Personalrats-Rundmail März 2018

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusServiceassistenz
Die Kritik an den Änderungen in der Organisation der Serviceassistenz (einheitliche Anfangszeiten, identische Aufgabenkataloge, Abschaffung bestimmter Spätdienste usw.) ist weiterhin in Diskussion zwischen dem UK und den betroffenen Serviceassistentinnen. Einige Problem konnten inzwischen gelöst werden. Noch völlig unklar ist allerdings, wie es mit den Stationen weitergehen soll, auf denen zukünftig keine Servicekraft mehr im Spätdienst arbeiten soll – was nichts anderes bedeutet, als dass die Pflegekräfte und/oder die Servicekraft aus dem Frühdienst deren Arbeit zusätzlich mitmachen müssten. Der PR hat mit Pflegekräften aller betroffenen Stationen gesprochen und der Unmut ist groß. Wir haben der Pflegedirektion vorgeschlagen, gemeinsame Teambesprechungen in diesen Bereichen durchzuführen, bei denen die Pflegekräfte ihre Kritik direkt der Pflegedirektion mitteilen äußern können. Diese Besprechungen werden in der nächsten Zeit stattfinden.

HNO-Ambulanzmanagement
Vor über zwei Jahren begann in der HNO-Poli ein Pilotprojekt, bei dem anstelle der üblichen Leitungsstruktur ein Ambulanzmanagement eingeführt wurde. Hierbei gab es konkrete Zielvorgaben, die hauptsächlich auf die Verbesserung der (wirklich verbesserungswürdigen) Abläufe in der HNO-Ambulanz abzielten. Nun wurde die Arbeit der letzten Jahre bilanziert, um zu entscheiden, ob das Projekt fortgesetzt und ggf. auch auf andere Ambulanzen ausgeweitet werden soll. Zusammen mit den betroffenen Beschäftigten wurde der Abschlussbericht diskutiert. Der PR hat die Arbeit an den Kritikpunkten der Beschäftigten gegenüber dem UK „zur Bedingung“ für die Fortsetzung des Ambulanzmanagements gemacht. Mit etwas abgeänderten Aufgaben wird das Ambulanzmanagement nun fortgesetzt, aber nicht auf die anderen Ambulanzen ausgeweitet.

Service- und Informationscenter
Wir haben bereits darüber berichtet, dass das UK eine Art Callcenter plant, das im Laufe dieses Jahres schon in Betrieb gehen soll. Hier sollen die Kolleginnen aus der Telefonzentrale und Beschäftigte aus den Ambulanzen und auch neue Kolleg_innen zukünftig arbeiten. Das UK plant die „Ansiedlung“ des Centers in einem Großraumbüro im ehemaligen Gebäude der DRK-Schwesternschaft. Die Größe dieses Centers ist noch unklar, aber es soll deutlich größer werden, als die jetzige Telefonzentrale; geplant sind ab dem 28. Mai 2018 sieben Vollkräfte und eine Leitung, sowie ab Ende Juni weitere fünf. Da die Ambulanzen, Stationen und Bereiche überlastet und dadurch schlecht erreichbar sind, sollen in diesem Center zukünftig die eingehenden Anrufe von außen bearbeitet werden; inklusive Terminvergabe, Beantwortung von Nachfragen zu Rezepten, Arztbriefen usw. Dies bedeutet selbstverständlich vorab einen erhöhten Schulungsbedarf für die Kolleg_innen, die dort arbeiten sollen. Diese Schulungen hat das Klinikum jedoch zugesagt.
Wer aus den Ambulanzen in diesem Center eingesetzt werden soll, ist noch nicht klar. Uns wurde aber schon angekündigt, dass nicht jede Stelle, die aus einer Ambulanz in das Service- und Informationscenter wandert, in der Ambulanz nachbesetzt werden soll. Wenn viele Ambulanzen schlecht erreichbar sind, dann weil sie auch schon ohne Telefondienst mehr als genug zu tun haben. Hier Kolleg_innen abzuziehen, ohne die Stellen nachzubesetzen, wäre nur eine Verlagerung des Problems auf dem Rücken der Kolleg_innen, die in den Ambulanzen arbeiten.
Die Arbeitszeiten sollen zunächst Montag bis Freitag von 6-22 Uhr und samstags von 8-20 Uhr sein, aber später auf 24 Stunden an sieben Tagen die Woche ausgedehnt werden. Langfristig sollen auch die stationären Bereiche und die Tochtergesellschaften des UK einbezogen werden.
Was grundsätzlich die Einrichtung eines Informations- und Servicecenters angeht, so hat das Uniklinikum Köln schon seit vielen Jahren eine vergleichbare Einrichtung. Ein Vertreter des PR war dort vor Ort und hat sich die Arbeitsbedingungen angeschaut. Wir hatten einen guten Eindruck. Allerdings ist die Planung des hiesigen Centers vom Vorstand an das Unternehmen Teleperformance übergeben worden, was uns nichts Gutes ahnen lässt. Die Firma wirbt für sich, dass sie Marktführer in Privatisierungen und Ausgliederungen ist und es ist bekannt, dass sie weltweit Callcenter zu miserabelsten Bedingungen für beauftragende Firmen eingerichtet hat. Zwar hat das UK erklärt, dass es nicht beabsichtige diese Auswüchse auch hier zu etablieren, aber mit einer Firma, die an der Leine zerrt und die man immer wieder zurückpfeifen muss, kann man sich sicher nicht entspannt zurücklehnen. Der PR wird die Einrichtung dieses Centers begleiten und versuchen zusammen mit den betroffenen Beschäftigten, negative Auswirkungen zu verhindern.
Am 9. April findet um 13 Uhr eine Teilpersonalversammlung für alle betroffene Bereiche statt, zu der in den nächsten Tagen eine gesonderte Einladung kommt.

