Dienstverpflichtungen und Urlaubsplanung

Dienstverpflichtungen und UrlaubsplanungIm Rahmen unserer Aktion „Personalrat vor Ort“, haben wir mit Erstaunen erfahren, dass einige Stationsleitungen zu oben genannten Themen offensichtlich falsch informiert sind und dies dann ebenfalls falsch an die Beschäftigten weitergeben.

Dienstverpflichtungen:
Sollte Sie Ihre Leitung demnächst mal wieder zum Dienst verpflichten wollen, obwohl
der Dienstplan längst geschrieben ist, sagen Sie einfach „Nein“!
Dies können und dürfen Sie mit gutem Gewissen und ohne Angst auf arbeitsrechtliche Konsequenzen tun.

Denn juristisch gilt: ist der Dienstplan erst einmal verbindlich geschrieben, wird er rechtswirksam. Alle Änderungen danach sind nur mit Ihrer Einwilligung möglich.
Denn das Direktionsrecht, mit dem Sie Ihre Leitung möglicherweise unter Druck zu setzen versucht, ist nach Schreiben und Aushängen des Planes verbraucht.
Dienstverpflichtungen gibt es nur nach dem Grundgesetz und für den so genannten „Spannungsfall“ (Kriegszustand). Und obwohl einige Leitungen bisweilen den Anschein erwecken, es läge ein Spannungsfall vor, sind wir im Krankenhaus noch weit von diesem entfernt.
Urlaubsplanung:
Urlaubseinträge am Tag an dem Sie aus dem Nachtdienst kommen sind unzulässig!

Beispiel:
Sonntag Nachtdienst von 21 bis Montag 6:30 Uhr: KEIN Urlaub am Montag möglich
Sollten Sie wider Erwarten bei Reklamation Probleme mit Ihren Leitungen bekommen, melden Sie sich bitte bei uns unter Tel. 3450 oder 3805! Vielen Dank.

Dienstverpflichtungen und Urlaubsplanung – die Datei zum Download