Personalrats-Rundmail August 2019

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusVereinbarung zur Entlastung der Beschäftigten
Als Ergebnis des Streiks im letzten Jahr ist in der Vereinbarung zur Entlastung der Beschäftigten auch vereinbart worden, 40 zusätzliche Stellen im nicht-pflegerischen Bereich zu schaffen. Es hat einige Zeit gebraucht, bis zwischen dem UK und uns die konkrete Verteilung der zusätzlichen Stellen geklärt war. Schwierig war auch die Verständigung darauf, von welcher Anzahl an Stellen ausgehend die zusätzlichen Stellen der jeweiligen Bereiche gezählt werden sollen. Das sind die Bereiche, die die zusätzlichen Stellen nun erhalten werden:
-Drei Vollzeitstellen (VZ) werden angerechnet für die Verbesserung der Dienstzeiten der UK-Reinigerinnen
-9 VZ gehen in die Serviceassistenz, was auch der Entlastung der Pflegekräfte dient
-4 VZ bekommt der Einkauf
-Mit 5 VZ soll ein Pool für den Arbeiter_innenbereich eingerichtet werden
-Eine halbe Stelle bekommt die Wäscheannahmestelle
-2 VZ gehen in die Apothekenlogistik
-2 VZ bekommt die Zentrale Sterilgutversorgung
-1 VZ wird in der Verwaltung der Bildungsakademie eingerichtet
-2 VZ gehen in die Personalabteilung
-Eine halbe Stelle bekommt die Betriebskindertagesstätte mit einer Serviceassistentin
-Eine halbe Stelle bekommt die Ergotherapie
-1 VZ MTLA bekommt die Mikrobiologie
-2 VZ gehen in den sogenannten Entnahmebereich der Transfusionsmedizin
-1 VZ bekommt die Physiotherapie im OZ II und im WHZ
-1 VZ MTRA geht in die Nuklearmedizin und 2 VZ gehen in die Röntgenabteilung
-In der Phoniatrie und der Pädaudiologie sowie der Audiologie werden jeweils eine halbe Stelle eingerichtet
-1 VZ geht in das Nieren-TX-Büro
-1,5 Stellen werden für die Praxisanleitung MTRA, MTLA und Physiotherapie eingerichtet

Der PR konnte nicht alle Wünsche der Streikbereiche durchsetzen, ist aber mit der jetzigen Aufteilung zufrieden. Von den 40 Stellen sind zurzeit ca. 30 schon besetzt oder in der Ausschreibung. Die verbleibenden 10 Stellen werden hoffentlich auch bald besetzt sein, damit die Entlastung endlich ankommt.

Zu den Entlastungsforderungen des Krankentransportdienstes hat es einen weiteren Gesprächstermin gegeben. Einzelne Forderungen sind auch inzwischen umgesetzt worden.

Einstellungs- und Arbeitsbedingungen der neuen Pflegekräfte aus dem Ausland
Wie wir bereits berichtet haben, plant die Pflegedirektion (zunächst einmal) zehn serbische Pflegekräfte über die DEKRA ans UK „zu holen“. Wir freuen uns über alle neuen und zusätzlichen Kolleg_innen, jedoch finden wir, dass den Kolleg_innen wichtige Bedingungen gewährt werden müssen. So verlangt das UK, dass die neuen Kolleg_innen die Kosten für den Deutschkurs und die Übersetzungsgebühren für die Anerkennung der Berufserlaubnis aus eigener Tasche zu bezahlen. Als hätten die Kolleg_innen durch den Umzug nicht schon genug Ausgaben am Hals. Wir vertreten die Ansicht, dass diese Kosten vom UK zu tragen sind. Das UK hat die Kolleg_innen angeworben und eingestellt, weil es ihre Arbeitskraft benötigt. Und es ist Aufgabe des Klinikums, die Mittel bereitzustellen, damit sie ihre Arbeit machen können. Dazu gehören die notwendigen deutschen Papiere und der Sprachkurs ebenso wie die Bereitstellung von Arbeitskleidung und -material.

