Personalrats-Rundmail Mai 2017

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Am 17.05.2017 hat die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung stattgefunden. Die gewählte JAV ist ab 01.07.2017 im Amt. Die 13 ordentlichen und 5 Ersatzmitglieder sind auf Aushängen des Wahlvorstandes bekannt gegeben worden. Wir gratulieren den Gewählten und wünschen Ihnen eine erfolgreiche Amtszeit!

Zentrale Notaufnahme
Im Medizinischen Zentrum soll eine Notaufnahme mit Notfallstation für Non-Trauma-Patienten eingerichtet werden. Durch die Notfallstation, welche Patienten für bis zu 24 Stunden aufnimmt, kann auf eine nächtliche Verlegung auf Normalstation verzichtet werden. Ein Schockraum mit CT und mehrere Behandlungszimmer, verschiedene Anfahrten und septische Bereiche sind dort geplant. Im Zusammenhang mit der Notaufnahme wird es Veränderungen auf Normalstationen geben; die genaue Planung ist noch nicht abgeschlossen.

Projekt „Call Center“
Wegen der mangelhaften Erreichbarkeit des UK sowie der neuen Gesetzgebung hierzu, wird im Klinikum ein „Call Center“ eingerichtet. Die Inbetriebnahme soll im ersten Quartal 2018 erfolgen. Eine Beratung durch einen externen Experten der am Weltmarkt führenden Firma für Kundenservice ist vorgesehen. Die Beschäftigten im „Call Center“ werden Fachleute sein (z.B. MFA, Krankenpflege). Eine Privatisierung des Bereiches ist laut dem Ärztlichen Direktor nicht geplant. Der Name „Call Center“ soll geändert werden, um diesen speziellen Anforderungen gerecht zu werden (z.B. Service -Center).

BEM
Zum 01.04.2017 ist die Koordinatorin des Betrieblichen Eingliederungsmanagements leider aus dem UK Essen ausgeschieden. Weiterhin sind aber Frau Geers in der B.E.M.-Koordinationsstelle und Herr Musolff als Vertreter des Personalrates Ihre Ansprechpartner und führen die laufenden Verfahren fort. An einer Nachbesetzung der Leitungsstelle wird bereits gearbeitet um die Fortführung des Eingliederungsmanagements in gewohnter Weise weiter zu gewährleisten

Verwaltungsgerichtsverfahren zu SP-Expert
Im Dezember 2016 wurde eine neue Version des Dienstplan- und Arbeitszeit-Programms SP-Expert installiert. Die von Personalratsseite getätigten Hinweise auf rechtzeitige Einbeziehung liefen bedauerlicherweise ins Leere. Aufgrund fehlender Informationen konnte somit beispielsweise nicht überprüft werden, ob sich die neue Software zur Überwachung von Beschäftigten eignet. Erst die Einleitung eines Gerichtsverfahrens veranlasste das UK zur Vorlage der Unterlagen. In dem nun gerichtlich geschlossenen Vergleich sicherte das UK zu, dass die neue Version nicht zur Überwachung genutzt wird und dass bei zukünftigen Veränderungen von Programmen der PR im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen erhalten wird.

AG Frauen
Die AG Gleichstellungsplan hat sich zum ersten Mal in diesem Jahr am 18. Mai getroffen. Der Kreis der Eingeladenen ist erweitert worden auf Teilnehmer aus der Pflege und der Personalabteilung, die aber leider nicht dabei sein konnten. Gleichstellungspläne können jetzt für bis zu 5 Jahre aufgestellt werden. Da im nächsten Jahr eigentlich der nächste Plan erstellt werden müsste, hat die Gleichstellungsbeauftragte vorgeschlagen, den jetzigen Plan um ein Jahr zu verlängern, da im nächsten Jahr die Überleitung der DRK- Schwestern im Vordergrund stehen wird. Wir werden dies im PR noch diskutieren und entscheiden.
Außerdem wurde über die Umsetzung des aktuellen Gleichstellungsplans diskutiert. Dieser sieht vor, dass in verschiedenen Bereichen Personalentwicklungspläne erstellt werden und es dazu von der Personalabteilung einen Plan als Muster geben soll – bisher ist jedoch noch nichts passiert.

Eingruppierung E-Karrenfahrer
Im Jahr 2015 hat der PR – wie schon das ein oder andere Mal berichtet – einen Initiativantrag zur tarifgerechten Eingruppierung der E-Karrenfahrer gestellt. Wir freuen uns, heute mitteilen zu können, dass das Klinikum diesem Antrag nun gefolgt ist und die Eingruppierung in die EG 4 vorgenommen hat.

Kurznotizen
-Nach monatelanger Vorbereitung ist die Einrichtung der zentralen Archivierungseinheit nun endlich (zumindest) organisatorisch abgeschlossen (siehe letzte PR-Rundmail) und der PR hat der Einrichtung zugestimmt.
-Der PR hat der Änderung der Arbeitszeiten des Kinderkliniklabors des Zentrallabors zugestimmt.
-Der PR hat sich ausführlich durch den Leiter der IT-Abteilung über die aktuelle Situation „Datensicherheit“ informiert. Wir danken Herrn de Greiff für den interessanten Vortrag.
-Der PR hat in der Röntgenabteilung zwei Sprechstunden wegen verschiedener Probleme durchgeführt.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

1. Juni: Energiezentrale
22. Juni. Intensivstationen
29. Juni: Medizinisches Forschungszentrum

Befristungen
-Die Personalräte aller UKs in NRW haben auf ihrem letzten Treffen beschlossen, das Thema Befristungen gemeinschaftlich anzugehen. Eigentlich ist die Befristungssituation (bis auf zwei Ausnahmen) überall ähnlich – auch was die Anzahl der Befristungen betrifft. Allerdings wird immer wieder behauptet, es sei hier und da nicht so schlimm wie woanders usw., was sich dann bei konkreter Nachfrage „woanders“ als falsch herausstellt. Auch das zuständige Ministerium soll nun aufgefordert werden, mit den PRs an standortübergreifenden Regelungen zu arbeiten.
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für April 2017 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 20 Neueinstellungen waren 15 befristet und nur 5 unbefristet. Von 20 Weiterbeschäftigungen waren 18 befristet und nur 2 unbefristet!

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail April 2017

Umzug der Rechtsmedizin
Nach dem Umzug der Rechtsmedizin auf das Gelände der Ruhrlandklinik gab es zunächst einige Probleme. Die Seziertische erwiesen sich als unpraktisch und auch die Nachbesserung scheint aus hygienischer Sicht nicht optimal. Der extreme Gestank im klimatisierten Labor konnte inzwischen lokalisiert und behoben werden. Weiterhin scheint die Luft jedoch zu trocken, da eine Befeuchtung der Klimaanlage nicht vorhanden ist. Die Beschäftigten in diesem Bereich geben Haut- und Augenprobleme an. Die versprochene und bisher nicht gezahlte Pauschale für die Kolleg_innen wurde geklärt. Grund für die Verzögerung ist, dass zusammen mit dem LBV eine Verschlüsselung der Zulage gefunden werden musste.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat uns zu einen gemeinsamen Termin mit der JAV der Uniklinik Düsseldorf eingeladen, um über die Finanzierungsmöglichkeiten für die Vergütungen der schulischen Ausbildungen zu diskutieren. Erfreulich ist, es wurde deutlich, dass das Ministerium sich ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzt. Umso weniger erfreulich finden wir, dass bisher noch keine kurzfristige Lösung zur Refinanzierung von Ausbildungsvergütungen gefunden wurde. Am 26.04.2017 wird die erste Tarifverhandlungsrunde zur Vergütung der schulischen Auszubildenden stattfinden. Wir erwarten gespannt das Ergebnis.
-Die Kandidaten für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung haben sich zu einer gemeinsamen Kandidatenschulung getroffen. Am 17.05.2017 findet die Wahl im Erdgeschoss der Schule für Pflegeberufe statt. Alle Auszubildenden (auch schulische Auszubildende), jede_r Beschäftigte_r unter 18 Jahren, sowie alle Praktikantinnen und Praktikanten sind wahlberechtigt.
-Weiterhin werden immer wieder Auszubildende zur Kompensation des überall vorherrschenden Personalmangels umgesetzt. Die Menge der Umsetzungen hat dabei in den letzten Wochen zugenommen. Dies schadet massiv der Ausbildungsqualität, da die Auszubildenden im Falle einer Umsetzung weder angeleitet noch beaufsichtigt werden können und deshalb häufig nur zu Nebenarbeiten herangezogen werden. Im Falle einer Umsetzung von Auszubildenden kann sich jeder Auszubildende, aber auch examiniertes Personal, unter der Rufnummer 2005 bei der JAV melden.

Lenkungskreis Umstrukturierung Augenklinik
Das erste Treffen eines Lenkungskreises zur Umstrukturierung der Augenklinik hat stattgefunden. Erste Zusammenlegungen der beiden bisherigen Abteilungen (vorderer und hinterer Augenabschnitt) zu einer sind bereits erfolgt; weitere werden noch folgen, die vorwiegend organisatorischer Art sind. Im Ergebnis wurden mehrere kleinere Arbeitsgruppen gebildet. Sollten sich für Sie durch die Umstrukturierung Fragen ergeben, wenden Sie sich an den PR, damit wir diese aufnehmen und klären können.

Flüchtlingsprojekt
Bei einem Treffen mit den Verantwortlichen des UK wurden wir über den Sachstand des Projektes informiert. Die Abbruchquote ist nach wie vor sehr gering, die Geflüchteten sehr motiviert. Für 3 – 4 Geflüchtete sind die Chancen nicht schlecht, im April 2018 eine Krankenpflegeausbildung zu beginnen. Das Patensystem ist leider immer noch nicht gestartet. Geplant ist jedoch, noch im April zu einem Treffen mit den potentiellen Paten_innen einzuladen und daran anschließend zu einem Treffen der Paten_innen mit den Geflüchteten.

Zentrale Archivierungseinheit
Schon seit längerem ist geplant, die Aufgaben der in den verschiedensten Kliniken tätigen Archivkräfte zu zentralisieren, um wichtige Aufgaben – vor allem MDK-Anfragen – zukünftig zeitnaher bearbeiten zu können. Dazu ist geplant, dass die Planstellen für Archivtätigkeit in den Kliniken dem Dezernat 02 unterstellt werden und langfristig eine Vertretungsregelung im Krankheits- und Urlaubsfall eingeführt werden soll. Da es dazu noch einige offene Fragen gibt, haben wir dieser Maßnahme so nicht zustimmen können. Der PR erhofft sich, dass uns konkrete Maßnahmen genannt werden, wie vermieden wird, dass Archivkräfte, welche heute auch mit anderen Tätigkeiten beschäftigt sind, diese weiterhin erledigen müssen und damit die Leidtragenden der Zentralisierung werden.

Physiotherapie
Am 31. März hatte der Ärztliche Direktor alle Beschäftigten der Physiotherapie zu einer Mitarbeiterversammlung eingeladen. Hierbei stellte er vor, dass einige Veränderungen für die Abteilung notwendig sind; z.B. die Einführung von Sonntagsdiensten. Er forderte alle Anwesenden auf, Ideen und Anregungen zur Verbesserung der Abteilung bei ihm zu melden. Am 3. Mai sollen diese Ergebnisse nun erneut mit ihm in einer Versammlung besprochen werden.

Fort- und Weiterbildungsprogramm
Die Bildungsakademie hat uns angeschrieben, ob wir Vorschläge für das Fort- und Weiterbildungsprogramm 2018 haben. Diese Frage möchten wir an Sie weitergeben. Wenn Sie Anregungen oder Vorschläge haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Pflegedienst
-Der PR hat einen Initiativantrag auf Zahlung einer Zulage für das Anästhesiepersonal gestellt. In der Einigungsstelle wurde entschieden, dass es zwar ein Mitbestimmungsrecht des PR „zur gerechten Ausgestaltung der zusätzlichen Leistungen (…gibt), aber nur im Rahmen dessen, was der Arbeitgeber finanziell bereit sei zu leisten. Entscheide sich der Arbeitgeber demnach, überhaupt keine freiwilligen Leistungen zu erbringen, könne der Personalrat dies nicht im Wege eines Initiativrechtes über die Mitbestimmung erzwingen“. Und da der Arbeitgeber nicht bereit war, zusätzliches Geld zu zahlen bzw. zusätzlichen Urlaub zu gewähren, war unser Initiativrecht beendet.
-Der PR beschäftigt sich mit dem nun geplanten flächendeckenden Rollout zur Einführung der elektronischen Patientenakte.
-Die Änderung der Arbeitszeiten des OP-Springerpools haben wir inzwischen zur Kenntnis genommen.
-Der Organisationsänderung Trennung der M2AC haben wir zugestimmt.

Kurznotizen
-Um den Fortschritt des Neubaus der HNO-Klinik zu dokumentieren, wird das Baufeld „gefilmt“, wobei es nur alle paar Minuten eine einzelne Fotoaufnahme gibt. Eine Überwachung von Beschäftigten ist dabei ausgeschlossen. Der Betriebsrat der Baufirma ist informiert.
-Der PR hat einen Initiativantrag auf Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes gestellt.
-Der Initiativantrag des PR auf Anschaffung von Pullovern für den Transportdienst im OZ II ist in der Einigungsstelle beendet worden. Es wurden mit Zustimmung der dort beschäftigten Kollegen Fleecejacken angeschafft.
-Wegen der mangelnden Beteiligung des PR bei der Überarbeitung der Strukturen der Notfallversorgung im UK hatten wir das Ministerium angeschrieben. Zwischenzeitlich gab es ein konstruktives Gespräch zwischen dem Ärztlichen Direktor und dem PR zu diesem Thema, so dass wir dem Ministerium mitteilen konnten, dass sie nicht mehr tätig werden müssen.
-Der Einführung eines Roboters zur Herstellung von Zytostatika in der Apotheke haben wir zugestimmt.
-Das UK plant die Öffnungszeiten der Kantine am Wochenende auf 11.30 – 14 Uhr zu ändern. Der PR hat erst einmal diese Maßnahme abgelehnt.
-Momentan steigt die Belastung in einzelnen Abteilungen offensichtlich an, da wir zunehmend Überlastungsanzeigen aus Nicht-Pflegebereichen bekommen.

Theaterkarten
Für die jetzige Spielzeit können Sie im PR-Büro Karten für 13 Euro (Selbstkostenpreis) erhalten, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

20. April: Sozialdienst, Qualitäts- und Casemanagement
27. April: WTZ
4. Mai: Physiotherapie
11. Mai: ZSVA
18. Mai: Medizintechnik
1. Juni: Energiezentrale

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail März 2017

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusDRK-Schwesternschaft
Auch wenn der Vorstand des Klinikums und die Schwesternschaft Gegenteiliges behaupten: Der Personalrat vertritt weiterhin die Rechtsauffassung, dass spätestens seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ein Einsatz von DRK-Mitgliedern im Uniklinikum nicht mehr möglich ist. Deshalb lehnen wir seitdem alle Maßnahmen, die DRK-Mitglieder betreffen, ab. Umsetzungen, Arbeitszeitänderungen usw. sind ab sofort bis zur letztendlichen Entscheidung des zuständigen Ministeriums nicht mehr möglich und dürfen nicht mehr umgesetzt werden. Die Entscheidung über solche Einzelfälle zieht sich erfahrungsgemäß über Monate hin. Maßnahmen in Bezug auf DRK-Mitglieder, von deren Wechselwunsch zum UK wir Kenntnis haben, stimmen wir hingegen zu, da sie in Kürze sowieso Beschäftigte des UK sein werden und wir dann natürlich keine rechtlichen Bedenken mehr haben. Da sich die Vertragsunterzeichnungen der Wechselwilligen (siehe hierzu auch den nächsten Absatz) voraussichtlich aus organisatorischen Gründen bei der Personalabteilung noch ein paar Wochen hinziehen werden, stimmen wir in diesen Fällen den beantragten oben beschriebenen Änderungen auch schon zu, wenn das DRK-Mitglied noch formal bei der Schwesternschaft ist.
So hat der PR auch die Änderung der Arbeitszeiten im Springerpool beabsichtigt abgelehnt, weil dort DRK-Mitglieder betroffen sind.

Gastforum Betriebsrat DRK
-In den letzten Tagen haben diejenigen, die dem Vorstand mitgeteilt haben, dass sie zum Uniklinikum als Arbeitgeber wechseln wollen, einen Brief von der Personalabteilung des UK bekommen. Darin sichert ihnen der Dezernent der Personalabteilung schriftlich zu, dass bei einem Wechsel
– auf eine Probezeit verzichtet wird,
– eine unbefristete Beschäftigung weiter bestehen bleibt,
– die bereits über die Schwesternschaft am UK verbrachten Dienstzeiten anerkannt werden,
– der letzte Einsatzort unverändert bleibt und
– auf das Arbeitsverhältnis am UK der Tarifvertrag der Länder angewandt wird.
D.h. alle Gerüchte der letzten Wochen (beim Wechsel bekomme man kein Weihnachtsgeld und muss ein erneutes Auswahlgespräch durchlaufen usw.) sind genau das – Gerüchte. Egal, ob sie gezielt geschürt werden oder aus berechtigten Fragen entstehen: Sie entbehren jeglicher Grundlage!

Dienstjubiläum
Immer wieder melden sich Kolleg_innen bei uns, deren Dienstjubiläum von der Personalabteilung „vergessen“ worden ist. Wir können Ihnen nur raten, Ihre diesbezüglichen Daten selber nachzuhalten. Melden Sie sich bei uns, wenn es bei der (auch nachträglichen) Geltendmachung Probleme mit der Personalabteilung gibt. Wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass Ihre Ansprüche verfallen sind, sollten Sie das zumindest hinterfragen. Ihnen stehen bei 25 Jahren Beschäftigungszeit 350 € und bei 40 Jahren 500 € sowie jeweils ein Tag Arbeitsbefreiung zu.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Leider gab es in der Ausbildung zum/zur Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger_in fünf Probezeitkündigungen. Das finden wir sehr bedauerlich, zumal die praktische Beurteilung dabei keine Rolle spielte. Hierdurch wurden die ursprünglich drei zu zwei Klassen zusammengelegt.
-Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung wird Mitte Mai stattfinden. Es haben sich inzwischen zahlreiche neue Kandidatinnen und Kandidaten gemeldet. Weiterhin können sich aber noch alle Interessierten bei der JAV melden, damit alle Ausbildungsberufe angemessen vertreten sind.
-Ausbildungsvergütung für schulische Ausbildungen: Nach den erfolgreich verlaufenen Tarifverhandlungen wird im April über eine Vergütung für die schulischen Auszubildenden verhandelt. Dazu wird eine Bundestarifkommission gebildet.

