Personalrats-Rundmail Juni 2020

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Viele Auszubildende haben aktuell virtuellen Unterricht über Videokonferenz-Plattformen. Leider funktioniert das Ganze oft technisch nicht einwandfrei, da es teilweise an der nötigen Ausstattung fehlt und nur mit dem kleinen Smartphone-Bildschirm gearbeitet werden kann. Präsentationen sind dort meistens nicht lesbar. Das UK ist aktuell auf der Suche nach passenden Tablets. Ob am Ende jeder Auszubildende, der eins benötigt, auch eins bekommt, bleibt aber noch abzuwarten.
Die Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz (MFA, Kaufleute und handwerkliche Berufe) haben aktuell auch keine Berufsschule. Sie bekommen aber zum Teil trotzdem theoretische Aufgaben von der Schule. Dafür besteht Anspruch auf Freistellung wie sonst für die Berufsschule. Das bedeutet Lernen an einem ungestörten Ort im Klinikum oder von zuhause aus.
Sollte es dabei Probleme geben, meldet Euch bei uns. Wir sind wie gewohnt erreichbar (jav@uk-essen.de oder Telefon 2005), denn Gesetze in der Ausbildung gelten auch weiterhin – trotz Corona.

Kurznotizen
Der PR beschäftigte sich gerade (erneut) mit dem Thema Flexirente. Falls Ihnen Anträge dazu bereits vom UK abgelehnt worden sind, melden Sie sich bitte bei uns.

Neue Lager
Die Unternehmensberatungsfirma KPMG hat dem PR in einer Auftaktveranstaltung vorgestellt, dass die verschiedenen Lager im UK Gelände im August dieses Jahres in das alte Karstadt-Gebäude an der Theodor-Althoff-Straße ausgelagert werden sollen. Von der Anmietung hat der PR aus der Zeitung erfahren, obwohl wir bei solchen Sachen vorab informiert werden müssen. Die Verlagerung bedeutet für die Kollegen des Lagers einen kurzfristigen Wechsel des Arbeitsplatzes und mindestens für den Transportdienst wesentliche Veränderungen. An nichts ist der PR bisher offiziell beteiligt worden – aber die Umzugswagen sind vermutlich schon bestellt…

PR vor Ort
Während der Corona-Zeit hat der PR seine jeden Donnerstag stattfindenden „PR vor Ort-Besuche“ eingestellt. Wir möchten dies aber nun ab Juni wiederaufnehmen. Um die notwendigen Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen einhalten zu können, werden wir aber nicht wie bisher durch die Gebäude laufen und zu Ihnen direkt in die einzelnen Bereiche kommen. Wir werden an einem bestimmten Standort für Sie zwischen 8 bis 9 Uhr zur Verfügung stehen. Wo wir genau sein werden, erfahren Sie kurz vorher durch Aushänge in Ihrem Gebäude.
4. Juni: OZ II und WHZ
18. Juni: Apotheke und Pathologie
25. Juni: Betriebskindertagesstätte und Robert-Koch-Haus

Atemschutzmasken
In einigen Bereichen müssen Corona-bedingt FFP-Masken über einen längeren Zeitraum getragen werden. Atemschutzmasken sind in Klassen eingeteilt und schützen bei der Arbeit. Bezeichnet werden sie als partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken; unterteilt werden sie in die Schutzklassen FFP2 und FFP3.
Folgende maximale Trage- und Erholungszeiten werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (DGUV) empfohlen, wobei Erholungszeiten keine Pausen, sondern das Bearbeiten anderer Tätigkeiten ohne FFP-Maske sind:

FFP3-Atemschutzmasken mit Atemventil: Tragezeit von maximal 120 Minuten
FFP2-Atemschutzmasken ohne Atemventil: Tragezeit von maximal 75 Minuten
Bei beiden Maskenarten wird eine Erholungszeit von 30 Minuten vor der erneuten Verwendung empfohlen. Nähere Informationen zu der DGUV Regel 112-190 finden Sie unter: https://bit.ly/3gznsRf

Das Robert Koch Institut (RKI) empfiehlt zur Behandlung und Pflege von Patient*innen mit einer Infektion durch das Coronavirus SARS-CoV-2 FFP2 Masken sowie FFP3 Masken. Wie lange eine FFP-Maske getragen werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Laut Atemschutz-Norm EN 149 darf eine Maske über eine 8-Stunden Schicht hinweg verwendet werden. Die Norm sieht jedoch auch wiederverwendbare FFP-Masken vor, deren Dichtlippe gereinigt und desinfiziert werden kann. Diese Masken sind mit „R“ für „reusable“ gekennzeichnet.
Beim Einsatz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ist die Wiederverwendbarkeit von FFP Atemschutzmasken nicht eindeutig geklärt. Wie auch andere Gegenstände und Oberflächen kann die Innenseite der Atemschutzmaske beim Ab- und Wiederaufsetzen mit Viren kontaminiert werden. Durch geeignete Maßnahmen kann dies verhindert werden. Eine Empfehlung des Robert Koch Instituts zum Umgang mit FFP-Masken finden Sie hier.

