Personalrats-Rundmail August 2016

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusDRK-Schwesternschaft
-Der Trend bleibt weiterhin positiv! Von den 47 Azubis, die jetzt nach dem Examen übernommen werden, haben sich nur drei (!) dafür entschieden, bei der Schwesternschaft zu bleiben. 44 wollen einen Arbeitsvertrag beim Uniklinikum. Jedes Jahr bestätigt sich, dass die früher immer vonseiten des UK und der DRK-Schwesternschaft behauptete Freiwilligkeit, mit der die Pflegekräfte in die Schwesternschaft eingetreten sind, eine glatte Unwahrheit war, und nur dem Umstand geschuldet, dass man zwangsweise in die Schwesternschaft musste, wenn man am UK arbeiten wollte.
-Im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Arbeitnehmerinnenstatus der Mitglieder der DRK-Schwesternschaft haben wir folgendes in einem Schreiben des Rechtsanwaltes des Uniklinikums an das Bundesverwaltungsgericht vom 07.09.2001 in unseren alten Unterlagen gefunden: „Die aufgrund Gestellungsvertrages entsandten Schwestern des DRK wollen auch mit dem Universitätsklinikum Essen kein Arbeitsverhältnis begründen, weil es ihnen nicht um die wirtschaftliche Verwertung ihrer Arbeitskraft, sondern um die Erfüllung ihres karitativen Auftrages geht. Die Schwestern werden nicht – wie herkömmliche Arbeitnehmer – um des Entgeltes willen tätig. (…) Aufgrund mitgliedschaftsrechtlicher Gehorsamspflicht unterstellt sich die DRK-Schwester bedingungslos den Weisungen der Oberin und übernimmt aus religiös-sittlicher bzw. karitativer Motivation die ihr vom DRK zugewiesene Tätigkeit.“ Wie gesagt: der Text ist nicht aus den 50er Jahren des letzten Jahrhundert, sondern 15 Jahre alt!

Gastforum Betriebsrat (BR) der DRK-Schwesternschaft
Der Termin am 05.08.16 beim Landesarbeitsgericht wegen der Anfechtung unserer Betriebsratswahl durch die DRK-Schwesternschaft wurde mit dem Einverständnis des Betriebsrates vorerst ausgesetzt. Bis die Richter des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg die Fragen des Bundesarbeitsgerichtes zum Thema Arbeitnehmer- bzw. Arbeitnehmerüberlassung beantwortet haben, halten wir uns an die mit der Schwesternschaft im Dezember geschlossene Vereinbarung. Dies schränkt uns zwar noch länger ein, aber wir nehmen unsere Aufgaben war und sind für Euch da!

AG Arbeitsschutz
Zurzeit wird die Station AC1 umgebaut. Wie so oft gab es in der ursprünglichen Planung zu wenig Umkleideräume, in diesem Falle für die Männer. Es wurde aber schnell gehandelt und neue Spinde, die dann für alle Platz bieten, sind bestellt.

Informationen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
– Frei planbarer Urlaub für Azubis in der Krankenpflegeausbildung: Die letzten Verhandlungen der Dienstvereinbarung (DV) zur freien Urlaubsplanung für die Auszubildenden der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege verliefen erfolgreich. Die DV wird noch vor Ende des Monats abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass alle o. g. Auszubildenden ihren Urlaub für das Jahr 2017 selbstständig und frei verplanen dürfen. Kleinere Einschränkungen waren leider nötig, um den Ablauf der Ausbildung nicht vollständig durcheinanderzubringen. Insgesamt jedoch steht der Großteil des Jahres nun zur freien Verfügung.
-Übernahme der Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz: Die JAV hat immer noch keine Zusage für die Übernahme der Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz. Das sind alle MFA-Azubis, Tierpflege-Azubis und Handwerker-Azubis. Wir müssen davon ausgehen, dass das UK die Auszubildenden, wie vom ehemaligen kaufmännischen Direktor angekündigt, nicht übernehmen wird. Am 31.08.2016 um 8 Uhr wird deshalb eine Teil-JA-Versammlung für alle o. g. Auszubildenden stattfinden, zu der Ihr herzlich eingeladen seid. Kommt vorbei, es geht um EURE Übernahme!

Kurznotizen
-Hinsichtlich des Umbaus der Spülküche und den Auswirkungen auf die dort Beschäftigten haben wir noch keine neuen Informationen.
-Der PR hat in seiner Sitzung mit Vertretern des UK über eine Änderung der Ordnung der Betriebskindertagesstätte (BKT) gesprochen. In dieser sind z.B. die Aufnahmebedingungen für die Kinder geregelt. Der PR schlägt vor, dass bei einer Änderung die Kinder von Beschäftigten der Tochterunternehmen, die im Uniklinikum als Einsatzort arbeiten (z. B. Gebäudeservice GmbH), ebenfalls berechtigt sein sollen, einen Platz in der BKT zu bekommen.

Arbeitseinsatz
Wir danken den Kolleginnen und Kollegen der urologischen Stationen und der Angiologie für die freundliche Aufnahme während des Arbeitseinsatzes eines freigestellten PR-Mitgliedes.