Obwohl eben einige Fragen, die die Anwerbung betreffen, noch nicht abschließend geklärt waren, wurde uns Ende Juli mitgeteilt, dass aufgrund eines Missverständnisses zwischen der Personalabteilung und der Pflegedirektion plötzlich zum 1. August 2019 drei mazedonische Kolleginnen eingestellt werden würden. Obwohl – wie gesagt – zum Anwerbungsprozess noch nicht alle Fragen geklärt waren. Aber erst recht war mit uns nichts dazu besprochen, wie die Eingliederung den neuen Kolleginnen vonstatten gehen soll. Vielmehr wurde uns direkt angekündigt, dass man bei Widerstand des PR eine sogenannte Eilmaßnahme aussprechen würde, mit der das UK Maßnahmen umsetzen kann, bevor es zu einer Einigung mit dem PR gekommen ist.
Kein guter Anfang für eine eigentlich von uns gar nicht abgelehnte Angelegenheit. Es geht uns darum, dass die drei neuen Kolleginnen einen guten Start bekommen, und die zehn weiteren, die Anfang 2020 kommen sollen, ebenso. Wir waren zeitnah nach der Einstellung auf den entsprechenden Stationen und haben mit den „neuen“ und den „alten“ Pflegekräften gesprochen. Außerdem gab es inzwischen zwei Termine mit der Pflegedirektion, bei der konkrete Maßnahmen besprochen worden sind, die einen guten Start ermöglichen sollen.
Ein paar Sachen müssen uns nun noch schriftlich zugesagt werden. Z.B. dass zumindest am Anfang nur eine von den neuen Kolleginnen pro Station eingesetzt werden soll, und wie die Fortsetzung des Deutschunterrichts – während der Arbeitszeit – garantiert werden kann. Ein paar andere Sachen, wie z.B. die Etablierung eines Mentorensystems neben dem bereits geplanten Patensystem müssen noch besprochen und vereinbart werden.
Wir begrüßen auf jeden Fall auf diesem Wege die neuen mazedonischen Kolleginnen nochmals herzlich und wünschen ihnen, dass sie sich schnell bei uns als Teil der Belegschaft einleben werden.

Gärtnerarbeiten MZ
Wie wir in der letzten Rundmail berichtet haben, hat der PR die Mitbestimmung zur Vergabe der Gärtnerleistungen im MZ an eine externe Firma zur Mitbestimmung eingefordert. Fünf Mal im Jahr werden dort auf den Terrassen im Innenhof Arbeiten durchgeführt, für die man angeseilt sein muss. Da im UK weder die Ausrüstung hierfür zur Verfügung steht, noch unsere Kollegen in der Gärtnerei Routine bei solcher Art von Arbeit entwickeln können, was sie wiederum dann bei der Durchführung gefährdet, hat der PR nach Rücksprache mit den betroffenen Gärtnern die Fremdvergabe zur Kenntnis genommen. Wir warten aber immer noch auf eine angeforderte Übersicht der Gärtnerarbeiten, die außerdem noch an Fremdfirmen vergeben sind.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-Ab dem 01.01.2020 wird das neue Pflegeberufegesetz in Kraft treten, wodurch sich auch zahlreiche Änderungen im Rahmen der Ausbildung ergeben. Wir haben hierfür einen Vorschlag für eine Dienstvereinbarung an das UK gesendet und warten noch auf einen Gesprächstermin, um über die notwendigen Regelungen zu sprechen.
-Am 19.9.19 findet ab 8:00 Uhr unsere Jugend- und Auszubildendenversammlung im Hörsaal des OPZ II statt. Dazu sind alle Auszubildenden und Praktikant*innen herzlich eingeladen und von ihrer Arbeit freizustellen.

