Personalrats-Rundmail Februar 2021

Mach meinen Kumpel nicht an! - Gegen Ausländerfeindlichkeit und RassismusNeuer Personalrat
Am 28. Januar ist der neue PR gewählt worden. Wegen Corona musste die Wahl vom Frühjahr 2020 auf jetzt verschoben werden. Der letzte PR war somit fast fünf Jahre im Amt; der neu gewählte wird dafür nur etwas mehr als drei Jahre im Amt bleiben. Von den 21 Sitzen im PR hat die ver.di-Liste 18 Sitze und die VdLA-Liste drei Sitze bekommen. Wir danken allen Wähler*innen für das Vertrauen! Wir danken auch allen PR-Mitgliedern, die in der neuen Amtszeit nicht mehr Mitglied des PR sind, für ihre Arbeit. In den nächsten Tagen werden Sie per Hauspost eine Übersicht mit allen Namen und Kontaktdaten der jetzigen PR-Mitglieder bekommen.

Schließung der Küche und Entlassungen in der Ruhrlandklinik
Vor einigen Jahren noch hat unser jetziger Kaufmännischer Direktor Herr Kaatze gesagt, dass die Küchen im St. Josef Krankenhaus und in der Ruhrlandklinik (die beide 100%ige Tochterunternehmen des Uniklinikums sind) erhalten bleiben. Das sei besser als ein privater Caterer. Mal wieder schöne Worte, an die er sich aber kein bisschen hält.
Erst wurde vor ein paar Jahren die Küche im St. Josef Krankenhaus geschlossen, und viele Kolleg*innen wurden dabei in die Arbeitslosigkeit gestoßen. Und jetzt sollen zum 30. Juni diesen Jahres in der Küche der Ruhrlandklinik die Lichter ausgehen. Ca. 20 Kolleg*innen, die zurzeit dort arbeiten, droht entlassen zu werden. Sie sollen sich in die Schlangen all derjenigen einreihen, die im letzten Jahr ihre Arbeit verloren haben und eine neue Stelle suchen.
Wir finden das ungeheuerlich! Wir wenden uns dagegen, dass schon wieder ein Bereich ausgelagert und die Arbeit künftig von privaten Firmen gemacht werden soll, die deutlich schlechtere Löhne zahlen. Wir wenden uns auch gegen die Drohung unsere 20 Kolleg*innen auf die Straße zu setzen. Selbst wenn die Küche geschlossen würde, gibt es keine Rechtfertigung sie zu entlassen. Wir können in den Krankenhäusern jede zusätzliche Hand gebrauchen, erst recht in Pandemie-Zeiten!
Bitte beachten Sie auch den angehängten Artikel hierzu.

Vor 40 Jahren„Heute vor 40 Jahren“
Am 9. Januar 2021 veröffentlichte die WAZ unter der regelmäßigen Rubrik „Heute vor 40 Jahren“ einen Artikel über die Arbeitsbedingungen im Uniklinikum vom 9. Januar 1981, den Sie im Anhang finden. Wir nehmen an, Ihnen wird es genauso gehen wie uns: kein Unterschied zu heute…

Rosenmontag
Auch wenn dieses Jahr kein Karnevalfeiern möglich war, war trotzdem für viele von uns an dem Tag arbeitsfrei. Der Vorstand hat in seinem Schreiben dazu so getan, als wenn das ein Dankeschön für die Leistung der Beschäftigten in der Pandemie wäre. Tatsächlich ist es so: Früher, ganz früher, war es im UK üblich, dass die Abteilungen an einem Tag im Jahr frei hatten und einen Betriebsausflug gemacht haben. Da das in vielen Bereichen nicht mehr umgesetzt, in anderen Bereichen allerdings noch weiter gepflegt worden ist, hat der damalige Vorstand des UK im Einvernehmen mit dem PR entschieden, dass der Betriebsausflug für alle gestrichen und dafür einheitlich für alle der Rosenmontag frei ist. Da dies nun schon sehr viele Jahre so ist, ist das Frei an diesem Tag zu einer sogenannten „betrieblichen Übung“ geworden. D.h. der Vorstand kann nicht einfach entscheiden, diesen Tag zu streichen. Darüber hinaus gibt es ein Urteil aus Zeiten des Golfkrieges, wo die Rosenmontagzüge ebenfalls abgesagt worden sind. Damals ist entschieden worden, dass dies nicht dazu führen kann, dass auch das Rosenmontagsfrei einfach abgesagt wird.
Also: Der Rosenmontag ist frei und nicht ein Geschenk des Vorstandes! Aber auch was uns rechtlich zusteht, ist nicht selbstverständlich, wenn wir Beschäftigten nicht mit darauf achten.