Notfallversorgung am UK Essen
Im Februar wurde der PR darüber informiert, dass sich seit Monaten intensiv mit den Strukturen der Notfallversorgung beschäftigt wurde. Dabei wurde entschieden, eine Notaufnahme an zwei Standorten vorzuhalten: Das OZ II bleibt als Trauma-Notaufnahme bestehen, im Medizinischen Zentrum wird eine Non-Trauma-Notaufnahme aufgebaut. Die Mitwirkung des PR wurde erneut verspätet eingeleitet. Auch die Beauftragung eines externen Beraters wurde dem PR verspätet vorgelegt. Wir haben nun das Ministerium darüber informiert.

Radiologie
Seit Jahren werden MTRA´s aus dem UK vorübergehend auch an die Ruhrlandklinik überlassen. In einer Dienstvereinbarung wurde hierzu festgelegt, dass kein Beschäftigter gegen seinen Willen dort eingesetzt und die Einsatzplanung parallel zum Dienstplan erstellt wird. Eine Liste der Freiwilligen sollte dem PR mitgeteilt werden. Leider ist bis heute weder die Liste der Freiwilligen eingegangen, noch wird die Einsatzplanung immer rechtzeitig erstellt.

Flüchtlinge
Der PR hat sich in einem zweiten Workshop erneut mit den Fragen Fluchtursachen und Fluchtfolgen beschäftigt. Hierzu hatten wir einen Geflüchteten, der zurzeit im Rahmen des Flüchtlingsprojektes im UK eingesetzt ist, in die PR-Sitzung eingeladen. Wir danken ihm hiermit nochmals für seine Bereitschaft, sich unseren Fragen zu stellen.

Pflegedienst
-Wir hatten unser erstes Gespräch mit der neuen Pflegedirektorin, das nun monatlich fortgesetzt werden soll. Es war aus unserer Sicht sehr konstruktiv. Vor allem beim als nicht ausreichend betrachteten Konsequenzenmanagement bei Überlastungsanzeigen gab es Übereinstimmungen.
-Es ist nicht richtig, dass zukünftig im Pflegedienst Arbeitszeitreduzierungen nur noch in 25 Prozent-Schritten möglich sind. Auch Zwischenschritte sind weiterhin möglich.
-Es finden zurzeit wieder sogenannte Fürsorgegespräche statt. Die Beschäftigten werden zu einem Gespräch mit der Stationsleitung und der Pflegedienstleitung geladen, um über krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reden. Sollte die tägliche Arbeit krank machen, dann muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht tätig werden. Wichtig ist jedoch, dass keine persönlichen Diagnosen/Krankheiten genannt werden, da diese zu weitreichenden Konsequenzen benutzt werden können. Auch eine Selbsteinschätzung zukünftiger Fehlzeiten sollte nicht getroffen werden. Auf Wunsch kann jedes Gespräch mit Vorgesetzten auch vom Personalrat begleitet werden. Leider erinnern diese Gespräche an das von der Pflegedienstleitung im Jahr 2012 vorgestellte „Konzept Fehlzeitenmanagement“. In diesem wurden Krankheitsausfälle als Fehlverhalten bezeichnet, Eskalationsstufen benannt bis hin zur Abmahnung, welche als Musterabmahnung beigefügt war.

Abgelehnte Urlaubsanträge
Auch dieses Jahr gab es wieder bei der Erstellung der Urlaubspläne in einigen Bereichen Probleme, wobei man sagen muss, dass die Fälle, die bis zu uns dringen, nur die Spitze des Eisberges sind. Wir möchten Ihnen nochmals Mut machen, sich mit abgelehnten Urlaubswünschen an uns zu wenden. Natürlich können wir Ihnen nichts garantieren. Allerdings ist es immer so, dass es nach Einschalten des Personalrates eine nachträgliche Einigung des Bereiches im Sinne des Beschäftigten gegeben hat.

Equal Pay Day am 18. März 2017
Hintergrund des Equal Pay Day, der 2017 bereits zum neunten Mal in Deutschland stattfindet, sind die Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen, die in Deutschland nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamts bei 21 Prozent liegen.
Das heißt, dass bei einem Vergleich aller Arbeitseinkommen der durchschnittliche Bruttostundenlohn von Frauen 21 Prozent unter dem von Männern liegt.
Der Termin des Aktionstages markiert den Zeitraum, den Frauen in Deutschland über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um auf das durchschnittliche Vorjahresgehalt von Männern zu kommen. Entgeltunterschiede, die neben sozialen auch wirtschaftliche Folgen haben, sind auf eine Vielzahl von Ursachen zurückzuführen. So arbeiten Frauen häufiger in Bereichen, in denen das Entgeltniveau niedriger ist und sie verfügen über weniger Berufsjahre (Kindererziehung), was sich negativ auf Gehaltsentwicklungen und später auf die Rente auswirkt. Schließlich sind auch staatliche Rahmenbedingungen – insbesondere die nach wie vor häufig unzureichenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung – für die Entgeltunterschiede mitverantwortlich. Weitere Informationen über Aktionen in Ihrer Umgebung finden Sie unter: www.equalpayday.de

Kurznotizen
-Der PR hat die Änderung der Arbeitszeiten von Teilzeitbeschäftigten in der Transfusionsmedizin erst einmal abgelehnt, weil z.B. die Betreuung von Kindern betroffener Kolleginnen in der Betriebskindertagesstätte (BKT) entsprechend den neuen Arbeitszeiten noch nicht geklärt ist.
-Aus Personalmangel musste eine Gruppe in der BKT geschlossen werden.
-Zum Umbau der Küche und der Interimsküche gibt es nach wie vor keine Neuigkeiten.
-Auch zum Thema „Zulagen für besonders belastete Bereiche“, über das wir in unserer letzten Rundmail berichtet haben, gibt es nichts Neues. Ein Gespräch hierzu mit dem Kaufmännischen Direktor und der Pflegedirektorin ist nicht so gelaufen, wie wir uns das gewünscht hätten. Nun soll es noch ein Fortsetzungsgespräch geben.
-Der Einführung eines Leitfadens zur Durchführung von Personalauswahlgesprächen zur Einstellung von Hebammen haben wir zugestimmt.
-Schade: Die Dienststelle hat uns mitgeteilt, die Rezertifizierung zum familienfreundlichen Betrieb nicht durchzuführen, anstatt sich mit dem PR konstruktiv auf Maßnahmen zu verständigen, welche dieses Zertifikat rechtfertigen würden. Das bedauern wir und bestätigt uns, dass an einer wirklichen Verbesserung offensichtlich kein Interesse zu bestehen scheint.
-Wir haben uns in einer Sitzung mit dem Projekt „Empathisch-interkulturelle Arzt-Patienten-Kommunikation“ beschäftigt, das am UK durchgeführt wird.

AG Arbeitsschutz
Aufgrund einer anonymen Beschwerde aus dem Pflegedienst fand im Oktober 2016 ein Gespräch u.a. zwischen der Bezirksregierung (BR), dem UK und dem PR statt (wir berichteten bereits). Nun ist im März das schriftliche Protokoll der BR eingegangen. Darin legt sie als durchzuführende Maßnahmen fest: Aufbau eines Pausen-/Springerpools für die Spätschicht; Personalaufbau vor Leistungserweiterung; ausfallsichere Besetzung des QM-Beauftragten zur Bearbeitung der Überlastungsanzeigen; zeitnahe Durchführung der Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastung in der Pflege“, Pausenaufzeichnung des Pflegepersonals (dazu soll ab April eine dreimonatige flächendeckende Pausenaufzeichnung erfolgen). Wichtig ist, dass Sie im Dienstplan nichtgenommene Pausen auch als solche dokumentieren. Notieren Sie bitte auch für sich täglich minutengenau Beginn und Ende sowie die Lage der genommenen Pause. Nur so können Pausenverstöße identifiziert werden. Das UK hat jetzt bis Mitte Juli Zeit, die von der BR geforderten Maßnahmen umzusetzen.

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Januar und Februar 2017 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Januar: Von 21 Neueinstellungen waren 18 befristet und nur 3 unbefristet. Von 18 Weiterbeschäftigungen waren 16 befristet und nur 2 unbefristet. Februar: Von 16 Neueinstellungen waren 11 befristet und nur 5 unbefristet. Von 14 Weiterbeschäftigungen waren 11 befristet und nur 3 unbefristet.

Arbeitseinsätze
Für drei Tage hat ein freigestelltes PR-Mitglied in den beiden Lagern mitgearbeitet. Wir danken den Kollegen dort für die freundliche Aufnahme und die interessanten Einblicke.

Theaterkarten
Für die jetzige Spielzeit können Sie im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) erhalten, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

16. März: Fahrbereitschaft
23. März: Verwaltungsgebäude du Poststelle
30. März: Medizinische Klinik
6. April: Strahlenklinik
13. April: Handwerkerbereich
20. April: Sozialdienst, Qualitäts- und Casemanagement
27. April: WTZ

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Sonderrundmail PR: UK oder DRK-Schwesternschaft?

Sehr geehrte DRK-Mitglieder,

Sie wurden vom Vorstand des Uniklinikums Essen mit der Bitte angeschrieben, sich für einen Arbeitgeber – UK Essen oder DRK-Schwesternschaft – auszusprechen und sich schriftlich zurück zu äußern.

Die hier zu treffende Entscheidung ist für Ihre berufliche Zukunft von erheblicher Bedeutung. Zusätzlich führen die vielen unterschiedlichen Informationen zu verständlichen Irritationen. Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen jederzeit eine persönliche Beratung an. Sie können spontan im Personalratsbüro vorbeikommen, uns anmailen oder anrufen.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexandra Willer

170223 DRK Sprechstunde Kopie

BAG Entscheidung zum Einsatz von DRK-Schwestern

Das Bundesarbeitsgericht hat heute entschieden, dass die dauerhafte Gestellung von DRK-Schwestern eine rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung darstellt. Da die Entscheidung rechtskräftig ist, ist die Beschäftigung von DRK-Schwestern auf der Grundlage eines Gestellungsvertrages ab sofort unzulässig und verboten. Die DRK-Schwestern dürfen ab sofort nur auf der Grundlage von Arbeitsverträgen mit der jeweiligen Klinik weiterbeschäftigt werden. Der Personalrat fordert das Uniklinikum auf, die rechtskräftige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu beachten, sich rechtmäßig zu verhalten und die betroffenen Beschäftigten unverzüglich in ein Arbeitsverhältnis zum Universitätsklinikum Essen überzuleiten.
Im Folgenden die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2017:

Pressemitteilung Nr. 10/17

Arbeitnehmerüberlassung – DRK-Schwester

Wird eine DRK-Schwester, die als Mitglied einer DRK-Schwesternschaft angehört, von dieser in einem vom Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu sein, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Der Betriebsrat des Krankenhauses kann dieser Einstellung die erforderliche Zustimmung verweigern, wenn der Einsatz gegen das Verbot der nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG verstößt.

Die Arbeitgeberin beabsichtigte zum 1. Januar 2012 eine Krankenschwester in ihrem Krankenhausbetrieb einzusetzen, die Mitglied einer DRK-Schwesternschaft ist. Grundlage hierfür ist ein mit der DRK-Schwesternschaft geschlossener Gestellungsvertrag. Der Betriebsrat der Arbeitgeberin verweigerte form- und fristgerecht seine Zustimmung zu der Einstellung. Er machte geltend, es handele sich um eine verbotene, weil dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung.

Das Landesarbeitsgericht hat dem Antrag der Arbeitgeberin, die Zustimmung des Betriebsrats zu ersetzen, stattgegeben. Auf das vom Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Beschluss vom 17. März 2015 an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtete Vorabentscheidungsgesuch hat dieser mit Urteil vom 17. November 2016 – C-216/15 – entschieden:

„Art. 1 Abs. 1 und 2 der Leiharbeitsrichtlinie vom 19. November 2008 ist dahin auszulegen, dass die durch einen Verein, der keinen Erwerbszweck verfolgt, gegen ein Gestellungsentgelt erfolgende Überlassung eines Vereinsmitglieds an ein entleihendes Unternehmen, damit das Mitglied bei diesem hauptberuflich und unter dessen Leitung gegen eine Vergütung Arbeitsleistungen erbringt, in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, sofern das Mitglied aufgrund dieser Arbeitsleistung in dem betreffenden Mitgliedstaat geschützt ist, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist. Dies gilt auch, wenn das Mitglied nach nationalem Recht kein Arbeitnehmer ist, weil es mit dem Verein keinen Arbeitsvertrag geschlossen hat.“

Im Hinblick darauf hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts den Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin abgewiesen. Der Betriebsrat hat die Zustimmung zu Recht verweigert. Bei der Gestellung der DRK-Schwester handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Aufgrund der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung liegt diese auch dann vor, wenn ein Vereinsmitglied gegen Entgelt bei einem Dritten weisungsabhängig tätig ist und dabei einen Schutz genießt, der – wie bei den DRK-Schwestern – dem eines Arbeitnehmers entspricht.
Bundesarbeitsgericht
Beschluss vom 21. Februar 2017 – 1 ABR 62/12 –

Vorinstanz: LAG Düsseldorf
Beschluss vom 6. Juli 2012 – 6 TaBV 30/12 –

Personalrats-Rundmail Januar 2017

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Weiterhin erhalten schulische Auszubildende hier am UK-Essen keine Ausbildungsvergütung. Um das Problem mit den Auszubildenden zu diskutieren, haben wir am 24.01.2017 eine Teil-JA-Versammlung durchgeführt, zu welcher fast 100 Auszubildende erschienen sind.

Befristungen
-In den letzten Monaten konnten einige Langzeitbefristete unbefristete Arbeitsverträge bekommen – teilweise über sogenannte Poollösungen. Eigentlich gab es eine auch mit dem Ministerium besprochene Regelung, dass alle Weiterbeschäftigungen von seit mehr als sechs Jahren beim UK befristet Beschäftigten auf Entfristung geprüft werden sollen. Nun hat das UK für das Jahr 2017 einen Sparplan aufgelegt, dem diese Regelung nun auch zum Opfer fallen soll. Beim nächsten Routinetermin mit dem Ministerium soll dies besprochen werden.
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Dezember 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 23 Neueinstellungen waren 17 befristet und nur 6 unbefristet. Von 30 Weiterbeschäftigungen waren 26 befristet und nur 4 unbefristet.

Nachtdienst ZSVA
Nach monatelangem Tauziehen um die Einführung eines Nachtdienstes in der ZSVA hat sich der PR mit dem UK in der Einigungsstelle im Rahmen eines Vergleiches geeinigt. Es wird nun doch „nur“ eine Besetzung mit drei Nachtdienstleistenden geben (das UK wollte vier bis fünf). Außerdem werden nur diejenigen Beschäftigten im Nachtdienst eingesetzt, die freiwillig Nachtdienst machen möchten. Hiervon wird nur im Falle eines ungeplanten Personalengpasses abgewichen. Da inzwischen Teile der Beschäftigten der ZSVA für die Einführung eines Nachtdienstes waren, ist dieser Vergleich aus unserer Sicht ein akzeptabler Kompromiss.

Zulagen für besonders belastete Bereiche
Letztes Jahr hat das UK für die Pflegekräfte derjenigen Stationen, die ihm besonders belastet erschienen, eine jederzeit zurücknehmbare Zulage beschlossen. Einige Kolleg_innen, die keine Zulage bekommen sollen, sich aber genauso belastet fühlen (z.B. die Serviceassistentinnen derjenigen Stationen, auf denen das Pflegepersonal eine Zulage bekommt), haben beim UK Anträge auf Zulagen gestellt. Der Kaufmännische Direktor hat uns schon vor Monaten einen Termin zugesagt, bei dem diese Anträge mit dem PR besprochen werden sollten. Nach mehrfacher Nachfrage ist dieser Termin jetzt endlich vereinbart.

Frauen- und Gleichstellungspolitik
In diesem Jahr steht die Rezertifizierung für das Zertifikat als familienfreundliches Unternehmen an. Wir haben bei der Gleichstellungsbeauftragten die Planung des Prozesses unter Beteiligung des PR nachgefragt. Eine rechtzeitige Einbeziehung ist uns schriftlich zugesichert worden und wir hoffen, dass darunter eine Beteiligung und nicht nur Information zu verstehen ist.

BEM
Seit rund zwei Jahren läuft das Betriebliche Eingliederungsmanagement (B.E.M.) nun erfolgreich in seiner jetzigen Form. In dieser Zeit haben über 360 Beschäftigte die Möglichkeit genutzt mit der B.E.M.-Koordinationsstelle und dem Integrationsteam in Kontakt zu treten. In zahlreichen Fällen konnten wir Beschäftigte dabei unterstützen, in den Arbeitsprozess zurück zu kehren. Im November fand ein 2. Runder Tisch des Gesundheits- und Eingliederungsmanagements zum Thema Psychische Erkrankungen statt. Gemeinsam mit Vertretern von Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, dem Integrationsfachdienst und unserem Personalärztlichen Dienst wurden Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Beschäftigte entwickelt und diskutiert. Weitere Informationen zum Thema B.E.M. finden Sie im Internet unter www.uk-essen.de/bem

Arbeitsschutz
-Vor einigen Wochen berichteten wir darüber, dass nach langem Hin und Her ein Patientenlifter für die Dialyse angeschafft werden sollte, damit die Kolleg_innen entlastet werden, die bis dato einen schwer übergewichtigen Patienten per “Hand“ umlagern mussten. Als dieser Patientenlifter endgültig bestellt werden sollte, stellte sich heraus, dass das ausgewählte Gerät ungeeignet ist. Nach wiederum langem Hin und Her und Bemühungen vieler Beteiligter wurde mittlerweile ein Gerät gefunden, das allen Anforderungen entsprechen soll, und was mit einem Leihgerät in den nächsten 14 Tagen erprobt werden sollte. Leider stellte sich dieses Gerät wieder als ungeeignet heraus und man steht nun quasi wieder am Anfang.

-Das ehemalige BLB-Gebäude (der Pavillonbau zwischen Robert-Koch-Haus und WPE) ist bereits seit längerer Zeit von “Schädlingen“, konkret von Mäusen und Mardern, befallen, so dass ein Schädlingsbekämpfer mit der “Reinigung“ des Gebäudes beauftragt wurde. Nach dem Auslegen von Giftködern kommt es nun dazu, dass die Mäuse und Marder, die sich innerhalb des Gebäudes durch die Kabelkanäle und Zwischendecken bewegen, an diesen Plätzen sterben. Dadurch entsteht für die Kolleg_innen eine sehr intensive Geruchsbelästigung und es ist teilweise nicht möglich, in den Räumlichkeiten seine Arbeit fortzusetzen. Nun wird erneut ein Schädlingsbekämpfer mit der Begutachtung des Schädlingsproblems beauftragt, auf dessen Grundlage dann das weitere Vorgehen festgelegt werden wird.

