben wir folgendes in einem Schreiben des Rechtsanwaltes des Uniklinikums an das Bundesverwaltungsgericht vom 07.09.2001 in unseren alten Unterlagen gefunden: „Die aufgrund Gestellungsvertrages entsandten Schwestern des DRK wollen auch mit dem Universitätsklinikum Essen kein Arbeitsverhältnis begründen, weil es ihnen nicht um die wirtschaftliche Verwertung ihrer Arbeitskraft, sondern um die Erfüllung ihres karitativen Auftrages geht. Die Schwestern werden nicht – wie herkömmliche Arbeitnehmer – um des Entgeltes willen tätig. (…) Aufgrund mitgliedschaftsrechtlicher Gehorsamspflicht unterstellt sich die DRK-Schwester bedingungslos den Weisungen der Oberin und übernimmt aus religiös-sittlicher bzw. karitativer Motivation die ihr vom DRK zugewiesene Tätigkeit.“ Wie gesagt: der Text ist nicht aus den 50er Jahren des letzten Jahrhundert, sondern 15 Jahre alt!

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Der Termin am 05.08.16 beim Landesarbeitsgericht wegen der Anfechtung unserer Betriebsratswahl durch die DRK-Schwesternschaft wurde mit dem Einverständnis des Betriebsrates vorerst ausgesetzt. Bis die Richter des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg die Fragen des Bundesarbeitsgerichtes zum Thema Arbeitnehmer- bzw. Arbeitnehmerüberlassung beantwortet haben, halten wir uns an die mit der Schwesternschaft im Dezember geschlossene Vereinbarung. Dies schränkt uns zwar noch länger ein, aber wir nehmen unsere Aufgaben war und sind für Euch da!

AG Arbeitsschutz
Zurzeit wird die Station AC1 umgebaut. Wie so oft gab es in der ursprünglichen Planung zu wenig Umkleideräume, in diesem Falle für die Männer. Es wurde aber schnell gehandelt und neue Spinde, die dann für alle Platz bieten, sind bestellt.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
– Frei planbarer Urlaub für Azubis in der Krankenpflegeausbildung: Die letzten Verhandlungen der Dienstvereinbarung (DV) zur freien Urlaubsplanung für die Auszubildenden der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege verliefen erfolgreich. Die DV wird noch vor Ende des Monats abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass alle o. g. Auszubildenden ihren Urlaub für das Jahr 2017 selbstständig und frei verplanen dürfen. Kleinere Einschränkungen waren leider nötig, um den Ablauf der Ausbildung nicht vollständig durcheinanderzubringen. Insgesamt jedoch steht der Großteil des Jahres nun zur freien Verfügung.
-Übernahme der Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz: Die JAV hat immer noch keine Zusage für die Übernahme der Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz. Das sind alle MFA-Azubis, Tierpflege-Azubis und Handwerker-Azubis. Wir müssen davon ausgehen, dass das UK die Auszubildenden, wie vom ehemaligen kaufmännischen Direktor angekündigt, nicht übernehmen wird. Am 31.08.2016 um 8 Uhr wird deshalb eine Teil-JA-Versammlung für alle o. g. Auszubildenden stattfinden, zu der Ihr herzlich eingeladen seid. Kommt vorbei, es geht um EURE Übernahme!

Kurznotizen
-Hinsichtlich des Umbaus der Spülküche und den Auswirkungen auf die dort Beschäftigten haben wir noch keine neuen Informationen.
-Der PR hat in seiner Sitzung mit Vertretern des UK über eine Änderung der Ordnung der Betriebskindertagesstätte (BKT) gesprochen. In dieser sind z.B. die Aufnahmebedingungen für die Kinder geregelt. Der PR schlägt vor, dass bei einer Änderung die Kinder von Beschäftigten der Tochterunternehmen, die im Uniklinikum als Einsatzort arbeiten (z. B. Gebäudeservice GmbH), ebenfalls berechtigt sein sollen, einen Platz in der BKT zu bekommen.

Arbeitseinsatz
Wir danken den Kolleginnen und Kollegen der urologischen Stationen und der Angiologie für die freundliche Aufnahme während des Arbeitseinsatzes eines freigestellten PR-Mitgliedes.