Labor im St. Josef Krankenhaus (SJK)
Wir berichteten bereits, dass es bei der Übernahme des Labors des SJK durch das UK nicht zu einer Einigung zwischen den Betroffenen, dem PR und dem UK hinsichtlich des Einsatzes der MTLAs aus dem Zentrallabor des UK in Werden gekommen ist. In der sogenannten Einigungsstelle hat die dieser Stelle vorsitzende Arbeitsrichterin einen Vergleich zwischen dem UK und dem PR vorgeschlagen, der inzwischen von beiden Seiten angenommen wurde und folgendes beinhaltet: Der PR stimmt der Einrichtung des Arbeitsplatzes im SJK und der Umsetzung der einen Kollegin des UK zu, die dort arbeiten soll (und dies auch freiwillig so möchte). Im Fall, dass diese Kollegin kurzfristig in Werden vertreten werden muss, bekommt die vertretende MTLA eine pauschale Fahrtkostenerstattung von 10 Euro (kurzfristig bedeutet am selben Arbeitstag). Außerdem muss sie die Zeit nicht nacharbeiten, die sie wegen der weiteren Anfahrt nach Werden braucht.

Änderungen im Mutterschutzgesetz
Die Änderungen im Mutterschutzgesetz sind am 01.01.2018 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Schutzfrist vor der Entbindung (6 Wochen), da hier jetzt Ausnahmen möglich sind, wenn die Schwangere sich ausdrücklich bereit erklärt, weiterzuarbeiten. Dies kann zwar jederzeit widerrufen werden, aber der moralische Druck liegt auf der Schwangeren. Ebenso ist es jetzt möglich, auf ausdrückliche Zustimmung von 20 bis 22 Uhr und an Sonntagen beschäftigt zu werden. Beides sieht der PR äußerst kritisch und bietet Ihnen Hilfe bei diesbezüglichen Problemen an. Die Kündigungsschutzfrist von vier Monaten nach der Entbindung ist für Frauen erweitert worden, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten. Neu ist auch, dass das Beschäftigungsverbot das letzte Mittel sein soll, wenn eine Änderung des Arbeitsplatzes oder eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz nicht möglich ist. Die Gefährdungsbeurteilung muss bis 2019 angepasst werden, so dass jeder Arbeitsplatz, der von potentiell Schwangeren besetzt ist, im Hinblick auf den Einsatz von Schwangeren beurteilt werden muss. Bis dahin wird nach Aussage des Sicherheitstechnischen Dienstes noch das alte Formular verwendet. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Pflegedienst
-Nach wie vor gibt es Gespräche zwischen der Pflegedirektion und dem PR um das sogenannte Pflegeförderprogramm zu vereinbaren.