Darüber hinaus empfiehlt das BMAS, dass neben den physischen zusätzlich auch psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden sollen und darauf basierend geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollen.

Portionsgrößen Kantine
Seit Wochen streitet der PR mit Klüh und auch dem UK über die Portionsgrößen der in der Kantine ausgegebenen Essen. Der Essenspreis ist sowieso durch die zusätzlichen Kosten für die Verpackung höher als sonst und außerdem sind mindestens bei den Menüs 1-3 die Portionen kleiner als bei der normalen Ausgabe. Klüh und das zuständige Dezernat haben gemessen und gewogen und nochmal gemessen und gewogen. Aber am Ende beißt die Maus keinen Faden ab: Die Portionsgrößen sind kleiner – so klein, dass selbst normale „Esser“ nicht davon satt werden. Und nun wird solange darüber gestritten, bis die Kantine demnächst wieder im Normalbetrieb auf ist…

Urlaub und Vertretungsregelung
Aus einigen Bereichen wurde die Frage an den PR gestellt, ob die auf den Urlaubsscheinen befindlichen Felder „Vertretung durch“ und „Unterschrift der Vertretung“ rechtens sind. Anscheinend erwarten Vorgesetzte damit auch häufig die Benennung einer Vertretung als Voraussetzung zur Genehmigung des Urlaubs. Diese Auffassung ist falsch. Zum einen kann es Ihnen als Beschäftigte*r im Zweifelsfall nicht zugemutet werden im Kolleg*innenkreis um eine Vertretung zu „betteln“, und zum anderen fehlt es Ihnen an der Weisungsbefugnis, die Vertretung anzuordnen und eine Unterschrift einzutreiben. Die Genehmigung des Urlaubs bleibt einzig und allein Aufgabe des Vorgesetzten. Er allein hat zu prüfen, ob Ihr Urlaub aus betrieblichen Gründen möglich ist. Deshalb gilt weiterhin: Sollte zwischen Ihnen und Ihrem Vorgesetzten keine Einigung zur Lage Ihres Urlaubs hergestellt werden können, ist durch den Vorgesetzten die Mitbestimmung mit dem PR über die Personalabteilung einzuleiten. Darüber hinaus müssen die auf den Urlaubsscheinen befindlichen „Vertretungsfelder“ wieder entfernt werden. Da „Urlaub“ in der Einigungsstelle unter Vorsitz einer Arbeitsrichterin derzeit Thema ist, wird der PR diesen Punkt dort einbringen.

Pflegedienst
-Die Pflegedirektion plant, bis Ende 2021 fast 150 Pflegekräfte aus dem Westbalkangebiet, Mexiko und den Philippinen ans UK zu holen; vorrangig auf Normalstationen, aber auch in andere Bereiche. Diese Kolleg*innen werden teilweise ohne anerkannte Berufsgenehmigung herkommen, sodass sie am Anfang wie Pflegehilfskräfte bezahlt werden. Außer mit drei Kolleginnen aus Mazedonien gibt es hier am UK noch keine Langzeit-Erfahrungen, wie die Eingliederung von über Agenturen angeworbenen ausländischen Pflegekräften (vor allem in dieser Anzahl) klappt, auch wenn ein Patensystem und zusätzliche Deutschkurse in der Arbeitszeit zugesagt wurden. Der PR fordert einen Stufenplan, bei dem erst mit einer kleineren Anzahl erprobt wird, wie die Eingliederung läuft, um dann ggf. erst nach und nach weitere Kolleg*innen anzuwerben. Das will das UK aber nicht.

-Anästhesie und OP-Bereiche – Bereitschaftsdienstentgelt und Minusstunden: Im Dezember 2019 und Januar 2020 hat der PR zum Thema berichtet. Nach teils mehrfachen Gesprächsrunden in den betroffenen Teams der Anästhesie und der OP-Bereiche mit Bereitschaftsdienst (HNO, Frauen, AC) haben sich die Beschäftigten, das UK und der PR nun auf Folgendes verständigt:

1. Rückwirkend zum 01.01.2020 werden pro geleistetem Bereitschaftsdienst (BD) 100,- Euro brutto gezahlt.
2. Da es sich bei der Zahlung um einen unständigen Bezug handelt (wie z.B. auch bei Überstunden), wird der Zahlmonat immer der zweite Monat nach Entstehen des Anspruches sein. Werden also fünf BD im Juni geleistet, werden sie mit dem Monat August zur Auszahlung fällig.
3. Die im Zusammenhang mit den BD umstrittene Abrechnung der Stunden bleibt wie gewohnt. Die anfänglich durch das UK beabsichtigte neue Abrechnungsregel tritt nicht in Kraft.
4. Sollte zukünftig eine tarifvertragliche (und hoffentlich noch bessere) Regelung zum Themenkomplex verabschiedet werden, entfällt die Zulage wieder.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.