Der Personalrat zur Corona-Krise III

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus-Seit einigen Wochen hat Klüh Catering – Betreiber der Küche des UK – einen Teil der dort Beschäftigten in Kurzarbeit geschickt. Wir als PR des UK haben von Anfang an die Meinung vertreten, dass es im UK genügend Arbeit gibt: Keine Kolleg*in sollte daher gezwungen werden, von dem niedrigen Kurzarbeitergeld leben zu müssen. Wir freuen uns, dass zumindest in der Betriebskindertagesstätte eine Klüh-Kollegin als Servicekraft (statt Kurzarbeit) eingesetzt ist und außerdem zwei Kolleginnen in der Näherei. Doch was ist mit den Anderen? In der Bettenzentrale werden von einem Kollegen FFP-Masken aufbereitet. Auch hier hat der PR vorgeschlagen, dass diese Arbeit von einem Klüh-Kollegen statt Kurzarbeit gemacht werden kann, zumal die Kollegen in der Bettenzentrale selber genug zu tun haben. Und vor allem sind die Reinigerinnen momentan durch sehr viel mehr sogenannter Scheuer-Wisch-Reinigungen sehr belastet und könnten dringend Entlastung durch zusätzliche Hilfskräfte brauchen!

-Während der Geschäftsführer der Gebäude-Service GmbH (GSG – ausgegliederte Reinigungstochter des UK), der gleichzeitig Personaldezernent des UK ist, es bislang ablehnt, über die Forderungen der GSG-Reinigerinnen nach mehr Lohn und mehr Zeit zum Reinigen zu verhandeln, haben Beschäftigte des UK ihre Unterstützung der Forderung zum Ausdruck gebracht. An vielen Stellen im Gelände hängen Solidaritätsfotos von UK-Beschäftigten mit den Forderungen der GSG-Kolleg*innen. Die Niedriglöhne, die schlechten Arbeitsbedingungen (noch schlechter seit Corona) sowie die Forderungen unserer GSG-Kolleginnen und die 300 Unterschriften, die sie dafür gesammelt haben – all dies ist mittlerweile auch über das Klinikum hinaus bekannt geworden. ver.di, die WAZ und die NRZ haben darüber berichtet. Vor kurzem ist außerdem ein ausführliches und sehr lesenswertes Interview mit einer Kollegin der GSG in der Zeitung „Die Zeit“ erschienen. Den Artikel finden Sie hier: https://www.zeit.de/arbeit/2020-04/reinigungskraefte-krankenhaeuser-hygiene-infektionsschutz-coronavirus-belastung

-Wir sind sehr verwundert, warum das Parken im Parkhaus Virchowstraße wieder für alle kostenpflichtig ist (siehe Corona-Newsletter des Vorstandes vom 30.04.20). Schließlich wird immer noch von den entsprechenden Stellen geraten, nach Möglichkeit den ÖPNV zu meiden! Außerdem gilt immer noch das Besuchsverbot, so dass von Platzmangel (der sonst immer als Vorwand angeführt wird, warum wir keinen Anspruch auf kostenlose Beschäftigtenparkplätze hätten) keine Rede sein kann.

-In einigen Bereichen sind die Pausenräume so klein, dass selbst beim Essen-in-Schichten die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Besonders problematisch ist dies für die Anästhesie-Beschäftigten im OZ II. Hier gibt es eigentlich einen sehr großen Besprechungsraum der Anästhesie direkt vor dem OP-Bereich, der zumindest für einen Pausenkorridor zum Essen genutzt werden könnte. Das wäre die einfachste Lösung! Stattdessen muss nun jeden Morgen irgendwie neben der grundsätzlichen Problematik der Pausengewährung organisiert werden, wer wann wo Pause machen kann. Der neue Klinikdirektor teilte uns mit, dass er auf den Besprechungsraum regelmäßig und vor allem kurzfristig zurückgreifen müsse und bittet um unser Verständnis. Das kann der PR angesichts der Gefährdung von Kolleg*innen beim besten Willen nicht aufbringen!