Pflegedienst
-Abbau von Überstunden möglich: Die Station war an diesem Tag mehr als ausreichend mit Pflegepersonal besetzt. Selten genug ist das ja. Da kam Schwester Sonnenschein auf die Idee, mal anzufragen, ob sie da denn nicht frei oder einen Urlaubstag nehmen könne. Genug Überstunden und Urlaub hatte sie ja noch. „Nein, das geht nicht“, antwortete ihr die Leitung, „wir müssen erst einmal abwarten, ob auch die anderen Stationen gut besetzt sind.“ Falsch! Denn nach Pflegedirektorin Frau Schmidt-Rumposch, die wir dazu angefragt haben, gibt es keine Auflage an die Leitungen, erst einmal den Besetzungsstatus der anderen Stationen abwarten zu müssen.

-Die Besprechungen zum „Urlaub 2020“ rücken näher. Von daher noch einmal zu Ihrer Kenntnis:
1. Nach einer abgestimmten Regelung zwischen dem UK und dem PR dürfen fünf Urlaubstage zur freien Verfügung verbleiben. Sie müssen also nicht zwingend verplant werden. Die sich im laufenden Kalenderjahr ergebenden Zusatzurlaubstage sollen dabei bereits bei der Urlaubsplanung berücksichtigt werden. Wenn Ihnen also insgesamt 36 Urlaubstage zustehen, bräuchten Sie nur 31 verplanen.
2. Sie allein planen Ihren Urlaub. Hierbei gibt es keine Einschränkungen. Sie dürfen deshalb auch sechs Wochen am Stück planen, wenn Sie das möchten.
3. Genehmigt wird der Urlaub durch Ihren Vorgesetzten.
4. Kann zwischen Ihrer Urlaubsplanung und den Vorstellungen Ihres Vorgesetzten kein Einvernehmen erzielt werden, muss die Mitbestimmung des Personalrats eingeleitet werden.
5. Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden. Dabei soll ein Urlaubsteil von mindestens zwei Wochen Dauer angestrebt werden.
6. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.
7. Urlaub muss im Kalenderjahr genommen (abgeschlossen) und nicht nur angetreten (begonnen) sein.
8. Urlaub kann nur übertragen werden, wenn entweder betriebliche (Urlaubsantrag wurde abgelehnt) oder persönliche (Erkrankung) Gründe die Realisierung des Urlaubs unmöglich gemacht haben.

-Mitbestimmung der Dienstpläne aller bettenführenden Stationen: Wie im Mai berichtet, sagt das UK für alle in der Sollbesetzung unterschrittenen Dienste Bettensperrungen zu, wenn diese bis zum betreffenden Tag nicht entsprechend nachbesetzt werden können. Diese Verfahrensweise basiert auf einem in der Einigungsstelle herbeigeführten Vergleich.
Aufgrund dieser schriftlichen Zusage werden auch unterbesetzte Dienstpläne von uns nicht abgelehnt, da die Umsetzung verbindlich ist. Sollten Sie den Eindruck haben, dass dennoch Bettensperrungen nicht vereinbarungsgemäß vollzogen werden, freuen wir uns über eine kurze Meldung von Ihnen. Insgesamt beobachten wir seit dieser Regelung eine deutliche Zunahme von Bettensperrungen mit der Begründung Personalmangel. An dieser Stelle möchten wir Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass der PR die Dienstpläne nur auf Einhaltung der vereinbarten Sollbesetzung überprüft. Sollten Sie einen davon abweichenden Bedarf haben, melden Sie sich bitte bei uns.