Umzug der Urologie in das St. Josef Krankenhaus (SJK)
Viel Neues gibt es nicht. Beim Gespräch mit dem UK, dem Betriebsrat im SJK und uns wurden eigentlich mehr Fragen aufgeworfen, als geklärt. Die urologische 18 Bettenstation, der OP-Bereich mit 2 Sälen und der ambulante Bereich in Werden sollen Betriebsteile des UK Essen werden, und somit können alle UK-Verträge derjenigen, die freiwillig dorthin wechseln, unverändert bleiben. Auch ein Einsatz von DRK-Mitgliedern wäre dann möglich. Die Wechselwilligen sollen eine Fahrtkostenpauschale von 100 € pro Monat bekommen. Weitere Details, die aber durchaus von Bedeutung sind (z. B. Versicherungsschutz), werden nun noch geklärt. Auch der Umzugstermin steht noch nicht fest. Am 18.08.16 wurden die Beschäftigten nun offiziell über die Bedingungen der Auslagerung in das SJK informiert. Sie wurden gebeten ihre Einsatzwünsche der Pflegedirektion per E-Mail mitzuteilen. Zur Beratung und/oder Entscheidungsunterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Pflegedienst
-Die geänderten Arbeitszeiten der A1 haben wir zur Kenntnis genommen.
-Den neuen Arbeitszeiten der KMT 1 und 2 haben wir zugestimmt.

-Über drei Stunden dauerte die Diskussion in der Einigungsstelle zum Thema Einführung eines Modellprojektes zum Einsatz von akademisierten Pflegekräften zwischen Vertretern der Pflegedirektion und dem PR. Der PR hatte eine ganze Reihe von Bedenken (siehe unsere Rundmail vom Juli 2016). Die der Einigungsstelle vorsitzende Arbeitsrichterin machte deutlich, dass sie einem zweijährigen Probelauf zustimmen würde, aber nur unter bestimmten Bedingungen, die die Befürchtungen des PR mildern würden. Wir konnten uns auf einen solchen – von ihr vorgeschlagenen Kompromiss – einigen. Die akademisch qualifizierten Pflegekräfte werden nun in vollem Umfang in der Patientenpflege eingesetzt, sie werden gegenüber den examinierten Kolleg_innen finanziell nicht besser gestellt, ihr Einsatz führt nicht zum Aufgabenentzug bei anderen Beschäftigten und bei der Evaluierung des Modellprojektes wird die Mitarbeiterzufriedenheit ein Bewertungskriterium sein.

-Neue Zugangskriterien für den Flexi-Springerpool: Nach bisher gewonnenen Erfahrungen wird der Flexi-Springerpool von den Kolleg_innen sehr gut angenommen. Der Pool ermöglicht Teilzeitbeschäftigten eine verlässliche Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit entsprechend ihren Bedürfnissen. Im Rahmen einer vonseiten der Pflegedirektion gewünschten Aufweichung der Aufnahmekriterien für geringfügig Beschäftigte, hat der PR Verbesserungen der Zugangs- und Verbleibkriterien von Müttern und Vätern sowie Angehörigen Pflegebedürftiger vorgeschlagen. Hierdurch konnte erreicht werden, dass über die bestehenden Kriterien hinaus auch Einzelfallentscheidungen möglich sind. Die Voraussetzung „Pflege von Angehörigen mit Pflegestufe 1 und 2“ wurde in „Pflege eines nach ärztlichen Gutachten pflegebedürftigen Familienangehörigen“ geändert. Auch die Begrenzung von maximal 30 Vollzeitstellen im Flexi-Springerpool wurde aufgehoben.

„Vierteljahresgespräch“ mit dem Kaufmännischen Direktor
Dieses Quartal ging es darum, ob die Auszubildenden der BBiG-Berufe auch 2017 für mindestens sechs Monate nach der Ausbildung übernommen werden. Ende August sollen wir hierzu abschließend Bescheid bekommen. Das Thema Befristungen und die aus unserer Sicht ungerechte Verteilung der Bezahlung von Zulagen im Pflegedienst wurden besprochen. Zu letzterem soll es bis spätestens Ende Oktober einen gesonderten Besprechungstermin geben. Außerdem wurde besprochen, wie die Umsetzung des Tarifvertrages zur Entlastung der Charité im UK Essen möglich wäre und wie der Stand des Umzugs der Rechtsmedizin ist.
Im Herbst erwarten wir die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hinsichtlich des Arbeitnehmer_innenstatus der Mitglieder der DRK-Schwesternschaft. Wir wollten vom UK wissen, was es bei der Feststellung tun würde, wenn das DRK-Gestellungsmodell nicht weiter praktiziert werden könne. Das UK teilte uns mit, dass sie frühzeitig Planungen, z. B. zur Überleitung der DRK-Mitglieder in das UK aufnehmen werden, um vorbereitet zu sein, wenn das Bundesarbeitsgericht (voraussichtlich im Frühjahr 2017) die Entscheidung des EuGH bestätigen wird.