Leiharbeit außerhalb der Pflege
In regelmäßigen Abständen gibt es Auseinandersetzungen zwischen der Personalabteilung und dem PR, wie die Mitbestimmung beim Einsatz von Leiharbeitskräften ablaufen soll. Grundsätzlich ist der PR der Meinung, dass Stellen so schnell wie möglich mit Beschäftigten mit Verträgen beim UK besetzt werden sollen. Trotzdem ist es bei kurzfristigen Krankheitsvertretungen manchmal die einfachste und schnellst Lösung vorübergehend Leiharbeit einzusetzen. Damit das dann auch kurzfristig passieren kann, hat der PR eine Absprache mit der Personalabteilung, dass die Leiharbeitskräfte in der laufenden Woche schon eingesetzt werden dürfen und wir die Mitbestimmung dann nachträglich bekommen. Diese Absprache schwächelt inzwischen mal wieder und trotz mehrfacher Gespräche und Mahnungen des PR läuft das nicht rund; d.h. wir bekommen manchmal gar keine Mitbestimmung dazu. Diese formale Mitbestimmung ist nicht nur ein bürokratischer Akt, den der PR unbedingt haben will. Es geht auch darum, dass Leiharbeitskräfte nicht länger als nötig schlechter bezahlte Leiharbeitseinsätze haben, sondern Verträge beim UK bekommen sollen.
Der PR hat deswegen entschieden, dass Leiharbeitskräfte erst nach einem abgeschlossenen Mitbestimmungsverfahren eingesetzt werden dürfen. Auch wir befürchten, dass das zu Verzögerungen bei Ihnen führen kann. Aber wir sind in der Frage des Entgegenkommens mit der Personalabteilung von unserer Seite mit unserem Latein am Ende.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
-E-learning und Unterricht über Zoom: Weiterhin sind digitale Unterrichtsmethoden ein großes Thema. Vor allem im Bereich der Pflegeschule hat es erneut Unzufriedenheit auf Seiten der Auszubildenden gegeben. Nach einem Brief der Kurssprecher*innen an die Schulleitung wird gemeinsam mit der JAV ein Gespräch zwischen Kurssprecher*innen und den Lehrkräften der Schule für Pflegeberufe stattfinden, um nach möglichen Lösungen zu suchen.
-JAV Wahl: Unsere Amtszeit nähert sich dem Ende und es stehen in wenigen Monaten Neuwahlen an. Hier haben alle Auszubildenden und Beschäftigten unter 27 Jahren auch nach der Ausbildung die Möglichkeit für die JAV zu kandidieren. Wenn Ihr genauere Informationen dazu haben möchtet, was es bedeutet Teil der JAV zu sein und wie eine Kandidatur funktioniert, meldet Euch bei uns (Telefon -2005 oder per Mail jav@uk-essen.de).

Corona
-Weiterhin findet jede Woche eine Besprechung zwischen dem Vorstand und dem PR zu Coronafragen statt. In den letzten Wochen haben wir hier hauptsächlich die zunehmende Kritik aus der Belegschaft zur mangelnden Transparenz und Kommunikation hinsichtlich der Impfstrategie angesprochen. Wenn Sie Themen haben, die wir beim Vorstand ansprechen oder fragen sollen, melden Sie sich bitte bei uns.
-Trotz der Appelle der Regierung, dass möglichst viele Beschäftigte ins Homeoffice gehen sollen, gibt es im UK keine einheitliche Regelung. Natürlich ist ein Krankenhaus keine Behörde oder Versicherung. Aber auch im UK wäre Homeoffice in einigen Bereichen möglich. Natürlich wissen wir, dass dies in einigen Bereichen auch inoffiziell so geregelt wird – aber in einigen eben nicht. Das UK erklärt uns immer wieder, dass es im Uniklinikum bis auf ein paar ganz wenige Ausnahmen kein Homeoffice gibt; alles wird als „mobiles Arbeiten“ deklariert, was bedeutet, dass der PR keine Mitbestimmungsrechte hat. D.h., wir können somit nicht mit darauf achten, dass Fragen wie: „wer zahlt die Telefonkosten, steht mir ein Dienst-PC zu“, usw. nicht zum Nachteil der Beschäftigten geregelt werden.