-Mitbestimmung der Dienstpläne in den OP-Bereichen: Der PR hat nun auch die regelmäßige Vorlage der Dienstpläne aller OP-Bereiche angefordert. Diese wurden erstmalig für den Monat Oktober zur Mitbestimmung vorgelegt. In fünf von insgesamt neun OP-Bereichen wurde die in der Entlastungsvereinbarung vereinbarte Sollbesetzung nicht erfüllt. Aus diesem Grund hat der PR diese Dienstpläne zunächst abgelehnt. Wir beziehen uns hier auf die abgeschlossene Entlastungsvereinbarung, die bereits zum Zeitpunkt der Dienstplanung eine Ergreifung von Maßnahmen zur Entlastung vorsieht. Ein denkbarer Umgang mit unterschrittenen Diensten wäre ein Verfahren analog zu den Stationen (s.o.), nämlich eine verbindliche Zusage zur Leistungsanpassung (Saalschließung wegen Personalmangel), wenn bis zur betreffenden Schicht die Sollbesetzung nicht erreicht werden kann.

-Anschaffung von 8 zusätzlichen Dialysegeräten: Die Beschäftigten der M-Dialyse haben dem PR mitgeteilt, dass acht zusätzliche CVVHD-Geräte angeschafft werden sollen. Sie haben berechtigterweise die Befürchtung, dass die zusätzlichen Geräte auch eingesetzt werden und von den vorhandenen Dialyse-Pflegekräften betreut werden müssen. Der PR vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass eine Leistungserweiterung nur mit einer entsprechenden Personalaufstockung umsetzbar ist. Aus diesem Grund hat der PR seine mitbestimmungsrechtliche Beteiligung eingefordert.

Kurznotizen
-Im Zusammenhang mit dem IT-Ausfall vor einigen Wochen waren die ZIT und das Zentrallabor besonders belastet. Der PR hat mit den betroffenen Kollg_innen gesprochen. Die Rückmeldungen von denjenigen, die wir zufällig angetroffen haben, waren in etwa: „Besondere Umstände erfordern besonderes Verhalten“. Wenn Sie betroffen sind, wir Sie nicht angetroffen haben und Sie das anders sehen, melden Sie sich bitte bei uns.
-Der PR hat den verlängerten befristeten Einsatz von zwei MeDiTA-Kollegen im Zentrallabor zur Kenntnis genommen.
-Neuerdings wird die Belieferung der Ruhrlandklinik und des St. Josef Krankenhauses mit Apothekenmaterial aus dem UK durch den UK-Transportdienst übernommen. Nach Rücksprache mit den betroffenen Fahrern hat der PR die Maßnahme für sechs Monate zur Kenntnis genommen. In dieser Zeit soll erfasst werden, ob für die zusätzliche Arbeit zusätzliches Personal nötig ist.
-Der PR hatte den Dienstplan für die ZSVA im OZ II für Oktober beabsichtigt abgelehnt. Es geht immer noch um die Freiwilligkeit, am Nachtdienst teilzunehmen. Wir haben den Dienstplan zwar inzwischen zur Kenntnis genommen – wann die Freiwilligkeit erfasst wird, ist aber immer noch strittig.
-Der PR hat mit dem Sicherheitstechnischen Dienst die neuen Schulräume der OTA-Schule in der Theodor-Althoff-Straße besichtigt. Damit verbunden ist auch eine Erweiterung der Ausbildungskapazität in der Bildungsakademie. Die neuen Räumlichkeiten stellen nach erster Einschätzung eine deutliche Verbesserung für alle Beschäftigten dar. Zukünftig ist dort auch die Ausbildung der MTRAs geplant.

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juli 2019 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 37 Neueinstellungen waren16 befristet und 21 unbefristet. Von 41 Weiterbeschäftigungen waren 25 befristet und 16 unbefristet.

PR vor Ort
Um den Kontakt mit Ihnen außerhalb des Personalratsbüros noch besser gestalten zu können, werden die freigestellten PR-Mitglieder weiterhin jeden Donnerstagmorgen von
8 bis 9 Uhr in wöchentlich wechselnden Bereichen für alle Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen. Die nächsten Termine sind:

5. September: Dekanat, Audimax und BTG
12. September: Pathologie
19. September: ZIT
26. September: Apotheke

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.