Arbeitseinsätze
Für mehrere Tage haben freigestellte PR-Mitglieder im Bereich des Medita-Transportdienstes und des Pflegedienstes der Augenklinik mitgearbeitet. Wir danken den Kolleginnen und Kollegen in den Bereichen für die freundliche Aufnahme und die interessanten Einblicke in die Arbeitsbereiche.

Pflegedienst
-Neue Programmversion SP-Expert ohne Mitbestimmung des PR installiert: Wie im letzten Info berichtet, hat der PR hierzu einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt. Dies hat immerhin bewirkt, dass mittlerweile Unterlagen zur neuen Version vorgelegt wurden – aber zu einer gesetzeskonformen Anwendung des Mitbestimmungsrechtes hat es bedauerlicherweise nicht geführt. Somit läuft es nun auf eine gerichtliche Klärung hinaus.

-Abschaffung der freien Wochenenden in der Dermatologischen Poliklinik: Die Pflegekräfte und Medizinischen Fachangestellten (früher Arztheferinnen) arbeiten seit Jahren – teilweise seit Jahrzehnten – von montags bis freitags in ihrer Poliklinik. Für viele von ihnen waren gerade die nachtdienst- und wochenendfreien Arbeitszeiten ein wichtiger Grund für die Wahl dieses Arbeitsplatzes. Häufig machten auch gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Kinderbetreuung die geregelten Arbeitszeiten erforderlich. Nachdem zwecks „Erlösoptimierung“ die Sprechstundenzeiten wochentags ausgeweitet wurden, will nun das UK scheinbar auch den Samstag hierzu nutzen. Diese Änderung der Arbeitszeiten hat der PR nach Rücksprache mit den betroffenen Kolleginnen abgelehnt. Der nächste gesetzlich vorgegebene Schritt ist ein Austausch zwischen UK und PR.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Wir sind „aufgestiegen“ …und in der ersten Etage des Hohlweg 22 zu finden. Leider haben wir bisher noch keine Türklingel… allerdings steht unsere (Eingangs-)Tür immer für Euch offen! ☺
-Seid Ihr schon 25 oder 40 Jahre „am Haus“, habt also 25- bzw. 40-jähriges „Dienstjubiläum“? Dann steht Euch ein Jubiläumstag und Jubiläumsgeld zu (350 € für 25 Jahre, 500 € für 40 Jahre -brutto); also beim Arbeitgeber nachfragen/ beantragen!
-Mit Spannung erwarten wir das Urteil des BAG am 21. Februar; falls Ihr zu diesem oder anderen Themen Fragen habt, sind wir unter -2248 wieder erreichbar.
Einen guten Start in das Jahr 2017 wünscht Euer Betriebsrat
betriebsrat@drk-schwesternschaft-essen.de

Kurznotizen
-Ein erstes Gespräch mit der neuen Pflegedirektorin hat stattgefunden und war aus unserer Sicht positiv.
-Uns sind inzwischen die neuen Arbeitszeiten für die Beschäftigten der Spülküche für die Umbauphase vorgelegt worden, wobei wir noch einige Nachfragen haben.
-Der PR hat neue Arbeitszeiten der Serviceassistentinnen in der AC nach einige Nachfragen zur Kenntnis genommen.
-Aufgrund eines Initiativantrages des PR für bessere Arbeitszeiten in der Serviceassistenz im WTZ sind diese tatsächlich im Einvernehmen mit dem UK geändert worden.
-Der Initiativantrag des PR zur Zulagenzahlung für den Pflegedienst der Anästhesie ist abschließend vom UK abgelehnt worden und wird nun in der Einigungsstelle verhandelt werden.
-Der PR hat eine Erweiterung des CIRS-Konzeptes zur Kenntnis genommen.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

26. Januar: Logopädieschule und IMIBE
2. Februar: Strahlenklinik
9. Februar: Allgemeiner Transportdienst und Krankentransportdienst
16. Februar: Esmarchstraße/Pellmannstraße
23. Februar: Institutsgruppe I

Theaterkarten
Für die jetzige Spielzeit können Sie ab sofort wieder im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) erhalten, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail Dezember 2016

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne Feiertage und ein gutes neues Jahr 2017!

Einigungsstelle empfiehlt dem Uniklinikum, die Umsetzung eines DRK-Mitgliedes zu unterlassen
Der PR hatte die Umsetzung/Aufgabenänderung eines DRK-Mitgliedes auf einen anderen UK-Essen-Arbeitsplatz abgelehnt. Nach Auffassung des PR handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung, die dauerhaft nicht statthaft ist. Zum rechtlichen Hintergrund verweisen wir auf den Artikel zum Arbeitnehmerstatus von DRK-Mitgliedern weiter unten. Der Arbeitgeber Uniklinikum wollte die dauerhafte Umsetzung/Aufgabenänderung von der Einigungsstelle beschließen lassen. Diese hat am 19.12.2016 wie folgt entschieden: Das DRK-Mitglied darf nicht dauerhaft im Uniklinikum eingesetzt werden, da nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs DRK-Mitglieder unter die Richtlinien für Leiharbeit fallen und auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz anzuwenden ist. Somit ist ein dauerhafter Einsatz von DRK-Mitgliedern im Uniklinikum ab sofort nicht mehr möglich. Formal juristisch hat dieser Beschluss der Einigungsstelle einen empfehlenden Charakter und das oberste Organ (Ministerium) wird entscheiden, ob es ihm Folge leistet. In der Praxis ist es aber in bisher allen Fällen dem Einigungsstellenbeschluss gefolgt.

Betriebsrente über die VBL
Die Diskussion über Altersarmut und die Entwicklungen der gesetzlichen Rente wird zurzeit wieder vermehrt in den Medien geführt. Im öffentlichen Dienst, also auch hier am Uniklinikum, gibt es neben der gesetzlichen Rente die Betriebsrente über die VBL. Nur ist diese bzw. die zu erwartende Höhe weitgehend unbekannt. Die VBL bietet viele Online- und Beratungsangebote für Beschäftigte in Bezug auf die Betriebsrente an. Wenn Sie Fragen zur Betriebsrente (beispielsweise zu deren voraussichtlicher Höhe, zusätzlichen Vorsorgemöglichkeiten über die VBL etc.) haben, können Sie sich auch gerne bei uns melden. Wenn wir auch nicht alle Fragen beantworten oder gar intensive Einzelberatungen vornehmen können, können wir Ihnen zumindest anbieten, Sie bei der Buchung eines Beratungstermins bei der VBL zu unterstützen.

Personalversammlung
Sollte Ihnen der Rechenschaftsbericht des PR nicht per Hauspost zugegangen sein, können Sie ihn auf unserer Homepage finden. Hier ist auch der während der Personalversammlung gezeigte Film zu Befristungen „Ein Hochzeitsmärchen“ zu finden.

Flüchtlinge
Der PR hat sich in einer Schulung mit Fluchtursachen und den rechtlichen Hintergründen der Anerkennungsverfahren auseinandergesetzt und sich außerdem über die Versorgung der Flüchtlinge informiert, indem die Flüchtlingsbeauftragte des UK in der PR-Sitzung hierzu berichtet hat.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Dienstvereinbarung Urlaub: Nach Abschluss der Dienstvereinbarung zur Urlaubsplanung der Auszubildenden der Krankenpflege haben 53 Auszubildende ihren Urlaub beantragt und genehmigt bekommen; ein Ergebnis, mit dem man durchaus zufrieden sein kann, zumal die Auszubildenden nur etwas mehr als einen Monat Zeit hatten, ihren Urlaub für das Jahr 2017 zu beantragen.
-Stations-Hopping: In letzter Zeit kam es wieder vermehrt zu Umsetzungen von Auszubildenden, um die dünne Personaldecke zu kompensieren. In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal darauf hin, dass die Umsetzung von Auszubildenden rechtswidrig ist. Solltet Ihr trotzdem umgesetzt werden, könnt Ihr euch jederzeit unter der Rufnummer 2005 bei uns melden.

Überlastungsanzeige Physiotherapie
In der Abteilung Physiotherapie des OZ II haben die Kolleg_innen mit Hilfe von Überlastungsanzeigen auf eine schon länger andauernde Belastung hingewiesen. Zwei unbesetzte Stellen und eine Vielzahl an Verordnungen, welche nicht zeitnah umgesetzt werden konnten, brachte die Kolleg_innen in die Situation, das UK auf diese Missstände aufmerksam zu machen. In konstruktiven Gesprächen konnten Maßnahmen angegangen werden, die zu einer Verbesserung führten. Auch die zwei Stellen wurden in der Zwischenzeit besetzt. Der PR steht weiter im engen Austausch mit den Kolleg_innen.

Arbeitsschutz
Anfang Dezember fand ein weiteres – eigentlich schon für Oktober angekündigtes -Treffen der Arbeitsgruppe „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung“ statt. Geleitet wird die Gruppe durch den Personalärztlichen Dienst; die anderen Teilnehmer kommen aus dem Sicherheitstechnischen Dienst, der Pflegedienstleitung und den Personalvertretungen. Zum ersten Mal nahmen auf unsere Empfehlung auch das BEM-Team und der Betriebsrat der DRK-Schwesternschaft teil. Besprochen wurde das weitere Vorgehen, nachdem die Bezirksregierung die vorher ausgewählten und teilweise angewandten Fragebögen für ungeeignet erklärt hat (wir berichteten im Juli). In der Zwischenzeit hat die Bezirksregierung eine neue Frist gesetzt. Bis Anfang Oktober 2017 müssen nun für das gesamte Gelände flächendeckend die psychischen Belastungen erfasst werden. Immerhin hat der Vorstand erklärt, die Auflagen der Bezirksregierung erfüllen zu wollen. Anhand von Fragebögen der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) wird der Personalärztliche Dienst innerhalb der nächsten Monate sogenannte Beobachtungsinterviews führen. Dabei soll in den Abteilungen vor Ort in Gesprächen mit den Beschäftigten die psychische Belastung ermittelt werden; im Idealfall können direkt gemeinsam Lösungen gefunden werden. Im Gesetz ist vorgesehen, dass gleichartige Arbeitsbereiche zusammengefasst werden können. Deshalb wird nicht jede Station oder jedes Sekretariat einzeln besucht. Wir können Sie nur ermutigen, an den Gesprächen teilzunehmen und „ehrliche“ Angaben zu machen. Sie können so dazu beitragen, psychische Belastungen offenzulegen und dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz gesundheitsschonend zu gestalten. Der PR wird die nächsten Monate die Interviews aufmerksam begleiten und wir sind sehr gespannt, ob diesmal die Frist der Bezirksregierung eingehalten wird.

Umgehung der Mitbestimmungsrechte?
Normalerweise werden Einstellungen von Ärzten dem wissenschaftlichen Personalrat zur Mitbestimmung vorgelegt. Wir bekommen nur die Ärzte, die keine wissenschaftlichen Tätigkeiten ausführen, wie z.B. im Personalärztliche Dienst. Nun hat das UK scheinbar einen neuen Trick entdeckt. Sie erklären, dass bestimmte Ärzte keine Forschung betreiben und legen sie somit dem wissenschaftlichen PR nicht zur Mitbestimmung vor. Dann erklären sie uns gegenüber, dass besagte Ärzte außertariflich beschäftigt sind und uns somit auch nicht vorgelegt werden müssten. Sie werden also ohne jegliche Beteiligung irgendeines Personalrates eingestellt. Sehr pfiffig …

Kantinenausschuss
Im Kantinenausschuss wurde über die Verbesserungen der Qualität der sogenannten OP-Suppen gesprochen. Es soll Anfang des Jahres eine weitere Befragung unter den OP-Beschäftigten hierzu geben und auch weitere intensivere „Befragungen“ einzelner. Erneut gab es Kritik von Beschäftigten hinsichtlich der frühen Uhrzeit, zu der ganze Menüs in der Kantine nicht mehr zu bekommen sind. Dies soll nun (erneut) verbessert werden – bis es dann zum wiederholten Male erneut einreißt.

Gespräch mit der Ministerin
Ministerin Schulze, die für das UK zuständig ist, hat – nach jahrelanger Ankündigung kurz vor der Landtagswahl – die Personalräte aller Unikliniken in NRW zu einem Gespräch eingeladen. Themen waren hierbei die mangelhafte Finanzierung der UKs, die Personalsituation und Belastung und in diesem Zusammenhang der „Tarifvertrag Entlastung“, die Steuerungsmöglichkeiten der UKs durch das Ministerium, die Konzerntöchter und deren tarifliche Situation, Befristungen und die Bezahlung der schulischen Ausbildung.

Gespräch mit dem Kaufmännischen Direktor
So wie jedes Vierteljahr fand wieder ein sogenanntes Vierteljahresgespräch statt. Der Kaufmännische Direktor und der PR habe sich u.a. zu den Themen DRK-Schwesternschaft, Organisationsänderung ZSVA, Zulagenzahlungen und die Personalsituation im Pflegedienst sowie die konzernweite Übernahme der Azubis ausgetauscht, wobei der Austausch weit hinter dem zurückblieb, was wir erwartet haben.

Konferenz der Personalvertretungen
Am 30. November fand das halbjährliche Treffen aller Mitglieder der Personalvertretungen vom St. Josef Krankenhaus, der Ruhrlandklinik und des UK im Klinikum statt. Eingeladen war auch der Ärztliche Direktor Prof. Dr. Werner, um über die Entwicklung im Konzern zu reden. Er stellte fest, dass die Verbindung mit den Töchtern noch nicht optimal „gelebt“ wird. Für die Zukunft sollen Schwerpunkte ausgebaut werden, z.B. die Onkologie, die Herz- und Gefäßchirurgie und die Transplantationen. Eine gemeinsame Stellenbörse und eine konzernweite Übernahme nach der Ausbildung soll im Vorstand beraten werden. Weitere Themen, über die sich die Vertretungen ausgetauscht haben, waren die ungleichen Zulagen im Pflegedienst, Auswirkungen der akademisierten Pflege auf den Pflegedienst, die Aufnahme von Kindern der im Konzern-Beschäftigten in die Betriebskindertagesstätte, der frei planbare Urlaub der Auszubildenden, das EuGH-Urteil zur DRK-Schwesternschaft, der Entlastungstarifvertrag sowie das Flüchtlingsprojekt am UK.

Theaterkarten
Für die neue Spielzeit können Sie ab sofort wieder im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) erhalten, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Pflegedienst
-Arbeitnehmerstatus DRK-Mitglieder: Am 17.11.2016 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass DRK-Mitglieder Arbeitnehmerinnen im Sinne der europäischen Leiharbeitsrichtlinie sind. Das ist ein maßgeblicher Schritt zur Verbesserung der rechtlichen Stellung von DRK-Mitgliedern. Sie haben nach bisheriger deutscher Rechtsprechung keine Arbeitnehmerrechte. Man verwehrt ihnen den Zugang zu staatlichen Arbeitsgerichten, einen Betriebsrat zu wählen und sogar das im Grundgesetz verankerte Streikrecht. Hintergrund für diese Kehrtwende ist das laufende Verfahren der Ruhrlandklinik (RLK) gegen den dortigen Betriebsrat. Die RLK verfolgt die Absicht, die fehlende Zustimmung des Betriebsrates zu einer Neueinstellung eines DRK-Mitglieds vom Bundesarbeitsgericht (BAG) ersetzen zu lassen. Der Betriebsrat begründete seine Verweigerung mit dem Hinweis, dass die DRK-Mitglieder tatsächlich als Arbeitnehmerinnen und nicht als Vereinsmitglieder beschäftigt werden und durch den vorgesehenen dauerhaften Einsatz gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstoßen werde. Das BAG hatte zur europarechtlichen Beurteilung den EuGH angerufen und wird sich nun mit dessen bindenden Vorgaben auseinandersetzen und am 21.02.2017 die Entscheidung verkünden. Findet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Anwendung, ist der dauerhafte Einsatz von DRK-Beschäftigten am Uniklinikum – wie auch an allen anderen Einrichtungen außerhalb des DRKs – nicht mehr möglich.
Der PR setzt sich für eine Übernahme aller im Uniklinikum eingesetzten DRK-Beschäftigten, unter Anerkennung und Gewährung der vollständigen Rechte aus ihren bisherigen Beschäftigungsverhältnissen, ein.

-Schließung der Station HNO 1: Aufgrund von geplanten Umbau- und Sanierungsvorhaben wird die Station HNO 1 Anfang 2017 geschlossen. Die baulichen Arbeiten an dem neuen OP-Trakt machen einen Umzug der HNO-Poliklinik notwendig. Diese wird dann auf der jetzigen HNO 1 eingerichtet. Neben den „normalen“ Belastungen durch Bauarbeiten, die für alle im direkten und indirekten Umfeld der HNO entstehen, trifft es drei Pflegekräfte besonders hart. Da es nach Ansicht des UK durch die Stationsschließung – mit einhergehender Bettenreduzierung – zu einer übermäßigen Pflegekräftebesetzung in der HNO-Klinik käme, wurden innerhalb von nur einer Woche drei umsetzungswillige Freiwillige gesucht. Dies wurde in einer stationsübergreifenden Teambesprechung angekündigt. Verständlicherweise erklärte sich hierzu niemand bereit. Es ist schließlich nachvollziehbar, dass die Arbeit im ausgewählten Fachbereich und im vertrauten Team sehr wichtig ist. In einer zweiten Besprechung, die ohne den PR stattfand, da man uns eine Terminänderung nicht mitgeteilt hatte, verkündete die Pflegedirektion die Namen von drei unfreiwilligen Kolleginnen, welche ab Januar nicht mehr in der HNO tätig sein können. Die Auswahl wurde damit begründet, dass diese Kolleginnen als letzte in die HNO gekommen seien. Bei einem hierbei unterlaufenen Fehler hofft die Pflegedirektion auf eine gütliche Einigung mit der betroffenen Kollegin.
Der PR bleibt weiter in Kontakt mit den HNO-Beschäftigten und wird an den geplanten gemeinsamen Teambesprechungen teilnehmen.

