Bundestag: Kleine Anfrage zur PSG

uniklinikum-essen.gif Deutscher Bundestag Drucksache 16/6127
16. Wahlperiode 23. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Lötzer, Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller,
Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

In der Presse wird zurzeit über eine Auseinandersetzung am Universitätsklinikum
Essen
berichtet („Leiharbeiter beim Uniklinikum Essen“ aus der Sendung
Westpol, WDR vom 18. Februar 2007 und „Klinik-Tochter wird zum Streitfall“,
NRZ, 18. Februar2007). Das Klinikum hatte im Oktober 2006 die Personalservice
GmbH (
PSG) gegründet, eine Leiharbeitsfirma, die ihre zurzeit 63 Beschäftigten
nur an das Universitätsklinikum ausleiht.

Der Vorgang gründet auf dem Modell, dass Unternehmen Tochterunternehmen
gründen, um von diesen für ihre eigene Produktion oder Dienstleistungserbringung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entleihen. Wenn diese Tochterunternehmen
die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband der Zeitarbeit erwerben,
soll dann die Tarifbindung zu den Tarifverträgen der Zeitarbeit
bestehen. Die entliehenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nach
diesen für den Arbeitgeber deutlich günstigeren Tarifverträgen vergütet.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Darf ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber wie das Universitätsklinikum
Essen überhaupt eine konzerneigene Verleih-GmbH gründen? Wenn ja, warum?

2. Inwieweit stellt die ausschließliche Überlassung von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns eine zulässige Arbeitnehmerüberlassung
im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) dar (bitte
mit Begründung)?

3. Gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz überhaupt für öffentlich-rechtliche
Unternehmen (wie das Universitätsklinikum) (bitte mit Begründung)?

4. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass aufgrund der konzerninternen
Arbeitnehmerüberlassung existierende Tarifstrukturen unterlaufen und gefährdet
werden und inwieweit besteht im Bezug auf den Schutz der Tarifautonomie
Handlungsbedarf?

5. Sind reine Scheinkonstruktionen, die offensichtlich innerhalb eines Konzerns
lediglich dazu dienen, die Personalkosten dauerhaft zu senken, im Sinne des
AÜG zulässig (bitte mit Begründung)?

6. Inwieweit dieht die Bundesregierung diesem Hintergrund der Bedarf, das
AÜG insbesondere in Bezug auf die derzeit unbefristete Verleihdauer und die
Tariföffnung zu verändern und wie begründet sie ihre Haltung?

Berlin, den 20. Juli 2007
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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