Umzug der Urologie in das St. Josef Krankenhaus (SJK)
Viel Neues gibt es nicht. Beim Gespräch mit dem UK, dem Betriebsrat im SJK und uns wurden eigentlich mehr Fragen aufgeworfen, als geklärt. Die urologische 18 Bettenstation, der OP-Bereich mit 2 Sälen und der ambulante Bereich in Werden sollen Betriebsteile des UK Essen werden, und somit können alle UK-Verträge derjenigen, die freiwillig dorthin wechseln, unverändert bleiben. Auch ein Einsatz von DRK-Mitgliedern wäre dann möglich. Die Wechselwilligen sollen eine Fahrtkostenpauschale von 100 € pro Monat bekommen. Weitere Details, die aber durchaus von Bedeutung sind (z. B. Versicherungsschutz), werden nun noch geklärt. Auch der Umzugstermin steht noch nicht fest. Am 18.08.16 wurden die Beschäftigten nun offiziell über die Bedingungen der Auslagerung in das SJK informiert. Sie wurden gebeten ihre Einsatzwünsche der Pflegedirektion per E-Mail mitzuteilen. Zur Beratung und/oder Entscheidungsunterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Pflegedienst
-Die geänderten Arbeitszeiten der A1 haben wir zur Kenntnis genommen.
-Den neuen Arbeitszeiten der KMT 1 und 2 haben wir zugestimmt.

-Über drei Stunden dauerte die Diskussion in der Einigungsstelle zum Thema Einführung eines Modellprojektes zum Einsatz von akademisierten Pflegekräften zwischen Vertretern der Pflegedirektion und dem PR. Der PR hatte eine ganze Reihe von Bedenken (siehe unsere Rundmail vom Juli 2016). Die der Einigungsstelle vorsitzende Arbeitsrichterin machte deutlich, dass sie einem zweijährigen Probelauf zustimmen würde, aber nur unter bestimmten Bedingungen, die die Befürchtungen des PR mildern würden. Wir konnten uns auf einen solchen – von ihr vorgeschlagenen Kompromiss – einigen. Die akademisch qualifizierten Pflegekräfte werden nun in vollem Umfang in der Patientenpflege eingesetzt, sie werden gegenüber den examinierten Kolleg_innen finanziell nicht besser gestellt, ihr Einsatz führt nicht zum Aufgabenentzug bei anderen Beschäftigten und bei der Evaluierung des Modellprojektes wird die Mitarbeiterzufriedenheit ein Bewertungskriterium sein.

-Neue Zugangskriterien für den Flexi-Springerpool: Nach bisher gewonnenen Erfahrungen wird der Flexi-Springerpool von den Kolleg_innen sehr gut angenommen. Der Pool ermöglicht Teilzeitbeschäftigten eine verlässliche Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit entsprechend ihren Bedürfnissen. Im Rahmen einer vonseiten der Pflegedirektion gewünschten Aufweichung der Aufnahmekriterien für geringfügig Beschäftigte, hat der PR Verbesserungen der Zugangs- und Verbleibkriterien von Müttern und Vätern sowie Angehörigen Pflegebedürftiger vorgeschlagen. Hierdurch konnte erreicht werden, dass über die bestehenden Kriterien hinaus auch Einzelfallentscheidungen möglich sind. Die Voraussetzung „Pflege von Angehörigen mit Pflegestufe 1 und 2“ wurde in „Pflege eines nach ärztlichen Gutachten pflegebedürftigen Familienangehörigen“ geändert. Auch die Begrenzung von maximal 30 Vollzeitstellen im Flexi-Springerpool wurde aufgehoben.

„Vierteljahresgespräch“ mit dem Kaufmännischen Direktor
Dieses Quartal ging es darum, ob die Auszubildenden der BBiG-Berufe auch 2017 für mindestens sechs Monate nach der Ausbildung übernommen werden. Ende August sollen wir hierzu abschließend Bescheid bekommen. Das Thema Befristungen und die aus unserer Sicht ungerechte Verteilung der Bezahlung von Zulagen im Pflegedienst wurden besprochen. Zu letzterem soll es bis spätestens Ende Oktober einen gesonderten Besprechungstermin geben. Außerdem wurde besprochen, wie die Umsetzung des Tarifvertrages zur Entlastung der Charité im UK Essen möglich wäre und wie der Stand des Umzugs der Rechtsmedizin ist.
Im Herbst erwarten wir die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hinsichtlich des Arbeitnehmer_innenstatus der Mitglieder der DRK-Schwesternschaft. Wir wollten vom UK wissen, was es bei der Feststellung tun würde, wenn das DRK-Gestellungsmodell nicht weiter praktiziert werden könne. Das UK teilte uns mit, dass sie frühzeitig Planungen, z. B. zur Überleitung der DRK-Mitglieder in das UK aufnehmen werden, um vorbereitet zu sein, wenn das Bundesarbeitsgericht (voraussichtlich im Frühjahr 2017) die Entscheidung des EuGH bestätigen wird.

Befristungen
-Vor einigen Monaten haben wir die Idee der sogenannten „kleinen Nebenabrede“ im Arbeitsvertrag vom Personalrat des UK Düsseldorf übernommen. Das UK Essen hat dann auch in einigen Arbeitsverträgen einen Passus aufgenommen, der eine Absichtserklärung beinhaltete, befristet Beschäftigte in Forschungsvorhaben jeweils so lange weiter zu beschäftigen, bis das Projekt ganz beendet ist – auch wenn in dieser Zeit mehrmals befristet würde. Nun stellt sich heraus, dass dieser Passus im Arbeitsvertrag die Tinte nicht wert ist, mit der er geschrieben wurde. Im Falle einer angeblichen Schlechtleistung will das UK von der Absichtserklärung abweichen und ggf. trotz des weiterlaufenden Projektes den Vertrag nicht verlängern. Wir arbeiten jetzt daran, eine verbindlichere Formulierung mit dem UK zu vereinbaren.
-Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juli 2016 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 12 Neueinstellungen waren 9 befristet und nur 3 unbefristet. Von 32 Weiterbeschäftigungen waren 24 befristet und nur 8 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

25. August: Frauenklinik
1. September: Betriebskindertagesstätte
8. September: Apotheke
15. September: Pathologie und Rechtsmedizin
22. September: Zentrales Tierlabor
29. September: Küche

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche dies im Einzelnen sind. Beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.