-Urlaubsplanung der Medizinischen Poliklinik: Dem PR wurde zwecks Beteiligung der nicht geeinte Urlaubsplan der Medizinischen Poliklinik vorgelegt. In mehreren Zeitabschnitten kam es zu Überschneidungen der Urlaubswünsche. In einer gemeinsamen Teambesprechung konnte dann doch durch Zugeständnisse von UK- und Beschäftigtenseite eine einvernehmliche Lösung erzielt werden.

-Personalmangel in der Medizinischen Dialyse: Die unzureichende Personalausstattung der Dialyse ist den Verantwortlichen seit langer Zeit bekannt. Stetige Steigerung der zu versorgenden Patienten ohne adäquate Anpassung der Personalausstattung hinterlässt nun deutliche Spuren. Nachdem die Kolleg_innen die Situation mit hoher Leidensfähigkeit und großer Bereitschaft zum „Einspringen“ irgendwie immer gemeistert haben, scheinen sie nun am Ende ihrer Leistungsfähigkeit angelangt zu sein; viele von ihnen auch mit gesundheitlichen Einschränkungen. Als dann kurzfristig ein Rufdienst durch krankheitsbedingten Ausfall besetzt werden musste, war dies nur noch mit viel Einsatz und Überredungskunst von Seiten der Pflegedirektion möglich. Auch wenn mittlerweile neue Beschäftigte eingearbeitet werden (wer auch immer das leisten kann), ist es dringend erforderlich, die Patientenanzahl an das vorhandene Personal anzupassen. Die Kolleg_innen und der PR haben allerdings wenig Hoffnung, dass der ärztliche Dienst dies berücksichtigen wird.

Kurzmeldungen:
-Der PR hat eine Befragung im Rahmen des Projektes „empCARE“ der Universität Duisburg-Essen zur Kenntnis genommen. Die Befragung soll zur Entwicklung von Maßnahmen zur psychischen Entlastung des Pflegepersonals dienen. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, sondern auf freiwilliger Basis.
-Eine neue Version des EDV-Programms SP-Expert wurde ohne Mitbestimmungsverfahren installiert. Der PR hat nun einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt.
-Der PR hatte den Vorstand mit der Bitte, von der Regelung zur Dienstplanung im Medizinischen Zentrum abzusehen, angeschrieben. Hintergrund ist die von den aufgebrachten Kolleg_innen befürchtete Mehrbelastung durch weitere Zunahme von Überstunden und eine noch geringere Dienstplanverlässlichkeit. Aufgrund der Beteuerung des Vorstandes, vorhandenes Pflegepersonal binden zu wollen, hielten wir diesen Versuch für nicht gänzlich aussichtslos. Die nun erhaltene Ablehnung des Vorstands hat uns eines Besseren belehrt und deutlich gemacht, dass Regelungen zu Gunsten der Beschäftigten eher nicht zu erwarten sind.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Der EuGH hat am 17.11.2016 beschlossen, dass wir als Mitglieder der DRK-Schwesternschaft unter die Richtlinie zur Arbeitnehmerüberlassung fallen. Arbeitnehmerin zu sein, ist nichts Schlimmes und muss niemanden davon abhalten, sich für Menschen – wie wir ALLE es Tag für Tag beweisen – weiterhin einzusetzen. Werte „verfallen“ nicht, wenn man Arbeitnehmerin ist/wird; diese Werte sind unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Verein. ALLE, die sich am UKE oder in anderen Bereichen um Menschen kümmern, leisten tolle Arbeit! ALLE Pflegekräfte pflegen nach bestem Wissen und Gewissen, nicht nur wir als DRK-Mitglieder. Wenn Ihr Fragen habt, ruft uns unter 2248 an.

Einsatz von PJlern
Wir berichteten bereits darüber, dass der PR den Einsatz von PJlern (Ärzte in der Ausbildung) zur Mitbestimmung eingefordert hat. Hintergrund ist, dass diese Geld für ihre Ausbildung vom UK bekommen, während Auszubildende der Physiotherapie, MTLA, MTRA und andere während ihrer gesamten Ausbildung zwar schon in den jeweiligen Bereichen (produktiv) arbeiten, aber keinen Cent dafür bekommen. Das UK hat uns mitgeteilt, dass es keine Beteiligungsrechte des PR sieht. Wir haben nun einen Rechtsanwalt zur Wahrung unserer Rechte eingeschaltet.

Kurznotizen
-Wir sind sehr erleichtert, dass sowohl die Arbeitsrichterin in der Einigungsstelle als auch das Ministerium als oberstes Organ ein Einsehen hatten und die Kündigung eines UK-Beschäftigten nicht als „mildestes“ Mittel, das angewandt werden muss, eingestuft haben. Der Kollege kann nun doch am UK bleiben.
-Der PR hat die Arbeitszeitänderung im Sekretariat der KPDL, der Serviceassistentinnen der AC und der Telefonzentrale nach Klärung einiger Fragen zur Kenntnis genommen.
-Auch eine Organisationsänderung im Dezernat 01 sowie das Bildungsprogramm für 2017 haben wir nach einigen Nachfragen zur Kenntnis genommen.
-Initiativanträge des PR zur Verbesserung der Arbeitszeiten der Serviceassistentinnen im WTZ, ein Initiativantrag zur Anschaffung von Winterpullovern für den internen Transportdienst im OZ II sowie über eine Zulagenregelung für die Beschäftigten in der Anästhesie konnten wir noch nicht abschließend mit dem UK einigen.
-Der Vorstand hat uns mitgeteilt, dass zukünftig Klinik- und Institutsdirektor_innen mit Aufgaben in der Krankenversorgung mit Erreichen der Altersgrenze ihre Tätigkeit beenden müssen.

Befristungen
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Oktober/November 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 27/30 Neueinstellungen waren 20/18 befristet und nur 7/12 unbefristet. Von 29/34 Weiterbeschäftigungen waren 17/24 befristet und nur 12/10 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

22. Dezember: Reinigungsdienst
29. Dezember: Kinderklinik
5. Januar: Hohlweg 18 und 22
12. Januar: Pfortendienste
19. Januar: Kinderklinik
26. Januar: Altes BLB-Gebäude

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Personalrats-Rundmail Oktober 2016

Personalversammlung
Die diesjährige Personalversammlung findet am 14. Dezember um 8 Uhr im Audimax statt. Wie jedes Jahr werden Sie rechtzeitig vorher den schriftlichen Rechenschaftsbericht per Hauspost erhalten, dem Sie auch die geplante Tagesordnung entnehmen können.

Öffentlichkeitsarbeit
Zusätzlich zu unserer wöchentlich erscheinenden Videonachricht mit einer Zusammenfassung des Wichtigsten aus der PR-Sitzung haben wir nun eine neue Podcast-Reihe eingeführt, die Sie ebenfalls auf unserer Internet- und Facebookseite sehen können: In unregelmäßigen Abständen werden wir kurze Erläuterungen zu tarifrechtlichen Themen aufnehmen. Dieses erste Mal geht es um Urlaubsübertragung von einem Jahr in das nächste.
Außerdem werden wir ab dem ersten Quartal 2017 die regelmäßigen Arbeitseinsätze der freigestellten PR-Mitglieder ausweiten: Zukünftig werden wir pro Quartal zwei 3-5-tägige Arbeitseinsätze und außerdem einen dreitägigen Arbeitseinsatz im Pflegedienst machen.

Flüchtlingsprojekt
Das Flüchtlingsprojekt des UK, das der PR unterstützt, wurde uns von Vertretern des Arbeitgebers in einer PR-Sitzung vorgestellt. Eine erste Informationsveranstaltung für ca. 50 Flüchtlinge hat bereits vergangene Woche im UK stattgefunden. Während der Personalversammlung werden Sie genauere Informationen zu dem Projekt erhalten und auch erfahren, inwieweit Sie sich an dem Projekt beteiligen können.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Azubiparty: Am 04.11.2016 findet wieder die alljährliche Azubiparty statt. Kommt vorbei, feiert mit uns und lernt Azubis aus Essen, Mülheim und Oberhausen kennen. Im letzten Jahr war die Party ein voller Erfolg. Auch in diesem Jahr wird unser DJ euch den Abend lang mit Musik versorgen und die Tanzfläche zum Beben bringen. Karten gibt es bei uns im Büro oder in der ver.di-Geschäftsstelle. Denkt daran, zum Kauf der Karten euren Mitgliedsausweis mitzubringen, denn ver.di-Mitglieder zahlen nur 3 €. Wir freuen uns auf euch. J
-Bei unseren letzten Treffen mit den Interessensvertretungen der Universitätskliniken aus NRW haben wir uns wieder über aktuelle Themen im Betrieb austauschen können. Zum einen ist es sehr erfreulich, dass mittlerweile fast alle Krankenpflegeschulen den frei planbaren Urlaub umsetzen wollen. Zum anderen haben wir erfahren, dass es in beinahe allen Pflegeschulen möglich ist, während der Ausbildungszeit einen Auslandsaufenthalt zu machen. Der Aufenthalt wird auf die Ausbildungszeit angerechnet und zum Teil mit einem Stipendium finanziell unterstützt. Die Erfahrungsberichte der Auszubildenden fallen alle sehr positiv aus. Mit einem Auslandsaufenthalt können die Auszubildenden die unterschiedlichsten Eindrücke sammeln und sich die Versorgung in anderen Ländern näher anschauen. Wir halten sehr viel von den Auslandsaufenthalten und sind aktuell dabei, Möglichkeiten zu finden, mit denen wir euch diese eventuell demnächst auch ermöglichen können. Denn bisher haben wir davon an unserer Pflegeschule noch nichts gehört.

Arbeitsschutz
-Bei der Bezirksregierung ist eine anonyme Beschwerde aus dem Pflegedienst eingegangen. Gegenstand der Beschwerde waren neben der allgemein schlechten Situation im Pflegedienst vor allem Pausenverstöße, Unterbesetzung, mangelhafte Auszahlung von Überstunden, dass der Rufdienst der KPDL oftmals nicht hilfreich wäre und ausbleibende Reaktionen auf Überlastungsanzeigen. Anfang Oktober gab es dazu einen Termin mit der Bezirksregierung, an dem neben dem PR und dem Betriebsrat der DRK-Schwesternschaft unter anderem auch der Kaufmännische Direktor und die Pflegedirektorin teilgenommen haben. Die Frage der Bezirksregierung, ob es eine Mindestbesetzung gäbe, konnte das UK nur verneinen. Eine Mindestbesetzung könnte nicht festgelegt werden, da die Besetzung tagesaktuell an der Patientenzahl bemessen werden müsse. Das UK erklärte, welche umfänglichen Verbesserungen es in den letzten Jahren eingeführt hat (z.B. Springerpool, Einführung von Team- und Serviceassistenz, Bettenaufbereitung und -Transport). Dann wurde anhand von Statistiken die Situation der Arbeitszeitverstöße, nicht genommenen Pausen und Überlastungsanzeigen erläutert. Die Bezirksregierung hat deutlich gemacht, dass nicht genommene Pausen ein Symptom für Arbeitsverdichtung sind. Neben dem Nachtdienst kommt es – laut Dienstplänen – auch im Spätdienst häufig zu Pausenverstößen. Diese können aber durch SP-Expert nicht gesondert statistisch ausgewertet werden. Deshalb sollen Pausenverstöße manuell erfasst werden, um die Stationen mit einer hohen Prozentzahl zu identifizieren. Bei diesen müssen dann evtl. Arbeitszeitmodelle angepasst werden. Außerdem sollen sie bei der Erfassung der psychischen Gefährdung vorgezogen werden. Insgesamt schienen die ermittelten Prozentzahlen aber nicht hoch genug zu sein, um sofortige Maßnahmen zu rechtfertigen. Die Bezirksregierung regte an, dass der neu gegründete Springerpool zur Pausenablösung im Nachtdienst auch auf den Spätdienst ausgeweitet wird.
Die anonyme Beschwerde ist auf Seiten der Bezirksregierung aber durchaus wahrgenommen worden und wurde als ernst zu nehmender Schritt gewürdigt. Es hat sich bei diesem Treffen aber deutlich gezeigt, dass nur zählt, was sich in einer Statistik darstellen lässt. Wir möchten deshalb dringend an alle appellieren: Schreiben Sie Überlastungsanzeigen! Nicht genommene Pausen müssen auch als solche – und nicht einfach als Überstunden – in SP-Expert dokumentiert werden! Notieren Sie sich Ihre nicht genommenen Pausen, z.B. in einem Notizheft, um einen eigenen Nachweis zu haben.

– Sollte Ihnen vom Personalärztlichen Dienst bescheinigt sein, dass Sie zur Ausübung Ihrer Tätigkeit ein bestimmtes Hilfsmittel benötigen (z.B. einen höhenverstellbaren Schreibtisch), Ihr Vorgesetzter aber weigert sich, dies anzuschaffen, weil sein Budget aufgebraucht sei, dann lassen Sie dies nicht auf sich beruhen, sondern melden sich bei uns. Unter bestimmten Umständen kann die Zustimmung des Vorgesetzten von Seiten des UK ersetzt werden.

Überlastungsanzeige in der Physiotherapie
Wenn jede Bearbeitung einer Überlastungsanzeige so perfekt laufen würde wie gerade in der Physiotherapie, könnten sich einige Kolleg_innen, die in eine Überlastungssituation gekommen sind, glücklich preisen. Natürlich sollte es erst gar nicht zu einer solchen Situation kommen; zudem ist schlimm, dass gerade im Pflegedienst solche Situationen fast schon alltäglich sind und von der Pflegedirektion wie billigend in Kauf genommen wirken. Aber wenn es trotzdem zu einer solchen Situation gekommen ist, sollte die Überlastungsanzeige von den Vorgesetzten nicht nur ernst genommen werden, sondern es sollten auch Konsequenzen daraus erwachsen. Nach unserer Einschätzung ist dies in der Physiotherapie sehr gut gelungen.

Theaterkarten
Für die neue Spielzeit können Sie ab sofort wieder im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie
Am 1. Januar 2018 tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie vom 21. Dezember 2015 in Kraft. Das Gesetz hat Auswirkungen auf die Versicherungspflicht von Beschäftigten in der Zusatzversorgung, da die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist von Betriebsrentenansprüchen nach dem Betriebsrentengesetz von bisher fünf auf drei Jahre verkürzt wird. http://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/RdSchr_20161010.pdf?__blob=publicationFile

Hygienekommission
Der PR nimmt an der Hygienekommission teil, die zweimal im Jahr tagt. Diverse Statistiken über verschiedene Erregerarten, die Resistenzsituation am UK sowie die Verbrauchstatistik von Antibiotika wurden u. a. in der Sitzung am 27. September vorgestellt. Ab 2017 nimmt das UK am Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System teil. Dabei meldet das UK Infektionsdaten, die nach festgelegten Protokollen erhoben werden, an das Nationale Referenzzentrum für Surveillance von Krankenhausinfektionen. Die Auswertungen werden zwar nicht veröffentlicht, jedoch jährlich in der Hygienekommission vorgestellt. Außerdem wurde die Kleiderordnung beschlossen. Seit 2015 gibt es die Arbeitsgruppe „Kleiderordnung“; in dieser ist auch der PR vertreten. In Zusammenarbeit mit dem Dezernat 04 wurde ein Tool zu hygienischen Aspekten bei Bauvorhaben entwickelt. Dieser Plan ist für jeden Beschäftigten über „roXtra“ aufrufbar. Die Resonanz auf die jährlichen (Pflicht-) Hygieneschulungen ist sehr gut.

Pflegedienst
-Aufregung im Medizinischen Zentrum: Wie wir in der letzten PR-Rundmail berichtet haben, startet am 01.01.2017 die neue Regelung zur Dienstplanung im Medizinischen Zentrum. Momentan werden alle von der Regelung betroffenen Beschäftigten bei Teambesprechungen unter Teilnahme des PR informiert. Wir haben in diesen Terminen – fast ausnahmslos – sehr aufgebrachte Kolleg_innen erlebt. Sie befürchten u. a. eine verpflichtende Ableistung von noch mehr Überstunden bzw. Mehrarbeit, eine unverlässliche Dienstplanung und eine noch schlechtere Dienstbesetzungsstärke. Die Beschäftigten haben ihren Unmut und ihre berechtigten Zweifel gegenüber der Pflegedirektion deutlich kundgetan; auch darüber, dass die Umsetzung der neuen „Dienstplanung“ mit einer hohen Anzahl von unbesetzten Stellen und noch nicht eingearbeiteten Beschäftigten erfolgen soll. Das jahrelange Auffangen von Personalmangel hinterlässt eben deutliche Spuren – und eine Regelung, die Tür und Tor für noch mehr Überstunden öffnet, erst recht. Der PR wird auch alle weiteren Teambesprechungen begleiten.

-Für die AC 1 haben wir neue Arbeitszeiten zur Kenntnis genommen; ebenfalls die geänderten Arbeitszeiten für das Sekretariat der KPDler_innen, nachdem wir einige Unklarheiten klären konnten.

-Der PR hat die Ausweitung des Rufdienstes der KPDLer_innen auf Stationsleitungen für einen speziellen Intensivstations-Rufdienst zur Kenntnis genommen.

-Wir haben den Verdacht, dass die paar sogenannten Sitzwachen, die noch im UK tätig sind, in letzter Zeit auch im regulären Pflegedienst eingesetzt werden. Wir warten noch auf eine offizielle Antwort auf unsere diesbezügliche Anfrage an das UK.