AG Arbeits- und Gesundheitsschutz
-Nach einem schweren Arbeitsunfall und der anschließenden Begehung durch die Landesunfallkasse war eine bauliche Änderung der Dosieranlage für die ZSVA in der KMT zwingend erforderlich. Auf unsere Nachfrage im letzten Arbeitsschutzausschuss (Dezember) wann und wie der Um- oder Anbau erfolgen soll, haben wir erfahren, dass der Bau aus Kostengründen verschoben werden muss. Der Antrag liegt beim Vorstand, ein Bau soll 2021 starten…
-Dank des tatkräftigen Einsatzes der Handwerker des Uniklinikums konnten die Mängel nach Umbau einer Personalumkleide in der Physiotherapie des OZ I behoben werden. An den Lüftungsöffnungen in der Decke muss noch mal gearbeitet werden, doch das ist bis dahin für die Benutzung kein Hinderungsgrund.
-Der Bau des neuen OP-Traktes HNO/AUG ist fast abgeschlossen; ein Umzugstermin für den OP steht noch nicht fest. Bei der Begehung fielen kleinere Mängel auf, deren Behebung aber schon in Bearbeitung ist.

Mehr Zusatzurlaubstage für Wechselschichtarbeit
Mit Beginn des Jahres 2021 gibt es – wie auch schon 2020 – durch den letzten Tarifabschluss der Gewerkschaft ver.di einen weiteren zusätzlichen Tag Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit. Beschäftigte können dann bis zu acht Tage Zusatzurlaub erhalten. Weiterhin gilt, dass es für jeweils zwei Monate mit Wechselschichtdienst einen Tag Zusatzurlaub gibt. Wer dadurch Anspruch auf drei Tage Zusatzurlaub (sechs Monate Wechselschichtdienst) hat, erhält einen zusätzlichen vierten Urlaubstag. Wer mindestens Anspruch auf vier Zusatzurlaubstage (acht Monate Wechselschichtarbeit) hat, erhält zwei weitere zusätzliche Urlaubstage. Bei zehn Monaten Wechselschicht gibt es sieben Tage und bei zwölf Monaten Wechselschicht acht Tage Zusatzurlaub.

Kurznotizen
-Die Schließung der Medizinischen Strahlenbiologie, von der drei nicht-wissenschaftliche Beschäftigte betroffen sind, ist leider immer noch nicht für alle Betroffenen zufriedenstellend geklärt.
-In der letzten ver.di-Infomail wurde von Romana berichtet. Sie hat die Arbeitssituation in einem Hamburger Asklepios-Krankenhaus öffentlich gemacht, und wurde dafür gekündigt. Der öffentliche Druck und die viele Solidarität, die Romana dafür bekommen hat, dass sie die Wahrheit über die Lage in den Krankenhäusern ausgesprochen hat, hat nun dazu geführt, dass Asklepios letzte Woche die Kündigung zurückgezogen hat. Der Einschüchterungsversuch von Asklepios, der gegen alle gerichtet war, die nicht stillschweigend die zum Teil katastrophalen Umstände hinnehmen wollen, unter denen heutzutage im Gesundheitswesen aus Profitgründen gearbeitet werden muss, ist gescheitert. Ein großer Erfolg für Romana und ihre Unterstützer*innen und all diejenigen, die sich auch weiterhin nicht alles gefallen lassen wollen!
-Das UK hat eine neue Regelung zum Tragen von medizinischen Gesichts- oder FFP2-Masken per Eilmaßnahme umgesetzt. Der PR hat noch einige Nachfragen dazu.
-Die Stiftung der Unimedizin hat alle Patient*innen, die 2020 hier zur Behandlung waren, angeschrieben, ob sie nicht zum Dank z.B. Obstkörbe oder Fitnessstudiogutscheine für die Pflegekräfte am UK spenden wollen, da das UK selbst solche Leistungen nicht finanzieren kann. Wir haben das UK gefragt, unter welchen Kriterien denn dann die Vergabe bzw. Zuteilung dieser Spenden erfolgt. Wir haben aber noch keine Antwort bekommen.
-Für das neue Lager in der Theodor-Althoff-Straße, dessen Bezugsdatum allerdings noch unklar ist, hat der PR in Abstimmung mit den betroffenen Kollegen aus den Lagern neuen Arbeitszeiten zugestimmt, die allerdings nur geringfügig anders sind als bisher.
-Seit und ausgehend vom Entlastungsstreik 2018 hat der PR immer wieder die Einrichtung eines Pools für Teamassistentinnen gefordert. Ist eine Teamassistentin im Urlaub oder krank, fällt diese zusätzliche Arbeit auf den Pflegedienst zurück, was diesen wiederum zusätzlich belastet. Nach über zwei Jahren haben wir nun endlich die Nachricht von der Pflegedirektion bekommen, dass ein Pool eingerichtet werden soll. Endlich! Über die genauen Planungen informieren wir Sie, sobald wir sie selber bekommen.

