Liebe Kollegin, lieber Kollege,
herzlich willkommen auf der Internetseite des Personalrates. Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Der Personalrat vertritt die Interessen der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten des Universitätsklinikums.
Der Personalrat achtet darauf, dass jede unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft politischen und gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts unterbleibt. Er sorgt für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Tarifvertrag, Arbeitszeitgesetz).
Er tut dies auf Grundlage des Landespersonalvertretungsrechts Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz, das sie in der Seitenleiste finden, beschreibt die Aufgaben und Pflichten des Personalrates. Es zeigt aber auch indirekt auf, wo dem Personalrat die Hände gebunden sind.
Der Personalrat ist unter anderem bei folgenden Maßnahmen zu beteiligen: Einstellungen, Weiterbeschäftigungen, Eingruppierungen, Anträge auf Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub, Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten, Dienstplänen, Überstunden, Gestaltung der Arbeitsplätze, Kündigungen, Stellenausschreibungen.
Oftmals wenden sich Beschäftigte erst an uns, wenn die Fragen, Probleme und Schwierigkeiten schon sehr groß sind. Wir sind auch bei „kleinen“ Dingen für Sie da und nehmen Anregungen immer gerne auf.
Bitte schicken Sie uns eine Nachricht, wenn Sie in unseren Mailverteiler aufgenommen werden wollen, damit wir Sie regelmäßig über die Arbeit des Personalrates informieren können. Sie können uns auch Ihre Hauspostadresse oder Ihre Privatadresse zukommen lassen, damit wir Ihnen regelmäßig Informationen zuschicken können.
FUßNOTE
Die so genannten „freien“ Schwestern werden vom Betriebsrat des nichtverbandgebunden weiblichen Pflegepersonals vertreten (Telefon -2248). Die wissenschaftlich Beschäftigten (z.B. Ärzte) werden vom Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten vertreten (Telefon -3670).