-Gespräche mit Stationsleitung oder/und Klinikpflegedienstleitung: Sie laufen meist unter Begriffen wie Fürsorge-, Mitarbeiter- oder Rückkehrergespräche und werden manchmal nur sehr kurzfristig angekündigt: Kannst Du mal kurz kommen – wir müssen mal reden… Um was geht es denn? Wirst Du schon sehen … Oder aber: Ist nichts Schlimmes. Soll ich besser jemanden vom PR mitnehmen? Ach, das ist doch nicht nötig. Kommt Ihnen die Situation bekannt vor? Grundsätzlich ist das UK bzw. die entsprechenden Leitungskräfte berechtigt Gespräche mit den Beschäftigten während der Arbeitszeit zu führen. Aber auch Beschäftigte haben Rechte. Damit Sie die Möglichkeit haben, sich inhaltlich auf das Gespräch vorzubereiten, sollten Sie immer nach dem Gesprächsthema fragen. Falls hierauf von Vorgesetztenseite keine Antwort oder eine ausweichende Antwort erfolgen sollte, melden Sie sich bitte bei uns. Grundsätzlich müssen Sie nicht allein in ein solches Gespräch gehen. Bitte rufen Sie uns an, wir begleiten Sie gerne. Wenn Sie sich für die Allein-Variante entscheiden sollten, geben wir zu beachten, dass Sie bei ungünstiger Gesprächsentwicklung dieses abbrechen und mit Begleitung fortsetzen können.

-PR kündigt Dienstplanregelung für den Pflegedienst im MZ: Die jetzige Regelung enthält eine Dienstplanung für drei Monate mit entsprechendem Ausgleichszeitraum für die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit, sowie u. A. zur Umsetzung eines beabsichtigten Freizeitausgleichs, die Führung eines Arbeitszeitkontos. Die Vorbehalte des PR z.B. zur versprochenen Gewährung von Freizeitausgleich, zur positiven Überstundenentwicklung und zur Dienstplanverlässlichkeit haben sich in der Praxis bestätigt. Eine Verschleierung von Überstunden und deren arbeitgeberseitig gesteuertem Ausgleich trägt gerade nicht zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen bei.
Aus diesen Gründen hat der PR die Regelung „Dienstplanung im MZ“ fristgerecht zum 30.06.2018 gekündigt. Leider enthält die Maßnahme eine sogenannte Nachwirkung – das heißt sie läuft bis zu einer Nachregelung weiter. Die beiderseitig gewonnenen Erfahrungen, die Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich und auch der mittlerweile stattgefundene Führungswechsel in der Pflegedirektion, stimmen uns für die Nachverhandlungen ein wenig zuversichtlicher. Auf jeden Fall wurde durch die Kündigung die vorgesehene automatische Ausweitung auf den gesamten Pflegedienst des UK verhindert.

-Referatspflicht in Teambesprechungen?: Bin ich verpflichtet in Teambesprechungen Referate zu halten? Mit dieser Anfrage haben sich Kolleg_innen aus dem Pflegedienst an den PR gewandt. Die Pflegedirektorin hat auf Nachfrage die verpflichtende Absicht verneint. Man wünscht sich freiwillige Pflegekräfte, die zu bestimmten (aktuellen) Themen oder nach Kongressen ihr Wissen an die Stationskolleg_innen weitergeben. Der zur Vorbereitung erforderliche zeitliche Aufwand ist Arbeitszeit.

-Kinderdialyse: Das Kuratorium für Heimdialyse (KfH) ist Mitbetreiber für Kinderdialysen am UK Essen. Die vertragliche Ausgestaltung des neuen Kooperationsvertrags ist für die dort eingesetzten Kolleg_innen von großer Wichtigkeit. Falls die Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer_innen von 18 Monaten nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auf sie Anwendung findet und sie weiterhin in der Kinderdialyse arbeiten wollen, müssen sie ggf. ihr langjähriges Beschäftigungsverhältnis mit dem UK beenden und einen Arbeitsvertrag mit dem KfH abschließen. Vor Kenntnis des Vertragsinhalts und abschließender Bewertung rät der PR den Betroffenen dringend davon ab, Fakten zu schaffen. Selbstverständlich werden wir die Kolleg_innen auf dem Laufenden halten und mit ihnen gemeinsam beraten.