PR vor Ort
Der PR hat auch im Februar das sogenannte „PR vor Ort“ wegen der Coronasituation ausgesetzt und wird dies auch im März noch weiterhin so handhaben. Wir hoffen sehr, dass wir – auch wegen der zunehmenden Impfungen im UK – ab April wieder jede Woche in einem Bereich sein können. Zögern Sie aber nicht, sich bei uns zu melden, wenn wir bei konkreten Fragen oder Problemen in Ihren Bereich kommen sollen.

Einsatz von Pflegekräften in den Ambulanzen
Nach wie vor ist der PR der Meinung, dass in den Ambulanzen – so wie es früher selbstverständlich war – nicht nur MFAs, sondern auch Pflegekräfte arbeiten sollten. Besonders auch Pflegekräfte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr (im Schichtdienst) auf den Stationen arbeiten können. Das UK möchte das nicht. Nicht nur, weil MFAs weniger verdienen, sondern auch, weil sie leichter auf dem Arbeitsmarkt zu finden sind. Wenn doch eine Pflegekraft in eine Ambulanz oder Teamassistenz gewechselt ist, wurde sie obendrein noch herabgruppiert.
Der PR hat deswegen bei vielen Stellenausschreibungen nur für MFAs Einwände erhoben und auch das für uns zuständige Ministerium eingeschaltet. Nach etlichen Gesprächen hat es nun eine Einigung gegeben:
-Die Arbeitgeberseite sagt zu, dass bei Umsetzungen von Gesundheits- und Krankenpfleger*innen aus einem BEM-Verfahren in Polikliniken eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe KR 7 TV-L erfolgt.
-Bei Umsetzungen von Gesundheits- und Krankenpfleger*innen aus BEM-Verfahren auf Stationen, die mit einer Übertragung von Teamassistenzaufgaben einhergehen, wird eine übertarifliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Entgeltgruppe 3 und der entsprechenden Stufe der Entgeltgruppe 5 TV-L (Regeleingruppierung für medizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit) gewährt. Dadurch wird die mit der Umsetzung verbundene Herabgruppierung finanziell abgemildert.
-Auch für Pflegekräfte, die (noch) nicht im offiziellen BEM-Verfahren sind, aber aus gesundheitlichen Gründen einen Wechsel brauchen, soll zusammen mit dem Personalärztlichen Dienst, der Pflegedirektion und dem PR nach individuellen Umsetzungsmöglichkeiten gesucht werden.
-Dafür erhebt der PR keine weiteren Einwände gegen zukünftige Stellenausschreibungen, die nur für MFAs ausgeschrieben werden.

Ausländische Pflegekräfte über Vermittlungsagenturen
Nach wie vor sind in diesem Zusammenhang einige Fragen zwischen UK und PR strittig, z.B. wie viele dieser neuen Kolleg*innen pro Station/Bereich pro Jahr für das bestehende Team hinsichtlich Einarbeitung usw. möglich sind und wie lange sie nicht auf die Sollbesetzung angerechnet werden. Wir freuen uns aber, dass zumindest das Sprachtraining mit Frau Dr. Merse und ihrem Team inzwischen eine sehr gute Unterstützung für die neuen Kolleg*innen ermöglicht. Darüber hinaus sollen nun mit der Firma Lingoda zusätzliche Unterstützungsangebote geschaffen werden, so dass es für die zukünftigen neuen Kolleg*innen hoffentlich ein bisschen leichter werden wird.

