Sonderrundmail Dezember 2007

PR-Info Uniklinikum EssenLiebe Kolleginnen und Kollegen,

wie Sie bereits bemerkt haben, werden uns die Lohnabrechnungsprobleme bis in das nächste Jahr begleiten. Sollten Sie Probleme mit Ihrer Abrechnung haben, die Sie nicht mit der Verwaltung klären konnten, wenden Sie sich bitte auch weiterhin an uns. Zur Klärung der Probleme stehen wir im Kontakt mit den zuständigen Stellen.

Nach Einmalzahlungen im Januar und September, der Jahressonderzahlung im November und Zahlung eines Leistungsentgelts im Dezember 2007 erhalten Sie tarifvertraglich gesichert ab Januar 2008 eine Lohnsteigerung von 2,9 Prozent.

Da wir davon ausgehen, dass die Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes zum 01.01.2008 Fragen aufwirft, haben wir einige Punkte zur Umsetzung unten angeführt. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wir möchten uns für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bei Ihnen bedanken und werden auch im nächsten Jahr für Sie da sein.

Alles Gute für 2008 und mit herzlichen Grüßen

Alexandra Willer
-Personalrat / Vorsitzende-

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Darf in Gesundheitseinrichtungen (stationäre Pflege, stationären Rehabilitationseinrichtungen) außerhalb des Klinikgebäudes geraucht werden?
Das Rauchverbot in Gesundheitseinrichtungen bezieht sich lediglich auf die Gebäude selbst. Das Rauchen im Freien ist weiterhin erlaubt.

Darf auf den Balkonen und Dachterrassen einer Klinik geraucht werden?
In Gesundheitseinrichtungen gilt ein generelles Rauchverbot in geschlossenen Räumen. Balkone und Dachterrassen sind davon nicht erfasst.

Gilt das generelle Rauchverbot in Gesundheitseinrichtungen auch für deren separat stehende Verwaltungsgebäude?
In einem vom Behandlungsbereich getrennt stehenden Verwaltungsgebäude gilt kein generelles Rauchverbot, da es nicht zu den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen i.S.d. Gesetzes zählt.
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