Befristungen
-Vor einigen Monaten haben wir die Idee der sogenannten „kleinen Nebenabrede“ im Arbeitsvertrag vom Personalrat des UK Düsseldorf übernommen. Das UK Essen hat dann auch in einigen Arbeitsverträgen einen Passus aufgenommen, der eine Absichtserklärung beinhaltete, befristet Beschäftigte in Forschungsvorhaben jeweils so lange weiter zu beschäftigen, bis das Projekt ganz beendet ist – auch wenn in dieser Zeit mehrmals befristet würde. Nun stellt sich heraus, dass dieser Passus im Arbeitsvertrag die Tinte nicht wert ist, mit der er geschrieben wurde. Im Falle einer angeblichen Schlechtleistung will das UK von der Absichtserklärung abweichen und ggf. trotz des weiterlaufenden Projektes den Vertrag nicht verlängern. Wir arbeiten jetzt daran, eine verbindlichere Formulierung mit dem UK zu vereinbaren.
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juli 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 12 Neueinstellungen waren 9 befristet und nur 3 unbefristet. Von 32 Weiterbeschäftigungen waren 24 befristet und nur 8 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

25. August: Frauenklinik
1. September: Betriebskindertagesstätte
8. September: Apotheke
15. September: Pathologie und Rechtsmedizin
22. September: Zentrales Tierlabor
29. September: Küche

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail Juli 2016

Allen, die in der nächsten Zeit Urlaub haben, wünschen wir schöne, arbeitsfreie Tage – und hoffentlich endlich gutes Wetter!

Neuer Personalrat
Seit dem 1. Juli 2016 ist für die nächsten vier Jahre der neu gewählte PR im Amt. In den nächsten Wochen werden Sie gesondert Informationen über die Erreichbarkeit der PR-Mitglieder erhalten.

AG Arbeitsschutz
Wir haben in der Vergangenheit darüber berichtet, dass das UK im letzten Jahr mit den ersten Befragungen zur Erfassung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung begonnen hat. Nachdem diese Ergebnisse ausgewertet wurden, hat sich gezeigt, dass eine alleinige Erfassung der psychischen Belastung durch Fragebögen nicht ausreichend ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bezirksregierung als Aufsichtsorgan die ausgewählten Fragebögen als nicht geeignet bewertet hat. Nun werden wahrscheinlich ergänzende Interviews mit den Kolleg_innen durchgeführt. Der PR hat dazu aber noch keine weiteren Informationen. Es ist also immer noch unklar, wann das UK seine gesetzliche Verpflichtung nach dem Arbeitsschutzgesetz erfüllen wird.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-In den vergangenen Tagen fand die erste Teil-Jugend- und Auszubildendenversammlung zum Thema „Frei planbarer Urlaub“ statt. Eingeladen waren zwei Kurse der Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflege. Vielen lieben Dank an alle Teilnehmenden! Es war sehr interessant, uns mit euch austauschen zu können; wir freuen uns über euer positives Stimmungsbild. Direkt dazu eine positive Rückmeldung des UK und der Schulleitung bezüglich des frei planbaren Urlaubes: In unserem letzten Austauschgespräch ist deutlich geworden, dass die Schule sich große Mühe gibt, den Vorstellungen der individuellen und freien Urlaubsgestaltung gerecht zu werden. Wir freuen uns auf die nächsten Verhandlungen und hoffen auf ein gutes Ergebnis zu Gunsten der Auszubildenden mit Abschluss einer Dienstvereinbarung.

-Eine eher weniger erfreuliche Nachricht traf uns in den letzten Tagen leider auch. Die Dienstvereinbarung zur unbefristeten Übernahme aller Auszubildenden, die nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden, wurde vom Kaufmännischen Direktor bisher nicht unterzeichnet. Unser Ziel ist es, mit der Dienstvereinbarung eine über den Tarifvertrag hinausgehende Regelung zu finden. Wir möchten, dass ALLE Auszubildenden nach BBiG (Berufsbildungsgesetz) nach bestandener Ausbildung die Möglichkeit haben, einen unbefristeten Arbeitsvertrag am Universitätsklinikum zu bekommen. Zu den Auszubildenden nach BBiG gehören unter anderem die Medizinischen Fachangestellten, Tierpfleger_innen, Industriemechaniker usw. Wir wollen eine Gleichberechtigung aller Beschäftigten am Universitätsklinikum Essen. Und zu den Beschäftigten des Klinikums gehören auch die Auszubildenden. Deshalb machen wir weiter und freuen uns auf die nächsten Aktionen mit den Azubis.

