Sonderrundmail Flexirente

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wurde keine Nachfolgeregelung zum Tarifvertrag-Altersteilzeit abgeschlossen. Dadurch konnte ab 2010 im TV-L keine Altersteilzeit mehr genommen werden.
Seit Juli 2017 soll nun die Flexirente Anreize schaffen, damit mehr Menschen länger ganz oder in Teilzeit arbeiten können. Die Kombination aus Teilrente und Hinzuverdienst soll flexibler und einfacher werden. Durch freiwillige Beiträge, längere Beschäftigungszeiten und höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten ist mehr Rente möglich.

Die Ziele der neuen Flexirente kurz erklärt:
Flexirenten-Gesetz: Drei Wege zu mehr Rente 

1) Freiwillige Beiträge: Sie möchten vor der Regelaltersgrenze die Rente in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie mit Rentenabschlägen rechnen. Jeder Monat vorgezogene Rente führt zu einem Rentenabschlag von 0,3 Prozent. Wer die Rentenabschläge ausgleichen möchte, kann durch die neue Flexirente ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Sonderzahlungen in die Rentenkasse leisten. Die Höhe der Sonderzahlungen, um die Rentenabschläge auszugleichen, erfahren Sie von der Rentenversicherung. Fordern Sie einfach eine Rentenauskunft an.

2) Arbeit im Rentenalter: Sie könnten in Rente gehen, wollen aber aus persönlichen Gründen länger arbeiten? Das neue Flexirenten-Gesetz gibt Ihnen die Optionen dazu.

Option 1: Sie stellen den Rentenantrag und arbeiten zusätzlich. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie trotz Rente weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen oder nicht.
Option 2: Sie arbeiten weiter, leben von Ihrem Gehalt und beantragen die Rente noch nicht. Bei dieser Option erhöht sich die spätere Rentenzahlung um 0,5 Prozent für jeden Monat, den Sie später den Rentenantrag stellen. Wird die Rente zum Beispiel zwei Jahre nach der Regelaltersgrenze beantragt, würde sich die Rente um 12 Prozent erhöhen (24 Mon. x 0,5).

3) Hinzuverdienst zur Frührente: Früher in Rente – das ist der Traum von vielen Arbeitnehmern. Wer mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen kann, darf mit 63 Jahren in Rente gehen. Für jeden Monat Frührente wird aber ein Rentenabschlag von 0,3 Prozent vorgenommen. Nur wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, darf ohne Abschläge früher in Rente gehen. Die Frührente ist immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Wer will, kann sich die Rente durch einen Hinzuverdienst aufstocken. Die Hinzuverdienstgrenze wurde mit der Flexirente auf einen jährlichen Verdienst von 6.300 Euro aufgebessert. Bis zu diesem Freibetrag bleibt die volle Rente, Gehälter darüber werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Rechtsauskunft einholen:
In jedem Fall sollten Beschäftigte, bevor sie sich für eine gesetzliche Teilrente entscheiden, beim Arbeitgeber oder bei den für sie zuständigen (Betriebs-) Rentenversicherungsträgern, also der VBL und der Deutschen Rentenversicherung eine verbindliche Rechtsauskunft einholen, welche Folgen der Teilrentenbezug für die Betriebsrente hat.

Link zur Informationsseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV):
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/04_leistungen/01_rente/flexirente.html

Die Möglichkeit, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, wird allerdings durch den TV-L reglementiert.

Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TV-L endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, „mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat“. Der Gesetzgeber hat also nur die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten.
Die Neuregelung in § 41 Satz 3 SGB VI erfasst jegliche „Vereinbarung“ über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze.
Durch den Abschluss individueller Vereinbarungen kann deshalb der tariflich vereinbarte Beendigungszeitpunkt über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinausgeschoben werden. Dazu ist es erforderlich, dass Arbeitgeber und Beschäftigte/-r während des laufenden Arbeitsverhältnisses eine entsprechende vertragliche schriftliche Vereinbarung vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze abschließen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern:

Flexirente: 0800 1000 4800 (Servicetelefon der Rentenversicherung)
VBL: 0721 93 98 93 1 (Mo und Do von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Abschluss individueller Vereinbarungen: Personalrat
(Frau Cornelia Swillus-Knöchel – Tel. 2729 oder Herr Sven Musolff – Tel. 2191)