-Organisationsänderung und Arbeitszeiten – kardiovaskuläres ambulantes Zentrum (Tagesklinik): Das stattgefundene Einigungsstellenverfahren hat zu einem Vergleich geführt. Dieser legt fest, dass die Personalausstattung immerhin um eine Viertelstelle angehoben werden muss. Dies bedeutet, dass eine Pflegekraft den ganzen Tag (7:15 Uhr bis 16:15 Uhr) anwesend ist und eine weitere am Vormittag (10:15 Uhr bis 16:15 Uhr) hinzu kommt. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass bis zum Dienstbeginn der zweiten Pflegekraft lediglich zwei Patienten auf der Station versorgt werden sollen. Leider mussten wir feststellen, dass bereits am ersten Tag eine Kollegin am Vormittag schon 4 Patienten allein überwachen musste. Wir werden in den kommenden Wochen darauf achten, ob der Beschluss der Einigungsstelle eingehalten wird. Nach drei Monaten wird eine „offizielle“ Evaluierung erfolgen.

Wirtschaftsausschuss
In der letzten Wirtschaftsausschuss-Sitzung mit dem Kaufmännischen Direktor wurden folgende Themen besprochen: Kosten für den Küchenumbau und vor allem für die Interimsküche auf dem Gelände der ehemaligen Orthopädie, die finanzielle Beteiligung des Kuratoriums für Heimdialyse (die die Kinderdialyse betreibt) am Neubau der Kinderklinik und die Kosten für die Beauftragung einer Agentur zur Erstellung der neuen Mitarbeiterzeitung. Leider ist es uns aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt, die auf unsere Fragen erhalten Zahlen, an dieser Stelle zu veröffentlichen.

Kurznotizen
-Die Anzahl der Leiharbeitskräfte in verschiedenen Bereichen (vor allem Pflegedienst, Allgemeiner Transportdienst und Krankentransportdienst) ist in den letzten Wochen enorm angestiegen.
-Der PR hat die Einführung von Videoaufzeichnungen zu Schulungszwecken in der Angiografie nach Klärung offener Fragen zur Kenntnis genommen.

Arbeitseinsatz
Ein PR-Freigestellter hat eine Woche in wechselnden OP-Abteilungen „mitgearbeitet“. Wir danken den Kolleginnen und Kollegen vor Ort für die freundliche Aufnahme und interessanten Einblicke in ihren Berufsalltag und hoffen, dass wir helfen können, die an uns herangetragenen Probleme mit zu lösen.

Befristungen I – Nationale Kohorte (NaKo)
Die Genehmigung für den Standort der Nationalen Kohorte am UK Essen läuft im April dieses Jahres aus und eine weitere Genehmigung der Fortsetzung des Standortes von der zuständigen Stelle steht noch aus. Das bedeutet für 15 in der NaKo Beschäftigte, dass ihr befristeter Vertrag endet. Das UK hat jedoch entschieden, alle bis Ende 2018 befristet weiter zu beschäftigen, auch in der Hoffnung, dass die Genehmigung doch noch erteilt wird. Anderenfalls werden bis zum Ende des Jahres Abschlussarbeiten durchgeführt und die Zukunft der befristet Beschäftigten ist ungewiss. Wir hoffen natürlich, dass es gar nicht so weit kommt. Aber wenn doch, dann erwarten wir, dass die Kolleg_innen, die dort zum Teil schon viele Jahre arbeiten, einen anderen, sicheren Arbeitsplatz erhalten. In einem großen Konzern mit 8.000 Beschäftigten ist dies wahrlich kein Problem.

Befristungen II
Nach langer Zeit hat endlich einmal wieder ein gemeinsamer Termin mit der Personalabteilung stattgefunden, bei dem Einzelfälle von besonders lange am UK befristet Beschäftigter besprochen wurden. Leider kam es zu keiner sofortigen Klärung im Sinne der Befristeten, aber die Personalabteilung hat zugesagt, Entfristungen bis zum nächsten gemeinsamen Termin am 12. April 2018 zu prüfen.

Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Februar 2018 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 28 Neueinstellungen waren 19 befristet und nur 9 unbefristet. Von 25 Weiterbeschäftigungen waren 18 befristet und nur 7 unbefristet.

Theaterkarten
Für die aktuelle Spielzeit können Sie im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) erhalten, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

22. März: Sozialdienst, QM und Casemanagement
29. März: Strahlenklinik
5. April: Handwerkerbereich
12. April: WTZ
19. April: Physiotherapie
26. April: Sterilisationsabteilungen

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.