Kurznotizen
-Der PR versucht momentan, zusammen mit dem Personalärztlichen Dienst, der Personalabteilung und dem Sicherheitstechnischen Dienst den Ablauf von der Meldung einer Schwangerschaft und der folgenden Gefährdungsbeurteilung zu verbessern.
-Das UK hat uns schriftlich mitgeteilt, dass die Einführung eines Datenerfassungssystems beim Probentransport zurzeit nicht in Planung ist.

Küche
-In den nächsten Monaten werden verschiedene neue OP-Suppen bzw. Speisen ausprobiert werden, nachdem die Kritik aus den OPs an den bisherigen Suppen zunahm.
-Im Rahmen einer Gästebefragung wurde vorgeschlagen, im Kantinenraum freies WLAN einzurichten. Aus Kostengründen will das UK dies nicht umsetzen.
-Um eine neue Spültechnik einbauen zu können, wird demnächst die Spülküche in einen Container auf den Platz der ehemaligen Orthopädie umgesiedelt. Der PR hat (mal wieder) per Zufall von den Plänen erfahren, obwohl Auswirkungen auf die dort Beschäftigten zu erwarten sind. Nun haben wir diese Informationen offiziell einfordern müssen und mitgeteilt bekommen, dass sich sogar Arbeitszeiten der dort Beschäftigten für die Umbauphase ändern werden.

Pflegedienst
-Im Zusammenhang mit den Bettenerweiterungen hat das für uns zuständige Ministerium vorgeschlagen, eine sogenannte Taskforce mit Vertretern des UK und des PR einzurichten. Der PR vermutet zwar, dass dies uns alle wenig voranbringen wird, will sich aber der Möglichkeit nicht verschließen. Wir vermuten, dass die Gräben zwischen UK und uns hinsichtlich der Einschätzung, wie die Bettenweiterung umgesetzt werden sollte, zu tief sind, als dass eine Taskforce (bei bester Absicht) daran etwas ändern könnte.

-Sind DRK-Mitglieder Arbeitnehmer_innen? Wir haben letztes Jahr darüber berichtet, dass das Bundesarbeitsgericht zur Klärung dieser Frage den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat. Hintergrund ist, dass der Betriebsrat der Ruhrlandklinik seine Zustimmung zu einer Einstellung eines DRK-Mitgliedes verweigert hat. Er begründete dies damit, dass DRK-Mitglieder alle Merkmale von Arbeitnehmern erfüllen und dementsprechend das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) anzuwenden ist. Nach dem AÜG dürfen Leiharbeitnehmer aber nur vorübergehend verliehen bzw. entliehen werden. Der Einsatz in der Ruhrlandklinik war unbefristet vorgesehen.
Nach der am 20.04.2016 stattgefundenen mündlichen Verhandlung in Luxemburg hat nun der Generalanwalt des EuGH seine Schlussanträge veröffentlicht. Die vom Bundesarbeitsgericht gestellte Frage, ob DRK-Mitglieder Arbeitnehmer i.S.d. Richtlinie sind, hat der Generalanwalt nunmehr eindeutig bejaht. Die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit legt EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer fest. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass nach Unionsrecht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin besteht, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Diese Voraussetzungen würden die DRK-Mitglieder erfüllen. Auch der Umstand, dass nach deutschem Recht Arbeitnehmer nur derjenige sei, der einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen habe, könne nicht zur Folge haben, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/104 eingeschränkt werde, da die Richtlinie dann ihrer Wirksamkeit beraubt würde. Die DRK-Mitglieder würden ohne objektiven Grund vom Schutz der Richtlinie ausgenommen werden.
Die Bewertung des Generalanwaltes ist zwar noch kein Urteil, hat aber Empfehlungscharakter für den EuGH und in dreiviertel aller Fälle folgt das Gericht dieser Einschätzung. Wir warten dementsprechend zuversichtlich auf das Urteil des EuGH in ca. drei Monaten.
Im nächsten Schritt muss sich dann das Bundesarbeitsgericht in dem laufenden Ruhrlandklinik-Verfahren mit der europäischen Antwort auseinandersetzen.

