Extra-Personarats-Rundmal Entlastung 5 / zusätzliche 40 Stellen nicht-pflegerische Bereiche

Entlastung – „Garantie“ zur Bettensperrung
Der PR hat die März-Dienstpläne von sieben Stationen abgelehnt. Der Grund hierfür war, dass in vielen Schichten die Sollbesetzung unterschritten war, die in der schuldrechtlichen Vereinbarung nach dem Streik festgelegt wurde und keine ausreichend wirksamen Maßnahmen zur Entlastung der Beschäftigten durchgeführt worden sind. Der PR sah hierin einen Verstoß gegen die Vereinbarung. Denn diese gibt im Teil des Konsequenzenmanagements vor, dass bei drohender Unterschreitung der Sollbesetzung Maßnahmen wie Personalersatz aus dem Springerpool oder über Zeitarbeit, keine Neuaufnahmen von Patienten sowie das Abbestellen von Patienten zu veranlassen sind. Das UK war der Auffassung, dass der PR die Dienstpläne dennoch genehmigen sollte, schließlich würde man weiterhin versuchen Personalersatz zu gewinnen. Der PR hat daraufhin vorgeschlagen, zur Sicherstellung eines akzeptablen Pflegekraft-Patienten-Verhältnisses Betten zu sperren (bei Erreichen der vorgesehenen Schichtstärke könnte die Sperre wieder aufgehoben werden). Diesen Vorschlag hat das UK jedoch ausgeschlagen.
Kurz vor der Einigungsstellensitzung (der rechtlichen Instanz, die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem UK und dem PR entscheidet) gelang es dem UK noch bei drei Stationen die Schichtbesetzung vereinbarungskonform nachzubessern. Die Einigungsstelle musste sich daher nun noch mit den Dienstplänen der Stationen IT II, AC1, Herz Int.1 und A 3 befassen. In der Einigungsstellensitzung teilte die Einigungsstellenvorsitzende die Rechtsauffassung des PR und schlug folgenden Vergleich vor: Der PR stimmt den betreffenden Dienstplänen mit der Maßgabe zu, dass der Arbeitgeber garantiert, dass Betten gesperrt werden, wenn die Soll-Stärken auf diesen Stationen nicht erreicht werden. Dieser Vergleich wurde von beiden Seiten angenommen.

Damit die betroffenen Kolleg_innen selbst nachverfolgen können, ob dies auch umgesetzt wird, haben wir jeweils eine Kopie der Schichtbesetzungsübersicht und der Zusage des UK den Teams der vier Stationen ausgehändigt.
Wir freuen uns, dass nach dem langen Streik für Entlastung und der bisher erlebten Mühsal in der Umsetzung ein Schritt in die richtige Richtung getan ist. Um zukünftig auch allen anderen Stationen mehr Schutz vor unterbesetzten Schichten zu ermöglichen, hat der PR die Dienstpläne ab dem Monat Juni von allen bettenführenden Stationen angefordert.

Sollbesetzung
In unserer letzten Info am 21.12.2018 hatten wir Ihnen berichtet, dass die Soll-Besetzung (wie viele Personen sollen pro Schicht anwesend sein) bei zusammen aufgeführten Bereichen (wie zum Beispiel der H1/H2), die differenzierte Auflistung der Soll-Anteile in den Ambulanzen und Polikliniken, der Dialyse und der Anästhesie neu vorgelegt werden sollte. Dies war bis dahin – und trotz vieler Ankündigungen von Seiten des UK – nicht erfolgt.
Der PR möchte, dass jeder von Ihnen in seinem Bereich sofort erkennen kann, mit wieviel Personen er in einer Schicht arbeiten muss, ohne dass diese unterbesetzt ist. Nach vielen Vertröstungen waren wir also in Vorfreude auf diese Liste (die so genannte „Anlage 1“) und wurden erneut vom UK enttäuscht. Die „neue“ Liste beinhaltete lediglich redaktionelle Änderungen. So wurden Stationsumbenennungen (z.B. „Endo 1“ statt „M2C“) und geänderte Bettenzahlen eingepflegt.

Nachtdienst-Regelung
Gespannt waren wir auch darauf, wie sich der Vorstand zu den Vorschlägen von ver.di positionieren würde, welche die Regelung zum Nachtdienst (ND) und die Umsetzung des Konsequenzenmanagements zum Inhalt hatten.
Wegen des hohen Anteils an Stationen, die in der Nachtschicht vor dem 01.01.2019 lediglich mit einer examinierten Pflegefachkraft geplant und besetzt wurden, sowie wegen des zeitlichen Verzugs beim Aufbau zusätzlicher Stellen im Pflegedienst, konnte die getroffene Regelung zur Besetzung des ND mit zwei Pflegekräften bislang nicht sinnvoll umgesetzt werden. Die entsprechende Umsetzung könnte zurzeit mit der heutigen Personalbesetzung nur erfolgen, wenn examinierte Pflegekräfte aus dem Tagdienst abgezogen würden. Gleichzeitig würde sich dadurch die Anzahl der Nachtdienste pro Pflegekraft deutlich erhöhen. Dies war in einigen Bereichen nicht gewünscht. Aus diesem Grund hatte ver.di dem Vorstand des Uniklinikums zur ND-Regelung folgenden Vorschlag unterbreitet:

1. Die Umsetzung der verbindlichen Besetzung im Nachtdienst mit zwei examinierten Pflegkräften wird für die betroffenen Pflegebereiche bis zum Ablauf des 30. April 2019 ausgesetzt.
2. Die bisher ausgewiesenen VK-Anteile (Anteil an Vollkräftestellen) für die Sollbesetzung der betroffenen Bereiche werden spätestens zum 1. Mai 2019 um die zusätzlich für eine ausreichende Sollbesetzung benötigten VK erhöht. Grundlage hierfür war die Annahme, dass erst die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an examinierten Pflegekräften die Umsetzung des Nachtdienstes mit zwei examinierten Kolleg_innen erlauben wird.
3. Die Neueinstellungen oder Umsetzungen (Kollege A wechselt von Station C nach Station D) von examinierten Pflegekräften werden bis zum Erreichen der notwendigen VK-Zahl in den betroffenen Pflegebereichen bevorzugt realisiert. Freie Stellenanteile, die durch Umsetzungen entstehen, werden nachbesetzt.
4. Bereits geschriebene Dienstpläne können im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Dienststelle abgeändert werden.

Und die Antwort des UK? Sie sah nun so aus, dass die unter den Ziffern 1 – 3 beschriebenen Vorschläge zwar aufgenommen wurden, die Stationen WTZ 4, A 2 und S 1 davon aber ausgenommen sein sollten. Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass die genannten Stationen auch zukünftig nur eine Person für den ND planen könnten. Wir glauben aber fest, dass bei ausreichender Stellenbesetzung und ohne Nebenwirkungen (Abzug aus dem Tagdienst, mehr Nachtdienste für jeden) jede der Stationen Interesse an einem Nachtdienst zu zweit hätte.

Konsequenzenmanagement
Zum Konsequenzenmanagement hatten wir berichtet, dass das UK aufgrund von pflegerischer und medizinischer Einschätzung einseitig entscheidet von der Sollzahl abzuweichen, ohne dass Maßnahmen eingeleitet werden. Nicht geregelt ist nämlich, ob die Soll-Besetzung auch einzuhalten ist, wenn Stationen nicht vollständig belegt sind. Hierzu hatte ver.di zur Vermeidung des einseitigen Umgangs durch Vorstand oder Leitungen folgenden Lösungsansatz unterbreitet:

Bei Belegungsabweichungen gegenüber der Vollbelegung einer Station ist eine Unterschreitung der Soll-Besetzung möglich, solange der Quotient aus belegten Betten/Pflegekraft in der Schicht nicht unter den ursprünglichen Quotienten aus vollbelegter Station und schichtspezifischer Besetzung sinkt. Dieser kryptische Satz bedeutet übersetzt (Beispiel), dass eine Station mit 40 Betten, die von vier Pflegekräften betreut werden soll (40 geteilt durch 4 = 1 Pflegekraft auf 10 Betten), bei 30 Betten mindestens noch drei Pflegepersonen stellen muss. Dabei würde kaufmännisch gerundet, so dass bis 34 Betten noch drei Pflegekräfte ausreichen, ab 35 Betten aber vier Kolleginnen und Kollegen vor Ort sein müssen.

Ein Vorschlag, über den man aus unserer Sicht zumindest nachdenken könnte. Richtig dreist ist deshalb die Antwort des Vorstands, man würde zusichern, dass die in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung festgelegten Untergrenzen eingehalten würden. Ein Witz, wenn man weiß, dass diese Verordnung lediglich drei Bereiche außerhalb der Intensivmedizin umfasst. Eine Provokation gar, wenn einer dieser Bereiche die Geriatrie ist, welche am Uniklinikum noch nicht einmal vorkommt!
Jetzt wird sich ver.di mit den Antworten des Arbeitgebers beschäftigen. Eine entsprechende Information geht Ihnen in den nächsten Tagen zu.

40 Stellen nicht-pflegerischere Bereiche
Im Rahmen der 40 zusätzlichen Stellen für die nicht-pflegerischen Berufe hat uns das UK vorgeschlagen, zur Entlastung der Pflegekräfte Rettungssanitäter_innen zum Transport der Patient_innen vom und zum OP einzustellen. Nun haben wir aber für diese Stellen Stellenausschreibungen vorgelegt bekommen, die ein Zwischending zwischen Krankentransportdienst, Bettenzentrale und Medita sind. Wir haben Einwände dagegen erhoben. Das UK hat eingeräumt, dass die Planung noch nicht ganz ausgegoren sei.

In fünf Bereichen gibt es Differenzen zwischen den Zahlen, die uns die Kolleg_innen in diesen Bereichen melden und den Zahlen des UK, was die Ausgangszahl der 40 zusätzlichen nicht-pflegerischen Stellen anbetrifft, auf die die zusätzlichen erstreikten Stellen aufgebaut werden sollen. Hierzu gab es für diese Bereiche Gespräche mit der Personalabteilung und dem PR. Es scheint so, als wenn die Zahlenunterschiede ausgeräumt werden könnten, so dass endlich die zusätzlichen Stellen ausgeschrieben werden können.