-Wir haben in der letzten Rundmail darüber berichtet, dass das UK sich nicht an die mit uns geeinte sogenannte Kontingentregelung hält. Somit hat der PR beschlossen, dass wir uns an die für uns geltenden Teile dieser Regelung auch nicht mehr halten müssen. Wie diese völlig unnötige Zuspitzung durch das UK nun ausgeht, wird vermutlich anhand eines Einzelfalles in der Einigungsstelle entschieden werden.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Einsatz von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft Essen e.V. in Krisen-, Kriegs-, Konflikt- und Katastrophenzeiten? Im Rahmen der am 23.09.2016 stattgefundenen Mitgliederversammlung der DRK-Schwesternschaft Essen e.V. hat die Generaloberin Frau Müller-Stutzer das 2008 novellierte, bereits 1937 entstandene „DRK-Gesetz“ erwähnt und betont, dass „… eine Verpflichtung besteht, jederzeit eine einsatzbereite Organisation für den Einsatz in Krisen-, Kriegs-, Konflikt- und Katastrophenzeiten vorhalten zu müssen …“. Teil dieser Organisation sind wir, das bei der DRK-Schwesternschaft Essen e.V. beschäftigte medizinische Personal. Habt Ihr schon einmal darüber nachgedacht, was wir in einem solchen Fall zu tun haben? Wie hat sich das medizinische Personal der DRK-Schwesternschaft Essen e.V. gegenüber seinen Gestellungspartnern (z.B. dem UK) in einem solchen Fall zu verhalten? Um Klarheit zu erlangen, haben wir Frau Schmalz, die Vorsitzende der DRK-Schwesternschaft Essen e.V., Ende September 2016 angeschrieben. Erstaunlicherweise ist eine Antwort zu diesem – anscheinend selbstverständlichen – humanitären Hilfseinsatz nicht so schnell möglich; sie wurde uns leider erst für Anfang November 2016 zugesagt. Vielleicht können wir Euch in ein paar Wochen mitteilen, was genau unsere Aufgabe in Krisen-, Kriegs-, Konflikt- oder Katastrophenzeiten ist …

ZSVA
Hinsichtlich des vom UK neu eingeführten Nachtdienstes in der ZSVA hat es immer noch keine Annäherung und auch keine Entscheidung der Einigungsstelle gegeben. An uns liegt es nicht, dass sich dies so lange hinzieht; inzwischen müssen die Kolleg_innen vor Ort aber diesen von einigen abgelehnten Nachtdienst fortführen.
Auch die fortgesetzten Probezeitkündigungen in diesem Bereich sorgen uns.
Und wie sich die von der Pflegedirektion an den Ärztlichen und Kaufmännischen Direktor übergegangene organisatorische Zuständigkeit der ZSVA für die dort Beschäftigten auswirkt, ist zurzeit auch noch nicht absehbar. Zumindest wurde ihnen bei der Informationsveranstaltung, bei der ihnen dieser Wechsel mitgeteilt wurde, versichert, dass keine negativen Auswirkungen beabsichtigt sind.

Arbeitseinsatz
Wir danken den Kolleginnen und Kollegen der Wäscheaustauschstelle für die freundliche Aufnahme während des Arbeitseinsatzes eines freigestellten PR-Mitglieds.

Kurznotizen
-Wir freuen uns für die Kolleg_innen im OP-Bereich, dass der gemeinsame Einsatz zur Verbesserung der OP-Suppen erfolgreich war. Einige Suppen sind durch neue, schmackhaftere Speisen ausgetauscht worden.
-Zum Umbau der Küche wissen wir leider immer noch nichts Genaueres. Zwar steht schon der Container auf dem Gelände der alten Orthopädie, aber es gab wohl Probleme mit dem Ausschreibungsverfahren, so dass es zwischendurch zu Verzögerungen gekommen ist. Wegen des Umbaus wird es – nach unserem heutigen Kenntnisstand – auch zu Beeinträchtigungen für die Kantinenbenutzer kommen. Wie groß diese sein werden, wurde uns auch noch nicht gesagt. Zumindest soll das Geschirr einige Zeit durch recycelbares Einweggeschirr ersetzt werden.
-2017 wird anlässlich des 500. Jahrestages der Reformation in NRW einmalig der 31.10. Feiertag und somit arbeitsfrei.

Befristungen
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für August 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 18 Neueinstellungen waren 17 befristet und nur eine einzelne unbefristet. Von 20 Weiterbeschäftigungen waren 12 befristet und nur 8 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

27. Oktober: Robert-Koch-Straße
3. November: Gärtnerei
10. November: Lager
17. November: Augenklinik und HNO
24. November: Hautklinik
1. Dezember: Robert-Koch-Haus
8. Dezember: GBK-Haus
15. Dezember: IFZ
22. Dezember: Reinigungsdienst
29. Dezember: Kinderklinik

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail September 2016

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusTheaterkarten
Für die neue Spielzeit können Sie ab sofort wieder im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Serviceassistenz WTZ
Wegen des hohen Arbeitsaufkommens und ganz anderer Zusagen beim damaligen Einzug in das neue WTZ-Gebäude, kommen die Serviceassistentinnen dort meistens schon eine halbe Stunde vor dem eigentlichen Dienstbeginn, da genau diese halbe Stunde für den Arbeitsablauf entscheidend ist. Trotz mehrfacher Nachfrage wurden die Arbeitszeiten aber nie angepasst. Nun schreiben die Kolleginnen sich diese halbe Stunde noch nicht einmal auf, da sie das nicht bezahlt bekommen würden. Jetzt reicht es ihnen und der PR hat auf ihre Anregung hin einen Initiativantrag gestellt, in dem die sinnvolleren Arbeitszeiten und die Einrichtung eines Zwischendienstes beantragt werden.

Beschwerdeverfahren Tierlabor
Der PR hat auf Anregung der Tierpfleger_innen im MFZ ein Beschwerdeverfahren gegen einen Nutzer dieses Tierlabors eingeleitet. Trotz jahrelanger, verschiedenster Bemühungen hat sich dessen geringschätziges Verhalten gegenüber den Tierpfleger_innen nicht geändert. Nun reicht es auch diesen Kolleg_innen.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Übernahme BBIG: Nachdem die Übernahme der Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz (MFAs, Handwerker, Tierpfleger_innen, Informatiker) wieder einmal unsicher war, haben wir eine gute Nachricht zu verkünden. Der Vorstand hat beschlossen, dass die Auszubildenden, die im Frühjahr und Sommer 2017 ihre Abschlussprüfung machen, für eine Dauer von 6 Monaten befristet übernommen werden.

-Ambulanter Pflegedienst: Einige Auszubildende der Krankenpflege haben derzeit ihren Einsatz im Ambulanten Pflegedienst. Und schon wieder erreichen uns Beschwerden: Viele Auszubildende müssen 12 Tage am Stück arbeiten; das ist inzwischen nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Dass das nicht gesundheitsförderlich ist, ist jedem klar, doch die Dienstpläne ändern möchte keiner.

-JA-Versammlung 2016: Hiermit laden wir alle Auszubildenden und Praktikanten des Uniklinikum Essen herzlich zu unserer JA-Versammlung am Mittwoch, 28.09.2016 um 10:00 Uhr im Deichmann Auditorium des Lehr- und Lernzentrum ein. Die Teilnahme ist allen Auszubildenden und Praktikanten des UK Essen zu ermöglichen. Sollte es Nachfragen oder Probleme mit der Teilnahme geben, könnt Ihr Euch jederzeit unter der Rufnummer -2005 an uns wenden.

Pflegedienst
-Neue Regelung zur Dienstplanung für den Pflegedienst im Medizinischen Zentrum: Ab dem 01.01.2017 tritt die sogenannte Regelung zur Dienstplanung für die Bereiche M1, M-Poli, M2A/C, M2B, M-INF1+2, M-IMC, M-Endo, M-Dialyse und INTK in Kraft – so wurde es in der Einigungsstelle entschieden. Sie beinhaltet eine Dienstplanung für jeweils drei Monate. Diese Zeitspanne bildet gleichzeitig den Ausgleichszeitraum für die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit. Innerhalb der drei Monate gilt ein Über- bzw. Unterplanungsrahmen von +40/-20 Stunden für Vollzeitbeschäftigte. Teilzeit-Beschäftigte können einen Monat vor Beginn eine anteilige Reduzierung des Planungsrahmens schriftlich festlegen. Nach den drei Monaten werden die dann nicht ausgeglichenen Stunden in einem sogenannten Ampelkonto geführt. Dieses soll vor unbegrenzten Überstunden schützen und gewünschten Freizeitausgleich ermöglichen. Die Laufzeit für den Piloten beträgt 18 Monate. Nach 12 Monaten beginnt die Pflegedirektion mit der Evaluierung. Bei erfolgreichem Verlauf will man eine Ausweitung auf den gesamten Pflegedienst erwirken.
Wir werden in den entsprechenden Bereichen die Kolleg_innen genauer über die Inhalte informieren und beraten. Der PR bezweifelt, dass durch diese Regelung Überstunden eingedämmt und die Freizeitausgleiche den Wünschen der Kolleg_innen entsprechend gewährt werden können. Schließlich ist die Hauptgrundlage für das Gelingen eine gute personelle Ausstattung – und die sehen wir nicht. Wir befürchten, dass hierdurch nur ein weiterer zinsloser Kredit in Form von Ableistung von übervertraglicher Arbeitszeit zu Gunsten des UK entsteht.

-Der PR hat die neuen Kriterien für den Flexipool zur Kenntnis genommen.
-Auch die Arbeitszeiten der K7 haben wir zur Kenntnis genommen.
-Ein erster gemeinsamer Termin mit dem Vorstand zu Problemen der Bettenerweiterung – die sogenannte Taskforce – hat stattgefunden; leider aber ohne berichtenswerte Ergebnisse.

Wechsel DRK – UK
Eigentlich sollte allen DRK-Mitgliedern, die auf Stellen im UK wechseln, die „pflegefern“ sind (QM, Stabsstellen, Bildungsakademie usw.) ein Wechsel des Arbeitgebers vom DRK zum UK angeboten werden. Eigentlich! In Wirklichkeit passiert dies nur sehr schleppend und wenn dann wider Erwarten doch ein Wechselwunsch besteht, erschwert das UK der Wechslerin das Wechseln dermaßen, dass jeder die Lust daran vergeht. Warum sollte man zum UK wechseln, wenn man dort weniger für exakt denselben Job bekommt als bei der Schwesternschaft? Und das, obwohl das UK der Schwesternschaft bei einem Verbleib dort zu 100 Prozent den höheren Betrag überweist, den es selbst nicht bereit war, als originärer Arbeitgeber zu zahlen. Solch vergiftete Wechselmöglichkeiten kann man nicht wirklich „Wechselmöglichkeit“ nennen. Der PR überlegt noch, wie er auf dieses Verhalten des UK reagieren wird.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Abmahnungen (= „ruhender Ausschluss“) kommen am UK bzw. bei der der DRK-Schwesternschaft Essen zum Glück nicht häufig vor. Wenn aber, so müssen sie nicht unbedingt gerechtfertigt sein. Nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt eine Abmahnung, kann aber Folgen für Eure weitere berufliche Laufbahn haben. Daher nehmt eine Abmahnung nicht so einfach hin, beschwert Euch beim Betriebsrat, so dass wir die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen können. Ist der Sachverhalt geklärt und die Abmahnung entspricht nicht den Tatsachen, so fordert die Rücknahme der Abmahnung und Entfernung aus der Personalakte.
betriebsrat@drk-schwesternschaft-essen.de, Telefon 723-2248

Kurznotizen
-Der PR hat keine Einwände gegen die Durchführung der „Mitarbeiterbefragung zur Arbeitssituation und Sicherheitskultur im Krankenhaus“.
-Der PR hat den Bericht zum zurückliegenden Gleichstellungsplan und dessen Fortschreibung beabsichtigt abgelehnt.
-Der PR hat dem Umzug der AC-Stationen zugestimmt.
-Das UK prüft zurzeit auf Anregung des PR die Einführung von mobilen Telefonen – die mit einer Hilferuf- bzw. Alarmierungsfunktion für Beschäftigte ausgestattet sind – für Alleindienstleistende im Nachtdienst im Pflegedienst und des Steri.

Arbeitseinsatz
Wir danken den Kolleginnen und Kollegen der urologischen Stationen und der Angiologie sowie den Teamassistentinnen der H2, Herz 3 und der M2 A/C für die freundliche Aufnahme während des Arbeitseinsatzes der freigestellten PR-Mitglieder.

Befristungen
-Es hat ein weiterer Termin mit der Personalabteilung zur Besprechung der Entfristungsprüfung derjenigen, die am UK über 6 Jahre befristet beschäftigt sind, stattgefunden. Wieder ist er sehr positiv verlaufen, auch wenn etliche Entfristungsprüfungen noch nicht abgeschlossen sind. Insbesondere die Befristungssituation in der IMIBE und in der Physiotherapie soll in gesonderten Terminen intensiv besprochen werden.
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für August 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 39 Neueinstellungen waren 30 befristet und nur 9 unbefristet. Von 44 Weiterbeschäftigungen waren 34 befristet und nur 10 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

22. September: Zentrales Tierlabor
29. September: Küche
6. Oktober: OZ II
13.Oktober: Dekanat, Audimax, BTG
20.Oktober: KMT
27. Oktober: Robert-Koch-Straße

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail August 2016

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusDRK-Schwesternschaft
-Der Trend bleibt weiterhin positiv! Von den 47 Azubis, die jetzt nach dem Examen übernommen werden, haben sich nur drei (!) dafür entschieden, bei der Schwesternschaft zu bleiben. 44 wollen einen Arbeitsvertrag beim Uniklinikum. Jedes Jahr bestätigt sich, dass die früher immer vonseiten des UK und der DRK-Schwesternschaft behauptete Freiwilligkeit, mit der die Pflegekräfte in die Schwesternschaft eingetreten sind, eine glatte Unwahrheit war, und nur dem Umstand geschuldet, dass man zwangsweise in die Schwesternschaft musste, wenn man am UK arbeiten wollte.
-Im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Arbeitnehmerinnenstatus der Mitglieder der DRK-Schwesternschaft haben wir folgendes in einem Schreiben des Rechtsanwaltes des Uniklinikums an das Bundesverwaltungsgericht vom 07.09.2001 in unseren alten Unterlagen gefunden: „Die aufgrund Gestellungsvertrages entsandten Schwestern des DRK wollen auch mit dem Universitätsklinikum Essen kein Arbeitsverhältnis begründen, weil es ihnen nicht um die wirtschaftliche Verwertung ihrer Arbeitskraft, sondern um die Erfüllung ihres karitativen Auftrages geht. Die Schwestern werden nicht – wie herkömmliche Arbeitnehmer – um des Entgeltes willen tätig. (…) Aufgrund mitgliedschaftsrechtlicher Gehorsamspflicht unterstellt sich die DRK-Schwester bedingungslos den Weisungen der Oberin und übernimmt aus religiös-sittlicher bzw. karitativer Motivation die ihr vom DRK zugewiesene Tätigkeit.“ Wie gesagt: der Text ist nicht aus den 50er Jahren des letzten Jahrhundert, sondern 15 Jahre alt!

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Der Termin am 05.08.16 beim Landesarbeitsgericht wegen der Anfechtung unserer Betriebsratswahl durch die DRK-Schwesternschaft wurde mit dem Einverständnis des Betriebsrates vorerst ausgesetzt. Bis die Richter des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg die Fragen des Bundesarbeitsgerichtes zum Thema Arbeitnehmer- bzw. Arbeitnehmerüberlassung beantwortet haben, halten wir uns an die mit der Schwesternschaft im Dezember geschlossene Vereinbarung. Dies schränkt uns zwar noch länger ein, aber wir nehmen unsere Aufgaben war und sind für Euch da!

AG Arbeitsschutz
Zurzeit wird die Station AC1 umgebaut. Wie so oft gab es in der ursprünglichen Planung zu wenig Umkleideräume, in diesem Falle für die Männer. Es wurde aber schnell gehandelt und neue Spinde, die dann für alle Platz bieten, sind bestellt.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
– Frei planbarer Urlaub für Azubis in der Krankenpflegeausbildung: Die letzten Verhandlungen der Dienstvereinbarung (DV) zur freien Urlaubsplanung für die Auszubildenden der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege verliefen erfolgreich. Die DV wird noch vor Ende des Monats abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass alle o. g. Auszubildenden ihren Urlaub für das Jahr 2017 selbstständig und frei verplanen dürfen. Kleinere Einschränkungen waren leider nötig, um den Ablauf der Ausbildung nicht vollständig durcheinanderzubringen. Insgesamt jedoch steht der Großteil des Jahres nun zur freien Verfügung.
-Übernahme der Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz: Die JAV hat immer noch keine Zusage für die Übernahme der Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz. Das sind alle MFA-Azubis, Tierpflege-Azubis und Handwerker-Azubis. Wir müssen davon ausgehen, dass das UK die Auszubildenden, wie vom ehemaligen kaufmännischen Direktor angekündigt, nicht übernehmen wird. Am 31.08.2016 um 8 Uhr wird deshalb eine Teil-JA-Versammlung für alle o. g. Auszubildenden stattfinden, zu der Ihr herzlich eingeladen seid. Kommt vorbei, es geht um EURE Übernahme!

Kurznotizen
-Hinsichtlich des Umbaus der Spülküche und den Auswirkungen auf die dort Beschäftigten haben wir noch keine neuen Informationen.
-Der PR hat in seiner Sitzung mit Vertretern des UK über eine Änderung der Ordnung der Betriebskindertagesstätte (BKT) gesprochen. In dieser sind z.B. die Aufnahmebedingungen für die Kinder geregelt. Der PR schlägt vor, dass bei einer Änderung die Kinder von Beschäftigten der Tochterunternehmen, die im Uniklinikum als Einsatzort arbeiten (z. B. Gebäudeservice GmbH), ebenfalls berechtigt sein sollen, einen Platz in der BKT zu bekommen.

Arbeitseinsatz
Wir danken den Kolleginnen und Kollegen der urologischen Stationen und der Angiologie für die freundliche Aufnahme während des Arbeitseinsatzes eines freigestellten PR-Mitgliedes.

Umzug der Urologie in das St. Josef Krankenhaus (SJK)
Viel Neues gibt es nicht. Beim Gespräch mit dem UK, dem Betriebsrat im SJK und uns wurden eigentlich mehr Fragen aufgeworfen, als geklärt. Die urologische 18 Bettenstation, der OP-Bereich mit 2 Sälen und der ambulante Bereich in Werden sollen Betriebsteile des UK Essen werden, und somit können alle UK-Verträge derjenigen, die freiwillig dorthin wechseln, unverändert bleiben. Auch ein Einsatz von DRK-Mitgliedern wäre dann möglich. Die Wechselwilligen sollen eine Fahrtkostenpauschale von 100 € pro Monat bekommen. Weitere Details, die aber durchaus von Bedeutung sind (z. B. Versicherungsschutz), werden nun noch geklärt. Auch der Umzugstermin steht noch nicht fest. Am 18.08.16 wurden die Beschäftigten nun offiziell über die Bedingungen der Auslagerung in das SJK informiert. Sie wurden gebeten ihre Einsatzwünsche der Pflegedirektion per E-Mail mitzuteilen. Zur Beratung und/oder Entscheidungsunterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Pflegedienst
-Die geänderten Arbeitszeiten der A1 haben wir zur Kenntnis genommen.
-Den neuen Arbeitszeiten der KMT 1 und 2 haben wir zugestimmt.