-Der PR hat aus dem Newsletter des Vorstandes erfahren, dass in der Radiologie Homeoffice eingeführt worden ist und seine Mitbestimmungsrechte dazu eingefordert. Diese sieht das UK nicht, sodass wir eine Eilmaßnahme vor Gericht zur Wahrung unserer Rechte einreichen mussten. Natürlich gibt es in der jetzigen Situation unendlich viele halb-offizielle Homearbeitsplätze (HAP) – natürlich nicht nur am UK. Wegen der gegebenen Umstände ist dies auch in vielen Fällen uneingeschränkt sinnvoll. Und dass viele von den jetzt aus der Not geborenen HAP auch nach der Corona-Zeit erhalten bleiben, ist auch nicht in allen Fällen falsch.

Aber für solche HAP müssen zum Schutz der Beschäftigten bestimmte Voraussetzungen festgelegt werden, wie z.B. wer bezahlt die „schnelle“ Internetleitung oder den Telefonanschluss; wessen Computer wird benutzt; von wann bis wann muss ich im Homeoffice erreichbar sein, was passiert, wenn ich zuhause einen Unfall habe,… All dies ist mit uns für die Radiologie nicht besprochen worden, und das UK weigert sich auch, diese Klärung mit uns nachzuholen. Außerdem ist auch für Laien erkennbar, dass diese HAPs nicht erst zur Corona-Zeit vorbereitet wurden.

-Dem PR ist eine Dienstanweisung zur Mitbestimmung vorgelegt worden, die das Tragen des Mund- und Nasenschutzes (MNS) im Gelände vorschreibt. Der PR hat gegen die Maßnahme an und für sich keine Einwände. Aber auch hier müssen die Regeln und die Vorbedingungen klar sein. Was mache ich, wenn ich den MNS beim Essen in einem vollen Pausenraum abnehmen möchte und es gibt keinen anderen Pausenraum und keine andere Pausenzeit? Bis wann gilt die Regelung? Bekommen Beschäftigte, die schwere körperliche Arbeit mit MNS verrichten müssen, zusätzliche Pausen, da das Arbeiten unter dem MNS anstrengend ist? Was ist, wenn es nicht genügend Masken in dem Bereich gibt oder nur eine pro Tag ausgehändigt wird (auch davon hören wir immer wieder)? Um alle diese Fragen und Bedingungen zu klären, hat der PR die Maßnahme erst einmal beabsichtigt abgelehnt.

-Nachdem einige von Ihnen bei uns angefragt haben, warum in vielen Beschäftigtentoiletten keine Desinfektionsmittel vorgehalten werden, gaben wir im Rahmen eines Gespräches die Frage an den Vorstand weiter. Laut diesem gibt es kein Problem, da Desinfektionsmittel am UK selbst hergestellt werden kann. Die Antworten, die Sie durch Ihre Vorgesetzten erhalten, sehen aber teilweise anders aus. Hier wird oft auf Lieferengpässe verwiesen. Was stimmt denn nun? In der Hoffnung eine Klärung herbeiführen zu können, haben wir deshalb auch die Covid19@uk-essen.deangeschrieben. Mit einer konkreten Fragestellung und Angabe von Raumnummern zu Toiletten, in denen Desinfektionsmittel fehlt. Bislang sind wir ohne Antwort und die Toiletten ohne Desinfektionsmittel geblieben.

-Grundsätzlich kommt bei Versicherten, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt waren, die Anerkennung als Berufskrankheit in Betracht. Nachzuweisen, wo man sich angesteckt hat, wird in der Praxis nicht einfach sein. Daher ist die Verfolgung von Infektionsketten auch innerhalb des Klinikums entscheidend und muss möglichst eng erfolgen. Das systematische Testen von Beschäftigten auf Covid-19 spielt dabei eine wichtige Rolle.

Aus diesem Grund sollten Sie im Verdachtsfall auf einem Test bestehen. Wir haben in den letzten Wochen von verschiedenen Seiten gehört, dass mit solchen Anfragen seitens der Beschäftigten sehr unterschiedlich umgegangen wird. Sollten Sie Probleme haben, melden Sie sich bei uns.

Besteht der Verdacht, dass eine Berufskrankheit vorliegt, ist eine Berufskrankheits-Anzeige zu erstatten. Grundlage hierfür bilden eine positive Testung, entsprechende Krankheitsanzeichen sowie die Vermutung eines Infektionsweges über die besondere berufliche Tätigkeit. Weiterführende Informationen finden Sie unterhttps://www.unfallkasse-nrw.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/themen/coronavirus.html und https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/FAQ/FAQ_node.html