Personalrats-Rundmail November 2018

Kurznotizen
-Für die Endoskopie und die Dialyse haben wir die Verlängerung der bereits bestehenden Dienstvereinbarung zur Zahlung einer Zulage für diese Bereiche unterschrieben. Für die Onkologie gibt es zum 01.09.2018 erstmalig eine Zulage, die allerdings immer noch nicht ausgezahlt worden ist. Sollte Ihre Zulage mit der jetzigen Auszahlung nicht kommen, melden Sie sich bitte bei uns.

-Die neue Leiterin des Betrieblichen Eingliederungs-Managements hat sich dem PR in einer PR-Sitzung vorgestellt. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

-In der Radiopharmazie sind ohne Beteiligung des PR neue Arbeitszeiten eingeführt worden. Die verspätet vorgelegte Beantragung enthielt Dienstzeiten, welche nicht (bzw. anders) mit den betroffenen Beschäftigten besprochen waren. Des Weiteren wurde von Seiten des PR eine nicht ausreichende Abwesenheitsregelung kritisiert. Die Dienstzeiten konnten mittlerweile angepasst werden, die zugesagte Rückmeldung zur Abwesenheitsregelung steht noch aus.

-Zwei Mal wurden in den letzten Wochen Neueinstellungen ohne Beteiligung des PR vorgenommen. Es handelt sich um sogenannte „außertarifliche Beschäftigte“, die mehr als Entgeltgruppe 15 verdienen. Hierbei hat der PR zwar keine Mitbestimmung, hat aber das Recht zu überprüfen, ob die Aufgaben wirklich eine außertarifliche Eingruppierung rechtfertigen. Diese Information ist auf Nachfrage jetzt nachgeliefert worden.

-In vielen Pflegebereichen sind gegen Kolleg_innen in den letzten Wochen Anordnungen ergangen, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Erkrankung vorzulegen. Wir sind sehr irritiert über diese kollektive Infragestellung der normalen tariflichen Regelung, bei der man erst nach drei Tagen eine solche AU braucht.

AG Frauen- und Gleichstellungspolitik
In letzter Zeit nehmen die Probleme bei beantragten Arbeitszeitverkürzungen – vor allem bei der Lage der Arbeitszeit – wieder zu. In den Fällen, bei denen die Beschäftigten sich mit dem PR in Verbindung setzen, ist oft eine Lösung möglich, die zuvor so nicht zur Debatte stand. Daher empfehlen wir Ihnen bei Nichtgewährung von Arbeitszeitverkürzungen bzw. Festlegung der Lage der Arbeitszeit den PR einzuschalten. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Pflege von nahen Angehörigen steht auch das MitarbeiterServiceBüro zur Verfügung.

AG Arbeitsschutz
-Bei der Anschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille entfällt der bisher notwendige Besuch beim Augenarzt. Hat der Personalärztliche Dienst in einer Untersuchung die Notwendigkeit festgestellt, können Sie direkt zum Optiker gehen. Nur bei Augenbeschwerden muss noch ein Augenarzt aufgesucht werden.

-Um in einer Notsituation schnell Hilfe rufen zu können, hat die Dienststelle eine zentrale Notrufnummer eingerichtet. Unter der Nummer 8100 erreichen Sie einen Kollegen des Geländedienstes, der dann umgehend zu Ihnen kommt, um Unterstützung zu leisten.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von 8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

  1. Dezember: BKT, Gärtnerei
  2. Dezember: Augen- und HNO-Klinik
  3. Dezember: Reinigungsdienst

 AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Theaterkarten
Für die aktuelle Spielzeit können Sie im PR-Büro Karten für 11 Euro (Selbstkostenpreis) erhalten, mit denen Sie freie Platzwahl im Grillo-Theater haben.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.