-Über drei Stunden dauerte die Diskussion in der Einigungsstelle zum Thema Einführung eines Modellprojektes zum Einsatz von akademisierten Pflegekräften zwischen Vertretern der Pflegedirektion und dem PR. Der PR hatte eine ganze Reihe von Bedenken (siehe unsere Rundmail vom Juli 2016). Die der Einigungsstelle vorsitzende Arbeitsrichterin machte deutlich, dass sie einem zweijährigen Probelauf zustimmen würde, aber nur unter bestimmten Bedingungen, die die Befürchtungen des PR mildern würden. Wir konnten uns auf einen solchen – von ihr vorgeschlagenen Kompromiss – einigen. Die akademisch qualifizierten Pflegekräfte werden nun in vollem Umfang in der Patientenpflege eingesetzt, sie werden gegenüber den examinierten Kolleg_innen finanziell nicht besser gestellt, ihr Einsatz führt nicht zum Aufgabenentzug bei anderen Beschäftigten und bei der Evaluierung des Modellprojektes wird die Mitarbeiterzufriedenheit ein Bewertungskriterium sein.

-Neue Zugangskriterien für den Flexi-Springerpool: Nach bisher gewonnenen Erfahrungen wird der Flexi-Springerpool von den Kolleg_innen sehr gut angenommen. Der Pool ermöglicht Teilzeitbeschäftigten eine verlässliche Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit entsprechend ihren Bedürfnissen. Im Rahmen einer vonseiten der Pflegedirektion gewünschten Aufweichung der Aufnahmekriterien für geringfügig Beschäftigte, hat der PR Verbesserungen der Zugangs- und Verbleibkriterien von Müttern und Vätern sowie Angehörigen Pflegebedürftiger vorgeschlagen. Hierdurch konnte erreicht werden, dass über die bestehenden Kriterien hinaus auch Einzelfallentscheidungen möglich sind. Die Voraussetzung „Pflege von Angehörigen mit Pflegestufe 1 und 2“ wurde in „Pflege eines nach ärztlichen Gutachten pflegebedürftigen Familienangehörigen“ geändert. Auch die Begrenzung von maximal 30 Vollzeitstellen im Flexi-Springerpool wurde aufgehoben.

„Vierteljahresgespräch“ mit dem Kaufmännischen Direktor
Dieses Quartal ging es darum, ob die Auszubildenden der BBiG-Berufe auch 2017 für mindestens sechs Monate nach der Ausbildung übernommen werden. Ende August sollen wir hierzu abschließend Bescheid bekommen. Das Thema Befristungen und die aus unserer Sicht ungerechte Verteilung der Bezahlung von Zulagen im Pflegedienst wurden besprochen. Zu letzterem soll es bis spätestens Ende Oktober einen gesonderten Besprechungstermin geben. Außerdem wurde besprochen, wie die Umsetzung des Tarifvertrages zur Entlastung der Charité im UK Essen möglich wäre und wie der Stand des Umzugs der Rechtsmedizin ist.
Im Herbst erwarten wir die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hinsichtlich des Arbeitnehmer_innenstatus der Mitglieder der DRK-Schwesternschaft. Wir wollten vom UK wissen, was es bei der Feststellung tun würde, wenn das DRK-Gestellungsmodell nicht weiter praktiziert werden könne. Das UK teilte uns mit, dass sie frühzeitig Planungen, z. B. zur Überleitung der DRK-Mitglieder in das UK aufnehmen werden, um vorbereitet zu sein, wenn das Bundesarbeitsgericht (voraussichtlich im Frühjahr 2017) die Entscheidung des EuGH bestätigen wird.

Befristungen
-Vor einigen Monaten haben wir die Idee der sogenannten „kleinen Nebenabrede“ im Arbeitsvertrag vom Personalrat des UK Düsseldorf übernommen. Das UK Essen hat dann auch in einigen Arbeitsverträgen einen Passus aufgenommen, der eine Absichtserklärung beinhaltete, befristet Beschäftigte in Forschungsvorhaben jeweils so lange weiter zu beschäftigen, bis das Projekt ganz beendet ist – auch wenn in dieser Zeit mehrmals befristet würde. Nun stellt sich heraus, dass dieser Passus im Arbeitsvertrag die Tinte nicht wert ist, mit der er geschrieben wurde. Im Falle einer angeblichen Schlechtleistung will das UK von der Absichtserklärung abweichen und ggf. trotz des weiterlaufenden Projektes den Vertrag nicht verlängern. Wir arbeiten jetzt daran, eine verbindlichere Formulierung mit dem UK zu vereinbaren.
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juli 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 12 Neueinstellungen waren 9 befristet und nur 3 unbefristet. Von 32 Weiterbeschäftigungen waren 24 befristet und nur 8 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

25. August: Frauenklinik
1. September: Betriebskindertagesstätte
8. September: Apotheke
15. September: Pathologie und Rechtsmedizin
22. September: Zentrales Tierlabor
29. September: Küche

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail Juli 2016

Allen, die in der nächsten Zeit Urlaub haben, wünschen wir schöne, arbeitsfreie Tage – und hoffentlich endlich gutes Wetter!

Neuer Personalrat
Seit dem 1. Juli 2016 ist für die nächsten vier Jahre der neu gewählte PR im Amt. In den nächsten Wochen werden Sie gesondert Informationen über die Erreichbarkeit der PR-Mitglieder erhalten.

AG Arbeitsschutz
Wir haben in der Vergangenheit darüber berichtet, dass das UK im letzten Jahr mit den ersten Befragungen zur Erfassung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung begonnen hat. Nachdem diese Ergebnisse ausgewertet wurden, hat sich gezeigt, dass eine alleinige Erfassung der psychischen Belastung durch Fragebögen nicht ausreichend ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bezirksregierung als Aufsichtsorgan die ausgewählten Fragebögen als nicht geeignet bewertet hat. Nun werden wahrscheinlich ergänzende Interviews mit den Kolleg_innen durchgeführt. Der PR hat dazu aber noch keine weiteren Informationen. Es ist also immer noch unklar, wann das UK seine gesetzliche Verpflichtung nach dem Arbeitsschutzgesetz erfüllen wird.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-In den vergangenen Tagen fand die erste Teil-Jugend- und Auszubildendenversammlung zum Thema „Frei planbarer Urlaub“ statt. Eingeladen waren zwei Kurse der Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflege. Vielen lieben Dank an alle Teilnehmenden! Es war sehr interessant, uns mit euch austauschen zu können; wir freuen uns über euer positives Stimmungsbild. Direkt dazu eine positive Rückmeldung des UK und der Schulleitung bezüglich des frei planbaren Urlaubes: In unserem letzten Austauschgespräch ist deutlich geworden, dass die Schule sich große Mühe gibt, den Vorstellungen der individuellen und freien Urlaubsgestaltung gerecht zu werden. Wir freuen uns auf die nächsten Verhandlungen und hoffen auf ein gutes Ergebnis zu Gunsten der Auszubildenden mit Abschluss einer Dienstvereinbarung.

-Eine eher weniger erfreuliche Nachricht traf uns in den letzten Tagen leider auch. Die Dienstvereinbarung zur unbefristeten Übernahme aller Auszubildenden, die nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden, wurde vom Kaufmännischen Direktor bisher nicht unterzeichnet. Unser Ziel ist es, mit der Dienstvereinbarung eine über den Tarifvertrag hinausgehende Regelung zu finden. Wir möchten, dass ALLE Auszubildenden nach BBiG (Berufsbildungsgesetz) nach bestandener Ausbildung die Möglichkeit haben, einen unbefristeten Arbeitsvertrag am Universitätsklinikum zu bekommen. Zu den Auszubildenden nach BBiG gehören unter anderem die Medizinischen Fachangestellten, Tierpfleger_innen, Industriemechaniker usw. Wir wollen eine Gleichberechtigung aller Beschäftigten am Universitätsklinikum Essen. Und zu den Beschäftigten des Klinikums gehören auch die Auszubildenden. Deshalb machen wir weiter und freuen uns auf die nächsten Aktionen mit den Azubis.

Kurznotizen
-Der PR versucht momentan, zusammen mit dem Personalärztlichen Dienst, der Personalabteilung und dem Sicherheitstechnischen Dienst den Ablauf von der Meldung einer Schwangerschaft und der folgenden Gefährdungsbeurteilung zu verbessern.
-Das UK hat uns schriftlich mitgeteilt, dass die Einführung eines Datenerfassungssystems beim Probentransport zurzeit nicht in Planung ist.

Küche
-In den nächsten Monaten werden verschiedene neue OP-Suppen bzw. Speisen ausprobiert werden, nachdem die Kritik aus den OPs an den bisherigen Suppen zunahm.
-Im Rahmen einer Gästebefragung wurde vorgeschlagen, im Kantinenraum freies WLAN einzurichten. Aus Kostengründen will das UK dies nicht umsetzen.
-Um eine neue Spültechnik einbauen zu können, wird demnächst die Spülküche in einen Container auf den Platz der ehemaligen Orthopädie umgesiedelt. Der PR hat (mal wieder) per Zufall von den Plänen erfahren, obwohl Auswirkungen auf die dort Beschäftigten zu erwarten sind. Nun haben wir diese Informationen offiziell einfordern müssen und mitgeteilt bekommen, dass sich sogar Arbeitszeiten der dort Beschäftigten für die Umbauphase ändern werden.

Pflegedienst
-Im Zusammenhang mit den Bettenerweiterungen hat das für uns zuständige Ministerium vorgeschlagen, eine sogenannte Taskforce mit Vertretern des UK und des PR einzurichten. Der PR vermutet zwar, dass dies uns alle wenig voranbringen wird, will sich aber der Möglichkeit nicht verschließen. Wir vermuten, dass die Gräben zwischen UK und uns hinsichtlich der Einschätzung, wie die Bettenweiterung umgesetzt werden sollte, zu tief sind, als dass eine Taskforce (bei bester Absicht) daran etwas ändern könnte.

-Sind DRK-Mitglieder Arbeitnehmer_innen? Wir haben letztes Jahr darüber berichtet, dass das Bundesarbeitsgericht zur Klärung dieser Frage den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat. Hintergrund ist, dass der Betriebsrat der Ruhrlandklinik seine Zustimmung zu einer Einstellung eines DRK-Mitgliedes verweigert hat. Er begründete dies damit, dass DRK-Mitglieder alle Merkmale von Arbeitnehmern erfüllen und dementsprechend das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) anzuwenden ist. Nach dem AÜG dürfen Leiharbeitnehmer aber nur vorübergehend verliehen bzw. entliehen werden. Der Einsatz in der Ruhrlandklinik war unbefristet vorgesehen.
Nach der am 20.04.2016 stattgefundenen mündlichen Verhandlung in Luxemburg hat nun der Generalanwalt des EuGH seine Schlussanträge veröffentlicht. Die vom Bundesarbeitsgericht gestellte Frage, ob DRK-Mitglieder Arbeitnehmer i.S.d. Richtlinie sind, hat der Generalanwalt nunmehr eindeutig bejaht. Die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit legt EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer fest. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass nach Unionsrecht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin besteht, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Diese Voraussetzungen würden die DRK-Mitglieder erfüllen. Auch der Umstand, dass nach deutschem Recht Arbeitnehmer nur derjenige sei, der einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen habe, könne nicht zur Folge haben, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/104 eingeschränkt werde, da die Richtlinie dann ihrer Wirksamkeit beraubt würde. Die DRK-Mitglieder würden ohne objektiven Grund vom Schutz der Richtlinie ausgenommen werden.
Die Bewertung des Generalanwaltes ist zwar noch kein Urteil, hat aber Empfehlungscharakter für den EuGH und in dreiviertel aller Fälle folgt das Gericht dieser Einschätzung. Wir warten dementsprechend zuversichtlich auf das Urteil des EuGH in ca. drei Monaten.
Im nächsten Schritt muss sich dann das Bundesarbeitsgericht in dem laufenden Ruhrlandklinik-Verfahren mit der europäischen Antwort auseinandersetzen.

-Modellprojekt akademisch qualifiziertes Pflegepersonal: Die Pflegedirektion hat sich entschlossen, im Rahmen eines Modellprojektes akademisch ausgebildetes Pflegepersonal auf der Station Haut 1/2 einzusetzen und die Zustimmung des PR hierzu beantragt. Nach Abschluss des Projektes ist dann eine klinikweite Ausweitung vorgesehen. Auch nach mehreren Gesprächen und einem Schriftwechsel mit dem UK konnten die Zweifel des PR nicht ausgeräumt werden. Zudem hat in der PR-Sitzung eine Kollegin der betroffenen Station von ihrem Kenntnisstand berichtet und auch bestehende Befürchtungen geäußert.
Im Wesentlichen sehen wir zwei Problemfelder:
Fehlende Festlegung der durchzuführenden Tätigkeiten: Durch fehlende Konkretisierung der Aufgaben des akademisch ausgebildeten Pflegepersonals sind die Auswirkungen auf examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger_innen und andere Berufsgruppen, wie z. B. Pflegeexperten, Praxisanleiter_innen, Casemanager-innen und Stationsleitungen nicht einschätzbar. Das nicht akademisch ausgebildete Pflegepersonal könnte durch Entziehung von anspruchsvolleren Aufgaben und durch eine noch höhere Konzentration von körperlichen Tätigkeiten demotiviert und zusätzlich belastet werden. Die anderen aufgezählten Berufsgruppen könnten durch Aufgabenüberlappung und daraus resultierende mögliche Aufgabenabnahmen eingruppierungsrelevante Veränderungen und sogar den Verlust ihrer Tätigkeit erleiden.
Finanzierung der höheren Vergütung: Nach erfolgter Einarbeitung und Aufgabenentwicklung ist es geplant, die akademisch qualifizierten Pflegekräfte höher einzugruppieren. Woher die finanziellen Mittel kommen sollen, bleibt unklar. Aufgrund dessen erscheint uns ein Auffangen der zweifellos entstehenden Kosten durch Personalabbau als nicht unrealistisch. Dies würde bei den ohnehin stark belasteten Beschäftigten zu weiteren Arbeitsverdichtungen und gegebenenfalls zu fehlenden Übernahmemöglichkeiten der eigenen Auszubildenden führen.
Aus diesen Gründen hat der PR das in der Form beantragte Modellprojekt abgelehnt. Wir hoffen nun, dass in der zu erwartenden Einigungsstellensitzung mehr Klarheit und Sicherheit für alle direkt und indirekt betroffenen Beschäftigten geschaffen werden kann.

-Umzug der Urologie: Es scheint immer noch nicht alles spruchreif zu sein, dennoch wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den letzten Planungsüberlegungen des Vorstandes geben. Demnach soll ein Teil der Urologie als lediglich räumlich abgetrennter Teil in das St. Josef Krankenhaus verlagert werden. Dies würde bedeuten, dass Wechselwillige ihr Arbeitsverhältnis zum UK Essen behalten könnten und lediglich umgesetzt werden müssten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind für die pflegerischen Leistungen auf der einzurichtenden Station (18 Betten) und für den OP-Bereich (2 Säle) im St. Josef Krankenhaus sieben Vollzeitkräfte (ohne Anästhesie) vorgesehen. Mit allen betroffenen Beschäftigten, einem Vertreter des Vorstands und einem Vertreter des PR soll ein gemeinsames Informationsgespräch stattfinden. Hiernach sind Einzelgespräche, unter Teilnahme des PR, zum zukünftig gewünschten Einsatzort geplant. Das UK hat betont, dass die Beschäftigten eine freie Wahl haben.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Am 05. August 2016 geht es im Kampf um die Erhaltung des Betriebsrates in die nächste Runde: Am Landesarbeitsgericht in Düsseldorf soll in zweiter Instanz entschieden werden, ob die BR-Wahl zu Recht erfolgt ist. Streitpunkt ist vor allem der „Arbeitnehmerstatus“, zu dem der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Anfrage des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt seine Empfehlung an die Richter des EuGH abgegeben hat. Nachzulesen ist die Stellungnahme des Generalanwaltes unter
http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=req&docid=181410&occ=first&dir=&cid=931467
… das sind 18 Seiten „Juristensprache“; deshalb ruft uns bei Fragen unter -2248 an.

Befristungen
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juni 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 29 Neueinstellungen waren 15 befristet und 14 unbefristet. Von 29 Weiterbeschäftigungen waren 17 befristet und 12 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

28. Juli: WTZ-Ambulanz
4. August: Zentrallabor
11. August: Hygieneabteilung
18. August: ZIT
25. August: Frauenklinik

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail Juni 2016

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusInformationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Sicherheitsschuhe Diätassistenz: Das UK hat zugesagt, die Sicherheitsschuhe für die Auszubildenden der Schule für Diätassistent_innen in Zukunft zu stellen. Des Weiteren werden die Kosten für Sicherheitsschuhe, welche bisher selbst angeschafft wurden, erstattet, sofern eine Rechnung vorgelegt wird.
Grillfest der JAV: Die JAV lädt für Freitag, 08.07.2016 ab 15:00 Uhr alle Auszubildenden, Praktikanten, Bufdis, und FSJler zum diesjährigen Grillfest ein. Das Grillfest findet am TUS Holsterhausen (Sportplatz hinter dem OZII) statt. Der Eintritt ist frei und das Essen geht auf uns.
Azubitreff: Wie jeden ersten Mittwoch im Monat, findet auch am 06.07.2016 der Azubitreff ab 18:00 Uhr in der d.bar statt. Alle Azubis, Praktikanten und alle, die es mal waren, sind herzlich eingeladen.

Serviceassistenz
In der Serviceassistenz besteht inzwischen eine Warteliste von Bewerberinnen, die bei zurückliegenden Auswahlverfahren zwar gut abgeschnitten haben, aber es nicht genügend freie Stellen gab, um sie einstellen zu können. Da bei zukünftig freiwerdenden Stellen erst einmal auf diese Warteliste zurückgegriffen werden soll, sollten alle internen Interessierten (auch GSG u.a.) eine Bewerbung einreichen (auch ohne dass konkret eine Stelle ausgeschrieben worden ist), um ebenfalls auf diese Warteliste gesetzt zu werden. Wenn Sie Unterstützung beim Schreiben einer Bewerbung braucht, melden Sie sich bitte bei uns.

Kündigungen
Die Anzahl von Kolleg_innen, die gekündigt werden, nimmt in letzter Zeit zu. Die Betroffenen kommen aus allen möglichen Bereichen und einige von ihnen arbeiten schon seit vielen Jahren am UK. Die Vorwürfe sind sehr unterschiedlich. Doch wir haben den Eindruck, dass hier inzwischen Kolleg_innen für Sachen gekündigt werden sollen, die man früher innerhalb der Abteilung geklärt hätte. Welche Absichten verfolgt die Klinikleitung mit dieser veränderten Herangehensweise? Möchte sie vielleicht an den Betroffenen ein Exempel (für alle) statuieren? Wir wissen es nicht. Aber was wir wissen: In der heutigen Zeit jemanden zu kündigen, erst recht wenn er schon 40 oder 50 Jahre alt ist, kann für denjenigen eine Katastrophe bedeuten. Es kann Niedriglohn-Jobs, Hartz IV und Armut bis ins Alter bedeuten. Und das darf bei uns nicht normal werden!

