Covid-19: 12,5-Stunden geplant

Für die Intensivstationen, den Flexi- und Intensivspringerpool, die Station NC 1 und die Zentralen Notaufnahmen beabsichtigt das UK die Einführung von Schichten mit einer Anwesenheitsdauer von 12,5 Stunden (inklusive einer Pause von 45 Minuten). Für die Dialyse soll ein Spätdienst von 15:30 – 24:00 Uhr eingerichtet werden.

Die Schichten sollen im Tagdienst von 06:30 – 19:00 Uhr und im Nachtdienst von 18:30 – 07:00 Uhr gehen. Es ist beabsichtigt, eingesetzte Leiharbeiter*innen ebenfalls zu diesen Zeiten arbeiten zu lassen. Gestartet werden soll nach einer Verschärfung der Situation quasi auf Zuruf. Zur Orientierung sollen bis dahin die 12,5-Stunden-Schichten parallel zu den bereits bekannten Dienstplänen geführt werden. Das Ende der 12,5-Stunden-Schichten ist dann vorgesehen, wenn die Behandlung der Patient*innen wieder in den „normalen intensivmedizinischen Strukturen“ erfolgen kann.

Das UK bevorzugt Schichtfolgen bestehend aus einem Tagdienst, einem Nachtdienst und einem freien Tag („Ausschlaftag“) über zwei Wochen hinweg, mit einer freien Woche im Anschluss. Alternativ soll auch die Bildung von Schichtblöcken mit maximal vier aufeinanderfolgenden Diensten mit zwei bis drei freien Tagen im Anschluss möglich sein. Das Verhältnis von Pflegekraft zu Patient soll übrigens nicht verändert werden. Falls doch, sind Korrekturen nach unten (Verschlechterung) eher zu erwarten.

Die langen Schichten werden möglich, weil die Bezirksregierung das Arbeitszeitgesetz als Reaktion auf die Corona-Krise gelockert hat. Maximal sind nun 60 Stunden in der Woche und 12 Stunden täglich erlaubt, wenn innerhalb von 24 Wochen eine durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. An mindestens 15 Sonntagen im Jahr darf nicht gearbeitet werden.

Zur Begründung der Notwendigkeit der Schichten führt das UK die Befürchtung an, dass schwerstkranke Patienten bei Ausweitung der Corona-Krise mit den derzeitigen Schichtmodellen nicht mehr adäquat behandelt werden können. Außerdem behauptet das UK, dass die angebotenen Schichten den Biorhythmus weniger belasten und sich die längeren Erholungsphasen positiv auf Sie auswirken.

Da nicht wenige der Betroffenen und der Personalrat das anders sehen, haben wir die Maßnahme beabsichtigt abgelehnt. Exemplarisch wollen wir einige Gründe aufführen:
– Wir halten die 12,5-Stunden-Schichten für ungesund. Insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die betroffenen Kolleg*innen überwiegend in voller Schutzbekleidung arbeiten müssen.
– Die Schichten werden auch Kolleg*innen abverlangt, die ein höheres Lebensalter erreicht haben. Für diese Beschäftigten werden die Schichten noch belastender sein. Gesundheitsschutz ist hier nicht erkennbar.
– Der PR ist davon überzeugt, dass die Beibehaltung der normalen Schichten besser funktionieren würde, auch aufgrund der geringeren Belastung für die Betroffenen.

Außerdem war das UK Essen nicht bereit, eine Dienstvereinbarung über Punkte abzuschließen, die aus unserer Sicht (für viele Berufsgruppen) während der Corona-Krise wichtig sein können.
Unsere Forderungen sind:

1. Das UK muss nachvollziehbar und schriftlich definieren, welche Schutzbekleidung bei welcher Tätigkeit vorgehalten und getragen werden muss. Wir haben eine Vermutung, warum uns die eingeforderte Liste bislang nicht zur Verfügung gestellt wurde: Wenn Regeln nicht bekannt sind oder schriftlich vorliegen, kann das UK auch nicht gegen sie verstoßen. Wir Beschäftigten aber sehr wohl…

2. Für Beschäftigte, die ihre Kinderbetreuung gewährleisten müssen, hat das UK Vorsorge zu treffen.

3. Bei Beschäftigten, die nach Einschätzung des Robert-Koch-Institutes zu den Risikogruppen gehören, hat das UK die Umsetzung in Nicht-Corona-Bereiche zu veranlassen. Dies betrifft ausdrücklich auch Beschäftigte jenseits des 50. Lebensjahres.
Sollten Sie einer Risikogruppe angehören, können Sie uns unter der Telefonnummer 3450 kontaktieren.

4. Da zu erwarten ist, dass eine ordnungsgemäße Pause (Abwesenheit von Arbeit oder Arbeitsbereitschaft) in vielen Fällen nicht realisiert werden kann, muss die Pause grundsätzlich bezahlt werden. Zusätzlich muss der Empfehlung der Bezirksregierung Düsseldorf gefolgt und die Pause auf eine Stunde erhöht werden. Dies fordert die Bezirksregierung z.B. auch für Arbeitszeiten, die durch Bereitschaftsdienste auf deutlich mehr als neun Stunden verlängert werden.

5. Teilzeitkräfte dürfen gegen ihren Willen nicht überplant werden. Entstandene Plusstunden sind in Freizeit auszugleichen. Eine Auszahlung darf nur auf Wunsch erfolgen.

6. Das Schreiben einer Überlastungsanzeige muss vereinfacht werden.

7. Die Notfallanrufe innerhalb des UK Essen (sogenanntes „Rea-Telefon“) erfolgen derzeit über die Telefonnummern 1000 und 1001. Sie landen damit auf den Stationen IT 2 und INTK; beides Intensivstationen, die Corona-Bereiche sind. Neben vielen anderen Gründen sollte allein diese Tatsache ausreichen, um die vorgenannten Stationen von dieser Aufgabe zu befreien.

8. Der PR fordert für alle Berufsgruppen eine angemessene Gefahrenzulage. Beschäftigte, die wegen Corona in höher bewerteten Bereichen eingesetzt werden (z.B. „Normalstation“, dann IMC), erhalten die Zulage für höherwertigere Tätigkeiten.

9. Aus dem Protokoll der bayerischen Kabinettssitzung vom 24.03.2020: „Die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie sind enorm. Als Zeichen der Anerkennung unterstützt die Bayerische Staatsregierung deshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Krankenhäuser, Universitäts- und Reha-Kliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen mit kostenfreier Verpflegung. (…) Die Verpflegungskosten des gesamten bayerischen Krankenhauspersonals während der Arbeit werden ab dem 1. April 2020 vom Freistaat Bayern übernommen. Die Verpflegung wird dabei über die Kantinen der jeweiligen Einrichtungen organisiert.“ Wir fordern das gleiche für NRW!

10. Einen Pandemieplan für das UK konnte oder wollte uns das UK nicht vorlegen.

Die vom UK geplanten Zeiten müssen nach unserer Ablehnung nun erörtert werden. Kommt auch dann keine Einigung zustande, sieht das Landespersonalvertretungsgesetz die Einleitung der sogenannten Einigungsstelle unter Vorsitz einer Arbeitsrichterin vor.

Es muss aber befürchtet werden, dass das UK diesen Schritt umgehen wird und die Arbeitszeiten über eine Eilverfügung umsetzt.

Wir wünschen Ihnen für die kommende Zeit viel Kraft!