-Modellprojekt akademisch qualifiziertes Pflegepersonal: Die Pflegedirektion hat sich entschlossen, im Rahmen eines Modellprojektes akademisch ausgebildetes Pflegepersonal auf der Station Haut 1/2 einzusetzen und die Zustimmung des PR hierzu beantragt. Nach Abschluss des Projektes ist dann eine klinikweite Ausweitung vorgesehen. Auch nach mehreren Gesprächen und einem Schriftwechsel mit dem UK konnten die Zweifel des PR nicht ausgeräumt werden. Zudem hat in der PR-Sitzung eine Kollegin der betroffenen Station von ihrem Kenntnisstand berichtet und auch bestehende Befürchtungen geäußert.
Im Wesentlichen sehen wir zwei Problemfelder:
Fehlende Festlegung der durchzuführenden Tätigkeiten: Durch fehlende Konkretisierung der Aufgaben des akademisch ausgebildeten Pflegepersonals sind die Auswirkungen auf examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger_innen und andere Berufsgruppen, wie z. B. Pflegeexperten, Praxisanleiter_innen, Casemanager-innen und Stationsleitungen nicht einschätzbar. Das nicht akademisch ausgebildete Pflegepersonal könnte durch Entziehung von anspruchsvolleren Aufgaben und durch eine noch höhere Konzentration von körperlichen Tätigkeiten demotiviert und zusätzlich belastet werden. Die anderen aufgezählten Berufsgruppen könnten durch Aufgabenüberlappung und daraus resultierende mögliche Aufgabenabnahmen eingruppierungsrelevante Veränderungen und sogar den Verlust ihrer Tätigkeit erleiden.
Finanzierung der höheren Vergütung: Nach erfolgter Einarbeitung und Aufgabenentwicklung ist es geplant, die akademisch qualifizierten Pflegekräfte höher einzugruppieren. Woher die finanziellen Mittel kommen sollen, bleibt unklar. Aufgrund dessen erscheint uns ein Auffangen der zweifellos entstehenden Kosten durch Personalabbau als nicht unrealistisch. Dies würde bei den ohnehin stark belasteten Beschäftigten zu weiteren Arbeitsverdichtungen und gegebenenfalls zu fehlenden Übernahmemöglichkeiten der eigenen Auszubildenden führen.
Aus diesen Gründen hat der PR das in der Form beantragte Modellprojekt abgelehnt. Wir hoffen nun, dass in der zu erwartenden Einigungsstellensitzung mehr Klarheit und Sicherheit für alle direkt und indirekt betroffenen Beschäftigten geschaffen werden kann.

-Umzug der Urologie: Es scheint immer noch nicht alles spruchreif zu sein, dennoch wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den letzten Planungsüberlegungen des Vorstandes geben. Demnach soll ein Teil der Urologie als lediglich räumlich abgetrennter Teil in das St. Josef Krankenhaus verlagert werden. Dies würde bedeuten, dass Wechselwillige ihr Arbeitsverhältnis zum UK Essen behalten könnten und lediglich umgesetzt werden müssten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind für die pflegerischen Leistungen auf der einzurichtenden Station (18 Betten) und für den OP-Bereich (2 Säle) im St. Josef Krankenhaus sieben Vollzeitkräfte (ohne Anästhesie) vorgesehen. Mit allen betroffenen Beschäftigten, einem Vertreter des Vorstands und einem Vertreter des PR soll ein gemeinsames Informationsgespräch stattfinden. Hiernach sind Einzelgespräche, unter Teilnahme des PR, zum zukünftig gewünschten Einsatzort geplant. Das UK hat betont, dass die Beschäftigten eine freie Wahl haben.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Am 05. August 2016 geht es im Kampf um die Erhaltung des Betriebsrates in die nächste Runde: Am Landesarbeitsgericht in Düsseldorf soll in zweiter Instanz entschieden werden, ob die BR-Wahl zu Recht erfolgt ist. Streitpunkt ist vor allem der „Arbeitnehmerstatus“, zu dem der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Anfrage des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt seine Empfehlung an die Richter des EuGH abgegeben hat. Nachzulesen ist die Stellungnahme des Generalanwaltes unter
http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=req&docid=181410&occ=first&dir=&cid=931467
… das sind 18 Seiten „Juristensprache“; deshalb ruft uns bei Fragen unter -2248 an.

Befristungen
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juni 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 29 Neueinstellungen waren 15 befristet und 14 unbefristet. Von 29 Weiterbeschäftigungen waren 17 befristet und 12 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

28. Juli: WTZ-Ambulanz
4. August: Zentrallabor
11. August: Hygieneabteilung
18. August: ZIT
25. August: Frauenklinik

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.