Kurznotizen
-Wir danken den Kolleg_innen der F2, der Küche und der Zentralsterilisation für die freundliche Aufnahme und Anleitung während der Arbeitseinsätze von PR-Freigestellten in den Bereichen.
-Der PR hat der Einführung eines dualen Studiums in der IMIBE zugestimmt.
-Der PR hat nach Rücksprache mit den Kolleg_innen vor Ort eine Umstrukturierung in der Pathologie zur Kenntnis genommen. Der Bereich der Färbungen hat eine neue Leitungsstruktur bekommen.

Pflegedienst
-Zulagenzahlung: In unserer letzten Rundmail haben wir mitgeteilt, dass Pflegekräfte in manchen von Leistungserweiterung betroffenen Bereichen Zulagen in Höhe von 100 Euro erhalten werden. Mittlerweile haben sich einige Kolleg_innen gemeldet, die mit der Auswahl des Vorstands nicht einverstanden sind und für ihre/n Station/Bereich eine Zulage für ebenso gerechtfertigt halten. Nach Gesprächen mit mehreren Teams und Beschäftigten haben wir überlegt, zur Vereinfachung der Erhebung der Forderungen ein Formular zur Verfügung zu stellen. Dieses ist dieser Rundmail als Datei angefügt und kann (auch gemeinsam als Team) unterschrieben an den Vorstand (Kopie bitte an den PR) gesandt werden. Wir hoffen sehr, dass das UK Ihre Anträge im Zeichen von Gleichbehandlung und Wertschätzung bewilligt.

-Leistungserweiterung mit Leiharbeitnehmern – Termin mit dem Ministerium: In der Hoffnung auf Unterstützung hatte der PR das für uns zuständige Ministerium zu diesem Thema angeschrieben. In dem Gespräch, das nun stattgefunden hat, haben wir die Mehrbelastung des Stammpersonals durch die Leistungserweiterung – unter Zuhilfenahme von Leiharbeitnehmer_innen – deutlich gemacht. Das UK hat die Maßnahmen mit wirtschaftlicher Notwendigkeit begründet und beteuerte, dass schon bald die offenen Stellen besetzt seien. Das Ministerium bekundete Verständnis für beide Seiten und äußerte die Absicht, grundsätzlich den Empfehlungen der Einigungsstelle folgen zu wollen. Das würde bedeuten, dass Einsätzen von Leiharbeitnehmern in Bereichen, in welchen das UK selbst Löcher durch Umsetzung von Pflegekräften geschaffen hat, nicht zugestimmt wird. Wir informieren Sie, sobald uns abschließende Entscheidungen vorliegen.
Aufschlussreich sind auch die Begründungen des UK, wenn es den Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens mit dem PR nicht abwarten will und mit einer sogenannten Eilmaßnahme den Einsatz schon einmal umsetzt. Das UK führt dann beispielsweise an: „Eine stufenweise Steigerung des Versorgungsumfangs ist dringend erforderlich (…) um die Versorgung der Bevölkerung in der Region zu gewährleisten. Andere Krankenhäuser im Umfeld sind strukturell nicht in der Lage eine solche intensivmedizinische Spitzenversorgung sicherzustellen…“.

-Der PR hat der Einführung des Nachtdienstpools zugestimmt.

-Zur Umsetzung des sogenannten Pflegeförderprogramms (wir haben in der letzten Rundmail darüber berichtet) hat es leider immer noch keine Einigung zwischen dem UK und dem PR gegeben. Vorrangig soll nun die Besetzung des o.a. Nachtdienstpools mit real zusätzlichen Stellen erfolgen. Sollten bis zum Ende dieses Jahres noch keine zehn Einstellungen in diesen Pool erfolgt sein (das ist die Anzahl der geförderten Stellen), wird der PR mit dem UK gegen Ende des Jahres nochmals „verhandeln“.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
-Anhand von Euren Überlastungsanzeigen ist aufgefallen, dass Pausen oft nicht genommen werden können; dies gilt nicht nur bei „Arbeitsspitzen“, sondern ist natürlich auch nicht möglich, wenn man allein als examinierte Pflegekraft auf einer Station (nachts oder mit Azubis etc.) arbeitet. Achtet bitte bei Euren Stundennachweisen unbedingt darauf, dass diese Zeit wirklich als „nicht genommene Pause“ und nicht als „an den Dienst angehangene Überstunde“ eingetragen ist; das ist ein großer Unterschied! Nicht genommene Pausen gelten als Arbeitszeitverstöße. Nur Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz scheinen Arbeitgeber aufzurütteln, die vielen angesammelten Überstunden erreichen es nicht!

-Unsere nächste Betriebsversammlung findet am Donnerstag, 30.06.2016 ab 14:00 bzw. 14:30 Uhr in der Bildungsakademie, Raum U.4/5 statt, u.a. mit der Frage „Verstehe ich den Stundennachweis in SP-Expert richtig?“. Wir sind erreichbar unter Tel. -2248.

Wirtschaftsausschuss
In der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses haben wir zu folgenden Themen Informationen erfragt: Kosten der Beauftragung einer Werbeagentur für eine Werbekampagne zur Anwerbung von Pflegekräften; zu erwartende Einnahmeeinbußen, wenn die Bettenerweiterungen nicht bis Ende des Jahres realisiert werden würden, sowie ein Kostenvergleich des alten und des neuen Organisationssystems in der Serviceassistenz.
Außerdem haben wir die Frage gestellt: Wenn im Schnitt über das Jahr 100 Stellen im Pflegedienst nicht besetzt sind und eine Pflegekraft pro Jahr ca. 50.000 € kostet, wo sind denn dann die Millionen gebunkert, die durch die nicht-gezahlten Gehälter eingespart worden sind? Uns wurde dahingehend geantwortet, dass anderenfalls das Jahresdefizit des UK insgesamt noch höher wäre, als es jetzt schon ist. D.h. die Pflegekräfte, die die nicht besetzten Stellen kompensieren, indem sie u.a. noch etwas schneller über die Station rennen, finanzieren mit Millionenbeträgen das gesamte UK mit.

Befristungen
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Mai 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 30 Neueinstellungen waren 16 befristet und 14 unbefristet. Von 45 Weiterbeschäftigungen waren 30 befristet und nur 15 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

30. Juni: Müllplatz
7. Juli: WPE
14. Juli: Herzzentrum
21. Juli: Kopfschmerzambulanz
28. Juli: WTZ-Ambulanz

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Sonderrundmail Mai 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Anhang dieser E-Mail finden Sie unseren „offenen Brief“ an den Vorstand im Zusammenhang mit der vom Vorstand geplanten Zulagenzahlung im Pflegedienst, sowie unseren Initiativantrag, dem Sie entnehmen können, wie wir eine Auszahlung von Zulagen mindestens sehen würden. Die vom Vorstand vorgesehene Zulage beträgt 100 € brutto monatlich, bei Teilzeitbeschäftigten anteilsweise. Sie wird bis zum 31.07.17. gezahlt; danach sollen die Zahlungen wieder eingestellt werden.

Wir gehen davon aus, dass indirekt nahezu jede Station im Gelände durch die Bettenerweiterungen mitbetroffen sein wird: Umsetzungen von Ihrer Station z.B. in Bereiche mit Bettenerweiterung werden demnächst sicher stattgegeben werden, auch wenn noch keine Ersatz-Neueinstellung für Ihre Station in Aussicht ist. Sowieso werden momentan sehr viele Neueinstellungen nur noch in den Bettenweiterungsbereichen vorgenommen – bei Ihnen kann es sein, dass lange keine neuen Pflegekräfte ankommen werden.

Wir haben die Dienstvereinbarung (Zulage I Ana-Int, Zulage II Dialyse Endoskopie, Zulage III Herz-Intensiv, Zulage IV KMT), die diese Zahlung regelt und die uns der Vorstand vorgelegt hat, zähneknirschend unterschrieben. Warum? Weil es vermutlich niemandem hilft, wenn gar keiner etwas bekommt. Wenn Sie in einem Bereich oder einem Beruf arbeiten, in dem Sie vom Vorstand nicht berücksichtigt worden sind, möchten wir uns mit Ihnen gemeinsam gegen diese ungerechte Teilung wehren. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie sich das nicht gefallen lassen wollen. Die Ausweitung der Zahlung auf alle können wir mit unseren rechtlichen Mitteln leider nicht erreichen. Wir haben aber verschiedene Möglichkeiten, Sie dabei zu unterstützen, sich zu wehren. Z.B. hat der Personalrat die Möglichkeit, Teilpersonalversammlungen durchzuführen, bei denen auch Vertreter des Arbeitgebers anwesend sind. Diese könnten Sie dann dazu befragen, warum Sie nicht in den „Genuss“ dieser Zulagenzahlungen kommen.

Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören: Sie können uns anrufen, mailen, im PR-Büro vorbeikommen; wir kommen natürlich auch zu Ihnen auf Station.

Personalrats-Rundmail Mai 2016

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusExterne Blutentnahmestelle
Das UK beabsichtigt, ab September 2016 an Montagen in Räumen der Uni Duisburg-Essen eine weitere Blutentnahmestelle einzurichten. Damit soll der Versuch unternommen werden, ein weiteres Spenderkollektiv zu erschließen. Da der PR hierzu noch Fragen hat, wurde die Maßnahme mit dem Ziel der Erörterung (Gespräch mit dem Arbeitgeber) zunächst einmal abgelehnt.

Krank und Bereitschaftsdienst
Bereitschaftsdienststunden, die infolge Erkrankung ausfallen, sind so zu behandeln, als wäre gearbeitet worden. Achten Sie also bitte darauf, dass Ihnen diese Stunden nicht verloren gehen (SP Expert, alternative Programme, Abrechnungsbögen).

AG Arbeitsschutz
-Wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden und dabei für die Arbeit notwendige persönliche Gegenstände beschädigt werden (z.B. Brille), haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung durch die Landesunfallkasse. Lassen Sie in einem solchen Fall prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
– Seit nunmehr vielen Jahren gibt es Bemühungen, die gesetzlich vorgeschriebene Erfassung von psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einzuführen. Ein Fragebogen wurde erstellt und mit der Befragung der ersten Bereiche im Juni letzten Jahres begonnen. In der nächsten Woche findet ein Treffen der Arbeitsgruppe statt, in dem die Ergebnisse vorgestellt werden sollen. Vielleicht stellt sich ja heraus, dass es im Uniklinikum gar keine psychische Belastung gibt?

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Eindrücke von der mündlichen Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 20.04.2016 zur Anfrage des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) mit der Fragestellung: Findet die EU-Richtlinie über Leiharbeit Anwendung auf die Gestellung von DRK-Mitgliedern und sind sie somit als Arbeitnehmer_innen zu bewerten? Die Klärung dieser Frage ist von sehr großer Bedeutung und kann sich maßgeblich auf die Beschäftigungsverhältnisse aller DRK-Mitglieder auswirken. Arbeitnehmerschutzrechte würden dann endlich angewandt werden müssen. Mitglieder des Betriebsrates der DRK-Schwesternschaft Essen e.V. und ein Personalratsmitglied des UK Essen nahmen als Zeichen der solidarischen Unterstützung des Betriebsrates der Ruhrlandklinik an der Verhandlung teil. Nach den Plädoyers der Beteiligten (Betriebsrat der Ruhrlandklinik/Arbeitgeber Ruhrlandklinik) und der Stellungnahme der Europäischen Kommission hatten die Richter viele Fragen an den Rechtsanwalt der Ruhrlandklinik.
Auch wenn wir uns an dieser Stelle nicht in subjektiven und nicht gesicherten Mutmaßungen ergehen wollen, möchten wir Ihnen doch eine Äußerung des Rechtsanwaltes der Ruhrlandklinik (er vertritt auch die DRK-Schwesternschaft Essen e. V.) nicht vorenthalten. Auf die Frage, warum Unternehmen DRK-Mitglieder beschäftigen, antwortete er u.a.: DRK-Schwestern sind die besseren Pflegekräfte. Am 06.07.2016 wird der Generalanwalt zu den im Vorabentscheidungsverfahren aufgeworfenen Problemen Stellung nehmen und dem Gerichtshof Lösungsvorschläge unterbreiten. Dieser wird dann nach ca. drei Monaten seine Entscheidung verkünden. Sobald uns diese vorliegt, werden wir Sie ausführlich informieren.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Wechsel des Vorsitzes: Unser Vorsitzender Tobias Süß ist mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Vorsitzender zurückgetreten. Aufgrund seines Wechsels in die Intensivmedizin kann er diesem Amt nicht mehr in dem Umfang gerecht werden. Als neuer Vorsitzender wurde Alexander Mrosek vom Gremium gewählt. Neuer 1. stellv. Vorsitzender ist Viktor Novoselsky. Wir danken Tobias für die Arbeit als Vorsitzender im vergangenen Jahr und freuen uns, ihn als ordentliches Mitglied behalten zu können.

-Verabschiedung Steven Böhmer: Eine weitere Strukturänderung ergab sich in der letzten Woche in der JAV. Steven Böhmer ist als ordentliches Mitglied der JAV zurückgetreten. Als ordentliches Mitglied rückt Fabienne Halm nach. Wir danken Steven für die Arbeit in der JAV und wünschen ihm auf seinem weiteren beruflichen und privaten Weg alles Gute. Fabienne Halm heißen wir im Kreis der ordentlichen Mitglieder willkommen.

-Sicherheitsschuhe Diätassistenz: Die Auszubildenden der Diätassistenz mussten bisher ihre Sicherheitsschuhe selbständig kaufen und bezahlen. Dies ist laut Arbeitsschutzgesetz nicht zulässig. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Schuhe bereit zu stellen und diese auch zu beschaffen. Im Gespräch mit dem UK bekamen wir nun die Zusage, dass die Auszubildenden der Diätassistenz ab dem kommenden Kurs diese gestellt bekommen.

-Frei planbarer Urlaub: In Gesprächen mit der Schule und dem UK – zum Thema der Ermöglichung einer freien Urlaubsplanung – konnte keine Einigung erzielt werden. Die JAV hat nun eine Dienstvereinbarung als Initiativantrag durch den PR einreichen lassen, um endlich eine gerechte Urlaubsplanung für die Auszubildenden der Krankenpflege zu ermöglichen.

Einigungsstelle
-In der letzten sogenannten Einigungsstelle konnten wir einen Durchbruch erzielen: Eine MFA, die als Stationsleitung einer Poliklinik eingesetzt wird, ist nach Beschluss der Einigungsstelle nunmehr so einzugruppieren wie ein_e Gesundheits- und Krankenpfleger_in, der/die diese Aufgaben übernimmt. Bisher hat das UK in diesem Fall immer niedrigere Entgeltgruppen angewendet.
-Das Ministerium hat als letztentscheidende Instanz die Einigungsstellenempfehlung zur Eingruppierung von OTAs bestätigt. OTAs werden demnach jetzt bei Übernahme nach der Ausbildung in die EG KR 8a Stufe 2 eingruppiert und erhalten somit die gleiche Eingruppierung wie Gesundheits- und Krankenpfleger_innen, die direkt nach der Ausbildung im OP eingesetzt werden. Diese Eingruppierung gilt auch für einige OTAs, die in der Vergangenheit direkt nach der Ausbildung übernommen wurden, rückwirkend ab Neueinstellung. Somit ist ein Sparmodell des UK dahin…Sollten Sie betroffen sein und eine entsprechende Nachzahlung nicht mit einer der nächsten Abrechnungen erhalten, melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 3411 beim PR.

Entlastungstarifvertrag der Charité`
ver.di hat stellvertretend für unsere kämpferischen Kolleginnen und Kollegen in der Charité einen Tarifvertrag zur Entlastung vereinbart. Hierbei sind u.a. Besetzungsstärken festgelegt; z.B. wie viele Patienten auf einer Intensivstation eine Pflegekraft maximal versorgen muss. Würden wir diesen Tarifvertrag im UK Essen haben, müssten auf jeder Station zusätzliche Stellen geschaffen werden. Die Berliner_innen haben es uns vorgemacht – wir sind sicher, dass der „Funke“ auch nach NRW überspringen wird. Weitere, genauere Informationen werden Ihnen durch die Gewerkschaft ver.di zukommen.

OP-Suppe
Die „Verköstigung“ der täglichen Suppe, die die im OP Tätigen vom UK gestellt bekommen und an der es Kritik gab, ist abgeschlossen. Ein erstes Auswertungsgespräch mit Vertretern des UK, Klüh und dem PR hat stattgefunden. Wie wir es nicht anders kennen, hat Klüh im Chor mit einzelnen Vertretern des UK sofort das übliche Abwehrlied angestimmt: Das kann alles gar nicht sein, dass es nicht schmeckt; das ist alles nur Geschmackssache; die Suppe kann gar nicht stark nach Maggi schmecken, weil ja überhaupt kein Maggi dort hinein kommt; es kommt gar nicht viel Suppe jeden Tag ungegessen aus den OPs zurück, was ja ein Indiz dafür wäre, dass es den Kolleg_innen nicht schmeckt, und so weiter und so fort. Am Ende war das Gespräch dann doch etwas konstruktiver und es wurde ein Folgetermin mit den Leitungen aus den betroffenen Bereichen vereinbart. Außerdem sollen die genauen Angaben, was denn da so jeden Tag an Suppe ungegessen wieder zurück in die Küche kommt, zusammengestellt werden.

Befristungen
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für April 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 26 Neueinstellungen waren 15 befristet und 11 unbefristet. Von 25 Weiterbeschäftigungen waren 15 befristet und 10 unbefristet.

Kurznotizen
-Im Rahmen der regelmäßigen Einsätze von freigestellten PR-Mitgliedern in unterschiedlichen Bereichen fand ein Arbeitseinsatz im Pflegedienst der Hautklinik statt. Wir danken den Kolleginnen und Kollegen vor Ort für die freundliche Aufnahme und die Möglichkeit, etwas von ihrem Arbeitsalltag erleben zu können.