Pflegedienst
-Zulage für Krankenpflegeassistent*innen (KPAs) in speziellen Bereichen: In Spezialbereichen, in denen eine Fachweiterbildung nach der DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegekräften vorgesehen ist, wie z.B. auf Stationen mit dem Schwerpunkt Onkologie, wurden 3-jährig examinierte Pflegekräfte 2019 von KR 7 nach KR 8 höhergruppiert. Die Frage betroffener KPAs, ob sie denn nicht auch finanziell davon profitieren können, dass sie in solchen Bereichen arbeiten, haben wir an die Pflegedirektorin weitergegeben. Diese zeigte sich der Thematik gegenüber offen. KPAs sollen zukünftig eine Zulage in Höhe von vermutlich 90 Euro monatlich bezahlt bekommen. Da diese Zahlungen bislang noch nicht übermittelt wurden, erhielten die Pflegedienstleitungen den Auftrag bezüglich der Zulage im Personaldezernat nachzuhören. Bitte überprüfen Sie deshalb mit der Februar-Abrechnung, ob und in welcher Höhe Sie die Zulage erhalten haben.

-Entlastung – Ergebnis der Beobachtungsphase Konsequenzenmanagement
In der vorletzten Schlichtungsratssitzung wurde auf Empfehlung des externen Schlichters vereinbart, das Konsequenzenmanagement in der vorgesehenen Reihenfolge der Entlastungsvereinbarung für drei Monate umzusetzen. Verlegungen von Patient*innen, kurzzeitige Nichtbelegung von Betten, Einsatz von Zeitarbeit und Aushilfen von anderen Bereichen waren beispielsweise vor einer Aufgaben-Priorisierung von den Vorgesetzten zu veranlassen. Die so genannte Beobachtungsphase endete am 31.10.2020. Der PR hatte hierzu im Juli informiert und um Unterstützung bei der Bewertung gebeten. Der Bitte sind viele Kolleg*innen nachgekommen und haben uns Rückmeldebögen zugesandt. An dieser Stelle vielen Dank dafür!
Hauptsächlich sollte beantwortet werden, ob die jeweils durchgeführte Maßnahme wirksam entlastend war. Dies haben die Teilnehmenden wie folgt bewertet:
Ja: 2,62 Prozent
Teilweise: 20,96 Prozent
Nein: 55,02 Prozent
Keine Angabe: 21,40 Prozent
Die Aussage ist sehr deutlich. Die ergriffenen Maßnahmen werden größtenteils als unzureichend wahrgenommen.
Die Arbeitgeberauswertung beschreibt beispielsweise, dass in den drei Monaten 1333 Betten mit der Begründung Pflegepersonalmangel und 13.666 Bettensperrungen wegen baulichen, hygienischen Gründen und COVID-19 gesperrt wurden. Wegen Besetzungsunterschreitungen wurden 762 Aufgaben-Priorisierungen, 728 Springerpooleinsätze, 435 Zeitarbeitseinsätze und 406 Personalverschiebungen vorgenommen. Dass das aber noch längst nicht auszureichend ist, zeigt die o. g. Bewertung der Kolleg*innen. Der PR wird weiter darauf hinwirken, dass die Entlastungsmaßnahmen konsequenter umgesetzt werden.
In der letzten Schlichtungsratssitzung haben sich beide Seiten darauf verständigt, das Konsequenzenmanagement (in der Reihenfolge wie schriftlich 2018 vereinbart und wie in den drei Monaten auch gelebt) unbefristet umzusetzen und die wöchentlichen Arbeitsgruppentreffen für Verbesserungen zu nutzen.