Pflegedienst
-Organisationsänderung Station Herz 1: Um den heutigen Ansprüchen – so Vertreter des UK – entsprechen zu können, wurde dem PR für die Station Herz 1 die Erweiterung um eine Überwachungseinheit (sogenannte Cardiac Monitoring Unit) mit sechs zusätzlichen Betten zur Mitbestimmung vorgelegt. Da das Personal der Herz 1 bereits ohne diese Erweiterung belastet ist und die Erweiterung zudem nicht mit eingearbeiteten Stammarbeitskräften, sondern anfänglich ausschließlich über Zeitarbeit und Springerpoolbeschäftigte erfolgen soll, musste nach Ablehnung durch den PR nun eine Arbeitsrichterin in der Einigungsstelle entscheiden. Wie fast zu erwarten, hat diese unter Abwägung der Interessen des Uniklinikum (Steigerung der Erlöse) mit den Bedenken der Beschäftigten (z. Bsp. weitere Arbeitsverdichtung) zu Gunsten des Uniklinikum entschieden. Allerdings konnten – auch durch die engagierte Schilderung einer Kollegin der Station – wenigstens Auflagen erteilt werden, was den Starttermin verzögert, die Ausweitung in Teilschritten festlegt und notwendige Schulungen sicherstellt. Unterstützend hierzu wird der PR die Station engmaschig besuchen und die Dienstpläne zur Mitbestimmung (Personalbesetzung) einfordern.

-Erweiterung der Führungsstrukturen im Westdeutschen Herzzentrum: Die Stationen des Herzzentrums (inklusive Angiologie und Poliklinik) werden zukünftig durch vier (vorher drei) Stationsleitungen und mit zusätzlichen drei Teamleitungen geführt. Weil der PR mit der vorliegende Maßnahme die Hoffnung auf eine verbesserte Kommunikation und Nähe zu den Beschäftigten verbindet, hat er der Erweiterung zugestimmt.

-Zulagen für Dialyse und Endoskopie: Durch einen Initiativantrag des PR inspiriert, hat das UK eine Dienstvereinbarung vorgelegt, welche den Beschäftigten in Dialyse und Endoskopie ein wenig mehr Geld sichert. Dies kann aus Sicht des PR, sowie auch der Kolleg_innen der Bereiche, jedoch nur ein erster Schritt zu einer dauerhaften und angemessenen Höhergruppierung sein.

-Die Bundesregierung hat erneut ein sogenanntes Pflegeförderprogramm aufgelegt, mit dem für eine Förderzeit von drei Jahren eine bestimmte Anzahl von Stellen bezuschusst werden, wenn sie zusätzlich geschaffen werden. Im Falle des UK sind dies 30 zusätzliche Stellen. Das ist natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, zumal wir aus der Erfahrung des bisherigen Pflegeförderprogramms wissen, dass viele Arbeitgeber mit dem Geld reguläre oder unbesetzte Stellen finanzieren und in Wirklichkeit keine einzige Stelle zusätzlich geschaffen haben. Um diesen Zuschuss zu bekommen, müssen sich der jeweilige Arbeitgeber und die Interessenvertretung, in unserem Fall also der Personalrat, darauf verständigen, in welchen Bereichen diese Stellen geschaffen werden sollen. Ein erstes Gespräch hierzu hat bereits mit Vertretern des UK stattgefunden. Leider gab es Unstimmigkeiten, ob denn die Stellen wirklich zusätzlich sein müssen und ob die Besetzung der neuen Stellen für die Stationen mit Bettenerweiterung nicht davon finanziert werden kann. Der PR hingegen hat vorgeschlagen, einen Nachtdienstpool einzurichten, aus dem z.B. Pausenablösungen bei Alleindiensten (was sowieso schon ein unhaltbarer Zustand ist) heraus gewährleistet werden könnten. Die Pflegedirektion hatte wohl ohnehin vor, so etwas einzurichten, wobei wir zu der genauen organisatorischen Umsetzung noch Fragen haben.

-Durch Beschäftigte angeregt, hat der PR der Pflegedirektion vorgeschlagen, den Rufdienst der KPDLen am Wochenende (den der PR gegen den Willen der Pflegedirektion in der Einigungsstelle zugesprochen bekommen hat und der dann eingerichtet werden musste) auch auf unterhalb der Woche auszuweiten. Dies ist dort positiv aufgenommen worden und uns soll in der nächten Zeit eine Organisationsmaßnahme hierzu erreichen.

-Einsatz von Leiharbeitnehmer_innen für Leistungserweiterungen: In unserer Sonderrundmail von April haben wir ausführlich zu diesem Thema berichtet. Der PR hat bisher alle Einsätze von Leiharbeitnehmer_innen für Bereiche, welche direkt oder indirekt von Leistungserweiterung betroffen sind, abgelehnt. Mittlerweile haben wir die ersten Erfahrungen in der sogenannten Einigungsstelle mit folgenden Ergebnissen gesammelt:

Einsätzen in Bereichen mit Leistungserweiterung wurde stattgegeben, wenn auch mit Einschränkungen zum Umfang und Zeitrahmen.
Einsätzen in Bereichen, die indirekt betroffen sind (z.B. nicht besetzte Stellen durch Umsetzungen in leistungserweiterte Bereiche), wurde nicht stattgegeben.
Die letzte Entscheidungsgewalt zu den in der Einigungsstelle behandelten Fällen liegt beim Ministerium. Um schon vor Abschluss des Verfahrens Einstellungen von Leiharbeitnehmer_innen vornehmen zu können, wendet das UK vorläufige Regelungen an. Dies ist gesetzlich möglich bei Maßnahmen, die keinen Aufschub dulden.

Umzug der Urologie
Völlig unzureichend ist die „Informationspolitik“ des Vorstandes hinsichtlich der bis zum 1. Juli geplanten Schließung des urologischen OPs und der daraus resultierenden Verlagerung von Teilen der Urologie ins St. Josef Krankenhaus nach Werden. Wir glauben dem Vorstand ja gerne, dass noch nicht alles spruchreif ist und er nicht jede Woche eine neue – bald vielleicht wieder verworfene – Idee durchs Dorf treiben wollen. Dass aber der PR seit Wochen drängeln musste, damit die betroffenen Beschäftigten nach Wochen überhaupt einmal wieder etwas vom aktuellen Sachstand mitgeteilt bekommen, ist eigentlich schon unglaublich. Was dann folgte, war ein nichtssagendes Schreiben an die Betroffenen (noch nicht einmal an alle, sondern nur an einen Teil) und die Ankündigung, dass das UK im Juni weiter informieren wird. Zwischen gar nicht oder im Stundentakt zu informieren, ist ein Unterschied…

Bauvorhaben
Das Land NRW hat 2,2 Milliarden Euro für alle sechs Unikliniken zur Verfügung gestellt, um Bauvorhaben realisieren zu können. Das UK Essen hat hiervon 292 Millionen Euro bekommen. Der Dezernent für das Dezernat Bau und Technik hat dem PR sehr informativ und ausführlich die in Essen geplante Verwendung der Gelder vorgestellt. Das Geld muss bis zum Jahr 2020 verbaut sein. Für folgende Bauvorhaben sollen die Gelder verwendet werden: Kinderklinik, Nuklearmedizin und Radiopharmazie, Augen- und HNO-OPs, Pathologie und Rechtsmedizin und Forschungsflächen. Darüber hinaus stehen etliche andere Bauvorhaben an: Logistikzentrum, Perinatalzentrum, Umbau DRK-Mutterhaus, Verwaltungsgebäude, Ambulanzzentrum und Zentrum für Konservative Medizin. Wir haben Herrn Rösen gebeten, diese Bauvorhaben im Rahmen der nächsten Personalversammlung vorzustellen.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

19. Mai: Sozialdienst
2. Juni: ZSVA
9. Juni: Energiezentrale
16. Juni: Radiologie OZ II
23. Juni: Intensivstationen
30. Juni: Müllplatz
7.Juli: WPE

Theaterkarten
Sie können für die jetzige Spielzeit im PR-Büro wieder Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Personalrats-Rundmail 2016

Personalratswahl
Morgen (27.04. von 6 bis 16 Uhr) und übermorgen (28.04. von 7 bis 15.30 Uhr) findet im Eingangsbereich des OZ II die diesjährige Personalratswahl statt. Alle Beschäftigten des UK haben das Recht, während ihrer Arbeitszeit wählen zu gehen. Auch befristet Beschäftigte haben Wahlrecht. Nutzen Sie Ihr Recht mit zu entscheiden, wer Sie für die nächsten vier Jahre als Personalrat vertreten soll.

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Dürfen auch Pflegekräfte der DRK-Schwesternschaft Essen e. V. bei der PR-Wahl wählen? Ja, sie dürfen! Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die in der Dienststelle Uniklinikum Essen eingesetzt sind. Dazu zählen auch wir, Mitglieder der DRK-Schwesternschaft Essen e. V. Macht von Eurem Wahlrecht Gebrauch, geht wählen! Jede Stimme zählt!

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Keine Ausbildungsvergütung für schulische Berufe: Wie Ihr wahrscheinlich mitbekommen habt, hat die JAV neulich mit den Auszubildenden eine Aktion gestartet, um Aufmerksamkeit zum Thema Schulbücher zu erlangen (Aktion: „Wir bluten für unsere Bücher“ vom 08.03.2016). Einige fragen sich wahrscheinlich: „Wieso das Ganze!?“ Auszubildende der Physiotherapie, Logopädie, Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenz, Medizinisch-technischen Radiologieassistenz, Diätassistenz und Auszubildende zum/zur Masseur/in und medizinischen Bademeister/in bekommen die für die Ausbildung relevanten Lehrbücher nicht gestellt und müssen sich diese somit selbst beschaffen.
Leider ist das nicht das einzige Problem, denn schulische Ausbildungen beinhalten keine Ausbildungsvergütung. Wovon also die Lehrbücher bezahlen? Wir finden, das ist nicht fair, da die Azubis in unseren Augen dieselbe Arbeit verrichten wie Auszubildende in der Pflege oder Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz. Wenn wir dabei Bezug auf Medizinstudierende im Praktischen Jahr, Fachoberschüler_innen, Bufdis oder FSJler_innen nehmen, die für ihren natürlich wertvollen, aber meist kurzen Einsatz eine Aufwandsentschädigung bekommen, ist das Wort ungerecht hier wohl angebracht. Wir arbeiten mit anderen Unikliniken und mittlerweile auch Schulleitungen zusammen, um demnächst etwas an dieser Situation ändern zu können. Hierbei hoffen wir natürlich auf die Unterstützung von Euch und freuen uns schon auf die nächsten bewegenden Aktionen.

-Situation in der Krankenpflegeausbildung: In letzter Zeit sind uns vermehrt Situationen von Auszubildenden geschildert worden, in denen sie unangekündigt zu unangenehmen Gesprächen gebeten wurden. Wir möchten hiermit noch einmal darüber informieren, dass Ihr zu JEDEM GESPRÄCH – auch kurzfristig – ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (Telefon: 0201-723-2005) oder des Personalrates (Telefon: 0201-723-3410) hinzuziehen dürft. Ansonsten dürft und solltet ihr das Gespräch – nach Rücksprache mit uns – auf einen anderen Zeitpunkt verlegen. Zudem müsst Ihr auch keine offiziellen Schreiben unterzeichnen. Darunter fallen beispielsweise Verspätungen zum Unterricht o.ä. Bevor Ihr eine Unterschrift gebt, haltet bitte Rücksprache mit Eurer Interessenvertretung.

-Personalratswahl 2016: Am 27. und 28. April finden am Universitätsklinikum Essen wieder Personalratswahlen statt. Wir rufen alle Auszubildenden auf, ihre Stimme abzugeben.

Umbau der Rechtsmedizin
Wie wir vor einiger Zeit berichteten, soll das Gebäude der Rechtsmedizin neu gebaut werden sollen. Hierzu stand im Raum, dass die dort Beschäftigten vorübergehend auf das Gelände der Ruhrlandklinik umquartiert werden. Da aber noch nichts spruchreif war, wurde das Informationsverfahren mit dem PR und somit mit den Beschäftigten seitens des UK unterbrochen. Nun werden aber Fakten geschaffen. Container, in denen die Beschäftigten arbeiten sollen, werden bereits von Leipzig aus in die Ruhrlandklinik transportiert. Der PR hat mehrfach nachgefragt, was denn nun geplant sei, ist aber immer nur auf die lange Bank geschoben worden. Nun haben wir das UK mit einer Fristsetzung aufgefordert, die fehlenden Informationen zu liefern, da wir anderenfalls einen Rechtsanwalt einschalten werden. Plötzlich ging es, und wir haben die fehlenden Informationen bekommen – auch wenn dabei immer noch vieles offen geblieben ist.

Befristungen
-Wir können es kaum glauben. Zufall oder Kehrtwende? In den vielen Monaten, in denen wir Ihnen die Zahlen über befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse vorstellten, überwogen die schlechten Nachrichten. Nun stellen wir für den März fest: Von 30 Neueinstellungen sind 16 befristet und 14 unbefristet – also immerhin fast Hälfte-Hälfte. Und von 50 Weiterbeschäftigungen sind 25 befristet und 25 unbefristet. Glücklich sind wir damit immer noch nicht; immerhin sind fast 500 Beschäftigte des UK insgesamt befristet beschäftigt. Aber wir hoffen, dass sich der oben aufgezeigte Trend fortsetzt und noch besser wird.

Sterilisationsabteilung (ZSVA)
Der PR hat vier Sprechstunden in der ZSVA durchgeführt, um erste Erfahrungen mit dem probeweise eingeführten Nachtdienst besprechen zu können. Es zeigt sich jetzt schon, dass der Nachtdienst bei gleichbleibender Personalmenge keine Besserung bringt. Das für den Nachtdienst abgezogene Personal fehlt tagsüber, so dass mehr Arbeit liegen bleibt, die dann der Nachtdienst nacharbeiten muss, so dass er die eigentlichen Nachttätigkeiten nicht schafft. So beißt sich die Katze ständig in den Schwanz.
Auch der zunehmend härtere Umgang der Vorgesetzten mit Fehlern der Beschäftigen dort, die aufgrund von Arbeitsdruck entstehen, wurde angesprochen.

Maßnahmentool
Dem PR wurde eine Maßnahme zur Einführung eines Maßnahmentools zur Mitbestimmung vorgelegt. Diese Softwarelösung soll die Möglichkeit bieten, einen Überblick über offene Maßnahmen zu geben; zudem soll sie zur Entlastung der jeweiligen Bereichsverantwortlichen beitragen. Maßnahmen, die sich z. B. aus Begehungen der Bezirksregierung oder der Hygienebeauftragten ergeben, aber auch aus den QM-Audits und dem Risikomanagement, können im System erfasst werden. Hieraus resultiert, dass die Maßnahmen nunmehr strukturiert begleitet bzw. entsprechend abgearbeitet werden können. Eine Schnittstelle zu roXtra und CIRS ist beabsichtigt. Fast zeitgleich hat die bis dahin verantwortliche Softwarebetreuerin, unabhängig von der Tatsache, dass die Maßnahmensoftware eingeführt werden soll, aus der Stabstelle QM in einen anderen Bereich gewechselt. Die Dienststelle hat entschieden, dass die Stelle nicht nachbesetzt wird. Daraus folgt, dass das Maßnahmentool EDV-technisch im erforderlichen Umfang nicht begleitet und administriert werden kann. Das UK hat dem PR im Rahmen der Erörterung mitgeteilt, dass die Einführung des Tools bis auf weiteres zurückgestellt wird. An dieser Stelle fragen Sie sich vielleicht, warum das UK dem PR eine Maßnahme zur Mitbestimmung vorlegt und sie dann wieder zurückzieht. Auch dem PR gegenüber hat das UK sich diesbezüglich nicht erklärt.

Kurznotizen
-Im Rahmen der regelmäßigen Einsätze von freigestellten PR-Mitgliedern in unterschiedlichen Bereichen fand ein Arbeitseinsatz im Pflegedienst der Hautklinik statt. Wir danken den Kolleginnen und Kollegen vor Ort für die freundliche Aufnahme und die Möglichkeit, etwas von ihrem Arbeitsalltag erleben zu können.

Serviceassistenz
-Hier sollten erneut externe Einstellungen mit einer ¾-Stelle vorgenommen werden, während hier bereits beschäftigte Serviceassistentinnen schon seit längerem auf eine Arbeitszeitsaufstockung warten. Diese Einstellungen hat der PR abgelehnt. Das UK hat „Einsicht gezeigt“: Die Serviceassistentinnen haben eine Aufstockung – wenn auch leider zunächst nur befristet – bekommen und die Neueinstellungen konnten trotzdem anfangen.
-In der sogenannten Einigungsstelle hat es zwischen dem UK und dem PR eine Einigung hinsichtlich der zukünftigen Leitungsstruktur in diesem Bereich gegeben.

Webcam Kinderklinik
Der Neubau der Kinderklinik soll gefilmt werden. Hierbei könnten auch diejenigen, die auf dem Baufeld arbeiten, gefilmt und somit überwacht werden. Der PR hat im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte darauf bestanden, dass der etwaige Betriebsrat der Abbruchfirma darüber informiert wird, dass die Beschäftigten dieser Firma gefilmt werden. Das UK hat uns nun mitgeteilt, dass dort kein Betriebsrat existiert und in zukünftigen Ausschreibungen für die Baufirmen bereits erwähnt wird, dass Filmaufnahmen stattfinden werden. Hiernach konnte der PR diese Maßnahme zur Kenntnis nehmen.

Pflegedienst
Im Rahmen der Diskussion um die geplante Bettenerweiterung (siehe Sonderrundmail des PR) haben wir die Organisationsänderung der Einrichtung der sogenannten Chest Pain Unit im Herzzentrum abgelehnt. Auch hier soll bei noch nicht besetzten Stellen ggf. durch den Einsatz von Leiharbeitnehmer_innen um jeden Preis diese Erweiterung umgesetzt werden.

Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften
Am 6. Juni 2013 hat das Bundesverfassungsgericht verkündet, dass die Finanzämter in Deutschland das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartner anwenden müssen. Dies gilt ab Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001; alles andere ist verfassungswidrig. Die bestehenden Regeln müssen auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften (rückwirkend zum 1. August 2001) angewendet werden. Auch beim Kindergeld kann es mehr Geld geben: Bringen zwei Männer oder zwei Frauen jeweils Kinder mit in die Lebenspartnerschaft, dann zählt das älteste Kind als erstes Kind, das jüngste als letztes.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

28. April: Sterilisationsabteilung
12. Mai: Medizinisches Forschungszentrum
19. Mai: Sozialdienst

Theaterkarten
Sie können für die jetzige Spielzeit im PR-Büro wieder Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) bekommen, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.