-Kreißsaal – Garantie über bestmögliche Versorgung und was ist mit dem Personalmangel?
„Die gute Nachricht ist, wir haben ausreichend Kapazitäten, um den Schwangeren eine bestmögliche Versorgung hier an der Uniklinik zu garantieren“, so Prof. Dr. Rainer Kimmig in einer Veröffentlichung über den deutschlandweiten Geburtenrückgang. Diese Äußerung vermag die eine oder andere Hebamme mindestens in Erstaunen versetzen. Unterschreitungen der vereinbarten Sollbesetzung waren im Kreißsaal fast an der Tagesordnung und sind es teilweise noch immer. In dieser personellen Situation eine ausreichende Kapazität für bestmögliche Versorgung zu garantieren, erscheint gewagt, wenn nicht sogar provokativ. Der PR hat die Pflegedirektion mehrfach auf die unzureichende Personalsituation und Überlastung der Hebammen hingewiesen. Die zahlreichen und anhaltenden Besetzungsunterschreitungen ohne Aussicht auf kurzfristige Besserung führen zu Überlastungen und möglicherweise auch zu weiteren personellen Abwanderungen. Die Einstellung von internationalen Hebammen kann hier eher nur langfristig Abhilfe schaffen. Neben der gewöhnlichen Einarbeitung haben sich die neuen Kolleginnen aus verschiedenen Ländern auch noch weiteren Herausforderungen zu stellen. Theoretische, praktische und sprachliche Kenntnisse müssen in der Regel erworben oder weiterentwickelt werden und das neben der „normalen“ Arbeit, so dass man hier nicht mit einer schnellen und adäquaten Unterstützung des Kreißsaal-Teams rechnen kann.
Die Situation erfordert zusätzlich sofortiges und entschlossenes Handeln, auch mit der letzten Konsequenz einer Leistungsanpassung, um weitere Überbelastungen vermeiden zu können; so teilte es der PR der stellvertretenden Pflegedirektorin auch schriftlich mit. Von Seiten der Pflegedirektion wurde in Aussicht gestellt, zwei weitere Hebammen einzustellen, kurzfristig weitere Zeitarbeitskräfte einzusetzen und mit dem Klinikdirektor verbindliche Absprachen zur Leistungsanpassung bzw. Verschiebung zu treffen.

-Höhere Eingruppierung für die Pflegekräfte der Station F 2?
Dies war bzw. ist ein strittiger Punkt zwischen dem UK und dem PR. Nach Überzeugung des PR erfüllen die Pflegekräfte der F 2 die tariflichen Kriterien für eine höhere Eingruppierung nach der neuen Entgeltordnung des TV-L. Aufgrund der regelhaften Versorgung von onkologischen Patient*innen und weil für diesen Spezialbereich auch eine von der DKG empfohlene Fachweiterbildung vorgesehen ist, hat die Einigungsstelle dann auch entschieden, dass die Pflegekräfte der Station F 2 in die KR 8 bzw. mit abgeschlossener Fachweiterbildung in die KR 9 eingruppiert gehören. Die tatsächliche Umsetzung dieser Entscheidung mit Empfehlungscharakter ist nun noch von der Entscheidung des Ministeriums abhängig. Bislang folgte dieses immer den Empfehlungen der Einigungsstelle – wir hoffen auch diesmal darauf.

-Corona-Umsetzungen in der Pflege
Auf Grundlage des hiesigen Eskalationskonzeptes und zwecks Bewältigung der Patient*innenversorgung während Corona wurden einige Pflegekräfte in anderen Bereichen eingesetzt. Nach individuellen Rückmeldungen scheint dies nicht immer zur Zufriedenheit zu führen. Der PR hat vor ca. drei Wochen die Vorlagen zu den Umsetzungen, die nach dem Landespersonalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig sind, angefordert, aber noch nichts erhalten. In einigen Fällen, hauptsächlich im OP-Bereich und der Anästhesie, leisten Beschäftigte an ihrem gewohnten Arbeitsplatz z. B. Spät- und Bereitschaftsdienste, aber auch Frühdienste in „fremden“ Bereichen. Sie haben also momentan sogar gleich mehrere Einsatzbereiche. Auf Grund dessen scheint es schwierig zu sein, eine Umsetzungsvorlage konkret zu gestalten und wird auch nicht regelhaft erfolgen, so dass die Arbeitgeberseite zugesagt hat, bei bestehenden Problemen individuell für Abhilfe sorgen zu wollen, wenn sich die betroffenen Kolleg*innen beim PR melden.

Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Januar 2021 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 32 Neueinstellungen waren 25 befristet und nur 7 unbefristet. Von 20 Weiterbeschäftigungen waren 18 befristet und nur 2 unbefristet.

AG Sucht
Sie können die AG Sucht des Personalrates täglich unter folgender Telefonnummer erreichen: 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort erhalten Sie die Telefonnummer der Beraterin, mit der Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.